Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:26
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 30.03.2015
Nr.
1251 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 61/02 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bezirksvertretung Mitte
30.04.2015
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
30.04.2015
Haupt- und Beschwerdeausschuss
07.05.2015
Rat
07.05.2015
Betreff
Bebauungsplan Nr. 729 / II - Rheinstraße, Ostwall, Neue Linner Straße, Petersstraße Aufstellung und öffentliche Auslegung;
Beschlussentwurf:
I.
1. Gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB), bekannt gemacht am 23. September 2004 (BGBl. I. S. 2414)
in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich zwischen Rheinstraße, Ostwall, Neue Linner
Straße und Petersstraße ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Geltungsbereich ist der Planurkunde zu
entnehmen.
Der Plan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 729 / II – Rheinstraße, Ostwall, Neue Linner
Straße, Petersstraße –
2. Über die bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung
der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen wird im Sinne der Begründung
zur Vorlage entschieden.
3. Eine Umweltprüfung wird durchgeführt. Der Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ist Bestandteil der
Begründung zum vorgenannten Planentwurf.
4. Der Begründung zum Entwurf des v.g. Bebauungsplanes (Anlage Nr.
) wird zugestimmt.
5. Der Entwurf des v.g. Bebauungsplanes wird mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
6. Mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes treten die ihm entgegenstehenden früher getroffenen
Festsetzungen außer Kraft. Insbesondere treten außer Kraft die Festsetzungen der rechtkräftigen Bebauungspläne
- Nr. 600 (V) – nördlich Marktstraße zwischen Königstraße und Petersstraße –
- Nr. 540 D – Rheinstraße / Neue Linner Straße / Evgl. Kirchstraße / Hochstraße – ,
soweit diese den Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplanes Nr. 729 / II betreffen.
II.
Die Bezirksvertretung Krefeld - Mitte nimmt den Entwurf im Rahmen ihrer Anhörung zur Bauleitplanung
zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten