Daten
Kommune
Krefeld
Größe
1,2 MB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Bebauungsplan Nr. 781
– westlich Rott / nördlich Friedrich-Ebert-Straße –
Stadtbezirk: Krefeld-Ost
Begründung
gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)
bekanntgemacht am 23. September 2004 (BGBl. I. S. 2414),
in der derzeit gültigen Fassung
Fachbereich Stadtplanung
1
I
Vorbemerkungen
5
II
Räumlicher Geltungsbereich
5
III Planungsrechtliche Situation
6
1.
Regionalplanung
6
2.
Flächennutzungsplan
6
3.
Bebauungspläne
6
4.
Landschaftsplan
6
5.
Fachplanungen
6
IV Bestandsbeschreibung
V
6
1.
Städtebauliche Situation
6
2.
Verkehr
7
3.
Infrastruktur
7
4.
Entwässerung
8
5.
Naturhaushalt und Landschaftsschutz
8
6.
Immissionsschutz
8
7.
Bodenverunreinigungen
9
Anlass der Planung und Entwicklungsziele
9
1.
Anlass der Planung
9
2.
2.1
2.2
2.3
2.4
Entwicklungsziele
Bebauungs- und Nutzungskonzept
Erschließungs-, Verkehrs- und Entwässerungskonzept
Grün- und Freiraumkonzept
Energiekonzept
VI Planinhalte
1.
1.1
1.2
1.3
Planungsrechtliche Festsetzungen
Art der baulichen Nutzung
Maß der baulichen Nutzung
Bauweise / Überbaubare Grundstücksfläche / Stellung baulicher
Anlagen
9
10
10
11
11
12
12
12
13
15
2
1.4
1.5
1.6
Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen mit ihren Zufahrten
Verkehrsflächen
Boden, Natur und Landschaft
15
15
16
2.
2.1
Kennzeichnungen
Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen
belastet sind
16
Hinweise
Wasserschutzzone
Städtische Satzungen
Gutachten
Umgang mit Bodendenkmälern
Rodungs- und Abrissverbot
Grundwasserschutz
Einbau von Materialien in den Boden
Kampfmittel
Einsichtnahme in und Bezug von DIN-Normen
17
17
17
18
18
18
18
18
19
19
3.
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
3.7
3.8
3.9
16
VII Städtebauliche Kenndaten
20
VIII Darstellung der Belange von Umwelt, Natur und Landschaft
21
1.
Grundlagen der Untersuchung
21
2.
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
2.7
Derzeitiger Umweltzustand der Schutzgüter
Mensch / Bevölkerung / Gesundheit
Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt
Boden
Wasser
Luft / Klima
Landschaft / Landschafts- und Ortsbild
Kultur- und Sachgüter
22
22
22
22
23
23
23
24
3.
Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen
Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung unter
Berücksichtigung umweltrelevanter Maßnahmen
Mensch / Bevölkerung / Gesundheit
Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt
Boden
Wasser
Luft / Klima
Landschaft / Landschafts- und Ortsbild
Kultur- und Sachgüter
Ergebnis der artenschutzrechtlichen Prüfung
24
24
24
25
26
26
26
27
27
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
3.7
3.8
3
IX Umsetzung der Planung
28
1.
Bodenordnung
28
2.
Städtebauliche Verträge
28
3.
Kosten und Finanzierung
29
4
Bebauungsplan Nr. 781
der Stadt Krefeld
I
Vorbemerkungen
Nach § 13a BauGB können für Maßnahmen der Innenentwicklung Bebauungsplanverfahren unter folgenden Voraussetzungen im beschleunigten
Verfahren durchgeführt werden:
▪
▪
▪
▪
Der Bebauungsplan muss der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der
Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung dienen,
die Größe der zulässigen Grundfläche darf 20.000 m² nicht überschreiten
(im Einzelfall bis 70.000 m²),
es darf keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach
Landesrecht bestehen und
es dürfen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von Gebieten nach
der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und / oder der Vogelschutzrichtlinie bestehen.
Da diese Vorgaben eingehalten sind, wird der Bebauungsplan Nr. 781 – westlich
Rott / nördlich Friedrich-Ebert-Straße – als Bebauungsplan der
Innenentwicklung aufgestellt.
II
Räumlicher Geltungsbereich
Das Plangebiet (siehe Abbildung 1) des Bebauungsplans Nr. 781 liegt im
Stadtbezirk Krefeld-Bockum nördlich der Friedrich-Ebert-Straße und westlich
der Straße Rott. Das Plangebiet ist ca. 4.600 m² groß. Es grenzt im Norden,
Westen und Süden an die Gartenflächen der Bebauung der Johannes-HeynenStraße, der Grotenburgstraße sowie der Friedrich-Ebert-Straße an.
5
Bebauungsplan Nr. 781
der Stadt Krefeld
Abb. 1:
Übersicht über das Plangebiet und die Umgebung
III
Planungsrechtliche Situation
1.
Regionalplanung
Das Plangebiet ist im Regionalplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf
(GEP 99) als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt.
2.
Flächennutzungsplan
Der seit dem 23.10.2015 wirksame, neue Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld
stellt die Flächen innerhalb des zukünftigen Geltungsbereichs als
Wohnbaufläche dar. Der Bebauungsplan kann somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.
3.
Bebauungspläne
Für das Plangebiet existiert kein rechtskräftiger Bebauungsplan, jedoch der
Fluchtlinienplan Nr. 490 - Kaiserstraße / Wilhelmshofallee / Rott / FriedrichEbert-Straße – (förmlich festgestellt seit dem 06.07.1927). Dieser wird mit
Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 781 für dessen Geltungsbereich außer
Kraft gesetzt.
4.
Landschaftsplan
Der Bebauungsplan liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes der Stadt Krefeld (1992).
5.
Fachplanungen
Das Plangebiet liegt im potentiellen Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage
Uerdingen Bruchweg (geplante Wasserschutzzone III B). Die Planung ist so
angelegt, dass die Anforderungen, die sich aus der geplanten Wasserschutzzone
ergeben, erfüllt werden.
IV
Bestandsbeschreibung
1.
Städtebauliche Situation
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Krefeld - Bockum nördlich der Friedrich-EbertStraße und westlich der Straße Rott. Es grenzt im Norden, Westen und Süden an
6
Bebauungsplan Nr. 781
der Stadt Krefeld
die Gartenflächen der Bebauung der Johannes-Heynen-Straße, der
Grotenburgstraße sowie der Friedrich-Ebert-Straße. Das Umfeld des
Plangebietes ist überwiegend durch eine Bebauung mit ein- und
zweigeschossigen Einfamilienhäusern und zwei- und dreigeschossigen
Mehrfamilienhäusern geprägt.
Innerhalb des Plangebietes war bis vor ca. 20 Jahren eine Spedition ansässig.
Auf dem Flurstück 1124 befindet sich eine ca. 20 x 10 m große Lagerhalle aus
dieser Zeit. Die Zuwegung der Lagerhalle sowie die Wendeanlage sind mit
einem Belag aus Schotter befestigt. Darüber hinaus liegen entlang der Straße
Rott (Hausnummern 130, 132, 134) Mehrfamilienhäuser. Diese Bebauung
schließt das Plangebiet östlich zur Straße Rott ab. Die Hausgärten sind mit
Gehölz und vereinzelt mit Bäumen bewachsen. Im Bereich der Wendeanlage
sowie im hinteren Bereich des Flurstückes 1124 sind ebenfalls Gehölze und
einige Bäume vorhanden.
2.
Verkehr
Das Plangebiet ist über die Straße Rott und im weiteren Verlauf nach Norden
über die Hüttenallee und den Europaring, sowie nach Süden im weiteren
Verlauf über die Uerdinger Straße an das übergeordnete Verkehrsnetz
angebunden. Die Straße Rott liegt nicht im Vorbehaltsstraßennetz und ist als
Tempo 30- Zone ausgestaltet. Sie entspricht somit einer untergeordneten
Straßenkategorie. Verkehrsbelastungszahlen liegen für diese Straße nicht vor.
3.
Infrastruktur
Die technische Ver- und Entsorgung wird im Bereich des Gebietes durch die
vorhandenen Leitungssysteme in der Straße Rott sichergestellt.
Das Gebiet verfügt in der Folge des gewachsenen Charakters über verschiedene
Infrastruktureinrichtungen in unmittelbarer Umgebung. Neben Geschäften für
Lederwaren, Kinderspielzeug sind im Bereich der Friedrich-Ebert-Straße ein
Fahrradladen, Küchenstudio und Blumenladen und im weiteren Verlauf ein
kleiner Lebensmitteleinzelhandelsbetrieb und eine Metzgerei vorhanden.
Darüber hinaus befinden sich im weiteren Umfeld ein Gemeindezentrum inkl.
einer Kindertagesstätte sowie eine Gesamtschule (Kaiserplatz) in fußläufiger
Entfernung.
Die Krefelder Innenstadt liegt mit ihrem vielfältigen Waren-, Dienstleistungsund Kulturangebot ungefähr 3 km entfernt.
7
Bebauungsplan Nr. 781
der Stadt Krefeld
Öffentlicher Nahverkehr:
Mit den Haltestellen „Grotenburgstraße“ und „Scheiblerstraße“ und der dort
einmal
stündlich
verkehrenden
Buslinie
927
des
öffentlichen
Personennahverkehrs ist das Gebiet an die Krefelder Innenstadt und KrefeldUerdingen angebunden.
4.
Entwässerung
Die Entsorgung des Schmutz- und Regenwassers erfolgt durch den bestehenden
Mischkanal in der Straße Rott.
5.
Naturhaushalt und Landschaftsschutz
Innerhalb des Geltungsbereichs, entlang der westlichen Plangebietsgrenze
sowie auch vereinzelt auf dem Gelände, befinden sich einige größere Bäume,
die überwiegend unter die Baumschutzsatzung der Stadt Krefeld fallen.
Insgesamt weist das Plangebiet teilweise den Eindruck eines Brachgrundstücks
auf, da derzeit bis auf in den vorhandenen Garagen keine weitere Nutzung
stattfindet. Die aufstehenden Gebäude bis auf die Wohngebäude an der Straße
Rott sind derzeit ungenutzt.
Eine landschaftsrechtliche Eingriffsregelung ist nicht anzuwenden, da der
Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als
Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt wird. Demnach ist kein
Ausgleich für den Eingriff in Boden, Natur und Landschaft erforderlich.
Eine Bestandsuntersuchung in Form einer artenschutzrechtlichen Vorprüfung
Stufe I hat ergeben, dass Verbotstatbestände des §44 Abs. 1 BNatSchG durch
Vermeidungsmaßnahmen vor und während der Bauzeit abgewendet werden
können und Konflikte mit planungsrelevanten Arten demnach vorab
ausgeschlossen werden können.
6.
Immissionsschutz
Das Plangebiet ist durch den Verkehr auf der Straße Rott geringfügig
lärmvorbelastet. Nach der vorbereitenden Lärmminderungsplanung der Stadt
Krefeld (Stand 2006) liegt die verkehrsbedingte Lärmvorbelastung für die
Straßenrandbebauung (WA) tagsüber bei bis zu ca. 55 dB(A), nachts bei bis zu
ca. 45 dB(A). Für die hinterliegende Bebauung (WR) liegt die Vorbelastung bei
ca. 50 dB(A) tagsüber und 35 dB(A) nachts.
Nach dem Luftqualitätsmodell für die Stadt Krefeld (Grobscreening gemäß
22. BImSchV, Stand 2007) gehört der Planbereich nicht zu den Gebieten in
8
Bebauungsplan Nr. 781
der Stadt Krefeld
Krefeld, in denen die Grenzwerte der 22. BImSchV (seit August 2010:
39. BImSchV) für Feinstaub (PM10), Stickstoffoxide (NO2, NOx) oder Benzol
erreicht oder überschritten werden.
Entsprechend der gesamtstädtischen Klimaanalyse Krefeld handelt es sich aus
klimatischer Sicht um einen Übergangsraum.
7.
Bodenverunreinigungen
Das Plangebiet ist im Altlastverdachtsflächenkataster als Spedition mit
Eigenbetriebstankstelle sowie zusätzlich als Altablagerung erfasst.
Daher wurde das Plangebiet durch ein Gutachterbüro untersucht und ein
entsprechendes Altlastengutachten erstellt (Ingenieurbüro Strobel und Kalder
2012, 2014 und 2015). Im Ergebnis haben hier im Wesentlichen die
durchgeführten Untersuchungen vor dem Hintergrund der ehemaligen und
bestehenden Nutzung u.a. als Tankstelle schutzgutrelevante Bodenbelastungen
durch Verfüllungen mit Anteilen an teerstämmigen Verunreinigungen (z.B. PAK)
sowie an Kupfer, Cadmium und Zink im Plangebiet ergeben.
Aussagen sind dem Kapitel VIII - Untersuchung der Umweltbelange - Punkt 2.3
und. 3.3 („Schutzgut Boden“) sowie den textlichen Festsetzungen des
Bebauungsplanes zu entnehmen. Die Inhalte eines Sanierungskonzeptes,
insbesondere hinsichtlich der entsprechenden Entsorgungswege für die
vorhandenen belasteten Materialien, werden im städtebaulichen Vertrag
gesichert.
V
Anlass der Planung und Entwicklungsziele
1.
Anlass der Planung
Es besteht seitens der Stadt Krefeld das Bestreben, entsprechend des
Grundsatzes Innenentwicklung vor Außenentwicklung verstärkt durch
Umnutzung erschlossener Flächen eine behutsame Innenentwicklung zu
betreiben.
Durch den Abriss eines Teils der vorhandenen Wohngebäude sowie der
aufstehenden Lagerhalle bieten sich städtebauliche Perspektiven zur
bauleitplanerischen Neuordnung des Plangebiets.
2.
Entwicklungsziele
Ziel des Bebauungsplans Nr. 781 ist es,
9
Bebauungsplan Nr. 781
der Stadt Krefeld
▪
▪
die Brachflächen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zuzuführen
und
die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnnutzung zu
schaffen.
Die Eignung des Plangebiets zur Ausweisung von Flächen für Wohnen ergibt sich
besonders aufgrund des gewachsenen Wohnumfeldes.
2.1
Bebauungs- und Nutzungskonzept
Der städtebauliche Entwurf sieht für das Plangebiet eine hochwertige Bebauung
mit einer modernen Architektursprache vor. Mit den Festsetzungen des
Bebauungsplanes wird die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung von
maximal 8 Doppelhaushälften, einem Einzelhaus sowie einem
Mehrfamilienhaus an der Straße Rott geschaffen. Zur Errichtung des
Mehrfamilienhauses sind die vorhandenen Gebäude an der Straße Rott (Hausnr.
130 - 134) abzureißen. Einerseits sind sie in ihrer Substanz nicht mehr
erhaltenswert andererseits entsprechen die Wohnungen nicht den
Anforderungen an zeitgemäßen Wohnraum. Die geplanten Gebäude im
hinteren Bereich weisen maximal zwei Vollgeschosse mit einem Staffelgeschoss
auf, ausgenommen im Bereich der festgesetzten Einzelhausbebauung. Hier wird
zur Wahrung der Privatsphäre auf die Errichtung eines Staffelgeschosses
aufgrund der unmittelbar angrenzenden Bebauung verzichtet. Durch die
Festsetzung von maximalen Gebäudehöhen, die unterhalb der Gebäudehöhen
der umliegenden Bestandsbebauung liegen, soll sich die geplante Bebauung
innerhalb
dieses
sensiblen
Blockinnenbereiches
gegenüber
der
Bestandsbebauung zurücknehmen und somit das Einfügen der Bebauung in den
städtebaulichen Kontext der Umgebung erreicht werden. Die Privatgärten der
Neubebauung sind nach Westen und Süden orientiert um eine optimale
Besonnung zu gewährleisten. Darüber hinaus soll durch die aufgelockerte
Anordnung der Gebäude sowie die Eingrünung des Plangebietes insgesamt die
Wohnruhe unter Berücksichtigung der Nachbargrundstücke erreicht werden.
2.2
Erschließungs-, Verkehrs- und Entwässerungskonzept
Die Haupterschließung des Gebietes erfolgt über eine private Stichstraße von
der Straße Rott aus. Der Ausbau der privaten Verkehrsfläche soll als Mischfläche
erfolgen. Die für die geplante Doppel- und Einzelhausbebauung erforderlichen
Stellplätze und Garagen werden den einzelnen Gebäuden direkt zugeordnet (2
St / WE). Die Unterbringung der erforderlichen Stellplätze des
Mehrfamilienhauses an der Straße Rott erfolgt in einer Tiefgarage mit ca. 14
Einstellplätzen. Die Zufahrt erfolgt von der Straße Rott.
10
Bebauungsplan Nr. 781
der Stadt Krefeld
Gemäß § 51a Abs. 1 Landeswassergesetz ist das Niederschlagswasser von den
Grundstücken, die nach dem 1. Januar 1996 erstmals bebaut, befestigt oder an
die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, vor Ort zu versickern, zu
verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne
Beeinträchtigung des Wohles der Allgemeinheit möglich ist.
Gemäß § 51a Abs. 3 Landeswassergesetz sind Grundstücke von der
Verpflichtung, Niederschlagswasser vor Ort zu versickern, ausgenommen, deren
Niederschlagswasser aufgrund einer nach bisherigem Recht genehmigten
Kanalisationsnetzplanung der öffentlichen Abwasserbehandlung zugeführt
werden oder der technische oder wirtschaftliche Aufwand unverhältnismäßig
ist. Ein Ausnahmetatbestand ist für das Plangebiet gegeben, da das Grundstück
bereits vor dem 1. Januar 1996 bebaut und an die Kanalisation angeschlossen
wurde. In Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde der Stadt Krefeld sowie
dem Versorgungsträger (Stadtwerke Krefeld) wird auf eine Versickerung des
Niederschlagswassers innerhalb des Plangebietes verzichtet.
Die Ableitung des anfallenden Schmutzwassers erfolgt über die bestehende
Mischkanalisation der Straße Rott.
2.3
Grün- und Freiraumkonzept
Außerhalb der nicht überbaubaren Flächen sind die Privatgärten des
Plangebietes zueinander sowie die nördliche Plangebietsgrenze mit heimischen
Gehölzen einzufrieden. Darüber ist im Bereich des westlichen Plangebietsrandes
eine Eingrünung zu den Grundstücksgrenzen der bestehenden Bebauung an der
Grotenburgstraße vorgesehen. Details zur Bepflanzung des Plangebiets wurden
mit dem Fachbereich Grünflächen abgestimmt und in einem
Bepflanzungskonzept dokumentiert. Dies ist Bestandteil des zum
Bebauungsplan erstellten städtebaulichen Vertrages. Die entsprechenden
Maßnahmen sollen neben einer weiteren ökologischen Aufwertung der
einheitlichen Grüngestaltung des Gebietes dienen.
2.4
Energiekonzept
Für die neuen Wohneinheiten müssen zur energetischen Versorgung Leitungen
verlegt werden. Nähere Regelungen bleiben dem Bauge-nehmigungsverfahren
vorbehalten.
Die energetische Versorgung der Bestandsgebäude ist über die in der Straße
Rott verlegte Gasleitung gewährleistet.
11
Bebauungsplan Nr. 781
der Stadt Krefeld
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde die Eignung des geplanten
Wohngebietes hinsichtlich der Festsetzung von regenerativen Energien
überprüft.
Rechtlich betrachtet können im Bebauungsplan Gebiete festgesetzt werden, in
denen bei der Errichtung von Gebäuden bestimmte bauliche Maßnahmen für
den Einsatz erneuerbarer Energien wie beispielsweise Solarenergie oder
Wärmepumpen getroffen werden müssen (vgl. § 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB). Die
Sinnhaftigkeit einer solchen planungsrechtlichen Festsetzung muss jedoch
jeweils vor dem Hintergrund der städtebaulichen Situation geprüft werden. Die
geplante Bebauung ermöglicht grundsätzlich die Errichtung von Anlagen zur
Nutzung von Solarenergie oder Erdwärme. Die Eignung solcher energetischer
Nutzungen muss einzelfall-bezogen beurteilt werden. Darüber hinaus ist der
Einklang mit der beabsichtigten Architektursprache zu berücksichtigen.
Im Bebauungsplan werden keine Flächen im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB
definiert. Eine verbindliche Festsetzung erfolgt aus Gründen der planerischen
Zurückhaltung und der differenzierten Voraussetzungen / Eignungen des
Plangebiets nicht. Auch wenn damit der Bebauungsplan die Nutzung solcher
Anlagen für regenerative Energien nicht zwingend vorschreibt, schließt dieses
nicht aus, dass diese bei geeigneten Voraussetzungen zur Anwendung kommen
können.
VI
Planinhalte
Die planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes basieren im
Wesentlichen auf folgenden Rechtsgrundlagen:
▪ Baugesetzbuch (BauGB) gemäß Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I. S. 2414) sowie
▪ Baunutzungsverordnung (BauNVO) gemäß Bekanntmachung vom
23.01.1990 (BGBl. I. S. 132)
jeweils in der derzeit gültigen Fassung.
1.
Planungsrechtliche Festsetzungen
1.1
Art der baulichen Nutzung
1.1.1 Allgemeines Wohngebiet
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 4 BauNVO)
Der Bereich des Plangebietes an der Straße Rott ist vorwiegend zur Errichtung
von Wohnhäusern vorgesehen. Darüber hinaus kann die Wohnnutzung um
nicht störende Einrichtungen gemäß den Regelungsinhalten der
12
Bebauungsplan Nr. 781
der Stadt Krefeld
Baunutzungsverordnung für allgemeine Wohngebiete ergänzt werden, wie z.B.
die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden und nicht störende
Handwerksbetriebe sowie Rechtsanwaltskanzleien und Arztpraxen. Daher ist es
geboten, für den östlichen Planbereich die Festsetzung als Allgemeines
Wohngebiet
(WA)
zu
treffen.
Anlagen
für
Verwaltungen,
Beherbergungsbetriebe, Gartenbaubetriebe und Tankstellen sind im Plangebiet
aufgrund
des
von
diesen
regelmäßig
verursachten
erhöhten
Verkehrsaufkommens jedoch unzulässig.
1.1.2 Reines Wohngebiet
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 3 BauNVO)
Der rückwärtige Bereich des Plangebietes ist gemäß § 3 Baunutzungsverordnung als Reines Wohngebiet (WR) festgesetzt.
