Daten
Kommune
Krefeld
Größe
269 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Prioritätenliste
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 10.04.2015
Nr.
1193 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität
05.05.2015
Betreff
Fahrradfreundliche Stadt Krefeld - Radwegerneuerung
Prioritätenliste
Beschlussentwurf:
Die Mitglieder des Ausschusses Bauen, Wohnen und Mobilität nehmen den Sachverhalt zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1193 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die Krefelder Radwege sind aufgrund von Beschädigungen in Längs- und Querrichtungen, Wurzelschäden, Aufbrüchen, unkomfortablen Übergängen im Bereich von Einmündungen, etc. teilweise in einem mangelhaften Zustand und entsprechen auch nicht mehr den neuesten Richtlinien bzw. Regelwerken (StVO, ERA). Eine grundsätzliche Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht kann aus Verkehrssicherheitsgründen gegenüber den schwächeren Verkehrsteilnehmern
nur im Einzelfall erfolgen (Überprüfung vor Ort mit dem ADFC, Polizei, FBe Ordnung und Tiefbau).
Aufgrund der Verkehrssicherheit und Schulwegsicherung ist für 2015 für die Erneuerung von
Radwegen schwerpunktmäßig die Uerdinger Straße in Teilbereichen vorgesehen. Die Planungen
hierfür sind in Vorbereitung.
Der detaillierte Zustand und die Bewertung des Krefelder Straßennetzes incl. aller Nebenanlagen
(Gehwege, Radwege, Parkstreifen, Fahrbahn) sollen ab Herbst 2015 durch ein Ingenieurbüro
erfasst werden.
Erst danach kann eine konkrete Prioritätenliste mit den Maßnahmen ab 2016 ff aufgrund der
Zustandserfassung und Auswertung vorgelegt werden.
Für einige Straßenabschnitte werden für die Radwegerneuerung nach § 8 KAG NRW Straßenbaubeiträge für die Anlieger zur Erhebung kommen.