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Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 729 / II - Rheinstraße, Ostwall, Neue Linner Straße, Petersstraße - Aufstellung und öffentliche Auslegung)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
245 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:26
Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 729 / II - Rheinstraße, Ostwall, Neue Linner Straße, Petersstraße - Aufstellung und öffentliche Auslegung)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 30.03.2015 Nr. 1251 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 61/02 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung Mitte 30.04.2015 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 30.04.2015 Haupt- und Beschwerdeausschuss 07.05.2015 Rat 07.05.2015 Betreff Bebauungsplan Nr. 729 / II - Rheinstraße, Ostwall, Neue Linner Straße, Petersstraße Aufstellung und öffentliche Auslegung; Beschlussentwurf: I. 1. Gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB), bekannt gemacht am 23. September 2004 (BGBl. I. S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich zwischen Rheinstraße, Ostwall, Neue Linner Straße und Petersstraße ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Geltungsbereich ist der Planurkunde zu entnehmen. Der Plan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 729 / II – Rheinstraße, Ostwall, Neue Linner Straße, Petersstraße – 2. Über die bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen wird im Sinne der Begründung zur Vorlage entschieden. 3. Eine Umweltprüfung wird durchgeführt. Der Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ist Bestandteil der Begründung zum vorgenannten Planentwurf. 4. Der Begründung zum Entwurf des v.g. Bebauungsplanes (Anlage Nr. ) wird zugestimmt. 5. Der Entwurf des v.g. Bebauungsplanes wird mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. 6. Mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes treten die ihm entgegenstehenden früher getroffenen Festsetzungen außer Kraft. Insbesondere treten außer Kraft die Festsetzungen der rechtkräftigen Bebauungspläne - Nr. 600 (V) – nördlich Marktstraße zwischen Königstraße und Petersstraße – - Nr. 540 D – Rheinstraße / Neue Linner Straße / Evgl. Kirchstraße / Hochstraße – , soweit diese den Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplanes Nr. 729 / II betreffen. II. Die Bezirksvertretung Krefeld - Mitte nimmt den Entwurf im Rahmen ihrer Anhörung zur Bauleitplanung zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten