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Verwaltungsvorlage (KOMFÖ 2015-2020 Textentwurf.docx)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
1,9 MB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:28

Inhalt der Datei

Stadt Krefeld, Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Krefeld 2015 - 2020 - E N T W U R F - Impressum Stadt Krefeld Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung Von der Leyen Platz 1 47798 Krefeld Information: Norbert Axnick Christiane Wirth 02151-863270 norbert.axnick@krefeld.de 02151-863450 christiane.wirth@krefeld.de Der vorliegende Kommunale Kinder- und Jugendförderplan wurde vom 2 Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am ………………… beschlossen. - Inhalt - Vorbemerkung ……………………………………………………………………………………………. 6 Teil A Kinder- und Jugendarbeit ……………………………………………………………….. 7 1. 1.1 1.2 1.3 Jugendverbandsarbeit ……………………………………………………………………….. 7 Förderstrukturen und Fördermodalitäten ……………………………………… 7 Finanzielle Rahmenbedingungen ………………………………………………….. 8 Perspektive …………………………………………………………………………………….. 8 2. Offene Kinder- und Jugendarbeit ………………………………………………………. 9 2.1 Allgemeine Entwicklungen ………………………………………………………………… 9 2.2 Krefelder Rahmenbedingungen und Standards ………………………………. 11 2.2.1 Leitlinien zur Offenen Kinder- und Jugendarbeit ……………………….. 11 2.2.2 Planungs- und Wirksamkeitsdialog ……………………………………………. 11 2.2.3 Leistungsstruktur ……………………………………………………………………….. 12 2.2.4 Personal ………………………………………………………………………………………. 19 2.2.5 Fachlichkeit …………………………………………………………………………………. 20 2.2.6 Erreichungsquoten ……………………………………………………………………… 20 2.2.7 Umfang und Lage der Angebote …………………………………………………. 20 2.2.8 Fachlich-pädagogische Angebotsstunden …………………………………. 21 2.2.9 Gebäude und Raumprogramm ……………………………………………………. 21 2.3 Förderstrukturen und Fördermodalitäten …………………………………………. 21 2.3.1 Leistungsvereinbarung ………………………………………………………………… 21 2.4 Finanzielle Rahmenbedingungen ……………………………………………………… 22 2.5 Einrichtungsbezogene IST-Situation ………………………………………………… 23 2.5.1 Einrichtungen, Träger und Personal …………………………………………… 23 2.5.2 Vernetzung ………………………………………………………………………………….. 24 2.5.3 Professionalität und Ehrenamtlichkeit ………………………………………. 24 2.5.4 Stammbesucher/innen ………………………………………………………………. 25 2.5.5 Leistungsspektrum …………………………………………………………………….. 26 2.5.6 Kooperation und Schnittstellenarbeit ……………………………………….. 27 3 2.5.7 2.5.8 Gebäude ……………………………………………………………………………………… 27 Spielmobil „Aktion Mobifant“ ……………………………………………………. 28 2.6 Sozialraumprofile ……………………………………………………………………………… 29 2.6.1 Sozialraumindikatoren ………………………………………………………………..30 2.6.2 Strukturelle und fachliche Einschätzungen im Kontext der Planungsräume …………………………………………………………………….. 32 2.7 Bezirksjugendarbeit …………………………………………………………………………. 51 2.8 Handlungsbedarfe aus fachlicher Sicht …………………………………………….. 51 2.8.1 Kooperation mit Schule …………………………………………………………….…. 51 2.8.2 Dialog mit Eltern / Familien ……………………………………………………….… 53 2.8.3 Außerschulische Jugendbildung ………………………………………………….. 53 2.8.4 Interkulturelle / Internationale Jugendarbeit ………………………………. 54 2.8.5 Partizipation …………………………………………………………………………………. 55 2.8.6 Spezielle sozialpädagogische Angebote ……………………………………… 55 2.8.7 Mobile Angebote …………………………………………………………………………… 56 2.8.8 Qualifizierung und Weiterbildung ………………………………………………… 56 2.8.9 Unterstützung ehrenamtlicher Arbeit …………………………………………… 57 2.9 Strukturelle Handlungsbedarfe ………………………………………………………….. 57 2.9.1 Personal in den Einrichtungen ……………………………………………………… 57 2.9.2 Einrichtungsbezogene Sachaufwendungen …………………………………. 58 2.9.3 Gebäudeinstandhaltung ………………………………………………………………… 58 2.9.4 Personal in der Bezirksjugendarbeit ……………………………………………… 59 2.10 Zusammenfassung der Handlungsbedarfe ………………………………………… 59 2.11 Schwerpunkte und Perspektiven für 2015 bis 2020 …………………………. 63 Literatur …………………………………………………………………………………………………………. 64 Teil B Kinder- und Jugendschutz …………………………………………………………………… 65 1. Aufgaben und Rahmenbedingungen …………………………………………………. 65 2. Handlungsfelder …………………………………………………………………………………. 68 3. Finanzielle Rahmenbedingungen ………………………………………………………. 68 4. 4.1 4.2 4.3 Fachliche Entwicklungen ……………………………………………………………………. 69 Sucht ……………………………………………………………………………………………… 70 Gewalt ……………………………………………………………………………………………. 71 Medien …………………………………………………………………………………………… 72 4 4.4 4.5 4.6 4.7 Ideologie ………………………………………………………………………………………… 73 Konsum ………………………………………………………………………………………….. 75 Sexualität ………………………………………………………………………………………. 76 Gesundheit ……………………………………………………………………………………. 77 5. Dialog mit Eltern / Familien ………………………………………………………………… 78 6. Schwerpunkte und Perspektiven für 2015 bis 2020 …………………………. 79 Teil C Jugendsozialarbeit ……………………………………………………………………………… 80 1. Aufgaben und Ziele ……………………………………………………………………………. 80 2. Qualitätsstandards ……………………………………………………………………………..81 3. 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 3.7 Angebote der Jugendsozialarbeit ………………………………………………………. 83 Schulbezogene Jugendsozialarbeit an Krefelder Schulen ………….. 84 Jugendberufsagentur (ZIP) …………………………………………………………… 84 Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ ……………………. 85 Neustart ……………………………………………………………………………………….. 85 Casemanagement für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren …………………………………………………………………………….. 86 Jugend in Arbeit Plus ……………………………………………………………………. 86 Jugendwerkstatt Fichtenhain ………………………………………………………. 86 4. 4.1 Personelle und finanzielle Rahmenbedingungen ……………………………… 86 Finanzielle Rahmenbedingungen der freien Träger …………………….. 87 5. Schwerpunkte und Perspektiven 2015 bis 2020 ……………………………….88 5.1 Bezirkliche Ausrichtung der Kommunalen ZFB …………………………….88 5.2 Fortführung der schulbezogenen Jugendsozialarbeit ………………….88 5.3 Jugendberufsagentur (ZIP) …………………………………………………………… 89 5.4 Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ ……………………. 90 5.5 Sozialraumorientierte Projekte ……………………………………………………. 90 5.5.1 Jugend Stärken im Quartier ……………………………………………………. 90 5.5.2 Hardenberg im Perspektivwechsel ………………………………………… 91 5.5.3 Neuzugewanderte / junge Flüchtlinge …………………………………… 91 Teil D Anteil der Förderbereiche am Gesamtbudget der Jugendhilfe …………… 93 5 Vorbemerkung Laut § 15 Abs. 4, Drittes Ausführungsgesetz zum KJHG NRW, ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, auf der Grundlage der kommunalen Jugendhilfeplanung, einen Förderplan zu erstellen, der für jeweils eine Wahlperiode der Vertretungskörperschaft festgeschrieben wird. Der bisherige Förderplan wurde vom Jugendhilfeausschuss am 16.06.2010 für den Zeitraum 2010 bis einschließlich 2014 beschlossen. Da sich die Legislaturperiode diesmal, aufgrund der früher stattgefundenen Kommunalwahl, um ein Jahr verlängert, und die nächste Kommunalwahl erst im Jahr 2020 stattfindet, erweitert sich der Zeitrahmen für den aktuellen Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan entsprechend. Der neue Förderplan erstreckt sich somit über die Jahre 2015 bis einschließlich 2020. Um eine kommunal abgestimmte Fortschreibung des Kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes zu gewährleisten, wurden sowohl die jeweils involvierten Fachorganisationen und Träger als auch die politischen Mandatsträger/innen in einen gemeinsamen Dialog eingebunden. Dieser Dialog fand, differenziert nach den jeweiligen Teilbereichen, in Form von Workshops statt: • Workshop „Kinder- und Jugendarbeit“: 07.02.2105 Im Vorfeld fand dazu am 03.02.2015 eine erweiterte Trägerkonferenz zur Offenen Kinder- und Jugendarbeit statt. • Workshop „Kinder- und Jugendschutz“ am 30.01.2015 • Workshop „Jugendsozialarbeit“ am 06.02.2015 Die aus den Workshops resultierenden Einschätzungen basieren im Wesentlichen auf - der Auswertung vorhandener Daten und aktueller Informationen, - einer Reflexion und Beurteilung der jeweiligen Gesamtsituation, - der fachlichen Einschätzung hinsichtlich sozialräumlicher, zielgruppen6 bzw. themenbezogener Entwicklungen. Der aktuelle Förderplan 2015 - 2020 ist eine Fortschreibung des bisherigen Förder- planes und löst diesen ab. Um weiterhin ein vollständiges und transparentes Gesamt- bild zu erhalten und um häufige Querverweise zum bisherigen Förderplan zu vermeiden, wurde teilweise die Darstellung von nach wie vor gültigen Rahmenbedingungen und inhaltlichen Ausrichtungen aus dem bisher bestehenden Förderplan (in redaktionell überarbeiteter Form) übernommen. Damit verbundene Kosten und deren Finanzierbarkeit aus dem städtischen Haushalt werden jeweils erst zum konkreten Entscheidungszeitpunkt bewertet. Alle finan- ziellen Auswirkungen bedürfen noch der Erörterungen im Rahmen der Etatberatungen im Rat der Stadt Krefeld und stehen unter dem Vorbehalt der jährlichen Mittelbereit- stellung durch den Rat der Stadt Krefeld sowie gegebenenfalls auch unter dem Vorbehalt möglicher Auflagen seitens der Kommunalaufsicht des Landes NRW. Teil A Kinder- und Jugendarbeit „Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mit gestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen“ (§ 11 Abs. 1, SGB VIII). Die Kinder- und Jugendarbeit soll „….durch geeignete Angebote die individuelle, soziale und kulturelle Entwicklung junger Menschen unter Berücksichtigung ihrer Interessen und Bedürfnisse fördern. Sie soll dazu beitragen, Kindern und Jugendlichen die Fähigkeit zu solidarischem Miteinander, zu selbst bestimmter Lebensführung, zu ökologischem Bewusstsein und zu nachhaltigem umweltbewusstem Handeln zu vermitteln. Darüber hinaus soll sie zu eigenverantwortlichem Handeln, zu gesellschaftlicher Mitwirkung, zu demokratischer Teilhabe, zur Auseinandersetzung mit friedlichen Mitteln und zu Toleranz gegenüber verschiedenen Weltanschauungen, Kulturen und Lebensformen befähigen“ (§ 2 Abs. 1, Drittes Ausführungsgesetzes zum KJHG NRW). 