Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:24
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Nr.
5189 /18
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
U.A. Schulbau, -sanierung und -ausstattung
09.05.2018
Betreff
Sachstandsbericht zur Frage des Umzugs der Mosaikschule, Teilstandort Hofstraße, zur Prinz-FerdinandStraße und der Planung eines Neubaus an der Hofstraße
Beschlussentwurf:
Der Unterausschuss Schulbau, -sanierung und -ausstattung nimmt den Bericht der Verwaltung
zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Erwägungen zum Umzug der Mosaikschule zur
Prinz-Ferdinand-Straße 155 und die Planung eines Neubaus an der Hofstraße im Zuge der weiteren Überlegungen zur Schulentwicklungsplanung der Grundschulen zu konkretisieren.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 5189 /18
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
a) Ausgangslage:
In der nördlichen Innenstadt werden die Grundschüler und Grundschülerinnen an der Mosaikschule (Standorte Hof- und Felbelstraße), an der Mariannenschule (Standort Mariannenstraße)
und an der Bismarckschule (Standort Bismarckstraße) beschult. Sowohl die Mosaikschule als
auch die Mariannenschule sind bezirksbezogene Schulen des Stadtbezirks Mitte.
Bereits im Rahmen des Anmeldeverfahrens für das Schuljahr 2017/2018 (Vorlage 3452/16) wurde deutlich gemacht, dass die Grundschulen in der Innenstadt ausgelastet sind. Um dem entgegen zu wirken, war zuvor auch schon der Grundschulstandort Mariannenstraße auf eine Dreizügigkeit ausgebaut worden. Aufgrund wieder steigender Geburtenzahlen und gegebenenfalls weiterer Zuwanderung wurde bereits in der Vergangenheit weiterer Bedarf an zusätzlichem Schulraum insbesondere in der Innenstadt erwartet. Hinzu kommt, dass in Krefeld, auch im Innenstadtbereich, bauliche Maßnahmen zur Nachverdichtung des Wohnraums geplant sind, bzw. sich
teilweise bereits in der Realisierung befinden. So entstehen unter anderem derzeit in unmittelbarer Nähe der Mosaikschule an der Prinz-Ferdinand-Straße auf dem alten RWE-Gelände 160
Wohneinheiten, die den Schulraumbedarf weiter erhöhen werden.
Im Rahmen der Beschlussvorlage zur Eingangsklassenbildung für das Schuljahr 2017/2018 wurde
zudem angeführt, dass der Gebäudezustand des Teilstandorts Hofstraße der Mosaikschule problematisch ist. Nach Aussage von FB 60 – Zentrales Gebäudemanagement - ist das Gebäude nicht
erhaltenswert. Dies bedeutet, dass aus wirtschaftlichen Gründen auch keine erhaltenden Maßnahmen mehr umgesetzt werden. Für die Schülerinnen und Schüler muss daher zwingend eine
Alternative zur weiteren Beschulung gefunden werden.
Mit Beginn des Schuljahrs 2017/18 wurde die Prinz-Ferdinand-Hauptschule geschlossen (siehe
Vorlage 3207/16). Zurzeit werden neben dem Schulbetrieb im Anbau I noch vier Räume durch
die VHS und durch das Berufskolleg Vera-Beckers sowie für herkunftssprachlichen Unterricht
genutzt. Diese Nutzungen könnten, je nach Bedarf, weiterhin zugelassen oder auch beendet
werden.
Es gab zwischenzeitlich Überlegungen, das Gebäude für den Bereich der weiterführenden Schulen zu nutzen. Von einer Nutzungsabsicht für den SEK I-Bereich musste jedoch nach Erörterung
mit Unterer und Oberer Schulaufsicht aus schulfachlichen Gründen Abstand genommen werden,
da ein alleiniger Schulstandort für die ausschließliche Beschulung der zugewanderten Schülerinnen und Schüler schulgesetzlich nicht möglich ist und dies auch unter pädagogischen und integrativen Aspekten nicht sinnvoll wäre. Zusätzlicher Schulraum für zugewanderte Schülerinnen und
Schüler muss verteilt an den jeweiligen Schulformen geschaffen werden, um den zugewanderten
Schülern und Schülerinnen nach der Erstförderung eine individuelle schulische Entwicklung zu
ermöglichen (siehe Vorlage 3553/17). Auch als Dependance für eine der weiterführenden Schulen kommt das Gebäude nicht in Frage, da ggf. in Betracht kommende Schulen zu weit entfernt
liegen. Darüber hinaus wäre die Gründung einer Dependance für eine weiterführende Schule nur
mit erheblichen schulorganisatorischen Veränderungen möglich. Sie würde eine grundlegende
Neuordnung der betreffenden Schulen und des Schulprogramms voraussetzen. Dies erscheint
aktuell nicht angemessen.
