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Archiv (Rattenbefall im Stadtgebiet - Antrag der SPD-Fraktion vom 24.08.2016)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
392 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:19
Archiv (Rattenbefall im Stadtgebiet - Antrag der SPD-Fraktion vom 24.08.2016) Archiv (Rattenbefall im Stadtgebiet - Antrag der SPD-Fraktion vom 24.08.2016) Archiv (Rattenbefall im Stadtgebiet - Antrag der SPD-Fraktion vom 24.08.2016) Archiv (Rattenbefall im Stadtgebiet - Antrag der SPD-Fraktion vom 24.08.2016)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 31.08.2016 Nr. 3065 /16V Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 3201 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit 08.09.2016 Betreff Rattenbefall im Stadtgebiet - Antrag der SPD-Fraktion vom 24.08.2016 Beschlussentwurf: Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 3065 /16V Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Mit Schreiben vom 24.08.2016 beantragt die SPD-Fraktion einen Sachstandsbericht der Verwaltung über Maßnahmen und Vorhaben zur Reduktion der Rattenpopulation in Krefeld. Im Wesentlichen zielt der Antrag auf die Rattenbekämpfung in den Abwasserkanälen ab. Nach § 17 Abs. 2 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) hat die zuständige Behörde die erforderlichen Maßnahmen anzuordnen, wenn Gesundheitsschädlinge festgestellt werden und die Gefahr begründet ist, dass durch sie Krankheitserreger verbreitet werden. Die Bekämpfung umfasst Maßnahmen gegen das Auftreten, die Vermehrung und Verbreitung sowie zur Vernichtung von Gesundheitsschädlingen. Zuständige Behörde ist nach § 2 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz (ZV-IfSG) die Stadt (örtliche Ordnungsbehörde). Ratten folgen in erster Linie ihren Nahrungsquellen. Ohne ein entsprechendes Futterangebot gibt es kein Vorkommen. Dessen ungeachtet lässt eine gewisse Nagerpopulation nicht automatisch den Schluss auf besondere Gesundheitsgefahren und damit die Klassifizierung als Gesundheitsschädlinge zu. Rattenbekämpfungen sind zunächst durch die (Grundstücks-) Eigentümerinnen und Eigentümer (Verpflichtete) vorzunehmen. Die Verpflichteten werden durch die Ordnungsbehörde über eine ggf. bestehende Beschwerdelage informiert und gebeten, im Sinne ihrer Verpflichtung Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen durchzuführen. Gleichzeitig wird auf die Beseitigung möglicher Ursachen [z.B. unsachgemäße Abfallablagerung, insbesondere von Lebensmittel (-resten)] hingewiesen. Sollte der Verpflichtete die Schädlingsbekämpfung nicht selbstständig binnen Wochenfrist vornehmen, kann die Ordnungsbehörde Verwaltungszwangmaßnahmen (Ersatzvornahme) androhen. Im Wege dieser Ersatzvornahme wird dann ein Schädlingsbekämpfer mit der Rattenbekämpfung beauftragt. Die Kosten werden dem Verpflichteten auferlegt. Bei städtischen Liegenschaften/Verkehrsflächen werden die verwaltenden Fachbereiche über den Rattenbefall informiert und um geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung gebeten. Der FB 66 - Tiefbau teilte insbesondere auf die Frage, ob im Rahmen eines vermehrten Auftretens von Ratten bei Kanal-/Straßenbaumaßnahmen präventiv Schädlingsbekämpfung vorgenommen wird, mit: „Bei Bekanntwerden von Rattenvorkommen im Straßenraum wird das Tiefbauamt von betroffenen Bürgern und den Begehern informiert und beauftragt in diesen Einzelfällen Schädlingsbekämpfer. Präventive und systematische Maßnahmen werden vom FB 66 nicht durchgeführt.“ Die Zuständigkeit für die Schädlingsbekämpfung in den Abwasserkanälen liegt bei dem Eigenbetrieb Stadtentwässerung. Er teilt auf Anfrage mit: „die Stadtentwässerung hat ihre betrieblichen Aufgaben, und somit auch die Schädlingsbekämpfung, pauschal an die SWK AQUA (jetzt NGN), vergeben. Hinweise aus ihrem FB, von Bürgern und Weiteren geben wir direkt weiter. .... Sofern von politischer Seite gewünscht, können wir im zuständigen "Betriebsausschuss Stadtentwässerung" diesen Prozess im Detail vorstellen. .... [Der Dienstleister hat] seit diesem Jahr seine Anstrengungen intensiviert. Es finden regelmäßige Belegungen [Anm.: Unter "Belegung" ist die Bestückung der Kanäle/der Kanalschächte mit Fraßködern zu verstehen] inklusive Erfolgskontrollen statt. Zusätzliche Meldungen werden durch zusätzliche Belegungen mit Ködern aufgegriffen. ....“ Die allgemeine Beschwerdelage deutet nicht auf ein erhöhtes Rattenproblem hin. Angaben zu einer Gesamtpopulation von Ratten in Krefeld liegen der Verwaltung und dem EB 75/der NGN nicht vor. Begründung Seite 3