1. Jugendverbandsarbeit „Die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen ist unter Wahrung ihres satzungsgemäßen Eigenlebens nach Maßgabe des § 74 SGB VIII zu fördern“ (§ 12 Abs. 1, SGB VIII). „In Jugendverbänden und Jugendgruppen wird Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet. Ihre Arbeit ist auf Dauer ange7 legt und in der Regel auf die eigenen Mitglieder ausgerichtet, sie kann sich aber auch an junge Menschen wenden, die nicht Mitglieder sind. Durch Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse werden Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten“ (§ 12 Abs. 2, SGB VIII). Jugendverbände leisten einen wesentlichen Beitrag zur Erziehung und Bildung junger Menschen. Sie sind mit ihren pädagogischen Angeboten in den Altersbezügen der Kinder und Jugendlichen verortet und bieten ihnen in vielfältiger Weise u.a. Möglichkeiten der Selbstorganisation, des konkreten Mitgestaltens und Mitwirkens, der Beratung und Unterstützung in besonderen Alltagsfragen. Ihre Stärken liegen vor allem in ihren unterschiedlichen Wertorientierungen, für die sich junge Menschen freiwillig entscheiden können. Schwerpunkt der Jugendverbandsarbeit sind vor allem die politische und soziale Jugendbildung, die Partizipation, die Kinder- und Jugenderholung und das ehrenamtliche Engagement. Hinzu kommen, je nach Verbandsprofil, z.B. Angebote im Zusammenwirken mit Schule, Angebote im Bereich der Prävention und der interkulturellen Jugendarbeit (vgl. Ausführungen im Landesjugendplan). Jugendverbandsarbeit und Offene Kinder- und Jugendarbeit stehen dabei als zwei, sich ergänzende, Angebotssäulen für Kinder und jugendliche nebeneinander. 1.1 Förderstrukturen und Fördermodalitäten Finanziell unterstützt die Stadt Krefeld die Arbeit der Jugendverbände (wie auch Gruppen, die nicht als Verband organisiert sind und z.B. Ferienfreizeiten durchführen) auf der Grundlage und nach den Richtlinien des städtischen Jugendförderplans. Eine Anpassung bzw. Aktualisierung der Förderkriterien / Fördermodalitäten erfolgte letztmalig im Jahr 2011. Die einzelnen Förderpositionen lauten wie folgt: - Kinder- und Jugendfreizeiten - Örtliche Ferienveranstaltungen - Außerschulische Jugendbildung - Material für Kinder- und Jugendarbeit - Qualifizierung ehrenamtlicher Kräfte - Um- und Neubau, Inneneinrichtung und Instandsetzung Der vollständige Text ist den „Richtlinien zur Förderung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen aus Mitteln der Stadt Krefeld“ zu entnehmen. 1.2 Finanzielle Rahmenbedingungen Im Zuge der Haushaltskonsolidierung wurden die Mittel für den städtischen Jugendförderplan ab 2014 von 34.900,--EUR auf 9.900,--EUR ab 2015 reduziert. Demgegenüber betrug das Antragsvolumen im Jahr 2014 insgesamt 58.541,--EUR, davon 47.747,--EUR für Kinder- und Jugendfreizeiten. De facto flossen 26.615,--EUR in die Förderung der Ferienfreizeiten freier Träger, Verbände und sonstigen Gruppen, an denen insgesamt 1107 Kinder (zum Teil aus finanziell stark benachteiligten Familien) teilnahmen. 1.3 Perspektive 8 Der Krefelder Jugendring, als Dachorganisation der Krefelder Jugendverbände, löste sich, nach einer relativ kurzen Revitalisierungsphase, im Jahr 2011 ersatzlos auf. Das noch im bisherigen Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan formulierte Ziel, über einen gemeinsamen, kontinuierlichen Dialog die (für die Kinder- und Jugendarbeit im Allgemeinen und für die Jugendverbandsarbeit im Speziellen) relevanten Themen und Inhalte zu definieren und in eine zielführende Arbeit und in ein klares Profil einmünden zu lassen, konnte daher nicht in dem gewünschten Maß eingelöst werden. Ende 2014 haben sich mehrere Jugendverbände, analog zur Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände, zusammengeschlossen, um sich gemeinschaftlich zu vertreten. Ziel ist es, diesen begonnenen Prozess zu verstetigen und alle Jugendverbände in die Arbeitsgemeinschaft zu integrieren. Dazu bedarf es einer intensiven Begleitung und Unterstützung seitens der Bezirksjugendarbeit, die als Fachberatungsstelle auch den Schulungs- und Beratungsbedarf der Jugendverbände sicherstellt. 2. 2.1 Offene Kinder- und Jugendarbeit Allgemeine Entwicklung Konzeptionelle Debatten hinsichtlich der Aufgaben, des Selbstverständnisses, der Entwicklung und Zukunftsfähigkeit prägen die Offene Kinder- und Jugendarbeit seit jeher. Dies zeugt einerseits von einem ausgeprägten Bewusstsein, im Kontext gesellschaftlicher, sozioökonomischer und (jugend)politischer Zusammenhänge, das eigene Arbeitsfeld immer wieder kritisch zu reflektieren, um lebensweltorientierte, wirkungsvolle und nachhaltige Angebote zu ermöglichen. Andererseits sollten diese Diskurse aber auch nicht in eine rein reaktive Haltung gegenüber aktueller jugendhilfe- und bildungspolitischer Strömungen münden. Es würde an dieser Stelle allerdings zu weit führen, die Diskussionen um die Perspektive der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in aller Ausführlichkeit zu behandeln, daher können nur einige Kernaspekte exemplarisch aufgegriffen und hervorgehoben werden. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen ist die Offene Kinder- und Jugendarbeit erfreulicherweise nicht in der Situation, sich ständig neu legitimieren und erfinden zu müssen. Die Frage ist allerdings, wie kompetent und glaubwürdig sie sich selbst darstellt und wie ernsthaft und wertschätzend sie von der Öffentlichkeit und Politik wahrge9 nommen wird. Stand der Begriff „Jugend“ in der sozialen Modernisierungsphase der Bundesrepublik noch als Synonym für Aufbruch, Veränderung, Wertewandel und Flexibilisierung, lässt sich seit den 1990er Jahren eine Verschiebung der öffentlichen Aufmerksamkeit beobachten (vgl. Münchmeier, 2014). In Folge veränderter Lebensbedingungen als auch verschärfter sozialer Problemlagen, richtete sich das politische Interesse und der Jugendhilfefokus zunehmend auf Themen wie zum Beispiel „Frühe Hilfen“, „Kinderbetreuung“, „Kindeswohlgefährdung“, „Bildung“, „Synchronisation des Übergangs von Schule und Beruf“. Eine Engführung der Jugendpolitik auf eine Krisen- und Krisenbewältigungspolitik wird der Lebensphase Jugend jedoch in keiner Weise gerecht. Daher wurde und wird das Thema „Eigenständige Jugendpolitik“ auch von Seiten der Bundesregierung, von den Fraktionen im Deutschen Bundestag und im Bereich der politischen Parteien wieder verstärkt diskutiert (vgl. BMFSFJ – 14. Kinder- und Jugendbericht, S. 415). Insofern bedarf es einer klaren jugendhilfepolitischen Positionierung zur Offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie kommunalpolitisch abgestimmten, „Rollenklärung“ innerhalb der verschiedenen Arbeitsfelder und Systeme. Offene Kinder- und Jugendarbeit selbst muss sich in diesen Prozess aktiv einbringen und seine Aufgaben und Potentiale eindeutig artikulieren. Sie muss sich, wie andere Arbeitsfelder auch, den Herausforderungen stellen, die mit Fehlentwicklungen und sozialen Problemlagen einhergehen. Offene Kinder- und Jugendarbeit ist keine Enklave freien Aufwachsens und kein Refugium außerhalb gesellschaftlicher Realitäten. Gleichwohl bietet sie aber einen Erfahrungs- und Gestaltungsort, in dem junge Menschen freiwillig agieren und dabei Anregung und Unterstützung erhalten. Die Ziele und Inhalte orientieren sich sowohl an den konkreten Lebenswelten wie auch individuellen Entwicklungen junger Menschen und sind somit weder unbestimmt noch beliebig. Im Sinne einer ganzheitlich orientierten Persönlichkeitsbildung, ist Offene Kinder- und Jugendarbeit daher ein ergänzendes Sozialisationsfeld neben Familie, Schule, Berufsausbildung und Medienwelt. Dabei zeichnet sie sich durch einen, gesetzlich definierten, eigenständigen Auftrag (§ 11 SGB VIII und § 15 Abs. 1 Drittes Ausführungsgesetz KJHG NW) sowie durch eine spezifische pädagogische Fachlichkeit aus. Diese Fachlichkeit baut im Wesentlichen auf Motivation, Ermutigung, soziale Verantwortung, ganzheitliches Lernen und Engagement. Bei aller gebotenen Netzwerkarbeit (vgl Pkt. 2.5.6) erscheint aber vor dem Hintergrund eine fachliche Abgrenzung zu anderen Bereichen immer dann sinnvoll und notwendig, wenn es darum geht, die spezifischen Stärken und Kompetenzen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu verdeutlichen und Instrumentalisierungstendenzen vorzubeugen. Allerdings setzen die (im Vergleich zu anderen pädagogischen Arbeitsfeldern) sehr knapp bemessenen personellen und finanziellen Ressourcen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit enge Grenzen. So betrug zum Beispiel in den vergangenen Jahren der prozentuale Anteil der Ausgaben für die Offene Kinder- und Jugendarbeit in Krefeld, gemessen am Gesamtvolumen der Jugendhilfe, lediglich 3,8 %. Dieser Anteil verringert sich, im Rahmen der Haushaltskonsolidierung, auf 2,5 % in 2015 (s. Teil „D“). Solche Rahmenbedingungen konterkarieren letztendlich die Erfordernisse und Herausforderungen in der praktischen Arbeit mit jungen Menschen. Daher setzt sich die bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Kinder- und Jugendhilfe in einem Positionspapier auch dafür ein, die „…bisherige appellative Aussage des § 79 Abs.2 Satz 2 SGB VIII “…in eine konkrete Gewährleistungsverpflichtung der Kommunen umzu10 wandeln“ (AGJ 2011, S. 2). Auch die propagierte Offenheit von Offener Kinder- und Jugendarbeit erfährt dadurch Einschränkungen. Offenheit bedeutet nicht nur eine Offenheit zum Beispiel gegenüber verschiedenen Personen, Gruppen, Religionen oder Weltanschauungen, sondern auch Zuwendung zu kinder- und jugendrelevanten Themen. Dies setzt jedoch die Möglichkeit für eine intensive Auseinandersetzung zum Beispiel in Form von Gruppenarbeit oder Projekten voraus, was allerdings in Einrichtungen mit nur einer hauptberuflichen Fachkraft nur bedingt umzusetzen ist (siehe auch Pkt. 2.5.1und 2.9.1). Wenn Offene Kinder- und Jugendarbeit seinem gesetzlichen Auftrag im vollen Umfang gerecht werden soll, bedarf es zunächst eines deutlichen Bekenntnisses seitens der Politik und innerhalb der Jugendhilfe. Darüber hinaus gilt es, die fachlichen Standards qualitativ weiter zu entwickeln und strukturelle Schwächen und Defizite abzubauen. Dazu zählt auch eine stärkere Professionalisierung sowie ein selbstbewusst reklamiertes, pädagogisches Selbstverständnis und Engagement hinsichtlich der Mitarbeiter/innen in den Einrichtungen (vgl. Scherr / Sturzenhecker, 2014, S. 370). Dagegen besitzt das Arbeitsfeld der Offenen Kinder- und Jugendarbeit für die Ausbildung an den Hochschulen / Fachhochschulen leider oftmals nur eine marginale Bedeutung (vgl. Thole, 2005, S. 196). Gerade sie sollten nicht dazu beitragen, Offene Kinder- und Jugendarbeit als randständigen Ort für junge Menschen mit Benachteiligungen zu charakterisieren (vgl. Scherr / Sturzenhecker, a.a.O., S. 374), sondern differenzierte und reflektierte Grundlagen sowie zur Handlung befähigende Kompetenzen vermitteln. Offene Kinder- und Jugendarbeit muss sich in dem Zusammenhang selbst wieder als interessantes Einstiegsfeld für neue Fachkräfte präsentieren (vgl. Deinet / Müller 2013, S. 21). Dazu trägt in Krefeld der Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung mit einer praxisnahen Qualifizierung maßgeblich bei. Dies geschieht sowohl durch den Einsatz von Berufseinsteigern/innen sowie Studierenden im Praxissemester als auch in Form einer engen Kooperation mit der Hochschule Niederrhein, Fachbereich Sozialwesen. 2.2 Krefelder Rahmenbedingungen und Standards 2.2.1 Leitlinien zur Offenen Kinder- und Jugendarbeit - Nach dem SGB VIII (§ 11) und dem Dritten Ausführungsgesetz KJHG NW (§ 15 Abs. 1), hat die Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) einen eigenständigen gesetzlichen Auftrag im Kontext der Jugendhilfe. - OKJA ist ein unentbehrlicher, infrastruktureller Bestandteil eines Gemeinwesens und beteiligt sich aktiv an der Lebensweltgestaltung junger Menschen. - OKJA unterstützt und fördert das gesunde Aufwachsen, die Persönlichkeitsbildung sowie ein solidarisches und verantwortungsvolles Miteinander und trägt damit zur Sozialisation von jungen Menschen bei. - OKJA muss offen und unvoreingenommen sein für unterschiedliche Personen und Gruppierungen sowie auf aktuelle Geschehnisse bzw. Themen offen und offensiv eingehen. - Die OKJA fördert das Miteinander zwischen Menschen mit und ohne Behinderung. 11 - OKJA ist eingebunden in plurale Strukturen. Unterschiedliche Kooperations- und Vernetzungsformen sind daher wesentlicher Bestandteil der Arbeit. - Aufgaben, Ziele, Methoden, Standards und Bedarfslagen von OKJA müssen kontinuierlich überprüft und fortgeschrieben werden. - OKJA muss planvoll und transparent sowie in ihrer Aussage verbindlich und aussagekräftig sein. - OKJA muss sich z.B. im Rahmen von Ziel- und Leistungsvereinbarungen, Planungsund Wirksamkeitsdialogen, Evaluation und Qualitätsentwicklung an ihren Ergebnissen „messen“ lassen. - OKJA soll sowohl mit dazu beitragen, die Funktion von Familie zu stärken als auch die Vereinbarkeit von beruflicher Arbeit und Familie zu unterstützen. - OKJA muss sich den gesellschaftlichen Entwicklungen und den daraus resultierenden Herausforderungen stellen. 2.2.2 Planungs- und Wirksamkeitsdialog Die plurale Trägerlandschaft hat in Krefeld bereits sehr früh dazu geführt, die Offene Kinderund Jugendarbeit auf der Basis eines Planungs- und Wirksamkeitsdialogs, im Sinne der Qualitätsentwicklung, neu zu strukturieren. Der 2002 landesweit verbindlich eingeführte Wirksamkeitsdialog wird in Krefeld bereits seit 1999 (und seit 2002 auf der Basis von Leistungsvereinbarungen), im Konsens mit den freien Trägern, als Planungs- und Wirksamkeitsdialog (im Weiteren P&W-Dialog genannt) durchgeführt. Zu den Kernelementen des P&W-Dialogs in Krefeld zählen z.B. folgende Aspekte: • Abschluss von Leistungsvereinbarungen • Erstellung von Sozialraumprofilen und Einschätzung von Bedarfen • Formulierung und Gewährleistung fachlicher Standards • Dokumentation der Arbeit in Form eines Berichtswesens (retrospektiv) • Dokumentation der Arbeit in Form einer Jahresplanung (prospektiv) • Realisierung von regelmäßigen Planungs- und Wirksamkeitsgesprächen • Durchführung von ergänzenden Fachberatungen • Dokumentation und Reflexion des P&W-Dialogs auf gesamtstädtischer Ebene Von den derzeit bestehenden 19 Einrichtungen mit hauptberuflichem Personal nehmen 18 Einrichtungen am P&W-Dialog teil. Mit einer Einrichtung (Spielmobil „Aktion Mobifant“) besteht eine Sonderregelung, die jährliche Planungsabsprachen beinhaltet. Hinsichtlich weiterer und näherer Ausführungen zum P&W-Dialog in Krefeld wird auf folgende JHA-Vorlagen, respektive Beschlüsse, und Veröffentlichungen verwiesen: • Vereinbarung über Leistungsentgelte und Qualitätsanforderungen in der Jugendhilfe (JHA-Vorlage 6180/99) • Jugendhilfeplanung Offene Kinder- und Jugendarbeit, Teil 1 (JHA-Vorlage 6691/99, Anlage 1842/99) • Jugendhilfeplanung Offene Kinder- und Jugendarbeit, Teil 2 (JHA-Vorlage 1160/00) • Stadt Krefeld: „Planungs- und Wirksamkeitsdialog in Krefeld“, 2004 (Eigendruck) • Landesjugendamt Rheinland (Hrsg.): „Kommunaler Wirksamkeitsdialog in Krefeld – 12 • • • • Eine fachpolitische Momentaufnahme aus Sicht der Offenen Kinder- und Jugendarbeit“, Jugendhilfe-Report 2/2005 Auswertung Planungs- und Wirksamkeitsdialog 2002/2003 (JHA-Vorlage 5283/04) Auswertung Planungs- und Wirksamkeitsdialog 2004/2005 (JHA-Vorlage 1640/06) Auswertung Planungs- und Wirksamkeitsdialog 2006/2007 (JHA-Vorlage 3635/08) Auswertung Planungs- und Wirksamkeitsdialog 2012 (JHA-Vorlage 4793/13) 2.2.3 Leistungsstruktur Die Leistungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit werden in Krefeld wie folgt unterschieden: • Angebote im Bereich Sport, Spiel, Geselligkeit • Außerschulische Jugendbildung • Ferienprogramme • Beratungsangebote / Individuelle Unterstützung • Geschlechtergerechtigkeit und sexuelle Vielfalt • Angebote im Bereich der Partizipation • Förderung ehrenamtlicher Arbeit • Schulbezogene Angebote • Familienbezogene Angebote • Interkulturelle Angebote / Internationale Arbeit • Spiel- und erlebnispädagogische Angebote • Arbeitsweltbezogene Angebote • Spezielle sozialpädagogische Angebote • Gemeinwesenbezogene Angebote Diese Differenzierung bringt in vollem Umfang auch die Schwerpunkte für die Kinder- und Jugendarbeit zum Ausdruck, die in § 10 des Dritten Ausführungsgesetzes zum KJHG NRW expliziert benannt werden. Da einzelne Projekte, Veranstaltungen etc. nicht immer eindeutig bzw. nicht nur „eindimensional“ den oben genannten Leistungsarten zugeordnet werden können, wird bei der Beurteilung die primäre Zielintention bzw. der überwiegende konzeptionelle Charakter des jeweiligen Einzelangebotes zugrunde gelegt. Als Querschnittsaufgabe bzw. „Inneres Prinzip“ werden, über die rein angebotsorientierte Ausrichtung hinaus, Geschlechtergerechtigkeit, Partizipation, Interkulturalität, Vielfalt und Inklusion verstanden. ► Leistungsart „Sport, Spiel, Geselligkeit“ Dieser Angebotsbereich ist häufig der Zugang, über den Kinder und Jugendliche den ersten Kontakt mit der Einrichtung aufnehmen. Er prägt das Erscheinungsbild der Einrichtung und ist mitentscheidend dafür, wie die Angebote der Einrichtung insgesamt wahrgenommen und angenommen werden. Es gilt daher (sowohl über die handelnden Personen als auch über geeignete Settings) immer wieder Situationen zu schaffen, die einen leichten Zugang ermöglichen und den Aufenthalt „attraktiv“ machen. Insofern hat diese Leistungsart auch eine hohe Animations- und Motivationsfunktion. 13 „Sport, Spiel und Geselligkeit“ soll in pädagogischer Abgrenzung zu Freizeitangeboten kommerzieller Anbieter z. B. - eine angenehme und anregende Atmosphäre schaffen, - Beziehungsaufbau ermöglichen sowie Beziehungsgestaltung unterstützen, - eine rege Kommunikationskultur und –vielfalt vermitteln, - Beziehungsqualitäten wie Verbundenheit und freundschaftliches Beisammensein fördern, - zu selbstorganisierten Aktivitäten anregen und deren Umsetzung unterstützen, - eine „Brücke“ zu weitergehenden Aktivitäten herstellen, - professionelle Unterstützung in persönlichen Fragen anbieten. In dem Zusammenhang sollen junge Menschen auch lernen Grenzen zu respektieren, Nähe und Distanz zu tarieren und gegebenenfalls Unterschiedlichkeiten auszuhalten oder Probleme und Konflikte im Alltagsleben konstruktiv zu lösen. Für die konkrete pädagogische Arbeit bedeutet dies unter anderem folgendes: - Klare Präsenz und aktive Beziehungsgestaltung - Hohe Sensibilität und Aufmerksamkeit - Offensives Zugehen - Ausgeprägte kommunikative Kompetenz Praxis- / Themenbeispiele Offener Treff für Kinder und Jugendliche, Jugendcafé, Teenietreff, Spielkreise, Schülercafé, thematische Aktionsnachmittage, Ausflüge, Ausstellungen, Tanz, Karaoke, Zeugnisparty, diverse Sportangebote und Turniere, Fußballliga der Jugendeinrichtungen, Kickerliga, Billard, Disco, Fitnessangebote, Klettergarten, Nachtevents, Karnevalsumzug, Trödelmarkt, Musikveranstaltungen, Entenrennen, Spielplatzfest, Weihnachtsfeier etc. ► Leistungsart „Außerschulische Jugendbildung“ Außerschulische Jugendbildung besitzt (als non-formaler Bildungsort) einen eigenständigen Bildungsauftrag neben der Schule (als formaler Bildungsort), mit eigenen spezifischen Prinzipien und Methoden hinsichtlich der Anregung und Vermittlung von Bildungsinhalten und Bildungsprozessen. Sie basiert auf Maximen wie z. B. Freiwilligkeit und Lebensweltbezug, und setzt an den individuellen Voraussetzungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten an. Sie ist dabei kompetenz- bzw. ressourcenorientiert und verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz im Sinne der Persönlichkeits(aus)bildung. - Politische und soziale Bildung (Beteiligung an und Mitgestaltung von politischen Prozessen, Fähigkeit zur kritischen Beurteilung politischer Vorgänge entwickeln, Förderung sozialer Kompetenzen, Entwicklung von gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement...) - Interkulturelle Bildung (Förderung des kulturübergreifenden Zusammenlebens) - Kulturelle Bildung (Aktive Teilnahme am kulturellen Leben und Entwicklung eigener kreativer Ausdrucksformen) - Ökologische Bildung (Reflektierte Auseinandersetzung mit Natur- und Umwelt) - Gesundheitliche Bildung (Gesunder Umgang mit dem eigenen Körper) - Medienkompetenz (Kritische, sinnvolle und konstruktive Nutzung von Medien) - Technische Bildung (Zusammenhänge erkennen und Anwendungen umsetzen) - Lebenspraktische Bildung (Förderung der Eigenständigkeit, Vermittlung von Schlüsselqualifikationen...) 14 Praxis- / Themenbeispiele „U16-Wahl“, „U18-Wahl“, Jugendbeirat, Wohnumfelderkundung und -gestaltung, „Zeitreise“, „KinderExpo“, „Kinderrechte“, Theater, Filmprojekt, Tanzworkshop, Literaturwerkstatt, Kreativatelier, Musik, Zirkus,bildnerisches Gestalten, Schwarzlichtprojekt, Textilgestaltung, „Mode und Kostüme“, Comics, Umweltlabor, Erlebnisgarten, Aquarienpflege, „Gesund und fit“, „Mit allen Sinnen leben“, „Rauchfreie Zone“, „Liebe – damals und heute“, „Gesunde Ernährung“, Redaktionsarbeit für die Internetplattform „Junges Krefeld“, „Spieletester“, „Internetführerschein“, „Umgang mit sozialen Netzwerken“, Internetcafe, Foto-, Film- und Musikbearbeitung, Seifenkistenbau, Sicherungsschein „Top Rope“, Fahrradwerkstatt, Raumgestaltung, „Bewegte Maschinen“, „Windvögel“, „Selbst kochen und backen“, „Ladies- and Gentlemenabend“, „Nettikette für Anfänger“, Sparclub, „Umgang mit Taschengeld“ ► Leistungsart „Ferienprogramme“ Ferienprogramme umfassen örtliche oder außerörtliche Maßnahmen, die im Wesentlichen drei Aspekte beinhalten: Erholung vom Alltag / Aktive Freizeitgestaltung / Soziales Lernen. Ferienprogramme sollen die Elemente Erholung und Entspannung sowie Erlebnis und Abenteuer in einem ausgewogenen Verhältnis enthalten. Sie sollen anregend wirken, neugierig machen, neue Sichtweisen ermöglichen und sich vom passiven „Angebotskonsum“ abgrenzen. Es soll der Aufenthalt und die Erholung in der Natur ermöglicht werden oder der Aufenthalt an Orten, die neue und nicht alltägliche Erfahrungen beinhalten. Dies kann z.B. auch eine thematische Gestaltung von Ferienprogrammen ermöglichen. Besonders außerörtliche Ferienfreizeiten werden in der Regel sehr intensiv erlebt, bedingt durch das Erleben von Gemeinschaft, die Übernahme von Verantwortung für sich und Andere über einen längeren Zeitraum. (Anmerkung: Die Ferienganztagsbetreung ist, vor dem Hintergrund „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, der Leistungsart „Familienbezogene Angebote“ zugeordnet) Praxis- / Themenbeispiele „Spiel ohne Ranzen“, „Urlaub im Süden“, Tages- und Wochenendausflüge, mehrwöchige Ferienfreizeiten, Ferienspiele, „Ferientreff“ ► Leistungsart „Beratungsangebote / Individuelle Unterstützung“ Innerhalb der Offenen Kinder- und Jugendarbeit werden die Mitarbeiter/innen täglich mit persönlichen Erfahrungen der Kinder und Jugendlichen konfrontiert. Im alltäglichen Umgang miteinander erzählen Kinder und Jugendliche auch über ihre eigenen Sorgen, Bedürfnisse, Schwierigkeiten oder Probleme (z.B. familiäre Konflikte, Krisen in Schule und Ausbildung, Liebeskummer etc.). Es ist daher ein Beziehungsrahmen gegeben der einen professionellen sowie qualifizierten Umgang und eine angemessene und individuelle Unterstützung erfordert. Die Unterstützung kann zustande kommen, indem die Kinder bzw. Jugendlichen ihre Anliegen selbst artikulieren oder indem Mitarbeiter/innen aufgrund eigener Beobachtungen und Erfahrungen ein Unterstützungsangebot machen. Dies kann und soll aber z.B. nicht die Arbeit einer Beratungsstelle ersetzen. Gemeint ist hier vielmehr ein Setting, für das sich Zeit genommen werden muss, um z.B. - in einer vertrauensvollen und ruhigen Atmosphäre, in dem sich das Kind bzw. der Jugendliche öffnen kann, über die Anliegen zu sprechen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen oder (in einem weiteren Schritt) - konkrete Hilfestellungen zu geben, bei der Umsetzung einzelner Handlungs- bzw. 15 Lösungsschritte. Dies schließt Informationen über weitergehende Hilfe- und Beratungsangebote mit ein. Beratung und individuelle Unterstützung meint in diesem Kontext daher nicht - das kurze Gespräch beim „Kickerspiel“ (in dem durchaus auch manche individuel len Problemlösungen en passant aufgezeigt werden können) oder - die „Beziehungsarbeit“ schlechthin (wenngleich die Ausprägung der „Beziehungsarbeit“ hierbei eine wesentliche Rolle spielt). Praxis- / Themenbeispiele Kinder und Jugendliche in Konfliktsituationen (Freundeskreis, Familie, Schule, Ausbildung); Beratungsgespräche mit Eltern(teilen); Begleitung von jungen Menschen, die Sozialstunden leisten (in Kooperation mit der Jugendgerichtshilfe) ► Leistungsart „Geschlechtergerechtigkeit und sexuelle Vielfalt“ Das in § 1 (1) SGB VIII postulierte Recht junger Menschen auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenen verantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gilt unabhängig von geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung. Es erfährt im § 9 SGB VIII eine geschlechterbezogene Ausprägung, die in § 4 des Dritten Ausführungsgesetztes zum KJHG NW bekräftigt und ergänzt wird. Danach sind die geschlechtsspezifischen Belange von Mädchen und Jungen zu berücksichtigen, Benachteiligungen abzubauen, Rollenstereotype zu überwinden sowie Gleichberechtigung und Akzeptanz zu fördern. Praxis- / Themenbeispiele Selbstsicherheitstraining, „Jungenträume“, „Schönheitsideale“, Tanz, Kreativangebote, Mädchencafe, WenDo-Training, Mädchentag / Jungentag, Mädchen-/ Jungentreff, Kochen mit Jungen, Wochenendfahrten mit Mädchen, Jungencamp, „Väter & Söhne“, „Girlsnight“ ► Leistungsart „Partizipation“ Partizipation bedeutet, Kindern und Jugendlichen Handlungsfelder anzubieten, in denen sie Selbstorganisations- und Mitbestimmungsmöglichkeiten ausprobieren können, aber auch lernen, wie sie auf gesellschaftliche Entwicklungen und Planungen, die ihre eigene momentane Situation oder ihre Zukunft betreffen, Einfluss nehmen können. In diesem Sinne gehören alle Angebote zur Partizipation, die Jugendliche (oder Kinder) für sich selbst und/oder andere Gleichaltrige aus eigenem Interesse heraus anregen, verantwortlich (mit)organisieren und (mit)durchführen. Vor dem Hintergrund sind folgende Aspekte zu berücksichtigen: - Partizipation ist ein Lernprozess, in dem Beziehungsarbeit und die Persönlichkeitsbildung eine maßgebliche Rolle spielen. Die Kinder und Jugendlichen sollen durch die Mitwirkung zur Beteiligung befähigt werden. Dieser Lernprozess ist keine Einbahnstraße, denn auch die beteiligten Erwachsenen müssen z. B. lernen, die Sichtweise und Interessen der Kinder und Jugendlichen ernst zu nehmen. - Der Prozess der Beteiligung muss für die Kinder und Jugendlichen nachvollziehbar und überschaubar sein. Die Beteiligung sollte sich auf konkrete Maßnahmen beziehen, eine praktische, direkte bzw. unmittelbare Beteiligung ermöglichen und zeitnahe Ergebnisse liefern. - Der Entwicklungsstand der Kinder und Jugendlichen muss berücksichtigt werden und die organisatorische Abwicklung zielgruppengerecht sein. - Die Partizipationsprojekte müssen für Kinder bzw. Jugendliche relevant sein. 16 Praxis- / Themenbeispiele U-16 und U18-Wahl, Jugendversammlung, Kinder-Team, Jugendbeiratswahl, Teamsitzung Helferteam, Besucherversammlung, Ökumenischer Jugendausschuss, Jugendvertreter Kuratorium, Renovierungswoche, Gemeindefest, Vollversammlung, Ideenkasten, Erarbeiten von Hausregeln, Meinungsrunden, Projekt „Giganten und Gnome“, Teamspieltreff, Jugendsprecherwahl ► Leistungsart „Förderung ehrenamtlicher Arbeit“ Analog zu den Angeboten im Bereich der Partizipation ist die Ermöglichung, Begleitung und Qualifizierung ehrenamtlichen Engagements eine der klassischen Grundleistungen in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. In Abgrenzung zur Partizipation, wird an dieser Stelle ehrenamtliche Arbeit verstanden als eine Aktivität/Tätigkeit, die nicht primär den eigenen Interessen dient, sondern im Sinne des Gemeinwohls für eine andere Alters- bzw. Zielgruppe erbracht wird. Dabei kann ehrenamtliche Arbeit (ebenso wie Partizipation) auch das Ergebnis oder eine pragmatische Ausprägung von politischer und sozialer Bildungsarbeit sein. Praxis- / Themenbeispiele „72 Stunden Aktion“, Ehrenamtlerfrühstück, Präventionsschulung, Mitarbeiterkreis, JuleicaGrundkurs, Konfliktmanagement, Beratung & Begleitung, Jugendförderpreis, Übernachtungswochenende, „Ehrenamtler-Danke-Party“, Teamschulung und Anleitungsgespräche ► Leistungsart „Schulbezogene Angebote“ Mit dem Terminus „Schulbezogene Angebote“ sind schulzeitintegrierte Angebote gemeint. Das heißt, alle Angebote, die in die Schul- bzw. Unterrichtszeit fallen oder zumindest einen Teil davon beanspruchen, sind als solche zu werten. Mit unterschiedlichen methodischen Ansätzen sollen lebensweltbezogene Angebote gestaltet und damit eine weitere Öffnung des „Schullebens“ und des Schulunterrichts unterstützt werden. Dies schließt selbstverständlich weitergehende bzw. andere Kooperationsformen, auch außerhalb der Schul- bzw. Unterrichtszeit, nicht aus. Diese Angebote können dann gegebenenfalls auch einem anderen (außerschulischen) Angebotsbereich zugeordnet werden. Je nach Situation, Aufgabenstellung und Zielsetzung ist in dem Zusammenhang auch eine enge Kooperation mit der Sozialarbeit an Schulen zu berücksichtigen (vgl. Teil „C“ des Förderplanes). Praxis- / Themenbeispiele Lernhilfen, Konzentrationstraining, Social Media, Schülercafe, Aktion Teamgeist, Karaoke AG, Schulpatenschaft, Klassentrainings, Pausenhofaktionen, Werkprojekte, Info-Besuche, Teilnahme an Schulfesten, Spielecafé ► Leistungsart „Familienbezogene Angebote“ Die familiären Lebensformen haben sich z. B. durch Pluralisierungs- und Individualisierungsprozesse, wirtschaftliche und sozioökonomische Entwicklungen, demographische Veränderungen, Erwerbstätigkeit, Zunahme von Einelternfamilien, neue Rollenbilder und Lebensentwürfe zunehmend ausdifferenziert. Öffentliche Verantwortung für das Aufwachsen von jungen Menschen bedeutet in dem Zusammenhang, dass die Familien eine soziale Infrastruktur vorfinden, die sowohl ihren Bedürfnissen und Interessen als auch ihrem spezifischen Förderungs- und Unterstützungsbedarf entsprechen. Familienbezogene Angebote sind die- 17 ser Aufgabe besonders verpflichtet bzw. stellen diese Aufgabe durch entsprechende Strukturen oder Inhalte in den Mittelpunkt. Dies umfasst Angebote, durch die unter anderem - Mütter und Väter ihre Aufgaben in der Familie und die Erwerbstätigkeit besser mit einander vereinbaren können, - Kontakte in der Familie und im sozialen Umfeld erhalten und gepflegt werden können, - der Kontakt zwischen Eltern und Kindern gefördert und unterstützt sowie elterliche Erziehungskompetenz gestärkt wird, - Begegnungs- und Erfahrungsräume mit Eltern(teilen) entstehen. Gemeint sind Angebote, die Eltern aktivieren und in die Arbeit mit einbeziehen oder diese durch regelmäßige, verbindliche und qualifizierte Betreuungsangebote für ihre Kinder entlasten und unterstützen. Praxis- / Themenbeispiele Ferienganztagsbetreuung, Familienfrühstück am Sonntag, Sprachcafé, Elterncafé, MütterTöchter-Mittag, Elterngespräche, „Perfektes Elterndinner“, Eltern-Kind-Backen, Familienfreizeit, Familienausflüge, Familientag, Kindergeburtstage, Werken mit Eltern ► Leistungsart „Interkulturelle / Internationale Arbeit“ Kulturelle Vielfalt ist längst zu einem integralen Bestandteil unserer alltäglichen Lebensrealität geworden. So sehr dies jedoch auf die „Kulturelle (bzw. ethnische) Vielfalt“ zutrifft, so wenig selbstverständlich offenbart sich demgegenüber oftmals das zwischenmenschliche Verhalten. Zu sehr noch prägen z. B. Fremdheit, Abgrenzungen, stereotype Bilder, Exotismus und fehlende Dialogbereitschaft das gemeinsame Zusammenleben. Die bloße Präsenz kultureller und ethnischer Vielfalt reicht daher (als reduzierte Beschreibung einer multikulturellen Gesellschaft) für den Begründungszusammenhang interkultureller bzw. internationaler Arbeit nicht aus. Es geht um Menschen mit unterschiedlichem (rechtlichen) Status, Erfahrungshintergrund, Geschlecht, Alter, mit unterschiedlicher Bildung und Glaubenszugehörigkeit, mit unterschiedlichen Sorgen, Erwartungen und Einstellungen. Es gibt in diesem Sinne keine kulturelle Homogenität. Auch die deutsche Mehrheitsbevölkerung ist keine homogene Gruppe. Insofern scheint auch die pauschale Heranziehung sogenannter „kultureller Werte“ (zumindest da, wo sie aus einer „Nationalkultur“ heraus begründet werden) wenig tragfähig. Für das gemeinsame Zusammenleben sind alle verantwortlich! Die jeweiligen Normen und Werte müssen daher, auf Grundlage der Menschenrechte und der Verfassung, in einem dialogischen Prozess transparent gemacht und vermittelt werden. Damit ist die „Interkulturelle/ Internationale Arbeit“ eng verflochten mit den Aufgaben im Rahmen der politischen und sozialen Bildung (siehe Leistungsart „Außerschulische Jugendbildung“). Praxis- / Themenbeispiele „KinderExpo“, Fest ohne Grenzen, Stadtteilkulturfest, Weltkindertag, Austausch mit Jugendlichen aus anderen Ländern / Internationale Begegnungen, „Afrikaprojekt“, „Begegnung mit dem Morgenland“, „Textile Weltreise“, „Geschichte des Pfefferhandels“ ► Leistungsart „Spiel- und erlebnispädagogische Angebote“ Die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen, insbesondere in den Städten, lässt häufig nur noch eingeschränkte, funktionalisierte bzw. legitimierte Spiel-, Erfahrungs- und Erlebnisräume zu. Mit den „Spiel- und erlebnispädagogischen Angeboten“ sollen entsprechende Aktivitäten und Arrangements ermöglicht bzw. geschaffen werden, die sowohl außerhalb als auch 18 innerhalb der jeweiligen Einrichtung durchgeführt werden können. Diese Angebote sind vornehmlich gruppenbezogene Angebote. Sie sollen jungen Menschen z. B. „ungewöhnliche“, „außergewöhnliche“ oder herausfordernde Erlebnisse „außerhalb des Alltags“ in bzw. mit der Gruppe vermitteln. Sie können dabei für den Einzelnen auch ein Lernen „an der Grenze“ darstellen, um eine Weiterentwicklung zu ermöglichen oder zu beschleunigen. Hierbei geht es nicht um den „Kick“. Eine gute Reflexion und Rückbindung an die Alltags- und Lebenswelt ist daher eine Notwendigkeit und wichtige Voraussetzung. Praxis- / Themenbeispiele Thematische Spielaktionen, Großgruppenspiele, Kletterparcour, Hochseilgarten, Paddelfreizeit, Seifenkistenrennen, Slackline, Einradfahren, Jonglage, Aktiv-Ausflüge, Schwimmen, Heuhotel, Abenteuertage, Nachtwanderung, Reiterhof ► Leistungsart „Arbeitsweltbezogene Angebote“ Berufliche Integration geht einher mit Identitätsbildung und ökonomischer Selbstverantwortung, sie schafft soziale Anbindungen und hat strukturierende Funktion. Für eine Reihe junger Menschen ist der Weg dorthin jedoch brüchig (geworden) und von einem reibungslosen Übergang von der Schule in die Berufs- und Arbeitswelt kann nicht immer die Rede sein. Offene Kinder- und Jugendarbeit als freiwilliger, kommunikativer und interaktiver Ort eröffnet informelle Zugänge. Auf der Grundlage von Vertrauen, des gegenseitigen Kennens und des offenen Gesprächs können vorhandene Barrieren abgebaut bzw. Verständnis oder Einsichten aufgebaut werden; begleitet von der Intention - die Eigenmotivation der Jugendlichen zu stabilisieren bzw. zu entwickeln, - Erfolgserlebnisse zu vermitteln und Selbstbewusstsein zu stärken, - Kenntnisse und Fähigkeiten zu trainieren, - Perspektiven aufzuzeigen. Dies erfordert planvolle und sachkundige Unterstützungsangebote und geht weit über eine „situative Beratung“ hinaus. Die Angebote sollen primär als Gruppenangebote erfolgen (Bei Einzelhilfe: Zuordnung zur Leistungsart „Beratungsangebote / Individuelle Unterstützung“) und in enger Kooperation bzw. Absprache mit anderen spezialisierten Diensten stattfinden (z.B. Kommunale Zentralstelle für Beschäftigungsförderung). Praxis- / Themenbeispiele Berufsorientierung / Berufswegeplanung, Bewerbungshilfen, Bewerbungstraining, Informations- und Beratungsangebote vor Ort, Werksführung, Internetrecherche, SAS, Bot Busklasse, Schulabgängerseminare, Sozialpraktikum, Unterstützung bei der Suche nach Ausbildungs- und Praktikantenstellen ► Leistungsart „Spezielle sozialpädagogische Angebote“ Bei den „Speziellen sozialpädagogischen Angeboten“ handelt es sich um spezifizierte zielgruppenbezogene und problemorientierte Angebote innerhalb des Sozialraumes oder der Einrichtung. Die entsprechenden Angebote können sowohl reaktiv (als Folge aktueller Ereignisse) als auch präventiv ausgerichtet sein. Die Arbeit erfolgt hierbei in Gruppen mit gleichen oder ähnlichen Problem- oder Konfliktlagen. Einige Kernziele lauten z. B.: - Eigenes Verhalten reflektieren - Positive Potentiale erkennen und entwickeln - Gemeinschaft herstellen, Kontakte aufbauen, wiederherstellen oder intensivieren - Verhaltensalternativen aufzeigen - Wertorientierung vermitteln - Zusammenhänge transparent machen 19 - Grenzen setzen Dadurch sollen, über eine enge Beziehungsarbeit, reflexive Methoden und intensive Motivationsarbeit, die Kinder bzw. Jugendlichen für ein konstruktives und konfliktarmes Zusammenleben gewonnen werden. Praxis- / Themenbeispiele Gewaltpräventation, Entspannungsangebote, Snoezelenraum, Aufsuchende Arbeit, Drogenpräventation, WenDo-Training, Raufen nach Regeln, „Ich schicke meine Wut auf Reisen“, Kreativgruppen für spezielle Zielgruppen, Soziale Trainings, Deeskalationsübungen, Kommunikationstrainings ► Leistungsart „Gemeinwesenbezogene Angebote“ Offene Kinder- und Jugendarbeit ist, als Teil der sozialen Infrastruktur, eingebettet in ein mehr oder weniger pulsierendes Gemeinwesen (Sozialraum, Stadtteil, Nachbarschaft etc.). Wenn Offene Kinder- und Jugendarbeit für sich auch den Anspruch erhebt in sozialräumlichen Dimensionen zu denken und zu handeln, dann bedeutet das gleichsam auch, sich zum Gemeinwesen hin zu öffnen, sich innerhalb des Gemeinwesens zu engagieren und sich z. B. für positive Lebensbedingungen junger Menschen einzusetzen. Offene Kinder- und Jugendarbeit soll einen aktiven, lebendigen und gestaltenden Bestandteil innerhalb des Gemeinwesens verkörpern. Hierzu gehört auch eine gute Nachbarschaft zu den vor Ort lebenden Menschen herzustellen, zu festigen oder weiter zu entwickeln. Im Einzelnen bedeutet dies z.B. - bürgerschaftliche Beteiligungsformen und Formen der Selbstorganisation zu initiieren bzw. zu begleiten, - Elemente der Gemeinwesenarbeit zu nutzen, - soziale Netzwerkarbeit zu praktizieren, - die eigene Leistungsfähigkeit zu dokumentieren und - Arbeitsinhalte und Arbeitsweisen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zu verdeutlichen. Praxis- / Themenbeispiele Bereitstellung von Räumlichkeiten, Teilnahme an Stadtteil-, Schul- und Kirchenfesten, Bereitstellung von Spielmaterialien und Mobiliar, Seniorencafé, Stadtteilcafé, Neujahrstreffen, Initiierung von Stadtteilaktivitäten, Charity-Veranstaltungen, generationsübergreifende Angebote, Austausch mit Bürgervereinen, Sportvereinen etc., Bürgerversammlungen 2.2.4 Personal • Um eine professionelle Arbeit leisten zu können, müssen Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit mit grundsätzlich 2 hauptberuflichen pädagogischen Vollzeitkräften ausgestattet sein. • Unter Zugrundelegung aller Kräfte (einschließlich nebenamtlicher und ehrenamtlicher Kräfte) ist eine geschlechtsparitätische Besetzung vorzusehen. • Die Fachkräfte müssen über angemessene persönliche, soziale und fachliche Kompetenzen verfügen. Sie müssen unter anderem über eine ausgeprägte Kommunikations- und Motivationskompetenz verfügen, Arbeitsabläufe zielorientiert, kreativ und effizient gestalten sowie initiativ und reflektiert handeln können. • Als Fachkräfte sind Sozialpädagogen/innen bzw. Sozialarbeiter/innen einzusetzen oder Personen mit mindestens gleichwertiger Hochschulausbildung und ausrei20 chendem Erfahrungshintergrund. • Die Voraussetzungen für die Teilnahme z.B. an Praxis- / Fachberatungen sowie regelmäßigen Fortbildungen müssen vorhanden sein. 2.2.5 Fachlichkeit • Die innerhalb der Leistungsstruktur genannten Angebote sind (auf der Grundlage aktueller Bedarfseinschätzungen sowie bestehender träger- bzw. einrichtungsbezogener Konzepte) inhaltlich-thematisch sowie zielgruppenorientiert zu konkretisieren. Dies schließt gegebenenfalls eine erforderliche Schwerpunktsetzung bzw. Akzentuierung mit ein. • Träger- bzw. einrichtungsbezogene Konzepte sind regelmäßig fortzuschreiben. • Die Arbeit muss verbindlich, verlässlich und transparent gestaltet sowie auf Kontinuität und Nachhaltigkeit ausgerichtet sein. • Die grundsätzliche methodische Ausrichtung der Arbeit soll ein Spektrum unterschiedlicher Ansätze, und damit eine Vielfalt von potentiellen Möglichkeiten, widerspiegeln (z.B. Projektarbeit, Gruppenarbeit, offene Formen, Diskurse, aufsuchende bzw. mobile Arbeit). Die jeweiligen Methoden sind im Kontext der angestrebten Ziele auszuwählen. • Die Arbeit ist sozialraumorientiert zu entwickeln. Dies setzt auch eine aktive Teilnahme am „öffentlichen Leben“ im Stadtteil voraus. • Eine kooperative Zusammenarbeit mit anderen Trägern, Einrichtungen und Gruppierungen ist zu gewährleisten. • Es wird eine aktive und konstruktiv-gestaltende Mitarbeit bei Fachkonferenzen, Arbeitsgemeinschaften etc. erwartet. • Die Realisierung von Evaluation und Qualitätsentwicklung ist sicherzustellen (u.a. im Rahmen des Planungs- und Wirksamkeitsdialogs, Berichtswesens ...). 2.2.6 Erreichungsquoten Mit den Erreichungsquoten wird eine quantitative Aussage darüber getroffen, wie viel junge Menschen in den Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (als Stammbesucher/innen) erreicht werden sollen. Die prozentualen Werte gelten zunächst als „Basisquoten“ und orientieren sich, unter Berücksichtigung des sozialräumlichen Gesamtindex, am Durchschnitt der Stadt Krefeld, bzw. an den Abweichungen (Durchschnitt Stadt Krefeld = 100): 5% (niedriger Wert) = < 75 10% (mittlerer Wert) = 75 - 125 15% (hoher Wert) = >125 Die abschließende Festlegung der Erreichungsquote erfolgt unter Beachtung der sozialen Milieus, der absoluten Zahlen und einer qualitativen Einschätzung. Dabei können sich gegebenenfalls auch Abweichungen von der Basisquote ergeben. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn in einem einwohnerstarken Planungsraum mit hohem Wert (15%) die absolute Zahl der zu erreichenden Kinder und Jugendlichen so hoch wäre, dass eine Einrichtung mit nur einer Planstelle sowohl den qualitativen als auch quantitativen Anforderungen und Erwartungen nicht gerecht werden könnte. 21 2.2.7 Umfang und Lage der Angebote • Der zeitliche Umfang der jeweiligen einzelnen Angebote ist im Rahmen der Planungsgespräche, unter Berücksichtigung der Situation im Planungsraum, separat und einrichtungsbezogen zu definieren. • Der Umfang der Öffnungszeit beträgt - bei Einrichtungen mit einer hauptberuflichen Vollzeitkraft mindestens 25 Stunden pro Woche. - Die Öffnungszeit erhöht sich mit jeder weiteren hauptberuflichen Vollzeitkraft um jeweils 5 Stunden. In Abhängigkeit von der tatsächlichen Angebotssituation, kann sich die Öffnungszeit um den Anteil entsprechender Angebotsstunden verringern (z.B. für einrichtungsextern durchgeführte Angebote) • Die Lage der Öffnungszeiten muss sich grundsätzlich an den Lebenslagen und Bedürfnissen der jungen Menschen ausrichten und ist für die jeweiligen Einrichtungen separat zu definieren. • Im Interesse der Kinder und Jugendlichen sollten Einrichtungen grundsätzlich ganzjährig geöffnet sein. Ohne Einschränkung öffentlicher Fördermittel können jedoch Einrichtungen in folgendem zeitlichen Umfang schließen: - Bei einer hauptberuflichen Vollzeitstelle = maximal 11 Wochen pro Jahr - Bei 1,5 hauptberuflichen Vollzeitstellen = maximal 8 Wochen pro Jahr - Ab zwei hauptberuflichen Vollzeitstellen = maximal 4 Wochen pro Jahr 2.2.8 Fachlich-pädagogische Angebotsstunden Der Gesamtumfang der fachlich-pädagogischen Angebotsstunden (Arbeitsstunden „am Kind bzw. Jugendlichen“) beträgt pro Jahr - bei Leitungskräften sowie bei Einrichtungen mit nur einer hauptberuflichen Vollzeitkraft mindestens 1.028 Stunden (bzw. 1.000 Stunden bei Anrechnung von Klausurtagen für die Jahresplanung) - bei allen übrigen hauptberuflichen Vollzeitkräften mindestens 1.266 Stunden (bzw. 1.200 Stunden bei Anrechnung von Klausurtagen für die Jahresplanung) 2.2.9 Gebäude und Raumprogramm • Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit müssen als solche öffentlich gut erkennbar sein. • Ausreichende, geeignete und ansprechende bzw. einladende Räume sind vorzusehen. Hierzu gehören auch Außenflächen bzw. Freiflächen mit offenem Treffpunktcharakter. • Ein barrierefreier Zugang ist sicherzustellen. • Für eine angemessene, kinder- bzw. jugendgerechte Ausstattung ist zu sorgen. 2.3 Förderstrukturen und Fördermodalitäten 22 2.3.1 Leistungsvereinbarung Im Sinne einer kontinuierlichen Qualitätsentwicklung beinhalten die bestehenden Leistungsvereinbarungen im Wesentlichen folgende Prämissen: - Die Offene Kinder- und Jugendarbeit orientiert sich, neben der gesetzlichen Rahmung, an den vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen Grundsätzen und fachlichen Standards. - Die Trägervertreter/innen und Fachkräfte der Einrichtungen nehmen am Planungs- und Wirksamkeitsdialog verbindlich teil. - Die Arbeit wird in Form eines fortzuschreibenden Berichtswesens reflektiert und dokumentiert (retrospektiv). - Die Schwerpunkte der Jahrsplanung werden im gemeinsamen Dialog erörtert und vereinbart (prospektiv). - Die Evaluation der Arbeit orientiert sich sowohl an qualitativen als auch quantitativen Merkmalen. Mit allen Einrichtungen in freier Trägerschaft (mit hauptberuflichem Personal) wurden mit den jeweiligen Trägern Leistungsvereinbarungen abgeschlossen. Für das Spielmobil „Aktion Mobifant“ besteht ein Fördervertrag seit 1998 und ein Übernahmevertrag seit 2005 (Überleitung auf einen anderen Träger). Mit Ausnahme von 4 Trägern, die bislang eine Festbetragsfinanzierung erhalten, kommt bei allen anderen Leistungsvereinbarungen sowohl eine prozentuale Anteilsförderung als auch eine Pauschalförderung zum Tragen. Trägervereine erhalten eine anteilige Personalkostenerstattung in Höhe von grundsätzlich 90 % der tatsächlichen Kosten, unter Berücksichtigung des Tarifvertrages im Öffentlichen Dienst plus einer festgelegten Pauschale für pädagogische Sachkosten, Honorarkosten, gebäudespezifische Aufwendungen und Verwaltungskosten. Für die konfessionellen Träger wird eine anteilige Personalkostenerstattung in Höhe von grundsätzlich 80 % gewährt, plus einer Pauschale für die genannten Aufwendungen. 2.4 Finanzielle Rahmenbedingungen Erträge Aufwendungen Abzügl. Aufwendungen für die Jugendverbandsarbeit Summe Aufwendungen Ergebnis Erträge ./. Summe Aufwendungen 2015 EUR 404.585 2016 EUR 405.076 2017 EUR 406.449 2018 EUR 408.250 2019 EUR 412.323 2020 EUR 416.436 2.567.382 9.900 2.594.736 9.900 2.600.340 9.900 2.610.538 9.900 2.636.643 9.900 2.663.010 9.900 2.557.482 2.584.836 2.590.440 2.600.638 2.626.743 2.653.110 -2.152.897 -2.179.760 -2.183.991 -2.192.388 -2.626.743 -2.236.674 23 Basis für die o.a. Darstellung ist der Haushaltsplanentwurf 2015 (Planungszeitraum bis 2018). Für die Berechnung der Jahreswerte 2019 ff wurde eine kalkulatorische Steigerung von 1% auf den Vorjahreswert zugrunde gelegt. Ob angemeldete und begründete Veränderungswünsche im Rahmen der Etatberatungen Berücksichtigung finden, kann erst nach Verabschiedung des Haushaltes 2015 durch den Rat beurteilt werden. Ferner können, in Abhängigkeit von der Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes, Veränderungen für die Folgejahre derzeit nicht prognostiziert werden. 2.5 Einrichtungsbezogene IST-Situation 2.5.1 Einrichtungen, Träger und Personal In Krefeld bestehen insgesamt 19 Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit mit hauptberuflichen sozialpädagogischen Fachkräften (inklusive Spielmobil „Aktion Mobifant“): - 2 Einrichtungen in städtischer Trägerschaft - 6 Einrichtungen in katholischer Trägerschaft - 4 Einrichtungen in evangelischer Trägerschaft - 7 Einrichtungen in sonstiger freier Trägerschaft Insgesamt 10 Einrichtungen verfügen über maximal eine Planstelle (7 Vollzeitstellen und 3 Teilzeitstellen). In neun Einrichtungen sind mehr als eine Planstelle vorhanden. Träger Einrichtungen Bezirke städt. kath. evgl. sonstige BI Rund um St. Josef West ● Villa K. West ● Forstwaldstraße West Schicksbaum West Marienburg Nord JZ am Wasserturm Hüls Spiedie Mitte Friedenskirche Mitte Café Oje Mitte Spielmobil Mobifant Mitte Freizeitzentrum Süd Süd Canapee Süd Planstellen hauptber. päd. Fachkräfte 1,5 2 (ab 2015) 1 3 ○ 1,5 2 ● 1 2 ● 1 1 ● 1,5 2 0,8 1 ● 2 3 ▼ 1 1 2 2 1 2 ● ■ x ● 3 1 JZ Fischeln Fischeln ● 2 2 Stahlnetz Fischeln ● 1 1 3 4 OT Herbertzstraße Oppum Linn x 24 Casablanca Oppum Linn Kagawa Oppum Linn Funzel Ost Jojo Summe ■ 0,7 1 ■ 0,5 1 ■ 2 3 ● 1 1 7 26,5 36 Uerdingen 2 6 4 Legende ● Freie Träger mit Leistungsvereinbarung seit 2002 ■ Freie Träger, für die ab 2007 eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen wurde ▼ Freie Träger mit Fördervertrag seit 1998 und Übernahmevertrag seit 2005 ○ Freie Träger mit Leistungsvereinbarung ab 2013 Neben den Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit bestehen in Krefeld zwei Jugendkunstschulen, die jugendkulturelle Bildungsarbeit leisten (Träger: Werkhaus e.V. und Bürgerinitiative „Rund um St. Josef“). Eine in NRW einmalige Besonderheit besteht hierbei insofern, als dass beide Träger an ihrem jeweiligen Standort, auch gleichzeitig Träger einer Einrichtung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sind. Daraus ergibt sich eine Reihe von sowohl sozialräumlichen als auch inhaltlichen Schnittstellen. Perspektivisch gesehen, besteht allerdings noch ein Diskussions- und Klärungsbedarf hinsichtlich der weiteren konzeptionellen Ausrichtung und finanziellen Ausgestaltung der Arbeit. 2.5.2 Vernetzung Die Arbeitsgemeinschaft „Jugendarbeit“ (gemäß § 78 SGB VIII) bildet eine der Grundlagen für ein abgestimmtes Handeln zwischen den Trägern und besteht aus den zwei Einzelgremien „Trägerkonferenz“ und „Fachgruppe“. An der Trägerkonferenz nehmen, neben den Vertretern/innen des Fachbereiches Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung, die (im Sinne der Dienst- und Fachaufsicht) beauftragten Vertreter/innen der freien Träger teil. In der Trägerkonferenz werden vornehmlich strategische Fragen im Kontext Qualitätsentwicklung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit behandelt. Die Fachgruppe setzt sich aus den hauptberuflichen, sozialpädagogischen Fachkräften der freien Träger sowie Vertretern/innen des Fachbereiches Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung zusammen. Die Fachgruppe hat inhaltlich-gestaltende bzw. fachlich-operative Aufgaben. Arbeitsentwürfe der Fachgruppe fließen als Vorschläge in die Trägerkonferenz ein. Darüber hinaus existieren eine katholische Arbeitsgemeinschaft der Offenen Kinder- und Jugendarbeit („AGOJA“) sowie ein Zusammenschluss der evangelischen Einrichtungen als Arbeitsgemeinschaft, unter Einbeziehung des Synodalen Jugendreferates des Evangelischen Kirchenkreises Krefeld-Viersen. 2.5.3 Professionalität und Ehrenamtlichkeit Im Workshop des bisherigen Kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes einigte man sich darauf, dieses Thema in der jetzigen Legislaturperiode aufzugreifen und zu behandeln. Dies gewinnt insofern an Bedeutung, als dass von den 19 vorhandenen Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Krefeld (s. Pkt. 2.5.1) sich 17 in freier Trä- 25 gerschaft befinden. Darunter sind 10 konfessionelle Träger und 7 eingetragene Vereine mit der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. Die handelnden Personen leisten mit ihrer ehrenamtlichen Arbeit und ihrem bürgerschaftlichem Engagement eine sehr wertvolle Arbeit innerhalb der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Gemessen an der Funktion und hohen Verantwortung (insbesondere bei den eingetragenen Vereinen, die ausschließlich mit ehrenamtlichen Vorständen arbeiten) bedarf es aber einer angemessenen und kompetenten Begleitung und Unterstützung. Daher wird im Zuge des Anerkennungsfahrens als freier Träger unter anderem auch die Zugehörigkeit zu einem Dachverband erwartet. Dies ersetzt jedoch nicht den praxisbezogenen Dialog im Alltag und in Bezug auf z.B. dienstliche, fachliche und organisatorische Obliegenheiten. 2.5.4 Stammbesucher/innen Für die Definition der Stammbesucher/innen von Jugendeinrichtungen werden folgende Indikatoren zu Grunde gelegt: - Häufigkeit der Besuche, - Kenntnis von Name und Anschrift, - Kenntnis der näheren Lebenssituation. Anzahl der Stammbesucher/innen im Jahresvergleich 2004 2007 2011 2012 06 – 09 Jahre 936 787 631 693 10 – 14 Jahre 1.376 1.010 1.078 1.097 14 – 18 Jahre 1.096 819 712 717 19 – 26 Jahre 478 383 285 328 Summe 3.886 2.999 2.706 2.835 2013 696 1.020 680 368 2.764 Der Anteil der Mädchen bewegte sich im Durchschnitt bei 46 %. Der Gesamtschwerpunkt liegt bei der Altersgruppe der 6 – 18 jährigen. Daher wurde die Erreichungsquote im Verhältnis zur altersgleichen Einwohnerzahl errechnet. Anteil der Stammbesucher/innen 2004 2007 2011 06 – 18 Jahre (Gesamtstadt) 29.950 29.570 26.740 06 – 18 Jahre (Stammbes.) 3.408 2.616 2.421 Erreichungsquote 11,4% 8,8% 9,1% 2012 26.226 2.507 9,6% 2013 25.819 2.396 9,3% Nach einem etwas deutlicheren Rückgang im Jahr 2007, hat sich die Erreichungsquote in den letzten Jahren stabilisiert. Da die Elternarbeit inzwischen ebenfalls ein fester Bestandteil der pädagogischen Arbeit in mehreren Einrichtungen geworden ist, wird seit 2008 daher auch im Berichtswesen die Anzahl der Eltern erfasst, die regelmäßig an Angeboten der Einrichtungen teilnehmen. Die Entwicklung zeigt dabei eine deutlich zunehmende Tendenz. 26 2008 187 Eltern als Stammbesucher/innen 2010 2011 2012 149 190 237 2013 347 2.5.5 Leistungsspektrum ► Prozentuale Verteilung der Leistungsarten im Jahresvergleich Leistungsarten 2004 2007 2012 2013 1 Sport, Spiel, Geselligkeit 2 Außerschulische Jugendbildung 3 Ferienprogramme Beratung / Individuelle Unterstüt4 zung Geschlechtergerechtigkeit und se5 xuelle Vielfalt 6 Angebot Partizipation 7 Förderung ehrenamtlicher Arbeit 8 Schulbezogene Angebote 9 Familienbezogene Angebote Interkulturelle / Internationale Ar10 beit Spielpäd. und erlebnispäd. Angebo11 te 12 Arbeitsweltbezogene Angebote 13 Spez. sozialpäd. Angebote Gemeinwesenbezogene 14 Angebote 46,1% 15,5% 1,6% 41,6% 15,6% 2,6% 40,6% 17,5% 3,8% 34,7% 13,2% 10,0% 1,7% 2,9% 2,6% 1,7% 6,9% 5,4% 6,2% 5,1% 5,8% 2,9% 2,3% 6,1% 4,7% 3,0% 1,9% 6,7% 4,9% 2,8% 1,9% 5,1% 4,0% 2,5% 1,7% 12,8% 5,2% 6,5% 3,1% 2,6% 2,5% 2,6% 2,5% 2,0% 1,4% 1,1% 3,6% 1,3% 1,2% 5,5% 1,0% 3,4% 0,9% 1,6% 2,3% 5,3% 100 % 100 % 100 % 100 % Deutliche Veränderungen (größer als 2 %) zeigen sich gegenüber 2013 innerhalb des Gesamtspektrums bei nachfolgenden Leistungsarten: 27 Sport, Spiel, Geselligkeit Außerschulische Jugendbildung Ferienprogramme Familienbezogene Angebote Interkulturelle / Intern. Arbeit Spez. sozialpäd. Angebote Gemeinwesenbez. Angebote Vergleich zu 2004 - 11,4 % - 2,3 % + 8,4 % + 6,7 % - 2,6 % + 2,3 % + 4,4 % Vergleich zu 2012 - 5,9 % - 4,3 % + 6,2 % + 7,7 % - 0,5 % - 2,1 % + 3,0 % Umverteilungen betreffen stets mehrere Leistungsarten. Das heißt, wenn ein Zuwachs (bzw. eine Abnahme) bei einer oder mehreren Leistungsarten erfolgt, ergibt sich folgerichtig auch eine Veränderung bei anderen Leistungsarten. Die fachlichen und inhaltlichen Schwerpunkte sind in Abhängigkeit von den jeweiligen Einrichtungen und Sozialräumen zu sehen und werden im Planungs- und Wirksamkeitsdialog jährlich neu abgestimmt. ► Summe der fachlich pädagogischen Angebotsstunden bei den hauptberuflichen Fachkräften im Jahresvergleich Fachl. päd. Angebotsstunden SOLL gem. Leistungsvereinbarungen 2004 2007 2012 2013 25.100 25.100 26.300 * 26.600 ** IST 29.469 29.370 30.961 29.745 Differenz SOLL - IST + 4.369 + 4.270 + 4.661 + 3.145 * plus 2 x 0,5 Stellen („SpieDie“ und BI „Rund um St. Josef“) ** plus 1,5 Stellen Schicksbaum (jedoch nur anteilig, da nicht ganzjährig besetzt) sowie unter Berücksichtigung von längeren Personalvakanzen in den Jugendeinrichtungen Forstwaldstraße und Thielenstraße Wie die Tabelle zeigt, lagen die tatsächlich geleisteten Angebotsstunden in den Einrichtungen bisher immer über den Mindesterwartungen. Die Differenz verringerte sich in 2013, nachdem insgesamt 2,5 Planstellen innerhalb der vergangenen Legislaturperiode neu geschaffen wurden. 