Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Planung von Taubenhäusern (Antrag der UWG Ratsgruppe vom 11.03.2015)
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 07.05.2015
Nr.
1409 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 320 — 322 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit
20.05.2015
Betreff
Stadttauben
Planung von Taubenhäusern (Antrag der UWG Ratsgruppe vom 11.03.2015)
Beschlussentwurf:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1409 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die UWG Ratsgruppe im Rat der Stadt Krefeld beantragte mit Schreiben vom 11.03.2015 die rasche Planung von Taubenhäusern an Brennpunkten wie dem Neumarkt zu verwirklichen, um
einer zunehmenden Taubenplage und den damit einhergehenden Verunreinigungen sowie Gesundheitsgefährdungen für den Menschen zu begegnen. Die Stadt Krefeld solle den jeweiligen
Standort für den Taubenschlag bzw. das Taubenhaus zur Verfügung stellen und die Kosten für
das artgerechte Futter und eventuell erforderliche Tierarztbehandlungen tragen.
Anhaltspunkte für eine zunehmende Taubenplage liegen dem Fachbereich Ordnung nicht vor.
Tauben können — ebenso wie zahlreiche andere Tiere — prinzipiell Krankheitserreger aufnehmen und wieder so abgeben, dass eine Infektion von Menschen möglich ist. Bekannt ist auch,
dass durch Federn und Kotstaub von Vögeln, aber auch durch die Parasiten, die sich üblicherweise bei dicht gedrängten Nistplätzen finden, Allergien ausgelöst werden können. Bei besonders sensiblen Menschen, wie zum Beispiel abwehrgeschwächten Personen oder unter immunsupprimierender Medikation stehenden Patienten, besteht ein erhöhtes Erkrankungsrisiko.
Problematisch kann bei einem massenhaften Auftreten von Tauben die Entstehung verwahrloster Nistplätze sein (z.B. auf unkontrollierten Dachböden). Angesichts der großen Kotansammlungen mit Parasitenbefall kann ein solcher Nistplatz die Gesundheit von Menschen, die in dessen
unmittelbarer Nähe leben, gefährden. Dem Fachbereich 53 — Gesundheit sind jedoch keinerlei
Fälle von durch Tauben übertragenen Infektionserkrankungen bekannt.
Gegen die Errichtung von Taubenhäusern bestehen bei bestimmungsgemäßer Unterhaltung aus
ordnungsrechtlicher Sicht keine durchgreifenden tierseuchen- oder tierschutzrechtlichen Bedenken. Ausnahmen vom Fütterungsverbot des § 4 Absatz 6 der Ordnungsbehördlichen Verordnung
über die öffentliche Sicherheit und Ordnung auf den Verkehrsflächen und Anlagen in der Stadt
Krefeld vom 26.05.2000 in der zur Zeit geltenden Fassung sind insoweit denkbar. Abgesehen
hiervon ist der Aufgabenbereich des Fachbereiches 32 — Ordnung nicht berührt.
Eine Bewertung, ob oder inwieweit mit Taubenhäusern nachhaltige Erfolge bei der Reduzierung
von Stadttaubenpopulationen erzielt werden können, ist allerdings ebensowenig möglich wie
eine Schätzung der für die Stadt Krefeld entstehenden Kosten für Futter und etwaige Tierarztbehandlungen.