Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:19
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 21.12.2016
Nr.
3477 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
07.02.2017
Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder Jugend und Familie
07.02.2017
Betreff
Sachstandsbericht zur Offenen Ganztagsschule für das Schuljahr 2015/16
Beschlussentwurf:
Der Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3477 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
In Krefeld standen im Schuljahr 15/16 in 112 Gruppen insgesamt 2.825 Plätze im Offenen Ganztag der Grundschulen zur Verfügung. 108 der insgesamt 119 Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf belegten aufgrund des doppelten Fördersatzes rechnerisch 2 Plätze, so dass die Zahl der teilnehmenden Schüler/-innen auf 2.701 sank. Dies entspricht einer Versorgungsquote von 36,36 %. Auf den Wartelisten der Schulen standen rd. 200 Schüler/-innen.
An der Betreuungsmaßnahme 8-1, die von 25 Schulen der 28 Grundschulen bedarfsorientiert
ergänzend zum Offenen Ganztag angeboten wird, nahmen insgesamt 1.100 Schüler/-innen teil.
Dies entspricht einer Quote von 14,8 %.
An den außerunterrichtlichen Angeboten der Grundschulen nahmen damit insgesamt
51,16 % der Schüler/-innen teil.
An den Förderschulen Uerdinger Rundweg und Franz-Stollwerck-Schule nahmen 104 Schüler/innen am Offenen Ganztag teil. Dies entspricht einer Versorgungsquote von 43,5 %.
Die Ganztagsquote an den Grundschulen von 36,36 % liegt unter dem Landesdurchschnitt von
43,2 % (aus Bildungsbericht Ganztagsschule NRW 2016).
Mit Beginn des Schuljahres 16/17 wurden drei weitere Gruppen mit 75 Plätzen befristet für drei
Schuljahre eingerichtet, um die mit der Doppelbelegung von Plätzen verbundene Reduzierung
der Teilnahmezahlen zumindest teilweise zu kompensieren. Die Zahl der Ganztagsplätze in
Grundschulen stieg damit auf 2.900. Ausgehend von den Wartelisten für das letzte Schuljahr
müssten jedoch hierzu ergänzend mindestens 5 weitere Ganztagsgruppen eingerichtet werden.
Legt man den von den Schulen gemeldeten Bedarf für das Schuljahr 17/18 von rd. 3.310 Plätzen
zugrunde, fehlen insgesamt rd. 410 Plätze. Dies entspricht einem zusätzlichen Bedarf an rd. 16
Gruppen.
Die niedrige Ganztagsquote hat unmittelbare Auswirkungen auf die Qualität der Offenen Ganztagsschulen:
Schüler/-innen, deren Eltern nicht berufstätig sind, haben geringe Chancen, einen Ganztagsplatz zu erhalten. Die mit Einführung der Offenen Ganztagsschule verbundene qualitative
Zielsetzung, die Bildungschancen zu verbessern und Bildungsbenachteiligungen abzubauen, kann
nicht systematisch umgesetzt werden.
Die Entwicklung ganztägiger Bildungskonzepte, in denen Unterricht und außerunterichtliche Angebote pädagogisch aufeinander abgestimmt und sinnvoll rhythmisiert werden, ist organisatorisch nur eingeschränkt möglich (vgl. Vorlage Nr. 2195/15).
Mit dem geplanten Ausbau um je drei Gruppen in den kommenden vier Jahren werden hierfür
die Voraussetzungen verbessert.
Um Schulen und Träger bei der Qualitätsentwicklung der Ganztagsangebote zu unterstützen,
wurde im Jahr 2012 der Qualitätszirkel „Offener Ganztag“ eingerichtet. Der Rechenschaftsbericht über die Jahre 2012 – 2015 wurde dem JHA/AfSW in seiner Sitzung vom 27.01.16 vorgelegt.
Er kann bei Bedarf beim FB 40 angefordert werden.
Arbeitsschwerpunkte im Schuljahr 15/16 waren: „Qualitätsentwicklung Schulverpflegung“ und
„Zusammenarbeit mit Eltern“. Zu beiden Themenbereichen wird der Qualitätszirkel im Schuljahr
16/17 Handlungsempfehlungen entwickeln. Zur „Zusammenarbeit mit Eltern“ wurden durch das
Bildungsbüro zwei eintägige Fortbildungen für Schultandems (Schulleitung/OGS- Koordinator/innen) durchgeführt.
