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Verwaltungsvorlage (B781 SB Begründung.doc)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
1,2 MB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:22

Inhalt der Datei

Bebauungsplan Nr. 781 – westlich Rott / nördlich Friedrich-Ebert-Straße – Stadtbezirk: Krefeld-Ost Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) bekanntgemacht am 23. September 2004 (BGBl. I. S. 2414), in der derzeit gültigen Fassung Fachbereich Stadtplanung 1 I Vorbemerkungen 5 II Räumlicher Geltungsbereich 5 III Planungsrechtliche Situation 6 1. Regionalplanung 6 2. Flächennutzungsplan 6 3. Bebauungspläne 6 4. Landschaftsplan 6 5. Fachplanungen 6 IV Bestandsbeschreibung V 6 1. Städtebauliche Situation 6 2. Verkehr 7 3. Infrastruktur 7 4. Entwässerung 8 5. Naturhaushalt und Landschaftsschutz 8 6. Immissionsschutz 8 7. Bodenverunreinigungen 9 Anlass der Planung und Entwicklungsziele 9 1. Anlass der Planung 9 2. 2.1 2.2 2.3 2.4 Entwicklungsziele Bebauungs- und Nutzungskonzept Erschließungs-, Verkehrs- und Entwässerungskonzept Grün- und Freiraumkonzept Energiekonzept VI Planinhalte 1. 1.1 1.2 1.3 Planungsrechtliche Festsetzungen Art der baulichen Nutzung Maß der baulichen Nutzung Bauweise / Überbaubare Grundstücksfläche / Stellung baulicher Anlagen 9 10 10 11 11 12 12 12 13 15 2 1.4 1.5 1.6 Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen mit ihren Zufahrten Verkehrsflächen Boden, Natur und Landschaft 15 15 16 2. 2.1 Kennzeichnungen Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind 16 Hinweise Wasserschutzzone Städtische Satzungen Gutachten Umgang mit Bodendenkmälern Rodungs- und Abrissverbot Grundwasserschutz Einbau von Materialien in den Boden Kampfmittel Einsichtnahme in und Bezug von DIN-Normen 17 17 17 18 18 18 18 18 19 19 3. 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 3.7 3.8 3.9 16 VII Städtebauliche Kenndaten 20 VIII Darstellung der Belange von Umwelt, Natur und Landschaft 21 1. Grundlagen der Untersuchung 21 2. 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 2.7 Derzeitiger Umweltzustand der Schutzgüter Mensch / Bevölkerung / Gesundheit Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt Boden Wasser Luft / Klima Landschaft / Landschafts- und Ortsbild Kultur- und Sachgüter 22 22 22 22 23 23 23 24 3. Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung unter Berücksichtigung umweltrelevanter Maßnahmen Mensch / Bevölkerung / Gesundheit Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt Boden Wasser Luft / Klima Landschaft / Landschafts- und Ortsbild Kultur- und Sachgüter Ergebnis der artenschutzrechtlichen Prüfung 24 24 24 25 26 26 26 27 27 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 3.7 3.8 3 IX Umsetzung der Planung 28 1. Bodenordnung 28 2. Städtebauliche Verträge 28 3. Kosten und Finanzierung 29 4 Bebauungsplan Nr. 781 der Stadt Krefeld I Vorbemerkungen Nach § 13a BauGB können für Maßnahmen der Innenentwicklung Bebauungsplanverfahren unter folgenden Voraussetzungen im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden: ▪ ▪ ▪ ▪ Der Bebauungsplan muss der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung dienen, die Größe der zulässigen Grundfläche darf 20.000 m² nicht überschreiten (im Einzelfall bis 70.000 m²), es darf keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht bestehen und es dürfen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von Gebieten nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und / oder der Vogelschutzrichtlinie bestehen. Da diese Vorgaben eingehalten sind, wird der Bebauungsplan Nr. 781 – westlich Rott / nördlich Friedrich-Ebert-Straße – als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. II Räumlicher Geltungsbereich Das Plangebiet (siehe Abbildung 1) des Bebauungsplans Nr. 781 liegt im Stadtbezirk Krefeld-Bockum nördlich der Friedrich-Ebert-Straße und westlich der Straße Rott. Das Plangebiet ist ca. 4.600 m² groß. Es grenzt im Norden, Westen und Süden an die Gartenflächen der Bebauung der Johannes-HeynenStraße, der Grotenburgstraße sowie der Friedrich-Ebert-Straße an. 5 Bebauungsplan Nr. 781 der Stadt Krefeld Abb. 1: Übersicht über das Plangebiet und die Umgebung III Planungsrechtliche Situation 1. Regionalplanung Das Plangebiet ist im Regionalplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt. 2. Flächennutzungsplan Der seit dem 23.10.2015 wirksame, neue Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld stellt die Flächen innerhalb des zukünftigen Geltungsbereichs als Wohnbaufläche dar. Der Bebauungsplan kann somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. 3. Bebauungspläne Für das Plangebiet existiert kein rechtskräftiger Bebauungsplan, jedoch der Fluchtlinienplan Nr. 490 - Kaiserstraße / Wilhelmshofallee / Rott / FriedrichEbert-Straße – (förmlich festgestellt seit dem 06.07.1927). Dieser wird mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 781 für dessen Geltungsbereich außer Kraft gesetzt. 4. Landschaftsplan Der Bebauungsplan liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes der Stadt Krefeld (1992). 5. Fachplanungen Das Plangebiet liegt im potentiellen Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Uerdingen Bruchweg (geplante Wasserschutzzone III B). Die Planung ist so angelegt, dass die Anforderungen, die sich aus der geplanten Wasserschutzzone ergeben, erfüllt werden. IV Bestandsbeschreibung 1. Städtebauliche Situation Das Plangebiet liegt im Stadtteil Krefeld - Bockum nördlich der Friedrich-EbertStraße und westlich der Straße Rott. Es grenzt im Norden, Westen und Süden an 6 Bebauungsplan Nr. 781 der Stadt Krefeld die Gartenflächen der Bebauung der Johannes-Heynen-Straße, der Grotenburgstraße sowie der Friedrich-Ebert-Straße. Das Umfeld des Plangebietes ist überwiegend durch eine Bebauung mit ein- und zweigeschossigen Einfamilienhäusern und zwei- und dreigeschossigen Mehrfamilienhäusern geprägt. Innerhalb des Plangebietes war bis vor ca. 20 Jahren eine Spedition ansässig. Auf dem Flurstück 1124 befindet sich eine ca. 20 x 10 m große Lagerhalle aus dieser Zeit. Die Zuwegung der Lagerhalle sowie die Wendeanlage sind mit einem Belag aus Schotter befestigt. Darüber hinaus liegen entlang der Straße Rott (Hausnummern 130, 132, 134) Mehrfamilienhäuser. Diese Bebauung schließt das Plangebiet östlich zur Straße Rott ab. Die Hausgärten sind mit Gehölz und vereinzelt mit Bäumen bewachsen. Im Bereich der Wendeanlage sowie im hinteren Bereich des Flurstückes 1124 sind ebenfalls Gehölze und einige Bäume vorhanden. 