Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:19
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 20.10.2016
Nr.
3271 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 402 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
08.11.2016
Rat
08.12.2016
Betreff
Sicherung der Schullaufbahnen: Einrichtung des Bildungsgangs nach § 132 c Schulgesetz NRW an den
Krefelder Realschulen
Beschlussentwurf:
1. Die Stadt Krefeld richtet gemäß § 132 c Abs. 1 SchulG NRW an der Albert-Schweitzer-Realschule, städt.
Realschule Lewerentzstraße 136, 47798 Krefeld ab dem 1.8.2017 dauerhaft einen Bildungsgang ab Jahrgang 7 ein, der zu den Abschlüssen der Hauptschule führt.
2. Die Stadt Krefeld richtet gemäß § 132 c Abs. 1 SchulG NRW an der Freiherr-vom-Stein-Schule, städt.
Realschule von-Ketteler-Straße 31, 47807 Krefeld ab dem 1.8.2017 dauerhaft einen Bildungsgang ab Jahrgang 7 ein, der zu den Abschlüssen der Hauptschule führt.
3. Die Stadt Krefeld richtet gemäß § 132 c Abs. 1 SchulG NRW an der Realschule Horkesgath, städt. Realschule Horkesgath 33, 47803 Krefeld ab dem 1.8.2017 dauerhaft einen Bildungsgang ab Jahrgang 7 ein,
der zu den Abschlüssen der Hauptschule führt.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 2
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3271 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen