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Verwaltungsvorlage (Identitätsstiftendes Gestaltungskonzept - Umsetzung der neuen Gestaltungsleitlinie)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
292 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:27
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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 02.10.2014 Nr. 490 /14 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 611 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit 22.10.2014 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 28.10.2014 Bezirksvertretung Mitte 05.11.2014 Betreff Identitätsstiftendes Gestaltungskonzept - Umsetzung der neuen Gestaltungsleitlinie Beschlussentwurf: I. Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung beschließt die Umsetzung des identitätsstiftenden Gestaltungskonzeptes in der in der Begründung dargelegten Form. II. Die Bezirksvertretung Krefeld-Mitte und der Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit nehmen die Vorlage zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 490 /14 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein X Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung hatte in seiner Sitzung am 20. März 2013 das Identitätsstiftende Gestaltungskonzept als Leitlinie beschlossen und die Verwaltung beauftragt, auf dessen Grundlage die bestehenden Instrumente zur Gestaltung der Innenstadt zu überprüfen und, wenn erforderlich, anzupassen. Zwischenzeitlich haben mehrere Workshops mit den zuständigen Mitarbeitern der betroffenen Fachbereiche und der Hochschule Niederrhein stattgefunden. Die zur Umsetzung erforderlichen Arbeitsschritte sind in das Konzept eingearbeitet worden, das als Anlage der Vorlage beigefügt ist. Die wesentlichen Schritte sehen wie folgt aus: Um die zukünftigen Aufgaben bewältigen zu können, haben sich Mitarbeiter der verschiedenen Fachbereiche der Stadt Krefeld (Stadtplanung, Stadtmarketing, Ordnung, Tiefbau und Bauaufsicht) zu einem “Kompetenzteam Gestaltung“ zusammen geschlossen. Unter der Federführung des Fachbereiches Stadtplanung hat dieses Team die neue Gestaltungsleitlinie mitentwickelt und wird diese zukünftig bei der Gestaltung des öffentlichen Raumes anwenden. Das Kompetenzteam Gestaltung wird sich daher in der Regel alle 2 Wochen zusammensetzen und alle Anträge und Anfragen beraten, die problematisch erscheinen. Ziel ist es, gemeinsam an einem Tisch über Anträge und Anfragen zu diskutieren und Alternativen oder Lösungsvorschläge zu entwickeln, um somit die Antragsteller frühzeitig auf die neue Gestaltungsleitlinie hinzuweisen und den Genehmigungsprozess möglichst zu verkürzen. Die zukünftige Arbeitsweise des Kompetenzteams Gestaltung gliedert sich in zwei Schwerpunkte: 1. Kommunikation der neuen Gestaltungsleitlinie: • Information der Händler und Gastronomen vor Antragstellung zu den neuen gestalterischen Anforderungen und Qualitäten durch Quartiersflyer • Werbung für kostenlose Beratung durch Beiblätter bei Erstantrag für Gastronomie oder Neueröffnung eines Ladenlokals • Frühzeitige Information über Erlöschung der bestehenden Genehmigung bei Inhaberwechsel durch Beiblätter bei Konzessionsbeantragung und Gewerbeanmeldung • Proaktive Möblierungskonzepte für prominente innerstädtische Orte und Plätze 2. Bearbeitung und Beratung zu eingegangenen Sondernutzungsanträgen: • Gemeinsame Entscheidung über problematische Anträge in regelmäßigen Sitzungen des Kompetenzteams • Beratung vor Ort durch Fotodokumentation, Best-Pratice-Beispielen und Quartiersflyer • Anfertigung einer Übersichtskarte aller Sondernutzungen in der Innenstadt als Arbeitswerkzeug für Darstellung von Gesamtzusammenhängen und Entwicklungen öffentlicher Flächen. Das Gesamtvorhaben “Kompetenzteam Gestaltung“ und die Anwendung der neuen Gestaltungsleitlinie soll im Frühjahr 2015 begonnen und umgesetzt werden. Begründung Seite 3 Für die Übergangszeit gilt, dass im Zusammenhang mit der Anschaffung von neuem - dem Gestaltungskonzept entsprechendem Mobiliar (z.B. Gastronomie) Übergangsfristen von max. 2 Jahren gewährt werden können. Eine Änderung der bestehenden Satzungen (6.10-Werbeanlagensatzung für die Innenstadt , 6.11-Süd-West-Stadt, 6.12-Breite Straße, 6.32-Sondernutzungsatzung, 6.92-Mittelstraße und 6.94-Westwall-Südwall) ist nicht notwendig, da durch sie auch die neue Gestaltungsleitlinie umgesetzt werden kann. Die vorgenannten Satzungen sind dieser Vorlage beigefügt. Durch die Bündelung der Kompetenzen der betroffenen Fachbereiche in einem Team unter Federführung des Fachbereiches Stadtplanung können zukünftig Interpretationsspielräume hinsichtlich der Anwendung der bestehenden Satzungen vermieden werden.