Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:24
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 21.08.2014
Nr.
195 /14
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 500 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren
11.09.2014
Betreff
Einführung eines stadtweiten ÖPNV-Begleitservices
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.04.2014 -
Beschlussentwurf:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 195 /14
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat mit Schreiben vom 10.04.2014 beantragt, dass die
Verwaltung das Projekt „stadtweiter ÖPNV-Begleitservice“, wie es in den Städten Essen, Mülheim, Duisburg und Düsseldorf umgesetzt wird, vorstellt.
Vorab wurde bei der SWK MOBIL GmbH eine Stellungnahme zu diesem Thema angefragt. Herr
Stilling, Geschäftsführer der SWK MOBIL GmbH, teilte darauf hin mit, dass bereits im Jahr 2006
erste Erfahrungen mit Servicekräften gesammelt worden seien, die nach ihrer Ausbildung dort
als Fahrzeugbegleiter kundennah eingesetzt wurden. Dieses Personal hätte bewusst keine Fahrausweisprüfungen durchgeführt, sondern ausschließlich Hilfestellung gegeben sowie die Kunden
in den Fahrzeugen und an den Haltestellen beraten.
Nach anfänglichen guten Erfahrungen mit diesen Servicekräften hätte die Qualität der vom Jobcenter vorgeschlagenen Personen deutlich nachgelassen. Es sei festgestellt worden, dass nur
einige wenige tatsächlich für Dienstleistungen rund um die Kunden des ÖPNV (Pünktlichkeit,
Zuverlässigkeit, Freundlichkeit etc.) dauerhaft geeignet gewesen seien.
Aus diesem Grund sei dieses Angebot nach 2 Jahren wieder eingestellt worden. Herr Stilling teilte mit, dass auch viele andere Verkehrsunternehmen in der Region ähnliche Erfahrungen gemacht hätten. Wie die konkreten Erfahrungen der im Antrag genannten Unternehmen seien,
könne von der SWK MOBIL GmbH nicht beantwortet werden.
Mit den im Antrag genannten Anbietern wurde daraufhin Kontakt aufgenommen und in einem
informellen Gespräch diverse Punkte abgefragt. Die Gespräche führten zu folgendem Ergebnis.
Städte Mülheim, Essen und Duisburg
Anbieter:
Via – ein Zusammenschluss der MVG (Mülheimer Verkehrsgesellschaft mbH), EVAG (Essener
Verkehrs-AG) und DVG (Duisburger Verkehrsgesellschaft AG)
Angesprochener Kundenkreis:
Ausschließlich mobilitätseingeschränkte Personen. Dies sei nicht an eine anerkannte Behinderung gekoppelt. Auch Personen mit vorübergehenden Einschränkungen (Verletzungen o.ä.) sowie Personen mit Kleinkindern im Kinderwagen u. a. seien berechtigt.
Mitarbeiter/innen:
Das Personal bestehe aus 1-Euro-Jobbern, aber auch aus festangestellten Mitarbeitenden, die
über Arbeitsmarktprojekte (z. B. § 16 e SGB II) gefördert würden.
Vorbereitung der Mitarbeitenden:
6-wöchige Schulung, bei der unterschiedlichste Kenntnisse, von Deeskalation bis hin zu allgemeinen Informationen zu Fahrpreisen u. a. vermittelt würden. Anschließend würden die Mitarbeitenden eine Zeit von erfahrenem Personal begleitet.
Dienstkleidung:
Die Mitarbeitenden erhalten eine entsprechende Dienstkleidung vom Anbieter.
Aufgaben des Personals:
Arbeiten nach Aufträgen. Dies beinhalte das Abholen von der Haustür und die Begleitung im
ÖPNV sowie außerhalb der Fahrzeuge bis hin zum Zielort.
Sollten keine Aufträge vorhanden sein, würden die Mitarbeitenden in unterschiedlichen Fahrzeugen mitfahren oder stünden an stark frequentierten Haltestellen und könnten dort bedarfs-
Begründung
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bezogen Hilfestellung leisten. Zu den Aufgaben gehöre nicht die Fahrkartenkontrolle. Es handele
sich somit ausschließlich um ÖPNV-bezogene Aufgaben.
Aufwand:
Die Verkehrsbetriebe hätten einen eigenen Anteil zu den Personalaufwendungen zu erbringen,
da nicht ausschließlich 1-Euro-Jobber eingesetzt würden. Jedoch habe man festgestellt, dass
durch die Präsenz des Begleitservices das „Schwarzfahren“ (Erschleichung von Beförderungsleistungen) rückläufig sei. Auch wäre der Umfang von Vandalismusschäden wesentlich geringer. Die
dadurch entstehenden Einnahmen bzw. geringeren Aufwendungen würden den selbst aufzubringenden Personalaufwand ausgleichen.
