Daten
Kommune
Krefeld
Größe
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:24
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Inhalt der Datei
Begründung zur Vorlage 4367/17
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Durch den Bebauungsplan Nr. 803 - südlich Moerser Landstraße / Buscher Holzweg entsteht auf einer Fläche von rund 1,5 ha ein gemischt genutztes Quartier im Ortsteil
Krefeld-Traar. Dabei trägt die Erscheinungsform der Gebäude und des Grundstückes
erheblich zur Integration des Gebietes in den bestehenden Ortsteil bei. Das Grundstück
ist der Ort, an dem der einzelne Bauherr seine individuellen Wünsche und Ansprüche
an sein Haus verwirklichen kann. Die gestalterische Qualität des Hauses wird geprägt
von seiner Proportion, vom gewählten Material, der Farb- und Fassadengestaltung
sowie der Detaillierung. Auch die Gestaltung der Vorgärten, der Garagen und Nebengebäude trägt wesentlich zum Erscheinungsbild bei.
Architektur ist nicht nur Privatangelegenheit, sondern hat auch eine öffentliche Seite.
Viele Neubaugebiete leiden trotz guter städtebaulicher Konzepte an einer nicht aufeinander abgestimmten Vielfalt von Materialien, Formen und Farben auf engstem Raum.
Um die Attraktivität des Baugebietes auch langfristig sicherzustellen, sind Leitlinien für
das Bauen sinnvoll, die die bauliche Vielfalt ordnen.
Die Stadt Krefeld verfolgt das Ziel, ein Baugebiet zu entwickeln, welches sich trotz
größtmöglicher Individualität der einzelnen Gebäude und Grundstücke durch ein
harmonisches und attraktives Gesamtbild auszeichnet. Die Vorteile für die einzelnen
Bauherren bestehen in gestalterisch aufeinander abgestimmte Nachbarschaften, die
nicht nur die Wohnqualität erhöhen, sondern auch zur Werterhaltung der eigenen
Immobilie beitragen. Auf der Grundlage der städtebaulichen Planung wurde daher ein
Gestaltungskonzept für das Baugebiet entwickelt, das in der vorliegenden Gestaltungssatzung festgesetzt ist. Gemäß § 88 Landesbauordnung (BauO NRW) haben die
Gemeinden die Möglichkeit, örtliche Bauvorschriften als Satzung zu erlassen.
Die Gestaltungssatzung gilt für die Baugebiete MI2 bis MI5 im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 803 - südlich Moerser Landstraße / Buscher Holzweg. Hier sollen
die Grundstücke in Einzelvermarktung an private Bauherren vergeben werden. Eine
Generalentwicklung durch einen Bauträger ist nicht vorgesehen, so dass unterschiedlichste Ansprüche und Bedürfnisse in einer Vielzahl individueller Bauvorhaben aufeinandertreffen, die einer gestalterischen Steuerung und Ordnung bedürfen. Das Baugebiet MI1 ist nicht Gegenstand der Gestaltungssatzung, da dieses für die Errichtung einer
Feuer-/Rettungswache vorgesehen ist. Für einen Sonderbau sind hier baugebietsübergreifende Gestaltungsregelungen, die im Wesentlichen für Wohn-/Geschäfts-/Bürogebäude gelten, nicht zweckmäßig. Eine Feuer-/Rettungswache wird mit einem spezifischen Architekturkonzept (Raumprogramm, Farbkonzept) geplant, das nicht auf die
Gestaltungsregeln in den Baugebieten MI2 - MI5 übertragbar ist. Als bedeutendes,
stadtbildprägendes Bauvorhaben wird über die Gestaltung der zukünftigen Feuer-/
Rettungswache außerdem im Gestaltungsbeirat der Stadt Krefeld beraten.
Die Gestaltungsatzung zum Bebauungsplan Nr. 803 bedarf keines formellen Verfahrensablaufes. Weder die Landesbauordnung (BauO NRW) noch das Baugesetzbuch
(BauGB) sehen eine Bürgerbeteiligung im Entstehungsprozess einer solchen Satzung
vor. Da jedoch seitens der Öffentlichkeit und insbesondere seitens der Betroffenen ein
erhöhtes Interesse an der Aufstellung einer solchen Satzung zu erwarten ist, soll allen
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Interessierten zunächst im Rahmen einer Offenlage die Möglichkeit gegeben werden,
Stellungnahmen zu den Inhalten der Satzung vorzubringen. Da für den Bebauungsplan
ohnehin eine Offenlage erfolgen muss, ist damit kein zusätzlicher Aufwand verbunden.
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass durch den vorliegenden Satzungsentwurf die
zu berücksichtigenden öffentlichen und privaten Belange in ein ausgewogenes
Verhältnis gebracht worden sind.