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Verwaltungsvorlage (Fahrradfreundliche Stadt Krefeld - Radwegerneuerung)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
269 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:19
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Inhalt der Datei

Prioritätenliste TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 10.04.2015 Nr. 1193 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität 05.05.2015 Betreff Fahrradfreundliche Stadt Krefeld - Radwegerneuerung Prioritätenliste Beschlussentwurf: Die Mitglieder des Ausschusses Bauen, Wohnen und Mobilität nehmen den Sachverhalt zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1193 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Die Krefelder Radwege sind aufgrund von Beschädigungen in Längs- und Querrichtungen, Wurzelschäden, Aufbrüchen, unkomfortablen Übergängen im Bereich von Einmündungen, etc. teilweise in einem mangelhaften Zustand und entsprechen auch nicht mehr den neuesten Richtlinien bzw. Regelwerken (StVO, ERA). Eine grundsätzliche Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht kann aus Verkehrssicherheitsgründen gegenüber den schwächeren Verkehrsteilnehmern nur im Einzelfall erfolgen (Überprüfung vor Ort mit dem ADFC, Polizei, FBe Ordnung und Tiefbau). Aufgrund der Verkehrssicherheit und Schulwegsicherung ist für 2015 für die Erneuerung von Radwegen schwerpunktmäßig die Uerdinger Straße in Teilbereichen vorgesehen. Die Planungen hierfür sind in Vorbereitung. Der detaillierte Zustand und die Bewertung des Krefelder Straßennetzes incl. aller Nebenanlagen (Gehwege, Radwege, Parkstreifen, Fahrbahn) sollen ab Herbst 2015 durch ein Ingenieurbüro erfasst werden. Erst danach kann eine konkrete Prioritätenliste mit den Maßnahmen ab 2016 ff aufgrund der Zustandserfassung und Auswertung vorgelegt werden. Für einige Straßenabschnitte werden für die Radwegerneuerung nach § 8 KAG NRW Straßenbaubeiträge für die Anlieger zur Erhebung kommen.