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Verwaltungsvorlage (03 729-II FÖB NS.doc)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
269 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:26
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Inhalt der Datei

Fachbereich Stadtplanung 61/02 19. November 2014 Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 729/II – Rheinstraße / Ostwall / Marktstraße / Lohstraße – am Donnerstag, dem 04.09.2014, 18.00 Uhr, im Gemeindehaus der Friedenskirche, Luisenplatz 1, 47799 Krefeld Veranstaltungsleiterin: Frau Schnell Bezirksvorsteherin von der Verwaltung: Herr Hudde FB 61 – Stadtplanung Frau Mojsisch FB 61 – Stadtplanung Frau Hofmann FB 61 – Stadtplanung (Schriftführung) als Gast: Herr Siegert Krefelder Bau GmbH Teilnehmer: lt. Teilnehmerliste 8 Um 18.00 Uhr eröffnet die Bezirksvorsteherin, Frau Schnell, die Veranstaltung. Sie begrüßt die Teilnehmer und erläutert das weitere Verfahren. Auf die Frage von Frau Schnell, ob zur Fertigung der Niederschrift ein Aufnahmegerät genutzt werden dürfe, werden von den Anwesenden keine Bedenken erhoben. Frau Mojsisch erklärt zunächst den Sinn und Zweck der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und das weitere Planverfahren. Sie gibt einen Überblick über den Verfahrensablauf. Es bestehe die Möglichkeit für die Bürger, sich im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes erneut zu äußern. Außerdem erfolge eine Präsentation des Bebauungsplanes im Internet. Anfragen seien auch per E-Mail möglich. Frau Mojsisch weist darauf hin, dass zu dem o. g. Bauleitplan in den nächsten acht Tagen beim Fachbereich Stadtplanung, Parkstraße 10, 47829 Krefeld, Stellungnahmen zu Protokoll gegeben oder schriftlich eingereicht bzw. angekündigt werden können. 2 Anschließend stellt Frau Mojsisch die Planung am Plan näher vor. Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes sei zum einen die Anpassung des Planrechts an die in letzter Zeit angestrebten Entwicklungen im Bereich des Baublocks Rheinstraße / Ostwall / Marktstraße und Petersstraße zur Durchführung aktueller Stadtentwicklungsprojekte. Zum anderen sei die planungsrechtliche Absicherung des Geschäftshauses Ostwall / Petersstraße / Neue Linner Straße auf Grundlage der Wettbewerbsergebnisse sowie des durch die Bevölkerung gut angenommenen Stadtmarktes erforderlich. Ein weiteres Ziel seien Baulückenschließungen an der Ostseite der Petersstraße sowie an der Rheinstraße. Eines der Großprojekte werde zurzeit an der ehemaligen Werkkunstschule umgesetzt, für dessen Verwirklichung das Planverfahren als Bebauungsplan Nr. 729/I vorgezogen worden war. Hier würden die Krefelder Bau GmbH und die Wohnstätte Krefeld ihr Domizil finden. Der hier vorgestellte Bebauungsplan Nr. 729/II betreffe den kompletten restlichen Planbereich. Das Plangebiet umfasse die sich derzeit im Umbau befindliche Haltestelle Rheinstraße, den vorhandenen Stadtmarkt, das Wohn- und Geschäftshaus Ostwall 128 – 134, die Baulückenschließung an der Rheinstraße und das Geschäftshaus Ostwall / Petersstraße / Neue Linner Straße der Krefelder Bau GmbH, für das zwischenzeitlich das Wettbewerbsverfahren abgeschlossen worden sei. Um über letzteres Projekt eingehender zu berichten, sei Herr Siegert als Vertreter der Wohnstätte eingeladen worden. Herr Siegert teilt mit, dass zwischenzeitlich das Vergabeverfahren abgewickelt worden sei. Nunmehr befinde man sich in der Planungsphase, in der die öffentlichen Ausschreibungen für die weiteren Planungsleistungen, wie Kraftwerksplanung und Haustechnik, sowie die beschränkten Ausschreibungen in den Bereichen Brandschutz und Bauphysik durchgeführt werden. Gemeinsam mit den Architekten des bereits bestehenden Gebäudes und der neuen Architektengemeinschaft werde der Bauantrag abgestimmt. Was den Bereich Ostwall / Petersstraße / Neue Linner Straße angehe, gehe man davon aus, im 1. Quartal 2015 mit den Abrissarbeiten beginnen zu können. Das Haus an der Neuen Linner Straße sei bereits geräumt. In dem Gebäude auf dem Ostwall befänden sich noch zwei Nutzer, zum einen ein TextilwarenDiscounter, der aufgrund eines bis 2028 laufenden Pachtvertrages auch nach dem Umbau Mieter sein werde, und zum anderen eine Arztpraxis, mit der zurzeit noch Gespräche geführt würden. Zielsetzung sei eine Fertigstellung der Baumaßnahme Ende 2016 / Anfang 2017. Zum Thema Werkkunstschule / Neubau des Verwaltungsgebäudes informiert Herr Siegert noch darüber, dass sämtliche Vergaben zwischenzeitlich erfolgt seien. Man habe mit der Feuerwehr, der Bauaufsicht und mit einem Nachbarn Gespräche geführt. Die bestehende Grunddienstbarkeit des betroffenen Nachbarn solle erneuert werden, da die gemeinsame Zu- fahrt zur Tiefgarage über das Grundstück der Wohnstätte führe und ihm ein Geh- und Fahrrecht eingeräumt werde. Voraussichtlich Ende November werde der Bauantrag eingereicht, so dass im Frühjahr 2015 mit dem Bau begonnen werden könne. Obwohl die Ausschreibungen europaweit erfolgen müssten, sei man zuversichtlich, dass das neue Verwaltungsgebäude der Wohnstätte bis Herbst 2016 fertiggestellt werde. 3 Auf Nachfrage von Frau Schnell informiert Herr Siegert, dass im oberen Komplex des Verwaltungsgebäudes ca, vier Eigentumswohnungen errichtet würden, während für das Gebäude auf dem Ostwall / Petersstraße / Neue Linner Straße Mischnutzung in Form von Dienstleistung, Einzelhandel, Gastronomie, Arztpraxen und Wohnen vorgesehen sei. Im Zuge des Wettbewerbsverfahrens habe man festgestellt, dass die Planung des dritten Preisträgers die am besten durchführbare sei. Die Sorge der Bevölkerung, dass eine Marktgasse entstehe, die nicht angenommen und vielleicht zu einer „toten“ Passage führen werde, sei abgewendet, da diese Planung eine größere Innenhofsituation vorsehe, in der auch Marktstände und Gastronomie angeboten werden könnten. Hierdurch erhoffe man sich eine Erhöhung der Aufenthaltsqualität. Ebenso möchte man Durchgängigkeit durch die geplante Verbindung zwischen UdU und Petersstraße sicherstellen. Herr Hudde führt aus, dass die drei Entwürfe von der Gestaltung und Kubatur her den Vorstellungen der Verwaltung entsprächen, weshalb man den Bebauungsplan an diesen drei Gebäuden entsprechend orientieren und die Festsetzungen dergestalt treffen werde, dass auch für die Nachbargrundstücke bei zukünftigen Bauanträgen die gleichen Maßstäbe gelten. Hierdurch erhoffe man sich kurzfristig Baulückenfüllungen durch eine Erhöhung der Nachfrage und gebe Hilfestellungen über das Planrecht, so dass höhere Auslastungen erfolgten und dadurch die Wirtschaftlichkeit tragfähiger werde. Herr Siegert ergänzt, dass der zur Debatte stehende Entwurf sehr kleinteilig strukturiert sei, was zum einen aus städtebaulicher Sicht interessant sei und zum anderen den Eigentümern später eine Erweiterung ermögliche, da man die vorhandenen Strukturen weiterführen könne. Frau Drießen-Seeger interessiert, ob es für das Planverfahren einen aktuellen Anlass gebe und ob dadurch verhindert werde, dass durch eine nicht ausreichend hohe Bebauung eine „Zahnlücke“ bestehen bleibe wie z. B. in dem ehemaligen Kammen-Haus. Herr Hudde erklärt, dass zwei Grundstücke auf dem freien Markt zum Verkauf stünden, für die sich ein Investor interessiert habe, der dort einen großen Bürostandort einschließlich Geschäftsnutzung im unteren Bereich habe errichten wollen. Dies habe sich zwar zerschlagen, jedoch sei die Zielrichtung generell die richtige. Zur Vermeidung einer Situation wie an der Hochstraße werde man für den Planbereich mindestens drei / maximal fünf Geschosse festsetzen. 4 Herr Konow ist der Meinung, dass auch die andere Straßenseite hinter dem Horten-Gebäude nicht vergessen werden dürfe, da sich auch in diesem Teil der Lohstraße ziemlich schlechte Gebäude befänden, und fragt nach, ob für diesen Bereich bereits Planungen vorlägen. Herr Hudde sagt zu, diesen Vorschlag als Anregung aufzunehmen. Die Frage von Frau Neukirchner, warum der Geltungsbereich zur Marktstraße / Königstraße hin erweitert worden sei, beantwortet Herr Hudde dahin gehend, dass der einleitende Beschluss bereits aus dem Jahre 2007 datiert und vermutlich versucht worden sei, das alte Planrecht deckungsgleich durch das neue Planrecht abzulösen. Herr Daniels möchte die Höhe der Grundflächenzahl (GRZ) in den beiden Blockinnenbereichen, in denen Ein- bzw. Zweigeschossigkeit festgesetzt sei, wissen und was es mit dem Baufenster des Behnisch-Hauses auf sich habe. Herr Hudde erläutert, dass in der Regel in Kerngebieten die GRZ mit 1,0 festgesetzt werde. Für den Bereich des Behnisch-Hauses gebe es einen rechtskräftigen Bebauungsplan, den man unverändert übernehme. Der Bereich der ehemaligen Parkplatzfläche sei seinerzeit aus einem Bebauungsplan entwickelt worden und die darin getroffenen Festsetzungen sowie die Abstandsflächenthematik derart durchdacht, dass man diese nicht wieder antasten, sondern unverändert beibehalten wolle. Herr Hudde weist noch darauf hin, dass der Stadtmarkt bisher lediglich für jeweils fünf Jahre befristet gewesen sei. Da dieser aber mittlerweile ein Markenzeichen für die Innenstadt geworden sei, habe man mit den Organisatoren die Festsetzungen derart abgestimmt, dass nunmehr eine unbefristete Nutzung möglich sei. Herr Siegert teilt mit, dass die Öffentlichkeit über den weiteren Planungsablauf der beiden Projekte regelmäßig informiert werde. Man werde in dem Gebäude Ostwall 148–152 zweimal wöchentlich zur Beratung und Information interessierter Bürger zur Verfügung stehen. Dies werde auch frühzeitig in der Presse bekannt gegeben. Frau Schnell bedankt sich bei den Anwesenden und stellt fest, dass keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen. Sie weist darauf hin, dass innerhalb einer Woche noch Stellungnahmen, Bedenken oder Anregungen beim Fachbereich Stadtplanung mündlich zu Protokoll oder schriftlich eingereicht werden können. Sie schließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung um 18.30 Uhr.