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Archiv (Sicherung der Schullaufbahnen: Einrichtung des Bildungsgangs nach § 132 c Schulgesetz NRW an den Krefelder Realschulen)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
263 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:19
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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 20.10.2016 Nr. 3271 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 402 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule und Weiterbildung 08.11.2016 Rat 08.12.2016 Betreff Sicherung der Schullaufbahnen: Einrichtung des Bildungsgangs nach § 132 c Schulgesetz NRW an den Krefelder Realschulen Beschlussentwurf: 1. Die Stadt Krefeld richtet gemäß § 132 c Abs. 1 SchulG NRW an der Albert-Schweitzer-Realschule, städt. Realschule Lewerentzstraße 136, 47798 Krefeld ab dem 1.8.2017 dauerhaft einen Bildungsgang ab Jahrgang 7 ein, der zu den Abschlüssen der Hauptschule führt. 2. Die Stadt Krefeld richtet gemäß § 132 c Abs. 1 SchulG NRW an der Freiherr-vom-Stein-Schule, städt. Realschule von-Ketteler-Straße 31, 47807 Krefeld ab dem 1.8.2017 dauerhaft einen Bildungsgang ab Jahrgang 7 ein, der zu den Abschlüssen der Hauptschule führt. 3. Die Stadt Krefeld richtet gemäß § 132 c Abs. 1 SchulG NRW an der Realschule Horkesgath, städt. Realschule Horkesgath 33, 47803 Krefeld ab dem 1.8.2017 dauerhaft einen Bildungsgang ab Jahrgang 7 ein, der zu den Abschlüssen der Hauptschule führt. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 2 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 3271 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen