Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:24
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 07.09.2017
Nr.
4367 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 611 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bezirksvertretung Ost
12.10.2017
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
23.11.2017
Haupt- und Beschwerdeausschuss
05.12.2017
Rat
05.12.2017
Betreff
Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen für die Baugebiete MI2 bis MI5 im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 803 - südlich Moerser Landstraße / Buscher Holzweg -(Gestaltungssatzung)
Beschlussentwurf:
I.
1. Aufgrund des § 88 Abs. 1 Nr. 1 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Landesbauordnung - (BauO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV.
NRW. S. 256) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) in der derzeit gültigen Fassung, wird für die Baugebiete MI2 bis MI5
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 803 - südlich Moerser Landstraße/ Buscher Holzweg
- eine Gestaltungssatzung aufgestellt.
2. Der als Anlage 1 beigefügten Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen für die Baugebiete MI2 bis MI5 im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 803 - südlich Moerser
Landstraße / Buscher Holzweg (Gestaltungssatzung) einschließlich Begründung (Anlage 2 zur
Vorlage 4367/17) wird zugestimmt.
3. Der Entwurf der v. g. Gestaltungssatzung wird mit der Begründung öffentlich ausgelegt. Für
das Verfahren sollen die für die öffentliche Auslegung von Bebauungsplänen geltenden
Vorschriften entsprechend angewandt werden.
II. Die Bezirksvertretung Ost nimmt den Aufstellungs- und Offenlagebeschluss der Gestaltungssatzung zum Bebauungsplan Nr. 803 zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 2
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4367 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen