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Verwaltungsvorlage (aktuelle schulrechtliche Entwicklungen hier: Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung von Schullaufbahnen und zur Weiterentwicklung des Schulrechts (12. Schulrechtsänderungsgesetz) - Antrag der CDU-Fraktion vom 18.05.2015 )

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
285 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:19
Verwaltungsvorlage (aktuelle schulrechtliche Entwicklungen hier: Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung von Schullaufbahnen und zur Weiterentwicklung des Schulrechts (12. Schulrechtsänderungsgesetz) - Antrag der CDU-Fraktion vom 18.05.2015 ) Verwaltungsvorlage (aktuelle schulrechtliche Entwicklungen hier: Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung von Schullaufbahnen und zur Weiterentwicklung des Schulrechts (12. Schulrechtsänderungsgesetz) - Antrag der CDU-Fraktion vom 18.05.2015 ) Verwaltungsvorlage (aktuelle schulrechtliche Entwicklungen hier: Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung von Schullaufbahnen und zur Weiterentwicklung des Schulrechts (12. Schulrechtsänderungsgesetz) - Antrag der CDU-Fraktion vom 18.05.2015 )

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 07.05.2015 Nr. 1408 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 40 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule und Weiterbildung 02.06.2015 Betreff aktuelle schulrechtliche Entwicklungen hier: Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung von Schullaufbahnen und zur Weiterentwicklung des Schulrechts (12. Schulrechtsänderungsgesetz) Beschlussentwurf: Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1408 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Auf Initiative der Landtagsfraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen wurde in der Plenarsitzung des Landtags NRW am 29.04.2015 in erster Lesung der Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung von Schullaufbahnen und zur Weiterentwicklung des Schulrechts (12. Schulrechtsänderungsgesetz) behandelt. Der Gesetzesentwurf (Landtagsdrucksache 16/8441) ist als Anlage beigefügt. Neben der Umsetzung des höchstrichterlichen Urteils zum Kopftuchverbot für Lehrerinnen an NRWSchulen (§ 57) und einigen schulfachlichen, pädagogischen und redaktionellen Anpassungen beinhaltet der Gesetzesentwurf im Wesentlichen folgende für die kommunalen Schulträger relevanten Inhalte: • Bei der Besetzung von Schulleiterstellen (§ 61) soll das Wahlverfahren in der erweiterten Schulkonferenz durch einen Besetzungsvorschlag nach Vorstellung geeigneter Bewerber/innen beim Schulträger und in der Schulkonferenz innerhalb einer 8-Wochen-Frist ersetzt werden. Die Möglichkeit, dass der Schulträger die Zustimmung zum Besetzungsvorschlag der Schulaufsicht mit einer 2/3-Mehrheit verweigern kann, soll entfallen. Daneben soll die Schulaufsichtsbehörde Stellen für Schulleiter/innen aus dringenden dienstlichen Gründen in Anspruch nehmen können. In diesen Fällen wird eine Anhörung des Schulträgers innerhalb einer 4-Wochen-Frist vorgesehen. • Schulträgern, in deren Gemeindegebiet keine Hauptschulen mehr vorhanden sind, soll die Möglichkeit eröffnet werden, an Realschulen ab Klasse 7 den Bildungsgang der Hauptschule einzurichten (§ 132 c). Die vorgeschlagenen Änderungen bei der Besetzung von Schulleiterstellen schwächen nach Einschätzung der Verwaltung die Einflussnahmemöglichkeit des Schulträgers auf diese für die Gemeinden bedeutsamen Personalentscheidungen noch weiter als dies zuletzt ohnehin schon der Fall war. Darüber hinaus stellt sich die Frage, wie das Verfahren der Vorstellung von Bewerberinnen und Bewerbern in der Schulkonferenz und bei der noch zu benennenden Vertretung des Schulträgers angesichts der diesbezüglich eher knapp bemessenen Fristen organisiert werden kann. Der Vorschlag zur Einführung des Haupschul-Bildungsgangs an den Realschulen wird dagegen begrüßt, da sich auch für den Bereich des Schulträgers Krefeld nach Wegfall der letzten beiden verbliebenen Hauptschulen die Frage stellen wird, wo Schülerinnen und Schüler, die den Bildungsgang der Realschule nicht erfolgreich fortsetzen können, anschließend ihre Schullaufbahn fortsetzen können. Die Verwaltung geht davon aus, dass es nach Inkrafttreten dieser Rechtsgrundlage sinnvoll sein wird, dies für alle verbliebenen Realschulen in Krefeld vorzusehen.