2. Verkehr Das Plangebiet ist über die Straße Rott und im weiteren Verlauf nach Norden über die Hüttenallee und den Europaring, sowie nach Süden im weiteren Verlauf über die Uerdinger Straße an das übergeordnete Verkehrsnetz angebunden. Die Straße Rott liegt nicht im Vorbehaltsstraßennetz und ist als Tempo 30- Zone ausgestaltet. Sie entspricht somit einer untergeordneten Straßenkategorie. Verkehrsbelastungszahlen liegen für diese Straße nicht vor. 3. Infrastruktur Die technische Ver- und Entsorgung wird im Bereich des Gebietes durch die vorhandenen Leitungssysteme in der Straße Rott sichergestellt. Das Gebiet verfügt in der Folge des gewachsenen Charakters über verschiedene Infrastruktureinrichtungen in unmittelbarer Umgebung. Neben Geschäften für Lederwaren, Kinderspielzeug sind im Bereich der Friedrich-Ebert-Straße ein Fahrradladen, Küchenstudio und Blumenladen und im weiteren Verlauf ein kleiner Lebensmitteleinzelhandelsbetrieb und eine Metzgerei vorhanden. Darüber hinaus befinden sich im weiteren Umfeld ein Gemeindezentrum inkl. einer Kindertagesstätte sowie eine Gesamtschule (Kaiserplatz) in fußläufiger Entfernung. Die Krefelder Innenstadt liegt mit ihrem vielfältigen Waren-, Dienstleistungsund Kulturangebot ungefähr 3 km entfernt. 7 Bebauungsplan Nr. 781 der Stadt Krefeld Öffentlicher Nahverkehr: Mit den Haltestellen „Grotenburgstraße“ und „Scheiblerstraße“ und der dort einmal stündlich verkehrenden Buslinie 927 des öffentlichen Personennahverkehrs ist das Gebiet an die Krefelder Innenstadt und KrefeldUerdingen angebunden. 4. Entwässerung Die Entsorgung des Schmutz- und Regenwassers erfolgt durch den bestehenden Mischkanal in der Straße Rott. 5. Naturhaushalt und Landschaftsschutz Innerhalb des Geltungsbereichs, entlang der westlichen Plangebietsgrenze sowie auch vereinzelt auf dem Gelände, befinden sich einige größere Bäume, die überwiegend unter die Baumschutzsatzung der Stadt Krefeld fallen. Insgesamt weist das Plangebiet teilweise den Eindruck eines Brachgrundstücks auf, da derzeit bis auf in den vorhandenen Garagen keine weitere Nutzung stattfindet. Die aufstehenden Gebäude bis auf die Wohngebäude an der Straße Rott sind derzeit ungenutzt. Eine landschaftsrechtliche Eingriffsregelung ist nicht anzuwenden, da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt wird. Demnach ist kein Ausgleich für den Eingriff in Boden, Natur und Landschaft erforderlich. Eine Bestandsuntersuchung in Form einer artenschutzrechtlichen Vorprüfung Stufe I hat ergeben, dass Verbotstatbestände des §44 Abs. 1 BNatSchG durch Vermeidungsmaßnahmen vor und während der Bauzeit abgewendet werden können und Konflikte mit planungsrelevanten Arten demnach vorab ausgeschlossen werden können. 6. Immissionsschutz Das Plangebiet ist durch den Verkehr auf der Straße Rott geringfügig lärmvorbelastet. Nach der vorbereitenden Lärmminderungsplanung der Stadt Krefeld (Stand 2006) liegt die verkehrsbedingte Lärmvorbelastung für die Straßenrandbebauung (WA) tagsüber bei bis zu ca. 55 dB(A), nachts bei bis zu ca. 45 dB(A). Für die hinterliegende Bebauung (WR) liegt die Vorbelastung bei ca. 50 dB(A) tagsüber und 35 dB(A) nachts. Nach dem Luftqualitätsmodell für die Stadt Krefeld (Grobscreening gemäß 22. BImSchV, Stand 2007) gehört der Planbereich nicht zu den Gebieten in 8 Bebauungsplan Nr. 781 der Stadt Krefeld Krefeld, in denen die Grenzwerte der 22. BImSchV (seit August 2010: 39. BImSchV) für Feinstaub (PM10), Stickstoffoxide (NO2, NOx) oder Benzol erreicht oder überschritten werden. Entsprechend der gesamtstädtischen Klimaanalyse Krefeld handelt es sich aus klimatischer Sicht um einen Übergangsraum. 7. Bodenverunreinigungen Das Plangebiet ist im Altlastverdachtsflächenkataster als Spedition mit Eigenbetriebstankstelle sowie zusätzlich als Altablagerung erfasst. Daher wurde das Plangebiet durch ein Gutachterbüro untersucht und ein entsprechendes Altlastengutachten erstellt (Ingenieurbüro Strobel und Kalder 2012, 2014 und 2015). Im Ergebnis haben hier im Wesentlichen die durchgeführten Untersuchungen vor dem Hintergrund der ehemaligen und bestehenden Nutzung u.a. als Tankstelle schutzgutrelevante Bodenbelastungen durch Verfüllungen mit Anteilen an teerstämmigen Verunreinigungen (z.B. PAK) sowie an Kupfer, Cadmium und Zink im Plangebiet ergeben. Aussagen sind dem Kapitel VIII - Untersuchung der Umweltbelange - Punkt 2.3 und. 3.3 („Schutzgut Boden“) sowie den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes zu entnehmen. Die Inhalte eines Sanierungskonzeptes, insbesondere hinsichtlich der entsprechenden Entsorgungswege für die vorhandenen belasteten Materialien, werden im städtebaulichen Vertrag gesichert. V Anlass der Planung und Entwicklungsziele 1. Anlass der Planung Es besteht seitens der Stadt Krefeld das Bestreben, entsprechend des Grundsatzes Innenentwicklung vor Außenentwicklung verstärkt durch Umnutzung erschlossener Flächen eine behutsame Innenentwicklung zu betreiben. Durch den Abriss eines Teils der vorhandenen Wohngebäude sowie der aufstehenden Lagerhalle bieten sich städtebauliche Perspektiven zur bauleitplanerischen Neuordnung des Plangebiets. 2. Entwicklungsziele Ziel des Bebauungsplans Nr. 781 ist es, 9 Bebauungsplan Nr. 781 der Stadt Krefeld ▪ ▪ die Brachflächen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zuzuführen und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnnutzung zu schaffen. Die Eignung des Plangebiets zur Ausweisung von Flächen für Wohnen ergibt sich besonders aufgrund des gewachsenen Wohnumfeldes. 2.1 Bebauungs- und Nutzungskonzept Der städtebauliche Entwurf sieht für das Plangebiet eine hochwertige Bebauung mit einer modernen Architektursprache vor. Mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung von maximal 8 Doppelhaushälften, einem Einzelhaus sowie einem Mehrfamilienhaus an der Straße Rott geschaffen. Zur Errichtung des Mehrfamilienhauses sind die vorhandenen Gebäude an der Straße Rott (Hausnr. 130 - 134) abzureißen. Einerseits sind sie in ihrer Substanz nicht mehr erhaltenswert andererseits entsprechen die Wohnungen nicht den Anforderungen an zeitgemäßen Wohnraum. Die geplanten Gebäude im hinteren Bereich weisen maximal zwei Vollgeschosse mit einem Staffelgeschoss auf, ausgenommen im Bereich der festgesetzten Einzelhausbebauung. Hier wird zur Wahrung der Privatsphäre auf die Errichtung eines Staffelgeschosses aufgrund der unmittelbar angrenzenden Bebauung verzichtet. Durch die Festsetzung von maximalen Gebäudehöhen, die unterhalb der Gebäudehöhen der umliegenden Bestandsbebauung liegen, soll sich die geplante Bebauung innerhalb dieses sensiblen Blockinnenbereiches gegenüber der Bestandsbebauung zurücknehmen und somit das Einfügen der Bebauung in den städtebaulichen Kontext der Umgebung erreicht werden. Die Privatgärten der Neubebauung sind nach Westen und Süden orientiert um eine optimale Besonnung zu gewährleisten. Darüber hinaus soll durch die aufgelockerte Anordnung der Gebäude sowie die Eingrünung des Plangebietes insgesamt die Wohnruhe unter Berücksichtigung der Nachbargrundstücke erreicht werden. 2.2 Erschließungs-, Verkehrs- und Entwässerungskonzept Die Haupterschließung des Gebietes erfolgt über eine private Stichstraße von der Straße Rott aus. Der Ausbau der privaten Verkehrsfläche soll als Mischfläche erfolgen. Die für die geplante Doppel- und Einzelhausbebauung erforderlichen Stellplätze und Garagen werden den einzelnen Gebäuden direkt zugeordnet (2 St / WE). Die Unterbringung der erforderlichen Stellplätze des Mehrfamilienhauses an der Straße Rott erfolgt in einer Tiefgarage mit ca. 14 Einstellplätzen. Die Zufahrt erfolgt von der Straße Rott. 10 Bebauungsplan Nr. 781 der Stadt Krefeld Gemäß § 51a Abs. 1 Landeswassergesetz ist das Niederschlagswasser von den Grundstücken, die nach dem 1. Januar 1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, vor Ort zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohles der Allgemeinheit möglich ist. Gemäß § 51a Abs. 3 Landeswassergesetz sind Grundstücke von der Verpflichtung, Niederschlagswasser vor Ort zu versickern, ausgenommen, deren Niederschlagswasser aufgrund einer nach bisherigem Recht genehmigten Kanalisationsnetzplanung der öffentlichen Abwasserbehandlung zugeführt werden oder der technische oder wirtschaftliche Aufwand unverhältnismäßig ist. Ein Ausnahmetatbestand ist für das Plangebiet gegeben, da das Grundstück bereits vor dem 1. Januar 1996 bebaut und an die Kanalisation angeschlossen wurde. In Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde der Stadt Krefeld sowie dem Versorgungsträger (Stadtwerke Krefeld) wird auf eine Versickerung des Niederschlagswassers innerhalb des Plangebietes verzichtet. Die Ableitung des anfallenden Schmutzwassers erfolgt über die bestehende Mischkanalisation der Straße Rott. 2.3 Grün- und Freiraumkonzept Außerhalb der nicht überbaubaren Flächen sind die Privatgärten des Plangebietes zueinander sowie die nördliche Plangebietsgrenze mit heimischen Gehölzen einzufrieden. Darüber ist im Bereich des westlichen Plangebietsrandes eine Eingrünung zu den Grundstücksgrenzen der bestehenden Bebauung an der Grotenburgstraße vorgesehen. Details zur Bepflanzung des Plangebiets wurden mit dem Fachbereich Grünflächen abgestimmt und in einem Bepflanzungskonzept dokumentiert. Dies ist Bestandteil des zum Bebauungsplan erstellten städtebaulichen Vertrages. Die entsprechenden Maßnahmen sollen neben einer weiteren ökologischen Aufwertung der einheitlichen Grüngestaltung des Gebietes dienen. 2.4 Energiekonzept Für die neuen Wohneinheiten müssen zur energetischen Versorgung Leitungen verlegt werden. Nähere Regelungen bleiben dem Bauge-nehmigungsverfahren vorbehalten. Die energetische Versorgung der Bestandsgebäude ist über die in der Straße Rott verlegte Gasleitung gewährleistet. 11 Bebauungsplan Nr. 781 der Stadt Krefeld Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde die Eignung des geplanten Wohngebietes hinsichtlich der Festsetzung von regenerativen Energien überprüft. Rechtlich betrachtet können im Bebauungsplan Gebiete festgesetzt werden, in denen bei der Errichtung von Gebäuden bestimmte bauliche Maßnahmen für den Einsatz erneuerbarer Energien wie beispielsweise Solarenergie oder Wärmepumpen getroffen werden müssen (vgl. § 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB). Die Sinnhaftigkeit einer solchen planungsrechtlichen Festsetzung muss jedoch jeweils vor dem Hintergrund der städtebaulichen Situation geprüft werden. Die geplante Bebauung ermöglicht grundsätzlich die Errichtung von Anlagen zur Nutzung von Solarenergie oder Erdwärme. Die Eignung solcher energetischer Nutzungen muss einzelfall-bezogen beurteilt werden. Darüber hinaus ist der Einklang mit der beabsichtigten Architektursprache zu berücksichtigen. Im Bebauungsplan werden keine Flächen im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB definiert. Eine verbindliche Festsetzung erfolgt aus Gründen der planerischen Zurückhaltung und der differenzierten Voraussetzungen / Eignungen des Plangebiets nicht. Auch wenn damit der Bebauungsplan die Nutzung solcher Anlagen für regenerative Energien nicht zwingend vorschreibt, schließt dieses nicht aus, dass diese bei geeigneten Voraussetzungen zur Anwendung kommen können. VI Planinhalte Die planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes basieren im Wesentlichen auf folgenden Rechtsgrundlagen: ▪ Baugesetzbuch (BauGB) gemäß Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414) sowie ▪ Baunutzungsverordnung (BauNVO) gemäß Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I. S. 132) jeweils in der derzeit gültigen Fassung. 1. Planungsrechtliche Festsetzungen 1.1 Art der baulichen Nutzung 1.1.1 Allgemeines Wohngebiet (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 4 BauNVO) Der Bereich des Plangebietes an der Straße Rott ist vorwiegend zur Errichtung von Wohnhäusern vorgesehen. Darüber hinaus kann die Wohnnutzung um nicht störende Einrichtungen gemäß den Regelungsinhalten der 12 Bebauungsplan Nr. 781 der Stadt Krefeld Baunutzungsverordnung für allgemeine Wohngebiete ergänzt werden, wie z.B. die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden und nicht störende Handwerksbetriebe sowie Rechtsanwaltskanzleien und Arztpraxen. Daher ist es geboten, für den östlichen Planbereich die Festsetzung als Allgemeines Wohngebiet (WA) zu treffen. Anlagen für Verwaltungen, Beherbergungsbetriebe, Gartenbaubetriebe und Tankstellen sind im Plangebiet aufgrund des von diesen regelmäßig verursachten erhöhten Verkehrsaufkommens jedoch unzulässig. 1.1.2 Reines Wohngebiet (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 3 BauNVO) Der rückwärtige Bereich des Plangebietes ist gemäß § 3 Baunutzungsverordnung als Reines Wohngebiet (WR) festgesetzt. Aufgrund der bereits im Umfeld vorhandenen, einem reinen Wohngebiet entsprechenden Nutzung in den rückwärtigen Bereichen, ist die gewählte Art der baulichen Nutzung entsprechend § 3 BauNVO städtebaulich erforderlich. Die Wohnnutzung soll zudem im Sinne der Wahrung einer hohen Wohnqualität mit dem Anspruch der besonderen Wohnruhe planungsrechtlich gesichert werden. Die gemäß § 3 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen wie Läden und nicht störende Handwerksbetriebe, die zur Deckung des täglichen Bedarfs für die Bewohner des Gebiets dienen, sowie kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige Anlagen für soziale Zwecke sowie den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dienende Anlagen für kirchliche, kulturelle, gesundheitliche und sportliche Zwecke sind daher nicht Gegenstand der Festsetzungen für das reine Wohngebiet. 1.1.3 Höchstzulässige Zahl von Wohnungen in Wohngebäuden (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) Durch die Begrenzung der Zahl der Wohneinheiten im Reinen Wohngebiet auf höchstens zwei pro Wohnhaus wird einer städtebaulich dem Standort unangemessenen Verdichtung entgegen gewirkt. Dies trägt insgesamt insbesondere zur Sicherung der allgemeinen Wohnruhe in der Nachbarschaft sowie zur Vermeidung von Konflikten im Wirkungsbereich zwischen fließendem und ruhendem Verkehr als auch zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf die allgemeine Infrastruktur bei. 1.2 Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und §§ 16 ff. BauNVO) 13 Bebauungsplan Nr. 781 der Stadt Krefeld Das Maß der baulichen Nutzung wird im Bebauungsplan durch die Festsetzung von Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl, sowie der Höhe baulicher Anlagen und der Zahl der Vollgeschosse hinreichend bestimmt. 1.2.1 Höhe baulicher Anlagen und Zahl der Vollgeschosse (§§ 18 und 20 BauNVO) Die der Deckung des steigenden Bedarfs an Wohnraum bei gleichzeitigem schonenden Umgang mit Grund und Boden dienende Festsetzung von maximal zwei Vollgeschossen erfordert zur Sicherung einer städtebaulichen Einfügung der geplanten Neubebauung in die Bebauung des Umfeldes die Festsetzung einer maximalen Gebäudehöhe. Diese wird mit einer NHN-Höhe für die dreigeschossige Bebauung im Allgemeinen Wohngebiet an der Straße Rott von 46, 50 m über NHN festgesetzt. Die maximale Gebäudehöhe für die geplanten Gebäude wird im Reinen Wohngebiet westlich und südlich der geplanten Erschließungsstraße (Einzel- und Doppelhäuser) mit einer NHN- Höhe von 43,50 m festgesetzt. Dies entspricht einer maximalen Gebäudehöhe von ca. 9,50 m. Die maximale Gebäudehöhe für das geplante Gebäude nördlich der geplanten Erschließungsstraße (Einzelhaus) wird mit einer NHN- Höhe von 40,50 m festgesetzt. Dies entspricht einer maximalen Gebäudehöhe von ca. 6,50 m (Die Bezugshöhe entspricht dem derzeitigen Straßenniveau der Straße Rott). 1.2.2 Zulässige Grundfläche (§ 19 BauNVO) Die maximal zulässige Grundflächenzahl (GRZ) wird im Allgemeinen Wohngebiet an der Straße Rott auf 0,4 festgesetzt. Die Grundflächenzahl für die geplante rückwärtige Bebauung im Reinen Wohngebiet wird auf 0,3 festgesetzt. Dies entspricht einem der Umgebung angepassten Maß der Versiegelung und der städtebaulichen Zielsetzung einer behutsamen Ergänzung der Wohnbebauung im rückwärtigen Bereich bei schonendem Umgang mit Grund und Boden. 1.2.3 Zulässige Geschossfläche (§ 20 BauNVO) Die Geschossflächenzahl ist in Abhängigkeit von der Grundstücksgröße bei einer maximal zulässigen dreigeschossigen Bebauung im WA mit 1,0 und bei einer maximal zweigeschossigen Bebauung im WR mit 0,6 vorgesehen. Diese Festsetzungen entsprechen der jeweilig angrenzenden Wohnbebauung und sichern das Einfügen der geplanten Bebauung in den Kontext der umliegenden Bebauungsstrukturen. 14 Bebauungsplan Nr. 781 der Stadt Krefeld 1.3 Bauweise / Überbaubare Grundstücksfläche / Stellung baulicher Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB und § 22 und § 23 BauNVO) 1.3.1 Bauweise (§ 22 BauNVO) Zur Realisierung einer dem Wohnumfeld angepassten Gebäudetypologie werden für den überwiegenden Teil des Reinen Wohngebiets Einzel- und Doppelhäuser festgesetzt. Für den Bereich des nördöstlichen Plangebietes wird aufgrund der Nähe des angrenzenden Grundstücks mit aufstehender Einzelhausbebauung entsprechend die Festsetzung Einzelhäuser getroffen. Entsprechend dieser Regelungen können somit keine Reihenhäuser oder vergleichbare Haustypen realisiert werden. Durch diese Festsetzungen wird einer unverträglichen Verdichtung des Baugebietes entgegen gewirkt. Auf die Festsetzung einer Bauweise für das Allgemeine Wohngebiet kann verzichtet werden, da durch die Festsetzung von Baugrenzen, maximale Gebäudehöhen sowie die Dimensionierung der Baugrenzen die Form der später zu realisierenden Bebauung ausreichend bestimmt ist. 1.3.2 Überbaubare Grundstücksflächen (§ 23 BauNVO) Die überbaubaren Grundstücksflächen werden im Bebauungsplan durch Baugrenzen markiert. Durch ihre Anordnung und Dimensionierung wird die Errichtung von Gebäudekörpern städtebaulich so gesteuert, dass die Privatsphäre der Bewohner und eine den umliegenden Wohnquartieren angepasste Neubebauung gewährleistet wird. 1.4 Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen mit ihren Zufahrten (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB) Garagen, Carports und Stellplätze sind im Reinen Wohngebiet nur innerhalb der überbaubaren Flächen und auf dafür speziell festgesetzten Flächen zulässig. Stellplätze sind darüber hinaus hier ausschließlich im Bereich von Zufahrten zu Garagen und Carports zulässig. Im Allgemeinen Wohngebiet sind Stellplätze ausschließlich innerhalb der festgesetzten Fläche für Tiefgaragen zulässig. Diese Festsetzungen dienen der Wohnruhe und der Vermeidung unnötiger Versiegelung sowie der städtebaulichen Ordnung dieser Anlagen. 1.5 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) 15 Bebauungsplan Nr. 781 der Stadt Krefeld Die Haupterschließungsstraße des Plangebietes wird als private Verkehrsfläche festgesetzt. Der Straßenausbau erfolgt im Mischprinzip. Als Regelquerschnitt ist eine Breite von 5,0 m, entlang der westlichen Grenze des Flurstücks Nr. 232 mit einer zusätzlichen Fläche für Straßenbegleitgrün (Breite 1,0 m) eine Breite von 6,0 m vorgesehen. Dieses Straßenbegleitgrün ist im Bepflanzungskonzept enthalten, dessen Umsetzung über den städtebaulichen Vertrag gesichert wird. Innerhalb der Fläche für Straßenbegleitgrün sind im Bereich des Gebäudes Rott Nr. 136 bauliche Anlagen für Maßnahmen zur energetischen und gestalterischen Sanierung über die gesamte Länge des Giebels bis zu einer Tiefe von maximal 0,50 m zulässig. Da die Fläche für Straßenbegleitgrün keine verkehrstechnische Funktion erfüllt, sind keine Auswirkungen auf die Erschließungsfunktion der privaten Verkehrsfläche zu erwarten. 1.6 Boden, Natur und Landschaft 1.6.1 Bäume, Sträucher und sonstige Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB) Anpflanzbindung Innerhalb der am westlichen Plangebietsrand gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25a festgesetzten Fläche ist eine Hecke aus heimischen Gehölzen zu pflanzen. Diese Maßnahme dient der Abgrenzung der angrenzenden Grundstücksfläche, sowie der ökologischen Aufwertung des Gebietes. Einfriedung von Grundstücken Die Grundstücke sind an der nördlichen Plangebietsgrenze mit Gehölzen einzufrieden. Dies soll neben der Abgrenzung zu den angrenzenden Grundstücken einer weiteren ökologischen Aufwertung des Gebietes dienen. 2. Kennzeichnungen 2.1 Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind (§ 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB) Das Plangebiet ist als Spedition mit Eigenbetriebstankstelle im Altlastverdachtsflächenkataster (§ 2 Abs. 6 Bundesbodenschutzgesetz) erfasst. Daher wurde das Plangebiet durch ein Gutachterbüro (Strobel und Kalder 2014) untersucht und ein entsprechendes Altlastengutachten sowie ein Sanierungskonzept erstellt. Im Ergebnis werden hier im Wesentlichen 16 Bebauungsplan Nr. 781 der Stadt Krefeld schutzgutrelevante Schadstoffe wie teerstämmige Verunreinigungen (PAK n. EPA), Anteile an Cadmium, Kupfer und Zink sowie Benzo(a)pyren-Gehalte aufgeführt. Es erfolgt eine entsprechende Kennzeichnung im Bebauungsplan. Zur Sicherstellung gesunder Wohnverhältnisse ist eine Sanierung durch Bodenaustausch erforderlich. Abbruch und sämtliche Erdarbeiten sind gutachterlich zu überwachen und zu dokumentieren. Die Arbeiten erfolgen auf Grundlage des mit der Stadt Krefeld, Fachbereich Umwelt 47792 Krefeld, abgestimmten Sanierungskonzepts. Die Umsetzung des Sanierungskonzeptes wird durch einen städtebaulichen Vertrag gesichert. Nach Durchführung der Sanierung können Gefährdungen für die menschliche Gesundheit bei den ausgewiesenen Nutzungen ausgeschlossen werden. 3. Hinweise Die im Folgenden dargestellten Inhalte werden als Hinweise in den Bebauungsplan aufgenommen. 3.1 Wasserschutzzone Das Plangebiet liegt im potentiellen Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Uerdingen Bruchweg (geplante Wasserschutzzone III B). In Anlehnung an den § 5 WHG sind die derzeit aktuellen Regelungstatbestände der Wasserschutzgebiete sowie die Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes und des Landeswassergesetzes zu berücksichtigen. 3.2 Städtische Satzungen Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes gilt die Baumschutzsatzung der Stadt Krefeld vom 5. Juli 1979, bekannt gemacht am 12. Juli 1979, zuletzt geändert durch die 5. Änderungssatzung vom 8. Dezember 2005, bekannt gemacht am 29. Dezember 2005. Bei relevanten Maßnahmen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind die Vorschriften der Baumschutzsatzung entsprechend anzuwenden. Die Satzung der Stadt Krefeld über die Entwässerung der Grundstücke (Entwässerungssatzung) vom 11. Dezember 2003 bleibt von den Festsetzungen des Bebauungsplanes unberührt. 17 Bebauungsplan Nr. 781 der Stadt Krefeld 3.3 Gutachten Artenschutzrechtliche Prüfung Weluga Umweltplanung gesamtstädtische Klimaanalyse der Stadt Krefeld vom Juli 2003 Lärmminderungsplanung einschließlich Konfliktkataster; ADU Cologne, Bearbeitungsstand 2006 Luftqualitätsmodell, IMA Cologne, 2007 Altlastengutachten sowie Sanierungskonzept (Büro Strobel und Kalder 2012, 2014 und 2015) Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Büro Schwarze und Partner Krefeld 3.4 Umgang mit Bodendenkmälern Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde und Befunde ist die Untere Denkmalbehörde – Stadtarchäologie Krefeld unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen. Auf die Bestimmungen der §§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NRW wird verwiesen. 3.5 Rodungs- und Abrissverbot Zum Schutz der Fauna sind mit Bezug zum Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Rodungen sowie Rückschnitte (außer Pflegeschnitte) von Bäumen, Hecken und Sträuchern sowie der Abriss von Gebäuden außerhalb der Zeit vom 01.03. bis 30.09. eines Jahres durchzuführen. Im Einzelfall kann nach Genehmigung durch die Untere Landschaftsbehörde davon abgewichen werden. Die Auflage dient der Vermeidung eines Verbotstatbestandes nach § 44 Abs. 1 BNatschG und ist im Rahmen der Baugenehmigung zu berücksichtigen. 3.6 Grundwasserschutz Aufgrund der Lage in der zukünftigen Wasserschutzzone sind die gesamten Fahr- und Parkflächen (Verkehrsfläche, Zuwegung, Garagenvorplätze) mindestens wasserteildurchlässig mit Verbundsteinen engverfugt (<5 mm) zu gestalten. 3.7 Einbau von Materialien in den Boden Für den eventuellen Einbau/die Verwendung von Boden ist die LAGA Nr. 20 (Länderarbeitsgemeinschaft Abfall vom November 1997, „Technische Regeln der Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen / Abfällen“) – Allgemeiner Teil vom 06.11.2003 – bzw. die TR Boden vom 18 Bebauungsplan Nr. 781 der Stadt Krefeld 05.11.2014 einzuhalten und lediglich der Zuordnungswert Z O – Boden – zulässig. Für den eventuellen Einbau/die Verwendung von aufbereiteten mineralischen Altbaustoffen bzw. mineralischen Baustoffen aus Bautätigkeiten (Recyclingbaustoffe) oder industriellen Prozessen (Hochofen, Hüttenschlacke etc.) als Frostschutz-, Tragschicht oder Auffüllmaterial ist gem. §§ 8, 9, 10, 11, 13 und 48 Wasserhaushaltsgesetz eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Sie ist beim Fachbereich Umwelt, 47792 Krefeld, zu beantragen. Hierzu gehört auch güteüberwachtes Recyclingmaterial bzw. güteüberwachte Schlacke/Asche nach den Verwerterlassen NRW vom 09.10.2001. Vor Erteilung einer entsprechenden wasserrechtlichen Erlaubnis darf ein Einbau der genannten Materialien nicht erfolgen. 3.8 Kampfmittel Die Luftbildauswertung von 1939 bis 1945 sowie andere historische Unterlagen lieferten keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln im Bebauungsplangebiet. Jedoch kann die Entdeckung von Kampfmitteln bei der Durchführung von Erdeingriffen nicht ausgeschlossen werden. Vor Beginn von Bauvorhaben ist im Hinblick auf die Durchführung von Überprüfungsmaßnahmen durch den Kampfmittelräumdienst die Stadt Krefeld, Fachbereich Feuerwehr und Zivilschutz, zu informieren. 3.9 Einsichtnahme in und Bezug von DIN-Normen Alle DIN-Normen, auf die in den textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes verwiesen wird, sind bei der Stadt Krefeld, Fachbereich Stadtplanung, Parkstraße 10, Krefeld-Uerdingen Zimmer 326, während der allgemeinen Dienststunden einzusehen bzw. können kostenpflichtig bei der Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin bezogen werden. 19 Bebauungsplan Nr. 781 der Stadt Krefeld VII Städtebauliche Kenndaten Flächenbilanz Plangebiet Gesamt Wohnen WA Fläche ca. (in m²) 4.760 Anteil ca. (in %) 100 875 3225 18 68 Erschließung Gesamt private Verkehrsflächen (mit Begleitgrün) Nutzungskennziffern 660 14 Wohneinheiten Doppel-, Einzelh. (WR) Geschosswhg.(WA) WE 8 DHH, 1 EH 8WE Wohnen WR Tab. 1: Städtebauliche Kenndaten 20 Bebauungsplan Nr. 781 der Stadt Krefeld VIII Darstellung der Belange von Umwelt, Natur und Landschaft Bei Aufstellung eines Bebauungsplans als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Durchführung einer Umweltprüfung und der Erstellung eines Umweltberichtes abgesehen. Die von der Planung berührten Belange von Umwelt, Natur und Landschaft werden im folgenden Kapitel behandelt, um sie sachgerecht in die Abwägungsentscheidung über den Plan einbeziehen zu können. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB gelten bei der Aufstellung eines Bebauungsplans als Bebauungsplan der Innenentwicklung „Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig.“ Dies bedeutet, dass die Ausgleichsverpflichtung im Rahmen der baurechtlichen Eingriffsregelung entfällt. Die von der Planung berührten Belange von Umwelt, Natur und Landschaft werden im folgenden Kapitel behandelt, um sie sachgerecht in die Abwägungsentscheidung über den Plan einbeziehen zu können. 1. Grundlagen der Untersuchung Zur Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der von der Planung berührten Umweltbelange ist auf folgende Unterlagen zurückgegriffen worden: ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ADU COLOGNE – Institut für Immissionsschutz GmbH, 2006: Grundlagen der Lärmminderungsplanung gemäß § 47a BImSchG und Gesamtkonfliktkataster für die Stadt Krefeld (Bearbeitung: 2004 bis 2006) GEOLOGISCHER DIENST NRW und Stadt Krefeld, Fachbereich Umwelt: Stadtbodenkartierung der Stadt Krefeld (Erfassungsmaßstab 1 : 5.000; Darstellungsmaßstab 1 : 25.000) IMA COLOGNE GMBH, 2007: Luftqualitätsmodell Krefeld – Grobscreening – (Stand: Februar 2007) UNIVERSITÄT ESSEN, Abteilung Angewandte Klimatologie und Landschaftsökologie, 2003: Gesamtstädtische Klimaanalyse unter besonderer Berücksichtigung von vier Plangebieten Artenschutzrechtliche Prüfung weluga umweltplanung 2013 Altlastengutachten sowie Sanierungskonzept Büro Strobel und Kalder 2012, 2014 und 2015 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Büro Schwarze und Partner Krefeld 21 Bebauungsplan Nr. 781 der Stadt Krefeld 2. Derzeitiger Umweltzustand der Schutzgüter 2.1 Mensch / Bevölkerung / Gesundheit Das Plangebiet ist durch den Verkehr auf der Straße Rott geringfügig lärmvorbelastet. Nach der vorbereitenden Lärmminderungsplanung der Stadt Krefeld (Stand 2006) liegt die verkehrsbedingte Lärmvorbelastung für die Straßenrandbebauung (WA) tagsüber bei bis zu ca. 55 dB(A), nachts bei bis zu ca. 45 dB(A). Für die hinterliegende Bebauung (WR) liegt die Vorbelastung bei ca. 50 dB(A) tagsüber und 35 dB(A) nachts. Nach der Lärmminderungsplanung sind somit keine Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 für Reine- und Allgemeine Wohngebiete zu erwarten. 2.2 Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt Im Blockinnenbereich befindet sich teilweise prägender Baumbestand. Dieser wurde durch das Büro Schwarze und Partner Krefeld typisiert und eingemessen. Darunter ein Walnussbaum (Höhe von ca. 10 m, Stammumfang ca. 1,90 m) sowie diverse Nadel- und Obstgehölze. Die bestehenden Baumstrukturen sind überwiegend durch die Baumschutzsatzung der Stadt Krefeld geschützt. Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist davon auszugehen, dass in den Gehölzstrukturen und Bäumen einige Arten an Brutvögel der Siedlungen, Hecken, Kleingehölze und Nadelwälder vorkommen. 2.3 Boden Das Plangebiet ist zu ca. 50 % versiegelt. Im Bereich an der Straße Rott mit Wohnhäusern und westlich mit zwei Lagerhallen sowie im Hofbereich mit einer ehemaligen Tankstelle. Die Böden sind durch die vorherigen Nutzungen in diesem Bereich anthropogen überformt. Der westliche Teil des Grundstücks ist im Gegensatz zum östlichen Teil nicht versiegelt. Nach dem Bodengutachten liegt das Plangebiet im Bereich von Lössablagerungen von 1 – 2 m. Darunter lagern sandige bis kiessandige Sedimente der Niederterrasse des Rheins. Das Grundstück wurde ursprünglich als Altstandort Spedition mit Tankstelle in das Kataster der altlastverdächtigen Flächen aufgenommen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde ein Bodengutachten erstellt und durch mehrere Nachträge ergänzt. Die Bodenuntersuchungen für das Gesamtgelände 22 Bebauungsplan Nr. 781 der Stadt Krefeld zeigten flächendeckende Auffüllungen mit einer Mächtigkeit von ca. 0,80 m im nördlichen bis zu von 2,60 m im südlichen Plangebiet. Diese setzen sich vorwiegend aus Bauschutt, Ziegelbruch und umgelagerten Oberboden zusammen. Im Nordwesten wurden zusätzlich Schlacken und Elektroschrott angetroffen. Insgesamt haben die durchgeführten Untersuchungen schutzgutrelevante Bodenbelastungen vorwiegend durch PAK ergeben. Das Plangebiet ist nunmehr als Altstandort (Spedition mit Eigenbetriebstankstelle) sowie zusätzlich als Altablagerung im Altlastverdachtsflächenkataster der Stadt Krefeld erfasst. 2.4 Wasser Das Vorhaben liegt im potentiellen Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage IV Uerdingen (geplante Wasserschutzzone III B). Damit besteht somit eine Empfindlichkeit des Grundwassers vor potentiellen Schadstoffeinträgen. Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden. 2.5 Luft / Klima Gemäß der synthetischen Klimafunktionskarte 2003 ist der Blockinnenbereich dem Gartenstadt/Dorf-Klimatop zugeordnet. Dieses Klimatop ist stark geprägt durch mehr oder weniger geschlossene Bebauung zum städtisch unbeeinflussten Umfeld und weist einen hohen Freiund Grünflächenanteil auf. Es herrscht ein ausgeglichenes Lufttemperaturniveau. Lediglich entlang der Hauptverkehrsstraßen weist das Gartenstadt/Dorf-Klimatop durch den Kfz-Verkehr eine verminderte Luftqualität auf. Die Planungshinweiskarte empfiehlt bei weiteren Baumaßnahmen auf die Vernetzung der Grünstrukturen zu achten, vorhandene Grünflächen möglichst zu erhalten und wo möglich Flächenentsiegelung vorzunehmen. 2.6 Landschaft / Landschafts- und Ortsbild Das Ortsbild des Plangebietes wird durch die Gebäudesubstanz einer leerstehenden Lagerhalle, einer Spedition einschließlich der Zuwegung mit einer Wendeanlage sowie einer derzeit noch genutzten Garagenanlage geprägt. Es besteht aufgrund der Lage im Blockinnenbereich eine besondere Empfindlichkeit wegen des zunehmenden baulichen Verfalls der Bausubstanz. Darüber hinaus ist die Straßenrandbebauung mit Mehrfamilienhäusern an der Straße Rott stadtgestalterisch prägend. 23 Bebauungsplan Nr. 781 der Stadt Krefeld 2.7 Kultur- und Sachgüter Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befinden sich keine in die Denkmalliste der Stadt Krefeld eingetragenen Baudenkmale. 3. Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung unter Berücksichtigung umweltrelevanter Maßnahmen 3.1 Mensch / Bevölkerung / Gesundheit Aus dem Wohngebiet im Bebauungsplangebiet selbst sind keine negativen Beeinträchtigungen auf das nähere Umfeld, den Menschen und seine Gesundheit zu erwarten, da der Bereich als Allgemeines Wohngebiet bzw. Reines Wohngebiet festgesetzt wird und Anlagen, die mit dem Wohnumfeld und der Wohnqualität unverträglich sein könnten, ausgeschlossen werden. Auf das Plangebiet selbst wirken im Wesentlichen die o.g. relativ geringen Belastungen durch Straßenverkehrslärm. Spezielle Maßnahmen zur Verhinderung von schädlichen Umwelteinwirkungen auf den Menschen sind daher nicht erforderlich. 3.2 Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt Eine Eingriffs- und Ausgleichbilanzierung im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) bzw. des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (LG NW) ist nicht erforderlich, da gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB Eingriffe bereits als erfolgt bzw. als zulässig vor der planerischen Entscheidung zu bewerten und daher nicht zu bilanzieren sowie auszugleichen sind. Der überwiegende Teil des aufstehenden Baumbestandes kann im Rahmen der Realisierung einer Neubebauung nicht erhalten werden. Ein Ersatz sowie Neuanpflanzungen sind durch die Baumschutzsatzung geregelt. Das Plangebiet hat nur eine eingeschränkte Bedeutung für den Naturhaushalt und ist in der Biotopkartierung nicht erfasst. Durch die teilweise Festsetzung des Plangebiets als Allgemeines Wohngebiet mit einer Grundflächenzahl von 0,4 sowie eines Reinen Wohngebietes mit einer Grundflächenzahl von 0,3 wird ein nicht unerheblicher Anteil Freifläche gesichert. Hierzu dient auch die Festsetzung einer Fläche für Anpflanzungen am 24 Bebauungsplan Nr. 781 der Stadt Krefeld westlichen Plangebietsrand sowie die durchgängige Einfriedung der Grundstücksgrenzen mit heimischen Gehölzen. Darüber hinaus wird durch die Wiedernutzbarmachung der innerstädtischen Entwicklungsfläche insgesamt ein Beitrag zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung geleistet und die Neuinanspruchnahme von bisher unversiegelten Landschaftsbereichen reduziert. Temporäre Störungen werden durch einen Hinweis auf den Bauzeitenausschluss nach BNatSchG (Durchführung von Abrissarbeiten und Rodung von Gehölzbeständen außerhalb der Monate 1. März bis 30. September eines Jahres) in einem verträglichen Rahmen gehalten. Dadurch kann gewährleistet werden, dass artenschutzrechtliche Zugriffsverbote nach § 44 BNatSchG nicht verletzt werden. Auf diese Weise können mögliche Beeinträchtigungen von Vögeln in der Fortpflanzungsphase vermieden werden. 3.3 Boden Zu Beeinträchtigungen des Bodens kommt es grundsätzlich in den Bereichen, die überbaut oder versiegelt werden, da sich die Funktionen als natürlicher Filter und Puffer verringert. Durch die vorgesehene Bebauung wird eine bereits anthropogen überformte und vormals teilweise bebaute Fläche überplant und städtebaulich neu geordnet. Dabei wird die Neuversiegelung des Planungsgebietes durch die Festsetzung der Grundflächenzahl von 0,3 im Reinen Wohngebiet und im Allgemeinen Wohngebiet von 0,4 sowie durch Festsetzung einer Fläche mit Anpflanzbindung begrenzt. Im Zusammenhang mit der Beschränkung von Neuinanspruchnahmen von Landschaftsbereichen außerhalb der Innenstadt aufgrund vermehrter Innenentwicklung wird letzter der Vorzug gegeben. Belastete Böden im Plangebiet sind im Rahmen der vorgesehenen Erdarbeiten zur Erschließung und Bebauung des Plangebietes zu entfernen und unter gutachterlicher Begleitung entsprechend des Sanierungskonzeptes zu entsorgen. Ein vollständiger Aushub im Plangebiet ist nicht erforderlich. Im Sanierungskonzept wird beschrieben, in welchen Bereichen hohe Belastungen vorgefunden wurden, die zwingend entsorgt werden müssen. In Teilbereichen liegt unbelasteter Boden vor, der nach entsprechender Begutachtung verbleiben oder an anderer Stelle wieder eingebaut werden kann. Als Ersatz für den entsorgten Boden wird nur Material eingebaut, welches dem Zuordnungswert Z 0 der LAGA-Richtlinie M 20 Boden entspricht. Gleiches gilt für Freiflächen, die generell mit 80 cm sauberem Boden aufgefüllt werden, da ein Anheben des Geländes vorgesehen ist. Die Reihenfolge der Erdarbeiten wird 25 Bebauungsplan Nr. 781 der Stadt Krefeld so gesteuert, dass mit dem Bau der Wohnhäuser erst begonnen wird, wenn die Sanierungsarbeiten abgeschlossen und somit gesunde Wohnverhältnisse gewährleistet sind. Entsprechende Regelungen wurden in einen zum Bebauungsplan erstellten städtebaulichen Vertrag mit dem Eigentümer der Flächen des Plangebietes aufgenommen. 3.4 Wasser Mit der geplanten Neuversiegelung von Böden sowie der geplanten Ableitung des Schmutzwassers und des Oberflächenwassers der Dach- und Straßenflächen in den Mischwasserkanal ist prinzipiell eine Herabsetzung der Grundwasserneubildungsrate verbunden. 