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Verwaltungsvorlage (Bestellung des Schriftführers und seiner Stellvertreterin)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
260 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:23
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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 15.08.2014 Nr. 241 /14 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 05/2 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Beschwerdeausschuss 18.09.2014 Betreff Bestellung des Schriftführers und seiner Stellvertreterin Beschlussentwurf: Der Haupt- und Beschwerdeausschuss bestellt gemäß § 52 Abs. 1 i.V.m. § 58 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW Stadtoberverwaltungsrat Karsten Schüller zum Schriftführer und Stadtamtsrätin Heike Apelt zu seiner Stellvertreterin. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 241 /14 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Gemäß § 52 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung NRW wird die Niederschrift vom Oberbürgermeister und einem vom Rat zu bestellenden Schriftführer unterzeichnet. Gemäß § 58 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung NRW finden die für den Rat geltenden Vorschriften für die Ausschüsse entsprechende Anwendung.