Arbeitsschwerpunkte im Schuljahr 16/17 sind „Schule aus Lebenssicht der Kinder“ sowie „Raumkonzepte“. Geplant sind außerdem Fortbildungen zur „Qualitätsentwicklung des Mittagstischs“,
die in Kooperation mit der Vernetzungsstelle Schulverpflegung durchgeführt werden.
Begründung
Seite 3
Die Steuergruppe „Offener Ganztag“, die ebenfalls im Jahr 2012 eingerichtet wurde, unterstützt
die Zusammenarbeit der an der Offenen Ganztagsschule beteiligten Akteure, d.h. Schulaufsicht,
FB Schule, FB Jugend, Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände und Stadtsportbund als
Dachorganisationen der Angebotsträger.
Auf Grundlage des Erlasses des MFKJKS vom 23.03.2016 zur Zuständigkeit des Öffentlichen Jugendhilfeträgers für die Qualitätsentwicklung des Offenen Ganztags , die gemeinsam mit allen
an der Offenen Ganztagsschulen beteiligten Partnern wahrgenommen werden soll (siehe Anlage
2) hat die Steuergruppe „Offener Ganztag“ im Rahmen einer Bestandsaufnahme ihre Zusammenarbeit positiv bewertet. Alle Maßnahmen und Planungen im Zusammenhang des § 24a SGB
VIII – bedarfsgerechter Ausbau der Tagesbetreuungsangebote für schulpflichtige Kinder – und
der §§ 79,79 a SGB VIII – Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe – werden einvernehmlich vereinbart. Hierzu gehören insbesondere die gemeinsame Planung beim Ausbau bzw.
bei der Umverteilung von Ganztagsgruppen und Ganztagsplätzen und die Verteilung von Inklusionsplätzen, die Prüfung der Jahresberichte der Schulen und Träger und die Vereinbarung ggf.
erforderlicher Maßnahmen sowie – auch in Kooperation mit dem Qualitätszirkel – die Vereinbarung von Handlungsempfehlungen und Leitlinien zur Zusammenarbeit in der Offenen Ganztagsschule. In diesem Zusammenhang wurde u.a. das gemeinsame Verfahren von Schulen und Trägern zur Umsetzung des Kinderschutzes nach
§ 8a SGB VIII vereinbart.
Prüfbedarf besteht hinsichtlich
der strukturellen Rahmenbedingungen des Offenen Ganztags im Zusammenhang mit sich
ändernden Anforderungen, z.B. bei der inklusiven Schulentwicklung und der Integration von
Flüchtlingen/Migranten,
der Zusammenarbeit mit anderen Institutionen sowie
der systematischen Verknüpfung non-formaler Bildungsangebote mit dem Unterricht.
Im Zusammenhang mit der inklusiven Schulentwicklung ist weiterhin der Einsatz von Integrationshelfer/-innen gesetzlich nicht hinreichend geklärt. Die Rechtsprechung ist auf dieser Grundlage uneinheitlich. In Krefeld werden an den Schulen, an denen Integrationshelferpools gebildet
wurden, Integrationshelfer/-innen auch am Nachmittag als Betreuer/-innen im Offenen Ganztag
eingesetzt. Schüler/-innen, die eine individuelle Begleitung insbesondere an den Schulen ohne
Integrationshelferpools benötigen, erhalten diese für den Besuch des Offenen Ganztags in der
Regel nicht. Dies kann dazu führen, dass Schüler/-innen nicht in den Offenen Ganztag aufgenommen werden können oder ausgeschlossen werden müssen, da für eine individuelle Betreuung die Personalkapazitäten des Offenen Ganztags nicht ausreichen.
Die Jahresberichte der Schulen und Träger über die Durchführung des Offenen Ganztags werden
hinsichtlich der Standards der Stadt Krefeld (Personalstandards, Öffnungszeiten) und des Lehrereinsatzes geprüft.
Die schulischen Angebote (Mittagstisch, Art und Umfang außerunterrichtlicher Freizeitangebote
und Hausaufgabenbetreuung/Lernzeiten) sowie die Entwicklung der Strukturen zur Zusammenarbeit werden quantitativ erfasst. Hier gab es im Vergleich zum Schuljahr 14/15 keine wesentlichen Änderungen. Die Ergebnisse hierzu sind in Anlage 1 dargestellt.
Auf Grundlage des Rahmenkonzeptes „Sport im Ganztag“ erstellt die Stadtsportjugend für die
außerunterrichtlichen Sportangebote einen eigenen Jahresbericht. Der Bericht ist in der Anlage
3 beigefügt.
