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Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG hier: Jahresabschluss 2016, Wirtschaftsprüfer 2017)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
273 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:22
Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG hier: Jahresabschluss 2016, Wirtschaftsprüfer 2017) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG hier: Jahresabschluss 2016, Wirtschaftsprüfer 2017) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG hier: Jahresabschluss 2016, Wirtschaftsprüfer 2017)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 02.08.2017 Nr. 4277 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 200/fra Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 13.09.2017 Betreff Weisung an den Vertreter der Stadt in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG hier: Jahresabschluss 2016, Wirtschaftsprüfer 2017 Beschlussentwurf: Der Vertreter der Stadt wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG folgende Beschlüsse zu fassen: 1. Die Gesellschafterversammlung nimmt den Bericht des Aufsichtsrates zur Prüfung des Jahresabschlusses 2016 zur Kenntnis. 2. Die Gesellschafterversammlung beschließt den als Anlage beigefügten Jahresabschluss der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG zum 31.12.2016 festzustellen und den Jahresüberschuss in Höhe von 477.497,35 EUR gemäß § 14 Abs. 2 des Gesellschaftervertrages der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG mit den Verlustvortragskonten der Gesellschafter im Verhältnis ihrer Kommanditanteile (Stadt Krefeld 51 % : 243.523,65 EUR - Neuss-Düsseldorfer Häfen GmbH & Co. KG 49 % : 233.973,70 EUR) zu verrechnen. 3. Die Gesellschafterversammlung beschließt, die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 zu entlasten. 4. Die Gesellschafterversammlung beschließt, die Komplementärin für das Geschäftsjahr 2016 zu entlasten. 5. Die Geschäftsführung wird angewiesen, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM Verhülsdonk GmbH, Krefeld, mit der Prüfung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2017 der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG zu beauftragen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4277 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Zu den einzelnen Beschlüssen ist folgendes festzustellen: Zu 1. und 2.: Der Aufsichtsrat prüft und beschließt den vom Wirtschaftsprüfer geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2016 gem. § 9 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages. Der Bericht über diese Prüfung, der im Ergebnis die Richtigkeit des Berichtes des Wirtschaftsprüfers bestätigt, ist der Gesellschafterversammlung vorzulegen. Gem. § 11 Abs. 2 lit. h) des Gesellschaftsvertrages ist die Gesellschafterversammlung zuständig für die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses. Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und der Lagebericht zum 31.12.2016 sind als Anlage beigefügt. Der Jahresabschluss wurde durch die RSM Verhülsdonk GmbH, Krefeld, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Zu 3. und 4.: Gemäß § 11 Abs. 2 lit. b) und h) des Gesellschaftsvertrages beschließt die Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung. Zu 5.: Gemäß § 11 Abs. 2 lit a) des Gesellschaftsvertrages der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG beschließt die Gesellschafterversammlung über die Bestellung des Abschlussprüfers. Der Aufsichtsrat hat der Gesellschafterversammlung in seiner Sitzung am 11.07.2017 einstimmig empfohlen, die obigen Beschlüsse zu fassen.