Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:19
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 10.03.2016
Nr.
2564 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 51/00-ra Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder Jugend und Familie
01.06.2016
Betreff
Trägerwechsel im Rahmen eines Betriebsüberganges der Kindertageseinrichtung der Bürgerinitiative
Rund um St. Josef auf der Dreikönigenstr. 147-149 auf den MUMM Familienservice gGmbH
- Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt den Trägerwechsel der Kindertageseinrichtungen der Bürgerinitiative Rund um St. Josef auf der Dreikönigenstraße 147-149, im Rahmen eines Betriebsüberganges zum 01.
August 2016, auf den MUMM Familienservice gGmbH.
Der am 24. März 2016 von Oberbürgermeister Meyer und Ratsfrau Oellers gefasste Dringlichkeitsbeschluss wird genehmigt.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2564 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Ausgangslage
Die Bürgerinitiative Rund um St. Josef (BI) muss sich aufgrund wirtschaftlicher und personeller
Gesichtspunkte aus dem Betrieb der Kindertageseinrichtung (Kita) auf der Dreikönigenstraße
147-149 zurückziehen.
Nach einem Beschluss der Mitgliederversammlung ist dem Vorstand für die Abwicklung der Kita
zum 01. August 2016 freie Hand gegeben worden.
Neben den finanziellen Belastungen, sind die personellen Belastungen der ehrenamtlichen Vorstände für den Verein nicht länger tragbar.
In mehreren Gesprächen sind in Zusammenarbeit mit dem Träger (BI), dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV) und dem Fachbereich 51 Lösungsmöglichkeiten zum Weiterbetrieb der Einrichtung erarbeitet worden. Schlussendlich konnte kein Lösungsansatz umgesetzt
werden.
Die Kita auf der Dreikönigenstraße hält im Betreuungsjahr 2016/2017 folgende Plätze vor:
3 Gruppen
66 Plätze, davon 12 U3-Plätze
Eigentümer des Gebäudes ist die Firma Gobbers. Das Gebäude ist im Rahmen eines Mietvertrages an die Stadt Krefeld vermietet worden. Dieser Mietvertrag ist, unter Mithaftung der Stadt
Krefeld, mit allen Rechten und Pflichten auf die BI übertragen worden. Der Mietvertrag für den
im Rahmen des U3-Ausbaus errichteten Anbau, besteht nur zwischen Vermieter und der BI.
Die Erweiterung im Rahmen des U3-Ausbaus wurde seinerzeit mit investiven Bundes- und Landesmitteln finanziert. Das Gebäude muss daher weiterhin für Kita-Zwecke genutzt werden.
Die Kita ist als Familienzentrum und als plusKita anerkannt.
Der Anteil der Kinder aus Familien, in den überwiegend nicht Deutsch gesprochen wird, sowie
der Anteil von Kindern aus finanzschwachen Familien ist sehr hoch.
Sachverhalt
Nachdem der Träger (BI) mitgeteilt hat, dass ein Weiterbetrieb der Einrichtung in seiner Trägerschaft über den 31. Juli 2016 hinaus nicht mehr möglich ist, hat der Spitzenverband dem der Träger angehört (DPWV) innerhalb der Mitgliedsorganisationen nach einem Nachfolger für die Kita
gesucht.
Die Stadt Krefeld war von Beginn an, an einer Aufrechterhaltung der Trägerpluralität interessiert
und hätte die Kita nur übernommen, wenn kein Träger aus dem Umfeld des DPWV bereit gewesen wäre die Kita zu übernehmen.
Der DPWV hat innerhalb der Mitgliedsorganisationen den MUMM Familienservice gGmbH aus
Mönchengladbach überzeugen können, die Trägerschaft für die ehemalige Kita der BI zu übernehmen (Anlage 1).
Begründung
Seite 3
Der Träger hat bereits langjährige Erfahrung mit dem Betrieb von Kindertagesinrichtungen und
hat damit beste Voraussetzungen die Kita an der Dreikönigenstraße dauerhaft weiterzuführen.
Die Fachberaterin des DPWV, die beide Träger kennt und betreut beführwortet den Trägerwechsel (Anlage 2).
Die Bürgerinitiative Rund um St. Josef hat mir Schreiben vom 07. März 2016 einem Trägerwechsel auf den MUMM Familienservice gGmbH zugestimmt (Anlage 3). Mit dem Betriebsübergang
verbunden ist insbesondere die Fortführung des Betriebes ohne Unterbrechung, die Übernahme
des in den Kitas eingesetzten Personals, der Eintritt in die bestehenden Mietverträge und die
weiterhin gültigen Betreuungsverträge für die Kinder in der Kita.
Die Bereitschaft zur Übernahme der Kita durch den MUMM Familienservice gGmbH (Anlage 4)
setzt jedoch voraus, dass die Finanzierungsmodalitäten der Kita weiterhin bestehen bleiben.
Hiermit ist ausdrücklich auch der an die BI gezahlte freiwillige Betriebskostenzuschuss gemeint.
Dem neuen Träger ist, ohne Anerkennung einer Rechtsverpflichtung, der gleiche freiwillige Betriebskostenzuschuss zu gewähren, wie dieser auch an die BI geflossen wäre.
Es handelt sich bei beiden Trägern um Träger nach § 20 Abs. 1 Satz 2 Kinderbildungsgesetz
(KiBiz). Diese „anderen freien Träger“ erhalten 91% der Kindpauschalen als Zuschuss.
Da die Vorgaben für freiwillige Betriebskostenzuschüsse einen Eigenanteil von mindestens 2,5%
vorschreiben, erhält der neue Träger 6,5% der Kindpauschalen als freiwilligen Zuschuss zu den
Betriebskosten.
Für den Haushalt der Stadt Krefeld ist dieser Trägerwechsel im Rahmen eines Betriebsüberganges kostenneutral. Es entstehen hierdurch keinerlei einmalige oder laufende Mehrkosten im
Vergleich zu einer Weiterführung durch den bisherigen Träger.
Sollte der Trägerwechsel abgelehnt werden, müsste die Kita, aufgrund vorhandener Zweckbindungen aus der U3-Baumaßnahme und der Notwendigkeit der Plätze im Rahmen des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz durch die Stadt Krefeld weitergeführt werden. Dies würde
zu deutlichen Kostensteigerungen für den städtischen Haushalt führen (Anlage 4).
Die Entscheidung im Rahmen eines Dringlichkeitsbeschlusses war erforderlich, da der Trägerwechsel bereits zum 01. August 2016 erfolgen muss und der Träger bis zu einer Klärung der Weitergewährung von Zuschüssen keinen Antrag auf einen Trägerwechsel stellen konnte und somit
keine Betriebserlaubnis beantragt werden konnte. Damit alle Beteiligten, inklusive der betroffenen Eltern von in der Kita betreuten Kindern möglichst zeitnah Klarheit über die Zukunft der Kita
erhalten konnten, war ein Aufschieben der Entscheidung bis zur nächsten regulären Sitzung des
Jugendhilfeauschusses am 01. Juni 2016 nicht möglich.