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Verwaltungsvorlage (BP 803 Gestaltungssatzung_Begründung zur Vorlage.pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
25 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:24
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Inhalt der Datei

Begründung zur Vorlage 4367/17 Seite 1 Durch den Bebauungsplan Nr. 803 - südlich Moerser Landstraße / Buscher Holzweg entsteht auf einer Fläche von rund 1,5 ha ein gemischt genutztes Quartier im Ortsteil Krefeld-Traar. Dabei trägt die Erscheinungsform der Gebäude und des Grundstückes erheblich zur Integration des Gebietes in den bestehenden Ortsteil bei. Das Grundstück ist der Ort, an dem der einzelne Bauherr seine individuellen Wünsche und Ansprüche an sein Haus verwirklichen kann. Die gestalterische Qualität des Hauses wird geprägt von seiner Proportion, vom gewählten Material, der Farb- und Fassadengestaltung sowie der Detaillierung. Auch die Gestaltung der Vorgärten, der Garagen und Nebengebäude trägt wesentlich zum Erscheinungsbild bei. Architektur ist nicht nur Privatangelegenheit, sondern hat auch eine öffentliche Seite. Viele Neubaugebiete leiden trotz guter städtebaulicher Konzepte an einer nicht aufeinander abgestimmten Vielfalt von Materialien, Formen und Farben auf engstem Raum. Um die Attraktivität des Baugebietes auch langfristig sicherzustellen, sind Leitlinien für das Bauen sinnvoll, die die bauliche Vielfalt ordnen. Die Stadt Krefeld verfolgt das Ziel, ein Baugebiet zu entwickeln, welches sich trotz größtmöglicher Individualität der einzelnen Gebäude und Grundstücke durch ein harmonisches und attraktives Gesamtbild auszeichnet. Die Vorteile für die einzelnen Bauherren bestehen in gestalterisch aufeinander abgestimmte Nachbarschaften, die nicht nur die Wohnqualität erhöhen, sondern auch zur Werterhaltung der eigenen Immobilie beitragen. Auf der Grundlage der städtebaulichen Planung wurde daher ein Gestaltungskonzept für das Baugebiet entwickelt, das in der vorliegenden Gestaltungssatzung festgesetzt ist. Gemäß § 88 Landesbauordnung (BauO NRW) haben die Gemeinden die Möglichkeit, örtliche Bauvorschriften als Satzung zu erlassen. Die Gestaltungssatzung gilt für die Baugebiete MI2 bis MI5 im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 803 - südlich Moerser Landstraße / Buscher Holzweg. Hier sollen die Grundstücke in Einzelvermarktung an private Bauherren vergeben werden. Eine Generalentwicklung durch einen Bauträger ist nicht vorgesehen, so dass unterschiedlichste Ansprüche und Bedürfnisse in einer Vielzahl individueller Bauvorhaben aufeinandertreffen, die einer gestalterischen Steuerung und Ordnung bedürfen. Das Baugebiet MI1 ist nicht Gegenstand der Gestaltungssatzung, da dieses für die Errichtung einer Feuer-/Rettungswache vorgesehen ist. Für einen Sonderbau sind hier baugebietsübergreifende Gestaltungsregelungen, die im Wesentlichen für Wohn-/Geschäfts-/Bürogebäude gelten, nicht zweckmäßig. Eine Feuer-/Rettungswache wird mit einem spezifischen Architekturkonzept (Raumprogramm, Farbkonzept) geplant, das nicht auf die Gestaltungsregeln in den Baugebieten MI2 - MI5 übertragbar ist. Als bedeutendes, stadtbildprägendes Bauvorhaben wird über die Gestaltung der zukünftigen Feuer-/ Rettungswache außerdem im Gestaltungsbeirat der Stadt Krefeld beraten. Die Gestaltungsatzung zum Bebauungsplan Nr. 803 bedarf keines formellen Verfahrensablaufes. Weder die Landesbauordnung (BauO NRW) noch das Baugesetzbuch (BauGB) sehen eine Bürgerbeteiligung im Entstehungsprozess einer solchen Satzung vor. Da jedoch seitens der Öffentlichkeit und insbesondere seitens der Betroffenen ein erhöhtes Interesse an der Aufstellung einer solchen Satzung zu erwarten ist, soll allen Begründung zur Vorlage 4367/17 Seite 2 Interessierten zunächst im Rahmen einer Offenlage die Möglichkeit gegeben werden, Stellungnahmen zu den Inhalten der Satzung vorzubringen. Da für den Bebauungsplan ohnehin eine Offenlage erfolgen muss, ist damit kein zusätzlicher Aufwand verbunden. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass durch den vorliegenden Satzungsentwurf die zu berücksichtigenden öffentlichen und privaten Belange in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht worden sind.