Aufgrund der bereits im Umfeld vorhandenen, einem reinen Wohngebiet
entsprechenden Nutzung in den rückwärtigen Bereichen, ist die gewählte Art
der baulichen Nutzung entsprechend § 3 BauNVO städtebaulich erforderlich.
Die Wohnnutzung soll zudem im Sinne der Wahrung einer hohen Wohnqualität
mit dem Anspruch der besonderen Wohnruhe planungsrechtlich gesichert
werden. Die gemäß § 3 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen
wie Läden und nicht störende Handwerksbetriebe, die zur Deckung des
täglichen Bedarfs für die Bewohner des Gebiets dienen, sowie kleine Betriebe
des Beherbergungsgewerbes, sonstige Anlagen für soziale Zwecke sowie den
Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dienende Anlagen für kirchliche,
kulturelle, gesundheitliche und sportliche Zwecke sind daher nicht Gegenstand
der Festsetzungen für das reine Wohngebiet.
1.1.3 Höchstzulässige Zahl von Wohnungen in Wohngebäuden
(§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB)
Durch die Begrenzung der Zahl der Wohneinheiten im Reinen Wohngebiet auf
höchstens zwei pro Wohnhaus wird einer städtebaulich dem Standort
unangemessenen Verdichtung entgegen gewirkt. Dies trägt insgesamt
insbesondere zur Sicherung der allgemeinen Wohnruhe in der Nachbarschaft
sowie zur Vermeidung von Konflikten im Wirkungsbereich zwischen fließendem
und ruhendem Verkehr als auch zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf
die allgemeine Infrastruktur bei.
1.2
Maß der baulichen Nutzung
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und §§ 16 ff. BauNVO)
13
Bebauungsplan Nr. 781
der Stadt Krefeld
Das Maß der baulichen Nutzung wird im Bebauungsplan durch die Festsetzung
von Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl, sowie der Höhe baulicher
Anlagen und der Zahl der Vollgeschosse hinreichend bestimmt.
1.2.1 Höhe baulicher Anlagen und Zahl der Vollgeschosse
(§§ 18 und 20 BauNVO)
Die der Deckung des steigenden Bedarfs an Wohnraum bei gleichzeitigem
schonenden Umgang mit Grund und Boden dienende Festsetzung von maximal
zwei Vollgeschossen erfordert zur Sicherung einer städtebaulichen Einfügung
der geplanten Neubebauung in die Bebauung des Umfeldes die Festsetzung
einer maximalen Gebäudehöhe. Diese wird mit einer NHN-Höhe für die
dreigeschossige Bebauung im Allgemeinen Wohngebiet an der Straße Rott von
46, 50 m über NHN festgesetzt. Die maximale Gebäudehöhe für die geplanten
Gebäude wird im Reinen Wohngebiet westlich und südlich der geplanten
Erschließungsstraße (Einzel- und Doppelhäuser) mit einer NHN- Höhe von 43,50
m festgesetzt. Dies entspricht einer maximalen Gebäudehöhe von ca. 9,50 m.
Die maximale Gebäudehöhe für das geplante Gebäude nördlich der geplanten
Erschließungsstraße (Einzelhaus) wird mit einer NHN- Höhe von 40,50 m
festgesetzt. Dies entspricht einer maximalen Gebäudehöhe von ca. 6,50 m (Die
Bezugshöhe entspricht dem derzeitigen Straßenniveau der Straße Rott).
1.2.2 Zulässige Grundfläche
(§ 19 BauNVO)
Die maximal zulässige Grundflächenzahl (GRZ) wird im Allgemeinen Wohngebiet
an der Straße Rott auf 0,4 festgesetzt. Die Grundflächenzahl für die geplante
rückwärtige Bebauung im Reinen Wohngebiet wird auf 0,3 festgesetzt. Dies
entspricht einem der Umgebung angepassten Maß der Versiegelung und der
städtebaulichen Zielsetzung einer behutsamen Ergänzung der Wohnbebauung
im rückwärtigen Bereich bei schonendem Umgang mit Grund und Boden.
1.2.3 Zulässige Geschossfläche
(§ 20 BauNVO)
Die Geschossflächenzahl ist in Abhängigkeit von der Grundstücksgröße bei einer
maximal zulässigen dreigeschossigen Bebauung im WA mit 1,0 und bei einer
maximal zweigeschossigen Bebauung im WR mit 0,6 vorgesehen.
Diese Festsetzungen entsprechen der jeweilig angrenzenden Wohnbebauung
und sichern das Einfügen der geplanten Bebauung in den Kontext der
umliegenden Bebauungsstrukturen.
14
Bebauungsplan Nr. 781
der Stadt Krefeld
1.3
Bauweise / Überbaubare Grundstücksfläche / Stellung baulicher Anlagen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB und § 22 und § 23 BauNVO)
1.3.1 Bauweise
(§ 22 BauNVO)
Zur Realisierung einer dem Wohnumfeld angepassten Gebäudetypologie
werden für den überwiegenden Teil des Reinen Wohngebiets Einzel- und
Doppelhäuser festgesetzt. Für den Bereich des nördöstlichen Plangebietes wird
aufgrund der Nähe des angrenzenden Grundstücks mit aufstehender
Einzelhausbebauung entsprechend die Festsetzung Einzelhäuser getroffen.
Entsprechend dieser Regelungen können somit keine Reihenhäuser oder
vergleichbare Haustypen realisiert werden. Durch diese Festsetzungen wird
einer unverträglichen Verdichtung des Baugebietes entgegen gewirkt. Auf die
Festsetzung einer Bauweise für das Allgemeine Wohngebiet kann verzichtet
werden, da durch die Festsetzung von Baugrenzen, maximale Gebäudehöhen
sowie die Dimensionierung der Baugrenzen die
Form der später zu
realisierenden Bebauung ausreichend bestimmt ist.
1.3.2 Überbaubare Grundstücksflächen
(§ 23 BauNVO)
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden im Bebauungsplan durch
Baugrenzen markiert. Durch ihre Anordnung und Dimensionierung wird die
Errichtung von Gebäudekörpern städtebaulich so gesteuert, dass die
Privatsphäre der Bewohner und eine den umliegenden Wohnquartieren
angepasste Neubebauung gewährleistet wird.
1.4
Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen mit ihren Zufahrten
(§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB)
Garagen, Carports und Stellplätze sind im Reinen Wohngebiet nur innerhalb der
überbaubaren Flächen und auf dafür speziell festgesetzten Flächen zulässig.
Stellplätze sind darüber hinaus hier ausschließlich im Bereich von Zufahrten zu
Garagen und Carports zulässig. Im Allgemeinen Wohngebiet sind Stellplätze
ausschließlich innerhalb der festgesetzten Fläche für Tiefgaragen zulässig. Diese
Festsetzungen dienen der Wohnruhe und der Vermeidung unnötiger
Versiegelung sowie der städtebaulichen Ordnung dieser Anlagen.
1.5
Verkehrsflächen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)
15
Bebauungsplan Nr. 781
der Stadt Krefeld
Die Haupterschließungsstraße des Plangebietes wird als private Verkehrsfläche
festgesetzt. Der Straßenausbau erfolgt im Mischprinzip. Als Regelquerschnitt ist
eine Breite von 5,0 m, entlang der westlichen Grenze des Flurstücks Nr. 232 mit
einer zusätzlichen Fläche für Straßenbegleitgrün (Breite 1,0 m) eine Breite von
6,0 m vorgesehen. Dieses Straßenbegleitgrün ist im Bepflanzungskonzept
enthalten, dessen Umsetzung über den städtebaulichen Vertrag gesichert wird.
Innerhalb der Fläche für Straßenbegleitgrün sind im Bereich des Gebäudes Rott
Nr. 136 bauliche Anlagen für Maßnahmen zur energetischen und
gestalterischen Sanierung über die gesamte Länge des Giebels bis zu einer Tiefe
von maximal 0,50 m zulässig. Da die Fläche für Straßenbegleitgrün keine
verkehrstechnische Funktion erfüllt, sind keine Auswirkungen auf die
Erschließungsfunktion der privaten Verkehrsfläche zu erwarten.
1.6
Boden, Natur und Landschaft
1.6.1 Bäume, Sträucher und sonstige Bepflanzungen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB)
Anpflanzbindung
Innerhalb der am westlichen Plangebietsrand gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25a
festgesetzten Fläche ist eine Hecke aus heimischen Gehölzen zu pflanzen. Diese
Maßnahme dient der Abgrenzung der angrenzenden Grundstücksfläche, sowie
der ökologischen Aufwertung des Gebietes.
Einfriedung von Grundstücken
Die Grundstücke sind an der nördlichen Plangebietsgrenze mit Gehölzen
einzufrieden. Dies soll neben der Abgrenzung zu den angrenzenden
Grundstücken einer weiteren ökologischen Aufwertung des Gebietes dienen.
2.
Kennzeichnungen
2.1
Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet
sind
(§ 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB)
Das Plangebiet ist als Spedition mit Eigenbetriebstankstelle im
Altlastverdachtsflächenkataster (§ 2 Abs. 6 Bundesbodenschutzgesetz) erfasst.
Daher wurde das Plangebiet durch ein Gutachterbüro (Strobel und Kalder 2014)
untersucht und ein entsprechendes Altlastengutachten sowie ein
Sanierungskonzept erstellt. Im Ergebnis werden hier im Wesentlichen
16
Bebauungsplan Nr. 781
der Stadt Krefeld
schutzgutrelevante Schadstoffe wie teerstämmige Verunreinigungen (PAK n.
EPA), Anteile an Cadmium, Kupfer und Zink sowie Benzo(a)pyren-Gehalte
aufgeführt.
Es erfolgt eine entsprechende Kennzeichnung im Bebauungsplan.
Zur Sicherstellung gesunder Wohnverhältnisse ist eine Sanierung durch
Bodenaustausch erforderlich. Abbruch und sämtliche Erdarbeiten sind
gutachterlich zu überwachen und zu dokumentieren. Die Arbeiten erfolgen auf
Grundlage des mit der Stadt Krefeld, Fachbereich Umwelt 47792 Krefeld,
abgestimmten Sanierungskonzepts.
Die Umsetzung des Sanierungskonzeptes wird durch einen städtebaulichen
Vertrag gesichert. Nach Durchführung der Sanierung können Gefährdungen für
die menschliche Gesundheit bei den ausgewiesenen Nutzungen ausgeschlossen
werden.
3.
Hinweise
Die im Folgenden dargestellten Inhalte werden als Hinweise in den
Bebauungsplan aufgenommen.
3.1
Wasserschutzzone
Das Plangebiet liegt im potentiellen Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage
Uerdingen Bruchweg (geplante Wasserschutzzone III B). In Anlehnung an den §
5 WHG sind die derzeit aktuellen Regelungstatbestände der
Wasserschutzgebiete sowie die Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes
und des Landeswassergesetzes zu berücksichtigen.
3.2
Städtische Satzungen
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes gilt die Baumschutzsatzung der
Stadt Krefeld vom 5. Juli 1979, bekannt gemacht am 12. Juli 1979, zuletzt
geändert durch die 5. Änderungssatzung vom 8. Dezember 2005, bekannt
gemacht am 29. Dezember 2005. Bei relevanten Maßnahmen im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind die Vorschriften der
Baumschutzsatzung entsprechend anzuwenden.
Die Satzung der Stadt Krefeld über die Entwässerung der Grundstücke
(Entwässerungssatzung) vom 11. Dezember 2003 bleibt von den Festsetzungen
des Bebauungsplanes unberührt.
17
Bebauungsplan Nr. 781
der Stadt Krefeld
3.3
Gutachten
Artenschutzrechtliche Prüfung Weluga Umweltplanung
gesamtstädtische Klimaanalyse der Stadt Krefeld vom Juli 2003
Lärmminderungsplanung einschließlich Konfliktkataster; ADU Cologne,
Bearbeitungsstand 2006
Luftqualitätsmodell, IMA Cologne, 2007
Altlastengutachten sowie Sanierungskonzept (Büro Strobel und Kalder
2012, 2014 und 2015)
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Büro Schwarze und Partner Krefeld
3.4
Umgang mit Bodendenkmälern
Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde und Befunde ist die Untere
Denkmalbehörde – Stadtarchäologie Krefeld unverzüglich zu informieren.
Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten und die
zuständige Ordnungsbehörde oder eine Polizeidienststelle unverzüglich zu
verständigen. Auf die Bestimmungen der §§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz
NRW wird verwiesen.
3.5
Rodungs- und Abrissverbot
Zum Schutz der Fauna sind mit Bezug zum Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Rodungen sowie Rückschnitte (außer Pflegeschnitte) von Bäumen, Hecken und
Sträuchern sowie der Abriss von Gebäuden außerhalb der Zeit vom 01.03. bis
30.09. eines Jahres durchzuführen. Im Einzelfall kann nach Genehmigung durch
die Untere Landschaftsbehörde davon abgewichen werden. Die Auflage dient
der Vermeidung eines Verbotstatbestandes nach § 44 Abs. 1 BNatschG und ist
im Rahmen der Baugenehmigung zu berücksichtigen.
3.6
Grundwasserschutz
Aufgrund der Lage in der zukünftigen Wasserschutzzone sind die gesamten
Fahr- und Parkflächen (Verkehrsfläche, Zuwegung, Garagenvorplätze)
mindestens wasserteildurchlässig mit Verbundsteinen engverfugt (<5 mm) zu
gestalten.
3.7
Einbau von Materialien in den Boden
Für den eventuellen Einbau/die Verwendung von Boden ist die LAGA Nr. 20
(Länderarbeitsgemeinschaft Abfall vom November 1997, „Technische Regeln der
Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen /
Abfällen“) – Allgemeiner Teil vom 06.11.2003 – bzw. die TR Boden vom
18
Bebauungsplan Nr. 781
der Stadt Krefeld
05.11.2014 einzuhalten und lediglich der Zuordnungswert Z O – Boden –
zulässig.
Für den eventuellen Einbau/die Verwendung von aufbereiteten mineralischen
Altbaustoffen
bzw.
mineralischen
Baustoffen
aus
Bautätigkeiten
(Recyclingbaustoffe) oder industriellen Prozessen (Hochofen, Hüttenschlacke
etc.) als Frostschutz-, Tragschicht oder Auffüllmaterial ist gem. §§ 8, 9, 10, 11,
13 und 48 Wasserhaushaltsgesetz eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Sie ist beim Fachbereich Umwelt, 47792 Krefeld, zu beantragen. Hierzu gehört
auch güteüberwachtes Recyclingmaterial bzw. güteüberwachte Schlacke/Asche
nach den Verwerterlassen NRW vom 09.10.2001.
Vor Erteilung einer entsprechenden wasserrechtlichen Erlaubnis darf ein Einbau
der genannten Materialien nicht erfolgen.
3.8
Kampfmittel
Die Luftbildauswertung von 1939 bis 1945 sowie andere historische Unterlagen
lieferten keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln im
Bebauungsplangebiet. Jedoch kann die Entdeckung von Kampfmitteln bei der
Durchführung von Erdeingriffen nicht ausgeschlossen werden. Vor Beginn von
Bauvorhaben
ist
im
Hinblick
auf
die
Durchführung
von
Überprüfungsmaßnahmen durch den Kampfmittelräumdienst die Stadt Krefeld,
Fachbereich Feuerwehr und Zivilschutz, zu informieren.
3.9
Einsichtnahme in und Bezug von DIN-Normen
Alle DIN-Normen, auf die in den textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes
verwiesen wird, sind bei der Stadt Krefeld, Fachbereich Stadtplanung,
Parkstraße 10, Krefeld-Uerdingen Zimmer 326, während der allgemeinen
Dienststunden einzusehen bzw. können kostenpflichtig bei der Beuth Verlag
GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin bezogen werden.
19
Bebauungsplan Nr. 781
der Stadt Krefeld
VII Städtebauliche Kenndaten
Flächenbilanz
Plangebiet Gesamt
Wohnen WA
Fläche ca. (in m²)
4.760
Anteil ca. (in %)
100
875
3225
18
68
Erschließung Gesamt
private Verkehrsflächen
(mit Begleitgrün)
Nutzungskennziffern
660
14
Wohneinheiten
Doppel-, Einzelh. (WR)
Geschosswhg.(WA)
WE
8 DHH, 1 EH
8WE
Wohnen WR
Tab. 1:
Städtebauliche Kenndaten
20
Bebauungsplan Nr. 781
der Stadt Krefeld
VIII
Darstellung der Belange von Umwelt, Natur und Landschaft
Bei Aufstellung eines Bebauungsplans als Bebauungsplan der Innenentwicklung
nach § 13a BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz
1 BauGB von der Durchführung einer Umweltprüfung und der Erstellung eines
Umweltberichtes abgesehen. Die von der Planung berührten Belange von
Umwelt, Natur und Landschaft werden im folgenden Kapitel behandelt, um sie
sachgerecht in die Abwägungsentscheidung über den Plan einbeziehen zu
können.
Nach § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB gelten bei der Aufstellung eines Bebauungsplans
als Bebauungsplan der Innenentwicklung „Eingriffe, die auf Grund der
Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs. 3
Satz 5 vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig.“ Dies bedeutet,
dass die Ausgleichsverpflichtung im Rahmen der baurechtlichen
Eingriffsregelung entfällt.
Die von der Planung berührten Belange von Umwelt, Natur und Landschaft
werden im folgenden Kapitel behandelt, um sie sachgerecht in die
Abwägungsentscheidung über den Plan einbeziehen zu können.
1.
Grundlagen der Untersuchung
Zur Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der von der Planung berührten
Umweltbelange ist auf folgende Unterlagen zurückgegriffen worden:
▪
▪
▪
▪
▪
▪
▪
ADU COLOGNE – Institut für Immissionsschutz GmbH, 2006: Grundlagen der
Lärmminderungsplanung gemäß § 47a BImSchG und Gesamtkonfliktkataster
für die Stadt Krefeld (Bearbeitung: 2004 bis 2006)
GEOLOGISCHER DIENST NRW und Stadt Krefeld, Fachbereich Umwelt:
Stadtbodenkartierung der Stadt Krefeld (Erfassungsmaßstab 1 : 5.000;
Darstellungsmaßstab 1 : 25.000)
IMA COLOGNE GMBH, 2007: Luftqualitätsmodell Krefeld
– Grobscreening – (Stand: Februar 2007)
UNIVERSITÄT ESSEN, Abteilung Angewandte Klimatologie und
Landschaftsökologie, 2003: Gesamtstädtische Klimaanalyse unter
besonderer Berücksichtigung von vier Plangebieten
Artenschutzrechtliche Prüfung weluga umweltplanung 2013
Altlastengutachten sowie Sanierungskonzept Büro Strobel und Kalder 2012,
2014 und 2015
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Büro Schwarze und Partner Krefeld
21
Bebauungsplan Nr. 781
der Stadt Krefeld
2.
Derzeitiger Umweltzustand der Schutzgüter
2.1
Mensch / Bevölkerung / Gesundheit
Das Plangebiet ist durch den Verkehr auf der Straße Rott geringfügig
lärmvorbelastet. Nach der vorbereitenden Lärmminderungsplanung der Stadt
Krefeld (Stand 2006) liegt die verkehrsbedingte Lärmvorbelastung für die
Straßenrandbebauung (WA) tagsüber bei bis zu ca. 55 dB(A), nachts bei bis zu
ca. 45 dB(A). Für die hinterliegende Bebauung (WR) liegt die Vorbelastung bei
ca. 50 dB(A) tagsüber und 35 dB(A) nachts.
Nach der Lärmminderungsplanung sind somit keine Überschreitungen der
Orientierungswerte der DIN 18005 für Reine- und Allgemeine Wohngebiete zu
erwarten.
2.2
Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt
Im Blockinnenbereich befindet sich teilweise prägender Baumbestand. Dieser
wurde durch das Büro Schwarze und Partner Krefeld typisiert und eingemessen.
Darunter ein Walnussbaum (Höhe von ca. 10 m, Stammumfang ca. 1,90 m)
sowie diverse Nadel- und Obstgehölze. Die bestehenden Baumstrukturen sind
überwiegend durch die Baumschutzsatzung der Stadt Krefeld geschützt.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist davon auszugehen, dass in den
Gehölzstrukturen und Bäumen einige Arten an Brutvögel der Siedlungen,
Hecken, Kleingehölze und Nadelwälder vorkommen.
2.3
Boden
Das Plangebiet ist zu ca. 50 % versiegelt. Im Bereich an der Straße Rott mit
Wohnhäusern und westlich mit zwei Lagerhallen sowie im Hofbereich mit einer
ehemaligen Tankstelle. Die Böden sind durch die vorherigen Nutzungen in
diesem Bereich anthropogen überformt. Der westliche Teil des Grundstücks ist
im Gegensatz zum östlichen Teil nicht versiegelt.
Nach dem Bodengutachten liegt das Plangebiet im Bereich von
Lössablagerungen von 1 – 2 m. Darunter lagern sandige bis kiessandige
Sedimente der Niederterrasse des Rheins.
Das Grundstück wurde ursprünglich als Altstandort Spedition mit Tankstelle in
das Kataster der altlastverdächtigen Flächen aufgenommen. Im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens wurde ein Bodengutachten erstellt und durch
mehrere Nachträge ergänzt. Die Bodenuntersuchungen für das Gesamtgelände
22
Bebauungsplan Nr. 781
der Stadt Krefeld
zeigten flächendeckende Auffüllungen mit einer Mächtigkeit von ca. 0,80 m im
nördlichen bis zu von 2,60 m im südlichen Plangebiet. Diese setzen sich
vorwiegend aus Bauschutt, Ziegelbruch und umgelagerten Oberboden
zusammen. Im Nordwesten wurden zusätzlich Schlacken und Elektroschrott
angetroffen. Insgesamt haben die durchgeführten Untersuchungen
schutzgutrelevante Bodenbelastungen vorwiegend durch PAK ergeben. Das
Plangebiet ist nunmehr als Altstandort (Spedition mit Eigenbetriebstankstelle)
sowie zusätzlich als Altablagerung im Altlastverdachtsflächenkataster der Stadt
Krefeld erfasst.
2.4
Wasser
Das Vorhaben liegt im potentiellen Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage
IV Uerdingen (geplante Wasserschutzzone III B). Damit besteht somit eine
Empfindlichkeit des Grundwassers vor potentiellen Schadstoffeinträgen.
Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden.
2.5
Luft / Klima
Gemäß der synthetischen Klimafunktionskarte 2003 ist der Blockinnenbereich
dem Gartenstadt/Dorf-Klimatop zugeordnet.
Dieses Klimatop ist stark geprägt durch mehr oder weniger geschlossene
Bebauung zum städtisch unbeeinflussten Umfeld und weist einen hohen Freiund Grünflächenanteil auf. Es herrscht ein ausgeglichenes Lufttemperaturniveau. Lediglich entlang der Hauptverkehrsstraßen weist das
Gartenstadt/Dorf-Klimatop durch den Kfz-Verkehr eine verminderte
Luftqualität auf.
Die Planungshinweiskarte empfiehlt bei weiteren Baumaßnahmen auf die
Vernetzung der Grünstrukturen zu achten, vorhandene Grünflächen möglichst
zu erhalten und wo möglich Flächenentsiegelung vorzunehmen.
2.6
Landschaft / Landschafts- und Ortsbild
Das Ortsbild des Plangebietes wird durch die Gebäudesubstanz einer
leerstehenden Lagerhalle, einer Spedition einschließlich der Zuwegung mit
einer Wendeanlage sowie einer derzeit noch genutzten Garagenanlage geprägt.
Es besteht aufgrund der Lage im Blockinnenbereich eine besondere
Empfindlichkeit wegen des zunehmenden baulichen Verfalls der Bausubstanz.
Darüber hinaus ist die Straßenrandbebauung mit Mehrfamilienhäusern an der
Straße Rott stadtgestalterisch prägend.
23
Bebauungsplan Nr. 781
der Stadt Krefeld
2.7
Kultur- und Sachgüter
Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befinden sich keine in
die Denkmalliste der Stadt Krefeld eingetragenen Baudenkmale.
3.
Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung unter Berücksichtigung
umweltrelevanter Maßnahmen
3.1
Mensch / Bevölkerung / Gesundheit
Aus dem Wohngebiet im Bebauungsplangebiet selbst sind keine negativen
Beeinträchtigungen auf das nähere Umfeld, den Menschen und seine
Gesundheit zu erwarten, da der Bereich als Allgemeines Wohngebiet bzw.
Reines Wohngebiet festgesetzt wird und Anlagen, die mit dem Wohnumfeld und
der Wohnqualität unverträglich sein könnten, ausgeschlossen werden. Auf das
Plangebiet selbst wirken im Wesentlichen die o.g. relativ geringen Belastungen
durch Straßenverkehrslärm. Spezielle Maßnahmen zur Verhinderung von
schädlichen Umwelteinwirkungen auf den Menschen sind daher nicht
erforderlich.
3.2
Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt
Eine Eingriffs- und Ausgleichbilanzierung im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) bzw. des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts
und zur Entwicklung der Landschaft (LG NW) ist nicht erforderlich, da gemäß §
13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB Eingriffe bereits als erfolgt bzw. als zulässig vor der
planerischen Entscheidung zu bewerten und daher nicht zu bilanzieren sowie
auszugleichen sind.
Der überwiegende Teil des aufstehenden Baumbestandes kann im Rahmen der
Realisierung einer Neubebauung nicht erhalten werden. Ein Ersatz sowie
Neuanpflanzungen sind durch die Baumschutzsatzung geregelt.
Das Plangebiet hat nur eine eingeschränkte Bedeutung für den Naturhaushalt
und ist in der Biotopkartierung nicht erfasst.
Durch die teilweise Festsetzung des Plangebiets als Allgemeines Wohngebiet
mit einer Grundflächenzahl von 0,4 sowie eines Reinen Wohngebietes mit einer
Grundflächenzahl von 0,3 wird ein nicht unerheblicher Anteil Freifläche
gesichert. Hierzu dient auch die Festsetzung einer Fläche für Anpflanzungen am
24
Bebauungsplan Nr. 781
der Stadt Krefeld
westlichen Plangebietsrand sowie die durchgängige Einfriedung der
Grundstücksgrenzen mit heimischen Gehölzen. Darüber hinaus wird durch die
Wiedernutzbarmachung der innerstädtischen Entwicklungsfläche insgesamt ein
Beitrag zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung geleistet und die
Neuinanspruchnahme von bisher unversiegelten Landschaftsbereichen
reduziert.
Temporäre Störungen werden durch einen Hinweis auf den Bauzeitenausschluss
nach BNatSchG (Durchführung von Abrissarbeiten und Rodung von
Gehölzbeständen außerhalb der Monate 1. März bis 30. September eines
Jahres) in einem verträglichen Rahmen gehalten. Dadurch kann gewährleistet
werden, dass artenschutzrechtliche Zugriffsverbote nach § 44 BNatSchG nicht
verletzt werden. Auf diese Weise können mögliche Beeinträchtigungen von
Vögeln in der Fortpflanzungsphase vermieden werden.
3.3
Boden
Zu Beeinträchtigungen des Bodens kommt es grundsätzlich in den Bereichen,
die überbaut oder versiegelt werden, da sich die Funktionen als natürlicher
Filter und Puffer verringert.
Durch die vorgesehene Bebauung wird eine bereits anthropogen überformte
und vormals teilweise bebaute Fläche überplant und städtebaulich neu
geordnet.
Dabei wird die Neuversiegelung des Planungsgebietes durch die Festsetzung der
Grundflächenzahl von 0,3 im Reinen Wohngebiet und im Allgemeinen
Wohngebiet von 0,4 sowie durch Festsetzung einer Fläche mit Anpflanzbindung
begrenzt. Im Zusammenhang mit der Beschränkung von Neuinanspruchnahmen
von Landschaftsbereichen außerhalb der Innenstadt aufgrund vermehrter
Innenentwicklung wird letzter der Vorzug gegeben.
Belastete Böden im Plangebiet sind im Rahmen der vorgesehenen Erdarbeiten
zur Erschließung und Bebauung des Plangebietes zu entfernen und unter
gutachterlicher Begleitung entsprechend des Sanierungskonzeptes zu
entsorgen. Ein vollständiger Aushub im Plangebiet ist nicht erforderlich. Im
Sanierungskonzept wird beschrieben, in welchen Bereichen hohe Belastungen
vorgefunden wurden, die zwingend entsorgt werden müssen. In Teilbereichen
liegt unbelasteter Boden vor, der nach entsprechender Begutachtung
verbleiben oder an anderer Stelle wieder eingebaut werden kann. Als Ersatz für
den entsorgten Boden wird nur Material eingebaut, welches dem
Zuordnungswert Z 0 der LAGA-Richtlinie M 20 Boden entspricht. Gleiches gilt
für Freiflächen, die generell mit 80 cm sauberem Boden aufgefüllt werden, da
ein Anheben des Geländes vorgesehen ist. Die Reihenfolge der Erdarbeiten wird
25
Bebauungsplan Nr. 781
der Stadt Krefeld
so gesteuert, dass mit dem Bau der Wohnhäuser erst begonnen wird, wenn die
Sanierungsarbeiten abgeschlossen und somit gesunde Wohnverhältnisse
gewährleistet sind. Entsprechende Regelungen wurden in einen zum
Bebauungsplan erstellten städtebaulichen Vertrag mit dem Eigentümer der
Flächen des Plangebietes aufgenommen.
3.4
Wasser
Mit der geplanten Neuversiegelung von Böden sowie der geplanten Ableitung
des Schmutzwassers und des Oberflächenwassers der Dach- und
Straßenflächen in den Mischwasserkanal ist prinzipiell eine Herabsetzung der
Grundwasserneubildungsrate verbunden.
