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Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 781 – westlich Rott / nördlich Friedrich-Ebert-Straße – Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
270 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:23
Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 781  – westlich Rott / nördlich Friedrich-Ebert-Straße –  Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 781  – westlich Rott / nördlich Friedrich-Ebert-Straße –  Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 781  – westlich Rott / nördlich Friedrich-Ebert-Straße –  Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 16.11.2015 2101 /15 Nr. Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 61/1 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung Ost 21.01.2016 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 17.02.2016 Haupt- und Beschwerdeausschuss 25.02.2016 Rat 25.02.2016 Betreff Bebauungsplan Nr. 781 – westlich Rott / nördlich Friedrich-Ebert-Straße – Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss Beschlussentwurf: I. 1. Über die im Bebauungsplanverfahren vorgebrachten Stellungnahmen wird im Sinne der Begründung zur Vorlage entschieden. 2. Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung i. V. m. § 41 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666) in der derzeit gültigen Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 781- westlich Rott / nördlich Friedrich-Ebert-Straße mit violetten Eintragungen als Satzung beschlossen. 3. Der Begründung nach § 9 Abs. 8 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 781 - westlich Rott / nördlich Friedrich-Ebert-Straße -(s. Anlage) wird zugestimmt. 4. Mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 781 wird innerhalb dieses Geltungsbereiches der Fluchtlinienplan Nr. 490 - Kaiserstraße / Wilhelmshofallee / Rott / Friedrich–Ebert-Straße – (förmlich festgestellt am 06.07.1927) außer Kraft gesetzt. II. Die Bezirksvertretung Krefeld-Ost nimmt den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 2101 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Der Sachverhalt ist der Vorlage als Anlage beigefügt Seite 2