3.5 Luft / Klima Die Planung sieht im Wesentlichen die Entwicklung der vormals als Fläche einer Spedition genutzten und mittlerweile brachliegenden Fläche mittels Wohnbebauung vor. Im Rahmen der Durchführung des Bebauungsplans sind zusätzliche Luftschadstoffemissionen aufgrund von Zusatzverkehren in geringem Umfang anzunehmen. Die gewählte Bauform, die Nutzungsart und ein an das Umfeld angepasstes Maß baulicher Nutzung von GRZ 0,3 - 0,4 lassen keine erheblichen negativen Auswirkungen durch das Bauvorhaben auf das Klima erwarten. Die Staub- und Luftschadstoffemissionen werden somit als nicht erheblich eingeschätzt. Der Luftreinhalteplan der Stadt Krefeld enthält keine Prognosen oder Messergebnisse für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 781. Es wird davon ausgegangen, dass durch die Durchführung der Planung keine Überschreitung der Grenzwerte der 39. BImSchV ausgelöst wird. Nach der gesamtstädtischen Klimaanalyse der Stadt Krefeld aus dem Jahr 2003 besteht für den Planbereich die Empfehlung zur Vernetzung der Grünflächen und wo möglich Verringerung der versiegelten Flächen. Die städtebauliche Planung sieht eine behutsame bauliche Entwicklung vor, wobei der Versiegelungsgrad gering gehalten wird. Darüber hinaus ist aufgrund der geplanten Grünstrukturen von einer eher geringen Relevanz auszugehen. 3.6 Landschaft / Landschafts- und Ortsbild Von einer erheblichen Beeinträchtigung ist auszugehen, wenn bereits ein charakteristisches Merkmal der Landschaft stark verändert und/oder ein Fremdkörper hinzugefügt wird. Als erheblich gilt eine optische Beeinträchtigung zudem, sobald sie dauerhaft oder mindestens über einen längeren Zeitraum in der Form anhält. (JESSEL et al. 2003). 26 Bebauungsplan Nr. 781 der Stadt Krefeld Die geplante Bebauungs- und Grünstruktur wird zu einer Wandlung des Ortsbildes innerhalb des Plangebietes führen. Berücksichtigt werden muss, dass es sich um die maßvolle Verdichtung eines bereits bestehenden Siedlungsraumes handelt. Die visuelle Wahrnehmung wird auf unmittelbar angrenzende Nachbarschaftsflächen und Häuser mit Sicht zum Wohngebiet beschränkt bleiben. Erhebliche Beeinträchtigungen des Ortsbildes sind nur für die Bauphase zu prognostizieren. Danach kommt es zu keiner grundsätzlichen Veränderung des Ortsbildes. 3.7 Kultur- und Sachgüter Erkenntnisse über das Vorhandensein von Bodendenkmälern innerhalb des Plangebietes bzw. zu möglichen Auswirkungen der Planung auf das archäologische Kulturgut oder Sachgüter liegen bislang nicht vor. Auf die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NRW) wird hingewiesen. 3.8 Ergebnis der artenschutzrechtlichen Prüfung Die Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Büro WELUGA, 2013) kommt zu dem Ergebnis, dass keine planungsrelevanten Arten im Plangebiet vorgefunden wurden. Aufgrund der vorgenommenen Potentialanalyse bestehen im Allgemeinen keine Aussagen zum tatsächlichen Bestand der potentiell existierenden geschützten Tierarten. Das Umfeld des Grundstücks kann zwar gelegentlich von Greifvögeln oder Eulen, die große Aktionsräume besitzen, aufgesucht werden, das Grundstück selbst ist jedoch innerstädtisch gelegen. Allerdings ist aufgrund der Lage des Gebiets in der Nähe zu Verbundstrukturen in den Freiraum, die Möglichkeit gegeben, dass einige planungsrelevante Vogelarten aus den angrenzenden Bereichen das Gebiet gelegentlich zur Nahrungssuche aufsuchen. Als einzige planungsrelevante Brutvogelart könnte der Sperber geeignete Fortpflanzungsstätten auf dem Grundstück vorfinden. Eine aktuelle Nutzung des Gebäudes und des Grundstücks als Fortpflanzungsund Ruhestätte durch europäisch geschützte Tierarten konnte nicht festgestellt werden. Die Risikoabschätzung für die potenziell vorkommenden Arten hat ergeben, dass ohne Vermeidungsmaßnahmen beim potenziell vorkommenden Sperber und bei den verbreiteten Vogelarten sowie bei den Fledermäusen, die Gehölze und Gebäude als Quartiere bzw. Fortpflanzungs- und Ruhestätte nutzen, durch anlage- und baubedingte Eingriffe ein Verstoß gegen die Zugriffsverbote des § 44 (1) Nr. 1 BNatSchG nicht ausgeschlossen werden kann. Als artenschutzrechtliche Maßnahme, die einen Verstoß gegen die Zugriffsverbote des § 44 (1) Nr. 1 BNatSchG vermeidet, ist eine Abstimmung der Fäll- und Rodungsarbeiten und der Baufeldfreimachung mit Abbruch des Gebäudebestands im Garten auf die Brut- und Aufzuchtzeiten von Vögeln und 27 Bebauungsplan Nr. 781 der Stadt Krefeld Fledermäusen vorzusehen. Es erfolgt ein entsprechender Hinweis im Bebauungsplan. Die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG können durch die o.g. Vermeidungsmaßnahmen abgewendet werden. Artenschutzrechtliche Verbote werden somit nicht verletzt. IX Umsetzung der Planung 1. Bodenordnung Bodenordnende Maßnahme im Sinne einer amtlichen Umlegung sind voraussichtlich nicht erforderlich. 2. Städtebauliche Verträge Zur Umsetzung der Ziele des Bebauungsplanes ist ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt Krefeld und dem Eigentümer der Flächen des Plangebietes erforderlich. Inhalte sind u. a. die Kostenübernahme von Infrastrukturbeiträgen und die Übernahme der Sanierungskosten des öffentlichen Spielplatzes „Engerstraße“ sowie die Gestaltung des nach Abriss des Gebäudes Rott Nr. 134 verbleibenden Giebels des Gebäudes Rott Nr. 136. Des Weiteren wurde zur Minimierung der Verkehrsbelastung in den städtebaulichen Vertrag eine Regelung aufgenommen, in der sich der Investor verpflichtet maximal eine Wohnung pro Wohngebäude zu errichten. Darüber hinaus sind ein Sanierungskonzept zur Bestimmung der Maßnahmen hinsichtlich des Umgangs mit den vorhandenen Altablagerungen und deren Entsorgung sowie ein Bepflanzungskonzept mit entsprechenden Maßnahmen zu Art und Umfang der Ersatzpflanzung für die entfallenden unter die Baumschutzsatzung fallenden Bäume Bestandteil des Vertrages. 28 Bebauungsplan Nr. 781 der Stadt Krefeld 3. Kosten und Finanzierung Zur Verwirklichung der Ziele des Bebauungsplanes Nr. 781 entstehen der Stadt Krefeld keine unmittelbaren Kosten. Krefeld, den __________________ Fachbereich 61 Stadtplanung Geschäftsbereich V Planung, Bau und Gebäudemanagement Norbert Hudde Fachbereichsleiter Martin Linne Beigeordneter 29 Bebauungsplan Nr. 781 der Stadt Krefeld Der Rat der Stadt Krefeld hat die vorstehende Begründung zum Bebauungsplan Nr. 781 – westlich Rott / nördlich Friedrich-Ebert-Straße – in seiner Sitzung am …………………………. gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung beschlossen. Krefeld, den DER OBERBÜRGERMEISTER 30