3.5
Luft / Klima
Die Planung sieht im Wesentlichen die Entwicklung der vormals als Fläche einer
Spedition genutzten und mittlerweile brachliegenden Fläche mittels
Wohnbebauung vor. Im Rahmen der Durchführung des Bebauungsplans sind
zusätzliche Luftschadstoffemissionen aufgrund von Zusatzverkehren in
geringem Umfang anzunehmen. Die gewählte Bauform, die Nutzungsart und ein
an das Umfeld angepasstes Maß baulicher Nutzung von GRZ 0,3 - 0,4 lassen
keine erheblichen negativen Auswirkungen durch das Bauvorhaben auf das
Klima erwarten. Die Staub- und Luftschadstoffemissionen werden somit als
nicht erheblich eingeschätzt.
Der Luftreinhalteplan der Stadt Krefeld enthält keine Prognosen oder
Messergebnisse für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 781. Es wird davon
ausgegangen, dass durch die Durchführung der Planung keine Überschreitung
der Grenzwerte der 39. BImSchV ausgelöst wird.
Nach der gesamtstädtischen Klimaanalyse der Stadt Krefeld aus dem Jahr 2003
besteht für den Planbereich die Empfehlung zur Vernetzung der Grünflächen
und wo möglich Verringerung der versiegelten Flächen. Die städtebauliche
Planung sieht eine behutsame bauliche Entwicklung vor, wobei der
Versiegelungsgrad gering gehalten wird. Darüber hinaus ist aufgrund der
geplanten Grünstrukturen von einer eher geringen Relevanz auszugehen.
3.6
Landschaft / Landschafts- und Ortsbild
Von einer erheblichen Beeinträchtigung ist auszugehen, wenn bereits ein
charakteristisches Merkmal der Landschaft stark verändert und/oder ein
Fremdkörper hinzugefügt wird. Als erheblich gilt eine optische Beeinträchtigung
zudem, sobald sie dauerhaft oder mindestens über einen längeren Zeitraum in
der Form anhält. (JESSEL et al. 2003).
26
Bebauungsplan Nr. 781
der Stadt Krefeld
Die geplante Bebauungs- und Grünstruktur wird zu einer Wandlung des
Ortsbildes innerhalb des Plangebietes führen. Berücksichtigt werden muss, dass
es sich um die maßvolle Verdichtung eines bereits bestehenden
Siedlungsraumes handelt. Die visuelle Wahrnehmung wird auf unmittelbar
angrenzende Nachbarschaftsflächen und Häuser mit Sicht zum Wohngebiet
beschränkt bleiben. Erhebliche Beeinträchtigungen des Ortsbildes sind nur für
die Bauphase zu prognostizieren. Danach kommt es zu keiner grundsätzlichen
Veränderung des Ortsbildes.
3.7
Kultur- und Sachgüter
Erkenntnisse über das Vorhandensein von Bodendenkmälern innerhalb des
Plangebietes bzw. zu möglichen Auswirkungen der Planung auf das
archäologische Kulturgut oder Sachgüter liegen bislang nicht vor. Auf die
Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NRW) wird hingewiesen.
3.8
Ergebnis der artenschutzrechtlichen Prüfung
Die Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Büro WELUGA, 2013) kommt zu dem
Ergebnis, dass keine planungsrelevanten Arten im Plangebiet vorgefunden
wurden. Aufgrund der vorgenommenen Potentialanalyse bestehen im
Allgemeinen keine Aussagen zum tatsächlichen Bestand der potentiell
existierenden geschützten Tierarten.
Das Umfeld des Grundstücks kann zwar gelegentlich von Greifvögeln oder
Eulen, die große Aktionsräume besitzen, aufgesucht werden, das Grundstück
selbst ist jedoch innerstädtisch gelegen. Allerdings ist aufgrund der Lage des
Gebiets in der Nähe zu Verbundstrukturen in den Freiraum, die Möglichkeit
gegeben, dass einige planungsrelevante Vogelarten aus den angrenzenden
Bereichen das Gebiet gelegentlich zur Nahrungssuche aufsuchen. Als einzige
planungsrelevante
Brutvogelart
könnte
der
Sperber
geeignete
Fortpflanzungsstätten auf dem Grundstück vorfinden.
Eine aktuelle Nutzung des Gebäudes und des Grundstücks als Fortpflanzungsund Ruhestätte durch europäisch geschützte Tierarten konnte nicht festgestellt
werden. Die Risikoabschätzung für die potenziell vorkommenden Arten hat
ergeben, dass ohne Vermeidungsmaßnahmen beim potenziell vorkommenden
Sperber und bei den verbreiteten Vogelarten sowie bei den Fledermäusen, die
Gehölze und Gebäude als Quartiere bzw. Fortpflanzungs- und Ruhestätte
nutzen, durch anlage- und baubedingte Eingriffe ein Verstoß gegen die
Zugriffsverbote des § 44 (1) Nr. 1 BNatSchG nicht ausgeschlossen werden kann.
Als artenschutzrechtliche Maßnahme, die einen Verstoß gegen die
Zugriffsverbote des § 44 (1) Nr. 1 BNatSchG vermeidet, ist eine Abstimmung der
Fäll- und Rodungsarbeiten und der Baufeldfreimachung mit Abbruch des
Gebäudebestands im Garten auf die Brut- und Aufzuchtzeiten von Vögeln und
27
Bebauungsplan Nr. 781
der Stadt Krefeld
Fledermäusen vorzusehen. Es erfolgt ein entsprechender Hinweis im
Bebauungsplan.
Die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG können durch die o.g.
Vermeidungsmaßnahmen abgewendet werden. Artenschutzrechtliche Verbote
werden somit nicht verletzt.
IX
Umsetzung der Planung
1.
Bodenordnung
Bodenordnende Maßnahme im Sinne einer amtlichen Umlegung sind
voraussichtlich nicht erforderlich.
2.
Städtebauliche Verträge
Zur Umsetzung der Ziele des Bebauungsplanes ist ein städtebaulicher Vertrag
zwischen der Stadt Krefeld und dem Eigentümer der Flächen des Plangebietes
erforderlich. Inhalte sind u. a. die Kostenübernahme von Infrastrukturbeiträgen
und die Übernahme der Sanierungskosten des öffentlichen Spielplatzes
„Engerstraße“ sowie die Gestaltung des nach Abriss des Gebäudes Rott Nr. 134
verbleibenden Giebels des Gebäudes Rott Nr. 136. Des Weiteren wurde zur
Minimierung der Verkehrsbelastung in den städtebaulichen Vertrag eine
Regelung aufgenommen, in der sich der Investor verpflichtet maximal eine
Wohnung pro Wohngebäude zu errichten. Darüber hinaus sind ein
Sanierungskonzept zur Bestimmung der Maßnahmen hinsichtlich des Umgangs
mit den vorhandenen Altablagerungen und deren Entsorgung sowie ein
Bepflanzungskonzept mit entsprechenden Maßnahmen zu Art und Umfang der
Ersatzpflanzung für die entfallenden unter die Baumschutzsatzung fallenden
Bäume Bestandteil des Vertrages.
28
Bebauungsplan Nr. 781
der Stadt Krefeld
3.
Kosten und Finanzierung
Zur Verwirklichung der Ziele des Bebauungsplanes Nr. 781 entstehen der Stadt
Krefeld keine unmittelbaren Kosten.
Krefeld, den __________________
Fachbereich 61
Stadtplanung
Geschäftsbereich V
Planung, Bau und
Gebäudemanagement
Norbert Hudde
Fachbereichsleiter
Martin Linne
Beigeordneter
29
Bebauungsplan Nr. 781
der Stadt Krefeld
Der Rat der Stadt Krefeld hat die vorstehende Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 781 – westlich Rott / nördlich Friedrich-Ebert-Straße – in seiner Sitzung am
…………………………. gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit
gültigen Fassung beschlossen.
Krefeld, den
DER OBERBÜRGERMEISTER
30