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Verwaltungsvorlage (Stadttauben)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
270 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:23
Verwaltungsvorlage (Stadttauben) Verwaltungsvorlage (Stadttauben) Verwaltungsvorlage (Stadttauben) Verwaltungsvorlage (Stadttauben)

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Inhalt der Datei

Planung von Taubenhäusern (Antrag der UWG Ratsgruppe vom 11.03.2015) TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 07.05.2015 Nr. 1409 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 320 — 322 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit 20.05.2015 Betreff Stadttauben Planung von Taubenhäusern (Antrag der UWG Ratsgruppe vom 11.03.2015) Beschlussentwurf: Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1409 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Die UWG Ratsgruppe im Rat der Stadt Krefeld beantragte mit Schreiben vom 11.03.2015 die rasche Planung von Taubenhäusern an Brennpunkten wie dem Neumarkt zu verwirklichen, um einer zunehmenden Taubenplage und den damit einhergehenden Verunreinigungen sowie Gesundheitsgefährdungen für den Menschen zu begegnen. Die Stadt Krefeld solle den jeweiligen Standort für den Taubenschlag bzw. das Taubenhaus zur Verfügung stellen und die Kosten für das artgerechte Futter und eventuell erforderliche Tierarztbehandlungen tragen. Anhaltspunkte für eine zunehmende Taubenplage liegen dem Fachbereich Ordnung nicht vor. Tauben können — ebenso wie zahlreiche andere Tiere — prinzipiell Krankheitserreger aufnehmen und wieder so abgeben, dass eine Infektion von Menschen möglich ist. Bekannt ist auch, dass durch Federn und Kotstaub von Vögeln, aber auch durch die Parasiten, die sich üblicherweise bei dicht gedrängten Nistplätzen finden, Allergien ausgelöst werden können. Bei besonders sensiblen Menschen, wie zum Beispiel abwehrgeschwächten Personen oder unter immunsupprimierender Medikation stehenden Patienten, besteht ein erhöhtes Erkrankungsrisiko. Problematisch kann bei einem massenhaften Auftreten von Tauben die Entstehung verwahrloster Nistplätze sein (z.B. auf unkontrollierten Dachböden). Angesichts der großen Kotansammlungen mit Parasitenbefall kann ein solcher Nistplatz die Gesundheit von Menschen, die in dessen unmittelbarer Nähe leben, gefährden. Dem Fachbereich 53 — Gesundheit sind jedoch keinerlei Fälle von durch Tauben übertragenen Infektionserkrankungen bekannt. Gegen die Errichtung von Taubenhäusern bestehen bei bestimmungsgemäßer Unterhaltung aus ordnungsrechtlicher Sicht keine durchgreifenden tierseuchen- oder tierschutzrechtlichen Bedenken. Ausnahmen vom Fütterungsverbot des § 4 Absatz 6 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung auf den Verkehrsflächen und Anlagen in der Stadt Krefeld vom 26.05.2000 in der zur Zeit geltenden Fassung sind insoweit denkbar. Abgesehen hiervon ist der Aufgabenbereich des Fachbereiches 32 — Ordnung nicht berührt. Eine Bewertung, ob oder inwieweit mit Taubenhäusern nachhaltige Erfolge bei der Reduzierung von Stadttaubenpopulationen erzielt werden können, ist allerdings ebensowenig möglich wie eine Schätzung der für die Stadt Krefeld entstehenden Kosten für Futter und etwaige Tierarztbehandlungen.