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Verwaltungsvorlage (Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen für die Baugebiete MI2 bis MI5 im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 803 - südlich Moerser Landstraße / Buscher Holzweg (Gestaltungssatzung))

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
266 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:24
Verwaltungsvorlage (Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen für die Baugebiete MI2 bis MI5 im  Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 803 - südlich Moerser Landstraße / Buscher Holzweg (Gestaltungssatzung)) Verwaltungsvorlage (Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen für die Baugebiete MI2 bis MI5 im  Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 803 - südlich Moerser Landstraße / Buscher Holzweg (Gestaltungssatzung))

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 07.09.2017 Nr. 4367 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 611 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung Ost 12.10.2017 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 23.11.2017 Haupt- und Beschwerdeausschuss 05.12.2017 Rat 05.12.2017 Betreff Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen für die Baugebiete MI2 bis MI5 im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 803 - südlich Moerser Landstraße / Buscher Holzweg -(Gestaltungssatzung) Beschlussentwurf: I. 1. Aufgrund des § 88 Abs. 1 Nr. 1 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Landesbauordnung - (BauO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) in der derzeit gültigen Fassung, wird für die Baugebiete MI2 bis MI5 im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 803 - südlich Moerser Landstraße/ Buscher Holzweg - eine Gestaltungssatzung aufgestellt. 2. Der als Anlage 1 beigefügten Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen für die Baugebiete MI2 bis MI5 im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 803 - südlich Moerser Landstraße / Buscher Holzweg (Gestaltungssatzung) einschließlich Begründung (Anlage 2 zur Vorlage 4367/17) wird zugestimmt. 3. Der Entwurf der v. g. Gestaltungssatzung wird mit der Begründung öffentlich ausgelegt. Für das Verfahren sollen die für die öffentliche Auslegung von Bebauungsplänen geltenden Vorschriften entsprechend angewandt werden. II. Die Bezirksvertretung Ost nimmt den Aufstellungs- und Offenlagebeschluss der Gestaltungssatzung zum Bebauungsplan Nr. 803 zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 2 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4367 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen