Daten
Kommune
Krefeld
Größe
292 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:27
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 02.10.2014
Nr.
490 /14
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 611 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit
22.10.2014
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
28.10.2014
Bezirksvertretung Mitte
05.11.2014
Betreff
Identitätsstiftendes Gestaltungskonzept - Umsetzung der neuen Gestaltungsleitlinie
Beschlussentwurf:
I. Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung beschließt die Umsetzung des identitätsstiftenden
Gestaltungskonzeptes in der in der Begründung dargelegten Form.
II. Die Bezirksvertretung Krefeld-Mitte und der Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit nehmen die Vorlage zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 490 /14
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein X
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung hatte in seiner Sitzung am
20. März 2013 das Identitätsstiftende Gestaltungskonzept als Leitlinie beschlossen und die Verwaltung beauftragt, auf dessen Grundlage die bestehenden Instrumente zur Gestaltung der Innenstadt zu überprüfen und, wenn erforderlich, anzupassen.
Zwischenzeitlich haben mehrere Workshops mit den zuständigen Mitarbeitern der betroffenen
Fachbereiche und der Hochschule Niederrhein stattgefunden. Die zur Umsetzung erforderlichen
Arbeitsschritte sind in das Konzept eingearbeitet worden, das als Anlage der Vorlage beigefügt
ist.
Die wesentlichen Schritte sehen wie folgt aus:
Um die zukünftigen Aufgaben bewältigen zu können, haben sich Mitarbeiter der verschiedenen
Fachbereiche der Stadt Krefeld (Stadtplanung, Stadtmarketing, Ordnung, Tiefbau und Bauaufsicht) zu einem “Kompetenzteam Gestaltung“ zusammen geschlossen. Unter der Federführung
des Fachbereiches Stadtplanung hat dieses Team die neue Gestaltungsleitlinie mitentwickelt und
wird diese zukünftig bei der Gestaltung des öffentlichen Raumes anwenden.
Das Kompetenzteam Gestaltung wird sich daher in der Regel alle 2 Wochen zusammensetzen
und alle Anträge und Anfragen beraten, die problematisch erscheinen. Ziel ist es, gemeinsam an
einem Tisch über Anträge und Anfragen zu diskutieren und Alternativen oder Lösungsvorschläge
zu entwickeln, um somit die Antragsteller frühzeitig auf die neue Gestaltungsleitlinie hinzuweisen und den Genehmigungsprozess möglichst zu verkürzen.
Die zukünftige Arbeitsweise des Kompetenzteams Gestaltung gliedert sich in zwei Schwerpunkte:
1. Kommunikation der neuen Gestaltungsleitlinie:
• Information der Händler und Gastronomen vor Antragstellung zu den neuen gestalterischen
Anforderungen und Qualitäten durch Quartiersflyer
• Werbung für kostenlose Beratung durch Beiblätter bei Erstantrag für
Gastronomie oder Neueröffnung eines Ladenlokals
• Frühzeitige Information über Erlöschung der bestehenden Genehmigung bei Inhaberwechsel
durch Beiblätter bei Konzessionsbeantragung und Gewerbeanmeldung
• Proaktive Möblierungskonzepte für prominente innerstädtische Orte und Plätze
2. Bearbeitung und Beratung zu eingegangenen Sondernutzungsanträgen:
• Gemeinsame Entscheidung über problematische Anträge in regelmäßigen Sitzungen des
Kompetenzteams
• Beratung vor Ort durch Fotodokumentation, Best-Pratice-Beispielen und Quartiersflyer
• Anfertigung einer Übersichtskarte aller Sondernutzungen in der Innenstadt als Arbeitswerkzeug für Darstellung von Gesamtzusammenhängen und
Entwicklungen öffentlicher Flächen.
Das Gesamtvorhaben “Kompetenzteam Gestaltung“ und die Anwendung der neuen Gestaltungsleitlinie soll im Frühjahr 2015 begonnen und umgesetzt werden.
Begründung
Seite 3
Für die Übergangszeit gilt, dass im Zusammenhang mit der Anschaffung von neuem - dem Gestaltungskonzept entsprechendem Mobiliar (z.B. Gastronomie) Übergangsfristen von max. 2 Jahren gewährt werden können.
Eine Änderung der bestehenden Satzungen (6.10-Werbeanlagensatzung für die
Innenstadt , 6.11-Süd-West-Stadt, 6.12-Breite Straße, 6.32-Sondernutzungsatzung,
6.92-Mittelstraße und 6.94-Westwall-Südwall) ist nicht notwendig, da durch sie auch die neue
Gestaltungsleitlinie umgesetzt werden kann. Die vorgenannten Satzungen sind dieser Vorlage
beigefügt.
Durch die Bündelung der Kompetenzen der betroffenen Fachbereiche in einem Team unter Federführung des Fachbereiches Stadtplanung können zukünftig Interpretationsspielräume hinsichtlich der Anwendung der bestehenden Satzungen vermieden werden.