Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:27
Stichworte
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 22.05.2017
Nr.
4001 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 371.2 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit
22.06.2017
Betreff
Gemeinsames Rettungsdienstkompendium
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit nimmt die Präsentation der Verwaltung
zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4001 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Gemeinsames Rettungsdienstkompendium 2017
Unter dem Motto „die beste Hilfe, für jeden Patienten, zu jeder Zeit“ entstand im Jahr 2013 das
„Gemeinsame Kompendium Rettungsdienst - Standards der präklinischen
Notfallversorgung“ der Rettungsdienste im Rhein-Kreis Neuss und im Kreis Heinsberg. Kreisgrenzen übergreifend sollte die medizinische Versorgung von Notfallpatienten einheitlich und auf
dem aktuellen Stand der Medizin erfolgen.
Diesem Verbund ist die Stadt Krefeld 2016 beigetreten, anschließend folgten die Städte Mönchengladbach, Duisburg, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen sowie der Kreis Viersen.
In diesem Verbund gilt damit für 2.360.000 Menschen ein gemeinsamer Versorgungsstandard,
der jährlich bei knapp einer viertel Million Notfalleinsätzen angewandt wird.
Das gemeinsame Rettungsdienstkompendium dient als Grundlage für die Aus- und Fortbildung
des nichtärztlichen Personals im Rettungsdienst. Ebenso wertvoll ist es als Unterstützung für die
eingesetzten Notärztinnen und Notärzte.
Standardarbeitsanweisungen für invasive Maßnahmen, Leitsymptom bezogene Algorithmen sind
die aktuellen Herausforderungen im Bereich der präklinischen Patientenversorgung. Nur gemeinsam können die an den Rettungsdienst gestellten Qualitätsanforderungen erfüllt werden.
Die frühere Notkompetenz, die heute als „erweiterte Versorgungsmaßnahmen“ bezeichnet wird,
gibt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rettungsdienst konkrete Handlungsanweisungen,
um im Notfall auch ohne die direkte Anwesenheit des Notarztes das tun zu können, was dem
Patienten am meisten hilft. Durch Übernahme primär ärztlicher Maßnahmen sorgt das Rettungsfachpersonal dafür, dass der Patient schneller umfassend versorgt und so der Erfolg der Behandlung verbessert wird.
Durch die Einführung von regelmäßigen Zertifizierungen in verschiedenen „Stufen“ - entsprechend der Qualifikation des Personals - wird eine Handlungssicherheit auch bei seltenen Maßnahmen erreicht und die Anforderungen an eine hochwertige medizinische Notfallversorgung
werden erfüllt.
Es ist ebenso die Aufgabe der Träger, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rettungsdienst
Sicherheit zu geben, sich mit Ihrer Tätigkeit in einem standardisierten System zu bewegen, welches durch Aus- und Fortbildung, genauso wie durch die kontinuierliche Überprüfung Qualitätsstandards setzt.
Durch diese überregionale Zusammenarbeit der verschiedenen Städte und Kreise können somit
auch Synergieeffekte in der Ausbildung von Notfallsanitäter/innen genutzt werden.
So wird das Ziel der bestmöglichen notfallmedizinischen Versorgung der Menschen am Niederrhein gemeinsam erreicht.