Allgemeine Erfahrungen:
Nach anfänglichen Schwierigkeiten sei das Angebot durchwegs positiv. Mit den 1-Euro-Jobbern
gebe es gelegentlich Probleme, da das vorgeschlagene Personal nicht immer die nötige „Arbeitsmoral“ aufweise.
Fazit:
Das Angebot werde sehr gut angenommen, zusätzlich würden Kunden gewonnen. Positive Nebeneffekte hinsichtlich der Reduzierung von Vandalismus und Erschleichung von Beförderungsleistungen.
Stadt Düsseldorf
Anbieter:
Im Bereich der Düsseldorfer Verkehrsbetriebe wird der Begleitservice von der Zukunftswerkstatt
Düsseldorf GmbH (zwd) angeboten. Dies erfolge in Zusammenarbeit mit der Rheinbahn AG.
Angesprochener Kundenkreis:
Der Personenkreis entspricht dem der Via für die Städte Mülheim, Essen und Duisburg.
Mitarbeiter/innen:
Das Personal bestehe fast ausschließlich aus 1-Euro-Jobbern. Früher habe man auch andere Mitarbeitende über Arbeitsmarktprojekte eingesetzt. Diese waren in der Leitstelle eingesetzt. Hierzu
würden jedoch die Eigenmittel fehlen.
Durch die Fallpauschale der 1-Euro-Jobber wird ein Mitarbeiter beschäftigt, der das Projekt betreut. Die Rheinbahn AG beteilige sich hier nicht.
Vorbereitung der Mitarbeitenden:
Kurze Einweisung in die wesentlichen Aufgaben.
Dienstkleidung:
Die Mitarbeitenden erhalten eine entsprechende Dienstkleidung, die früher von der Rheinbahn
gestellt worden wären. Der Kostenaufwand sei dem Verkehrsbetrieb zwischenzeitlich jedoch zu
hoch.
Aufgaben des Personals:
Arbeiten erfolgen nach Aufträgen. Dies beinhalte das Abholen von der Haustür und die Begleitung im ÖPNV sowie außerhalb der Fahrzeuge. Die Begleitung außerhalb der Verkehrsmittel
beschränke sich nicht auf das Bringen bis zum Zielort. Vielmehr fänden auch am Zielort weitgehende Begleitungen und Unterstützungen (Einkaufen, Besuche von öffentlichen Einrichtungen
Begründung
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usw.) statt. Wenn keine Aufträge vorhanden seien, sollten die Mitarbeitenden die Verkehrsmittel begleiten.
Aufwand:
Da ausschließlich 1-Euro-Jobber eingesetzt werden, besteht kein nennenswerter Eigenanteil bei
der zwd.
Allgemeine Erfahrungen:
Mit den 1-Euro-Jobbern gebe es mittlerweile häufiger Probleme, da das vorgeschlagene Personal
nicht immer die nötige „Arbeitsmoral“ aufweise. Die Mitarbeitenden würden sich teilweise morgens zum Dienstantritt melden, wenn jedoch keine Aufträge gegeben seien, würden diese den
Tag über auch schon mal eigenen Interessen nachgehen. Hier sei ein relativ hoher Kontrollaufwand erforderlich.
Aus Sicht der Kunden gebe es gelegentlich Rückmeldungen, dass Aufträge nicht ordentlich erledigt würden.
Positiv sei der Service bei Stammkunden, die meist die gleiche Begleitperson haben. Dies laufe
reibungslos.
Fazit:
Das Angebot werde zwar sehr gut angenommen und zusätzlich würden sicher auch Kunden für
den ÖPNV gewonnen, jedoch scheint die gegebene Struktur, insbesondere der ausschließliche
Einsatz von 1-Euro-Jobbern nicht empfehlenswert. Das Gespräch mit dem Anbieter vermittelte
viele Probleme, die einer hohen Akzeptanz bedürfen.
Kurze Gesamtbeurteilung der Modelle und eines solchen Konzeptes
Das Modell der Via ist als bessere Alternative zu bewerten. Es birgt weniger Problemstellen. Die
Verkehrsbetriebe erkennen neben der positiven Außenwirkung auch positive Einflüsse bei den
Problemen der Erschleichung von Beförderungsleistungen und dem Vandalismus.
Die Einrichtung eines Begleitservices würde mehr Menschen zur Mobilität verhelfen. Der Individualverkehr könnte gegebenenfalls reduziert werden.
Darüber hinaus könnte eine Aufwandsreduzierung bzw. Optimierung des von der Stadtverwaltung angebotenen Fahrdienstes für Menschen mit Behinderungen mittelfristig angestrebt werden.
Abschließender Hinweis
Die Einrichtung eines solchen Begleitservices oder ähnlicher Dienste wäre ein Angebot des Verkehrsbetriebs, für Krefeld somit der SWK Mobil GmbH und wäre von dort in den entsprechenden
Gremien zu entscheiden.