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Verwaltungsvorlage (2. vereinfachte Ergänzung Bebauungsplan Nr. 321 Gewerbegebiet Bockum-Nord hier: Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
270 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:19
Verwaltungsvorlage (2. vereinfachte Ergänzung Bebauungsplan Nr. 321 Gewerbegebiet Bockum-Nord hier: Satzungsbeschluss) Verwaltungsvorlage (2. vereinfachte Ergänzung Bebauungsplan Nr. 321 Gewerbegebiet Bockum-Nord hier: Satzungsbeschluss) Verwaltungsvorlage (2. vereinfachte Ergänzung Bebauungsplan Nr. 321 Gewerbegebiet Bockum-Nord hier: Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 28.07.2016 Nr. 2956 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 610 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung Ost 30.08.2016 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 22.09.2016 Bezirksvertretung Ost 26.10.2016 Haupt- und Beschwerdeausschuss 03.11.2016 Rat 03.11.2016 Betreff 2. vereinfachte Ergänzung Bebauungsplan Nr. 321 Gewerbegebiet Bockum-Nord hier: Satzungsbeschluss Beschlussentwurf: I. Bezirksvertretung: Die Bezirksvertretung Krefeld Ost nimmt die 2. vereinfachte Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 321 -Gewerbegebiet Bockum- Nord zur Kenntnis. II. Ausschuss für Stadtplanung und Stadtgestaltung, Haupt- und Beschwerdeausschuss und Rat der Stadt Krefeld: a) Der Bebauungsplan Nr. 321 - Gewerbegebiet Bockum-Nord - wird im vereinfachten Verfahren gemäß §13 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.2414) in der derzeit gültigen Fassung nach Maßgabe der 2. vereinfachten Ergänzung geändert. b) Die 2. vereinfachte Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 321 - Gewerbegebiet BockumNord - wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Buchst. g) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) gemäß Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S.666) in der derzeit gültigen Fassung als Satzung beschlossen. c) Der Begründung zur 2. vereinfachten Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 321 - Gewerbegebiet Bockum-Nord -gemäß § 9 Abs. 8 BauGB wird zugestimmt. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 2956 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Der Sachverhalt und die Begründung werden in den beigefügten Anlagen dargestellt. Seite 2