Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:19
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 31.08.2016
Nr.
3065 /16V
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 3201 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit
08.09.2016
Betreff
Rattenbefall im Stadtgebiet - Antrag der SPD-Fraktion vom 24.08.2016
Beschlussentwurf:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3065 /16V
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Mit Schreiben vom 24.08.2016 beantragt die SPD-Fraktion einen Sachstandsbericht der Verwaltung über
Maßnahmen und Vorhaben zur Reduktion der Rattenpopulation in Krefeld. Im Wesentlichen zielt der
Antrag auf die Rattenbekämpfung in den Abwasserkanälen ab.
Nach § 17 Abs. 2 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) hat die zuständige Behörde die erforderlichen Maßnahmen anzuordnen, wenn Gesundheitsschädlinge festgestellt werden und die Gefahr begründet ist, dass durch sie
Krankheitserreger verbreitet werden. Die Bekämpfung umfasst Maßnahmen gegen das Auftreten, die
Vermehrung und Verbreitung sowie zur Vernichtung von Gesundheitsschädlingen.
Zuständige Behörde ist nach § 2 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz (ZV-IfSG) die Stadt (örtliche Ordnungsbehörde).
Ratten folgen in erster Linie ihren Nahrungsquellen. Ohne ein entsprechendes Futterangebot gibt es kein
Vorkommen. Dessen ungeachtet lässt eine gewisse Nagerpopulation nicht automatisch den Schluss auf
besondere Gesundheitsgefahren und damit die Klassifizierung als Gesundheitsschädlinge zu.
Rattenbekämpfungen sind zunächst durch die (Grundstücks-) Eigentümerinnen und Eigentümer (Verpflichtete) vorzunehmen. Die Verpflichteten werden durch die Ordnungsbehörde über eine ggf. bestehende Beschwerdelage informiert und gebeten, im Sinne ihrer Verpflichtung Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen durchzuführen. Gleichzeitig wird auf die Beseitigung möglicher Ursachen [z.B. unsachgemäße Abfallablagerung, insbesondere von Lebensmittel (-resten)] hingewiesen.
Sollte der Verpflichtete die Schädlingsbekämpfung nicht selbstständig binnen Wochenfrist vornehmen,
kann die Ordnungsbehörde Verwaltungszwangmaßnahmen (Ersatzvornahme) androhen. Im Wege dieser
Ersatzvornahme wird dann ein Schädlingsbekämpfer mit der Rattenbekämpfung beauftragt. Die Kosten
werden dem Verpflichteten auferlegt.
Bei städtischen Liegenschaften/Verkehrsflächen werden die verwaltenden Fachbereiche über den Rattenbefall informiert und um geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung gebeten.
Der FB 66 - Tiefbau teilte insbesondere auf die Frage, ob im Rahmen eines vermehrten Auftretens von
Ratten bei Kanal-/Straßenbaumaßnahmen präventiv Schädlingsbekämpfung vorgenommen wird, mit:
„Bei Bekanntwerden von Rattenvorkommen im Straßenraum wird das Tiefbauamt von betroffenen Bürgern und den
Begehern informiert und beauftragt in diesen Einzelfällen Schädlingsbekämpfer. Präventive und systematische Maßnahmen werden vom FB 66 nicht durchgeführt.“
Die Zuständigkeit für die Schädlingsbekämpfung in den Abwasserkanälen liegt bei dem Eigenbetrieb
Stadtentwässerung. Er teilt auf Anfrage mit:
„die Stadtentwässerung hat ihre betrieblichen Aufgaben, und somit auch die Schädlingsbekämpfung, pauschal an die
SWK AQUA (jetzt NGN), vergeben.
Hinweise aus ihrem FB, von Bürgern und Weiteren geben wir direkt weiter.
....
Sofern von politischer Seite gewünscht, können wir im zuständigen "Betriebsausschuss Stadtentwässerung" diesen
Prozess im Detail vorstellen.
....
[Der Dienstleister hat] seit diesem Jahr seine Anstrengungen intensiviert.
Es finden regelmäßige Belegungen [Anm.: Unter "Belegung" ist die Bestückung der Kanäle/der Kanalschächte mit
Fraßködern zu verstehen] inklusive Erfolgskontrollen statt.
Zusätzliche Meldungen werden durch zusätzliche Belegungen mit Ködern aufgegriffen. ....“
Die allgemeine Beschwerdelage deutet nicht auf ein erhöhtes Rattenproblem hin. Angaben zu einer Gesamtpopulation von Ratten in Krefeld liegen der Verwaltung und dem EB 75/der NGN nicht vor.
Begründung
Seite 3