Das frei gewordene Gebäude an der Prinz-Ferdinand-Straße könnte somit zukünftig als Grundschule genutzt werden.
Begründung
Seite 3
b) Entwicklung der Überlegungen
Aus dieser Ausgangslage heraus wurde in Erwägung gezogen, das frei gewordene Gebäude an
der Prinz-Ferdinand-Straße dauerhaft für die Mosaikschule, Teilstandort Hofstraße, zu nutzen.
Hierfür sprach zunächst u.a. auch der flexibel mögliche Ausbau der Schule am neuen Standort,
der zur Bereitstellung des zukünftig erforderlichen Schulraums als vorteilhaft erachtet wurde.
Die Untersuchung der Kosten ergab, dass für die dauerhafte Herrichtung als dreizügige Grundschule eine Sanierung mit Teilabriss und -neubau erforderlich wäre. Diese wurde von Fachbereich 60 – Zentrales Gebäudemanagement - grob mit Kosten von 7.200.00 EUR geschätzt (siehe
Anlage 1).
Alternativ wurden von der Verwaltung auch die Kosten für den Neubau einer dreizügigen Grundschule am derzeitigen Standort Hofstraße ermittelt. Diese Prüfung ergab grob geschätzte Kosten
in Höhe von 8.900.000 EUR (siehe Anlage 2).
Ohne Kenntnis dieser Grobkalkulation hatte der Ausschuss für Schule und Weiterbildung hierzu
in der 23. Sitzung am 19.10.2017 im Rahmen seiner Beratung über den Entwurf des Haushaltsplans bereits mehrheitlich beschlossen, dem Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität einen
Neubau der Mosaikschule am Standort Hofstraße zu empfehlen. Für die Maßnahme „Ersatz Mosaikschule“ hat der Rat mit dem Beschluss zum Haushalt 2018 bereits Mittel in Höhe von
800.000 EUR für das Jahr 2021 in die mittelfristige Finanzplanung eingestellt.
Aus Sicht der Schulverwaltung wird ein Neubau favorisiert, da dieser von vorneherein modernen
Standards entsprechend und so geplant werden kann, dass er eine Wirkung in den Sozialraum
hinein entfalten könnte, beispielsweise durch die Konzeptionierung einer Grundschule als Familienzentrum. Zudem könnten gegebenenfalls Überlegungen zur Planung einer Kindertagesstätte
und einer Grundschule an einem Standort entwickelt werden.
Zeitlich parallel zu diesen letzten Überlegungen erfolgte im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten
zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung die Fortschreibung der Schülerzahlprognosen
für den Primarbereich auf Basis der aktuellsten Einwohnermeldedaten vom 31.12.2017. Hiernach bestätigt sich der in der Vergangenheit bereits abzeichnende Trend weiterhin deutlich steigender Schülerzahlen. So haben sich alleine die Geburtenraten für die gesamte Stadt Krefeld von
1.641 in 2013 auf 2.063 in 2017 erhöht. Nach einer ersten Analyse dieser Geburtenjahrgänge
steht zu erwarten, dass die Schülerzahlen im Primarbereich insbesondere in den Bezirken West
und Mitte in den kommenden Jahren deutlich steigen werden.
Insofern geht die Verwaltung davon aus, dass die Frage Umzug bzw. Neubau des Hauptstandortes Mosaikschule nicht mehr alternativ, sondern kumulativ betrachtet werden muss, es also
notwendig wird, beide Standorte als Grundschulstandorte zu nutzen. Da die Schule an der Hofstraße während der Abriss- und Bauphase eines etwaigen Neubaus ohnehin zur Prinz-FerdinandStraße ausweichen muss, erscheint es somit sinnvoll, das letztgenannte Gebäude dauerhaft als
Grundschulstandort herzurichten.
Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung für die Krefelder Grundschulen, deren Entwurf dem
Ausschuss für Schule und Weiterbildung in der Sitzung am 11.9.2018 vorgelegt werden soll, wird
die Verwaltung prüfen, mit wie vielen Zügen darüber hinaus ein Neubau am Standort Hofstraße
erforderlich ist. Hierbei könnten auch begonnene Überlegungen zur Konzeptionierung als Familienzentrum und zur Planung einer Kindertagesstätte und einer Grundschule am gleichen Standort
Begründung
mit einzogen werden.
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