Der FB Schule als Ganztagsträger in Kooperation mit den Schulfördervereinen oder der TSV
Bockum gGmbH hat im Rahmen der Qualitätsentwicklung des Offenen Ganztags in seinen Kooperationsvereinbarungen mit den Schulen ein gemeinsames Verfahren zur Umsetzung des Kinderschutzes nach § 8a SGB VIII auf Grundlage der Empfehlungen des Qualitätszirkels und der
Begründung
Seite 4
Steuergruppe „Offener Ganztag“ vereinbart. Hierzu wurde für die städtischen Fachkräfte eine
betriebliche Fortbildung durchgeführt. Geplant ist, dass bei Bedarf die Fortbildung regelmäßig
einmal jährlich für neue Fach- und Lehrkräfte durchgeführt wird.
Für die städtischen Koordinatorinnen wurde in Kooperation mit dem Paritätischen Bildungswerk
und dem DPWV Krefeld eine mehrtägige betriebliche Fortbildung zur kollegialen Beratung als
Ergänzung zum im Schuljahr 14/15 abgeschlossenen Zertifikatskurs „Führen im Ganztag“ durchgeführt.
Aufgrund des Fachkräftemangels wird es zunehmend schwieriger, Personal zu gewinnen. Um
auch neue Zielgruppen für den Erzieher/-innenberuf zu gewinnen, hat der FB Schule in Zusammenarbeit mit dem FB Jugend und Beschäftigungsförderung die Einrichtung von 7 Ausbildungsstellen bei der Stadtverwaltung für die praxisintegrierte
Erzieher/-innenausbildung initiiert. Im Rahmen dieser dreijährigen Ausbildung sind - im Gegensatz zur vollzeitschulischen zweijährigen Erzieher/-innenausbildung und daran anschließenden
Anerkennungsjahr - der praktische sowie der schulische Teil der Ausbildung integriert. Die Schüler/-innen arbeiten an 3 Tagen in ihrem Ausbildungsbetrieb und besuchen an 2 Tagen die Berufsschule. Diese Form der Ausbildung wird u.a. am Berufskolleg Viersen angeboten. Gerade für ältere Arbeitnehmer/-innen, die an einer Umschulung interessiert sind und ggf. bereits jetzt als Ergänzungskräfte in den Offenen Ganztagsangeboten arbeiten, bietet diese Form der Ausbildung
einen Anreiz, sich als Erzieher/-in zu qualifizieren.
Die Raumversorgung für die Ganztagsgruppen ist an den Schulen unterschiedlich. Neben einer
Mensa, in der die Schüler/-innen nach Unterrichtsschluss in der Regel zu drei Ausgabezeiten das
Mittagessen einnehmen, stehen in den meisten Schulen pro Ganztagsgruppe zwischen 0,5– 1
Klassenräume zur Verfügung.
Auf der Basis des ehemaligen Raumprogramms des Landes und den auf diesem aufbauenden
Empfehlungen der Serviceagentur Ganztägig Lernen von einem Zuschlag von 1qm/Schüler (25
qm/Ganztagsgruppe) ist die Raumversorgung auskömmlich. Sie macht jedoch die gemeinsame
Nutzung von Klassenräumen für Unterricht und außerunterrichtliche Angebote am Nachmittag
erforderlich. Der Fachbereich Schule hat im Schuljahr 13/14 daher damit begonnen, Räume für
die systematische ganztägige Nutzung von Klassen und Ganztagsgruppen auszustatten.
Im Schuljahr 15/16 wurde an acht Schulen die Ausstattung evaluiert. Hierfür wurden Gespräche
mit den Schulleitungen sowie den Lehrkräften und den außerunterrichtlichen Fachkräften, die
die Räume gemeinsam nutzen, geführt.
Als vorläufiges Ergebnis kann festgehalten werden, dass
für eine flexible Raumnutzung die Räume eine Mindestgröße von 65 qm haben
und zusätzlich über einen kleineren Nebenraum verfügen sollten.
für die gemeinsame Raumnutzung verbindliche (pädagogische) Absprachen zwischen
Lehr- und Fachkräften sowie den Schüler/-innen getroffen werden müssen.
gemeinsame Raumnutzungen am ehesten dort als Gewinn betrachtet werden, wo gleichzeitig die Kooperation von Lehr- und Fachkräften, z.B. in den Lernzeiten, gestärkt wird.
Weitere Evaluationen sind für das Schuljahr 16/17 geplant.