2.5.6 Kooperation und Schnittstellenarbeit Die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen, Trägern und Einrichtungen gehört mit zu einem der elementaren Bestandteile von Offener Kinder- und Jugendarbeit. Schnittstellen ergeben sich besonders zu den Arbeitsfeldern gemäß der §§ 12, 13 und 14 SGB VIII sowie in der Umsetzung des § 8 a SGB VIII (Schutzauftrag der Jugendhilfe) und des § 72 a SGB VIII (Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen). 28 Weiterhin sind die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit innerhalb ihrer Arbeit und des Sozialraumes vielfältig vernetzt und kooperieren mit unterschiedlichsten Organisationen, Trägern und Personen (z.B. mit anderen Jugendeinrichtungen, mit verschiedenen Abteilungen des Fachbereichs Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung, mit Schulen, Bürgervereinen etc.). Ergänzt wird diese Zusammenarbeit durch „Runde Tische“ innerhalb der jeweiligen Jugendamtsbezirke. Diese Gremien setzen sich aus Vertretern/innen der einzelnen Fachabteilungen des Fachbereiches zusammen und gewährleisten einen ortsnahen, fachspezifischen und abteilungsübergreifenden Austausch. 2.5.7 Gebäude Nachfolgend aufgeführte Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit befinden sich im städtischen Eigentum: - „Villa K.“ - JZ am Wasserturm - Freizeitzentrum Süd - Herbertzstraße - „SpieDie“ - BI Rund um St. Josef - JZ Fischeln - Marienburg - Schicksbaum Nach Feststellung des Fachbereiches „Zentrales Gebäudemanagement / Gebäudeinstandhaltung“ besteht ein größerer Sanierungsbedarf bzw. Instandhaltungsstau bei 7 von 9 Einrichtungen. Die derzeitige Kostenschätzung umfasst dabei eine Größenordnung von insgesamt 1.906.000,--EUR (Stand: Oktober 2014). Einrichtung „Villa K.“ JZ am Wasserturm Freizeitzentrum Süd Herbertzstraße „SpieDie“ BI Rund um St. Josef JZ Fischeln Marienburg Schicksbaum Summe Kostenschätzung 658.000,--EUR 85.000.--EUR 615.000,--EUR 282.000,--EUR 10.000.--EUR (Weitere Sanierungsbedarfe werden noch ermittelt) 236.000,--EUR 20.000,--EUR Wird noch ermittelt ------1.906.000,--EUR 2.5.8 Spielmobil „Aktion Mobifant“ Das Aufgabenfeld der „Aktion Mobifant“ hat sich seit der Trägerübergabe im Jahre 1998 stark gewandelt und einige Erweiterungen erfahren. Über die ursprüngliche Arbeit als Spielmobil hinaus, bietet die „Aktion Mobifant“ mittlerweile ein breites Spek29 trum an Leistungen (zum Teil gemeinsam mit „KRETA“, der kreativen Etage im Trägerwerk für kirchliche Jugendarbeit der Region Krefeld im Bistum Aachen e. V.). • Spielewochen und Spielaktionen in Sozialräumen mit einer erlebnis- und angebotsarmen Infrastruktur • Spielpädagogische Beratung und Spieleverleih • Spielpädagogische Qualifizierung / Schulung von Multiplikatoren • Elternarbeit (z.B.„Elterntisch“ / parallel zu Spielewochen und Spielaktionen; Eltern-Kind-Seminare; spielpädagogische Elternberatung) • Themenorientierte Realisierung von Ausstellungen und Sonderprojekten wie z.B. „Abraham-Haus“ (Religion), „Pipette“ (Chemie), „Der Trick mit der Physik“ (Physik), „Wo tut’s weh?“ (Gesundheit), „Der Rhein und sein Gold“ (Kultur), „Die Weltreise einer Fleece-Weste“ (Globalisierung) • Betreuung und handwerkliche Einbindung von Jugendlichen mit problematischem Hintergrund (z.B. aus Fördermaßnahmen der Jugendsozialarbeit oder Jugendgerichtshilfe) • Logistische Abwicklung (z.B. Transporte, Unterstützung von Veranstaltungen Dritter) • Herstellung und Reparatur von Spielgeräten 2.6 Sozialraumprofile Der in § 2 Ziffer 2.1 SGB VIII als Jugendhilfeleistung ausgewiesene und in § 11 SGB VIII beschriebene Bereich der (Kinder- und) Jugendarbeit erfährt dort keine Einschränkung auf näher bestimmte Zielgruppen oder Defizite. Offene Kinder- und Jugendarbeit richtet sich somit grundsätzlich an alle Kinder und Jugendlichen. Daraus ergibt sich, dass die Offene Kinder- und Jugendarbeit nicht a priori auf Randgruppen und Benachteiligte ausgerichtet ist. Insofern gibt es auch grundsätzlich keinen Grund Sozialräume auszuschließen, die nach klassischem Verständnis keine sozialen Belastungsfaktoren aufweisen. Sehr wohl sollte aber gerade die Offene Kinder- und Jugendarbeit ihre Stärken in den Dienst der Kinder und Jugendlichen stellen, die Angebote am dringendsten nachfragen und/oder benötigen. Bei der Konzipierung von Angeboten muss sie daher die Lebenslagen der Kinder und Jugendlichen in ihrem Einzugsbereich mit berücksichtigen. Die nachfolgenden Sozialraumprofile sollen daher mit dazu beitragen, den strukturellen Bedarf an Offener Kinder- und Jugendarbeit in den jeweiligen Sozial- bzw. Planungsräumen zu erhellen. Die Sozialräume sind als Planungsräume ausgewiesen, die im Sinne von „Einzugsbereichen“ und unter Berücksichtigung „natürlicher Grenzen“ definiert wurden. Die jeweiligen Sozialraumprofile ergeben sich aus der Gegenüberstellung und Bewertung der Sozialraumindikatoren mit den gebildeten Durchschnittswerten für die Gesamtstadt. 30 Einschätzung von strukturellen Handlungsbedarfen * im Planungsraum bzw. Sozialraum Übersicht Planungsräume, Einrichtungen & Erreichungsquoten Sozialraumindikatoren Zielgruppen- und / oder themenspezifische Hervorhebungen Rubriken, Umsetzungsoptionen und Zeitrahmen Für die einrichtungsbezogene Einschätzung im Kontext der Planungsräume wurden folgende Rubriken zugrunde gelegt: • Bezirke • Planungsräume • Bewertung der Planungsräume • Basis- und Erreichungsquoten • Handlungsbedarfe aus fachlicher Sicht • Umsetzungsoptionen • Zeitrahmen Erläuterung zur Rubrik „Umsetzungsoptionen“ 1 Umschichtung vorhandener Ressourcen beim Träger bzw. im Planungsraum 2 Optimierung der Netzwerkarbeit und Schaffung von Synergien 3 Einsatz zusätzlicher Ressourcen seitens der Träger bzw. Akquisition zusätzlicher Ressourcen über Dritte 4 Umschichtung öffentlicher Mittel 5 Einsatz zusätzlicher öffentlicher Mittel Erläuterung zur Rubrik „Zeitrahmen“ Kurzfristig = Zeitraum < 2 Jahre Mittelfristig = Zeitraum < 5 Jahre Langfristig = Zeitraum > 5 Jahre 2.6.1 Sozialraumindikatoren Indikatoren Anteil der 6 – 18 jährigen an Kontext Offene Kinder- und Jugendarbeit als Teil der sozialen Infra31 der Wohnbevölkerung struktur richtet sich grundsätzlich an alle jungen Menschen (der § 11 SGB VIII beinhaltet keine Einschränkung auf bestimmte Zielgruppen oder Problemlagen). Haushalte mit 3 oder mehr Kindern Der Indikator geht davon aus, dass in der heutigen Zeit eine solche Familienkonstellation eine besondere Herausforderung und Belastung bedeuten kann. Geschwister als Ressource und Herausforderung, gegebenenfalls geteilte bzw. begrenzte zeitliche Ressource der Eltern und/oder gegebenenfalls der wirtschaftlichen Ressourcen. Im Zusammenhang mit Ein-Eltern-Familien stellt dies eine besondere Herausforderung und Belastung dar. Wohnumfeld Sozialräumliche und infrastrukturelle Situation vor Ort (z.B. Freiflächen, Spielflächen, Bewegungsmöglichkeiten). Kinder mit nur einem Erwachsenen im Haushalt (Alleinerziehende) Veränderung / Auflösung / Neuordnung familiärer Strukturen und damit verbundener schwieriger Sozialisationsbedingungen und Begleiterscheinungen. SGB II Empfänger Ökonomische Deprivation als gesellschaftliche AusGrenzungserfahrung (in Deutschland derzeit einer der Indikatoren für einen schlechteren Zugang zu erfolgreichen Bildungsabschlüssen). Anteil alleinerziehende SGB II Empfänger Je nach wirtschaftlicher Situation der Ein-Eltern-Familien ist die Inanspruchnahme von freizugänglichen und kostenfreien bzw. kostengünstigen Freizeit- und Bildungsmöglichkeiten unterschiedlich stark. Je schwächer die wirtschaftliche Situation, um so eher sind diese Familien auf entsprechende Angebote angewiesen. 32 2.6.2 Strukturelle und fachliche Einschätzungen im Kontext der Planungsräume (Alle Daten = Stand 31.12.2013) Bezirk: 1. West Planungsraum: 1.1 Westliche Innenstadt Bewertung des Planungsraumes Im Planungsraum leben 836 Kinder im Alter von 6 – 18 Jahren, dazu zählen die Sozialräume Stadtgarten und das Josefviertel. Der Anteil der Alleinerziehenden wie der Empfänger von SGB II liegt deutlich über dem Durchschnitt der Gesamtstadt. Der Anteil der Alleinerziehenden SGB II – Empfänger/innen liegt über dem Durchschnitt. Im Josefviertel gibt es kaum Frei-, Grün- und Spielflächen. Im Bereich Stadtgarten gibt es die gleichnamige Freifläche sowie in relativer 33 Nähe, den Kaiser-Wilhelm-Park. Im Josefviertel wachsen die Kinder in einem hohen Anteil der Familien zweisprachig auf. Erreichungsquote 15 % von 836 = 125 Kinder und Jugendliche im Alter von 6 – 18 Jahren sowie weitere Kinder und Jugendliche aus der angrenzenden Innenstadt, deren Sozialdaten deutlich über dem städtischen Durchschnitt liegen. Handlungsbedarf aus fachlicher Sicht Der Internationale Bund hatte die Leistungsvereinbarung für die „Villa K“ zunächst zum 31.12.2014 gekündigt, dann aber wieder zurückgezogen. In die Leistungsvereinbarung tritt, nach internen Umstrukturierungen beim Träger, die „Internationaler Bund West gGmbH“ ein. Die Personalstellen wurden in dem Zusammenhang auf 2 pädagogische Vollzeitstellen verringert. Diese Situation geht einher mit einer konzeptionellen Neuorientierung, die im weiteren Verlauf mit dem Träger abgestimmt wird. Der Handlungsbedarf aus dem letzten Kinder- und Jugendförderplan, die Personalsituation in der BI „Rund um St. Josef“ um eine Vollzeitstelle zu erweitern, wurde nur mit einer zusätzlichen halben Stelle umgesetzt. Eine weitere halbe Stelle wäre daher sinnvoll. In Ergänzung zu den Angeboten der Einrichtungen sollten im Planungsraum vermehrt mobile Angebote stattfinden (z.B. durch „Mobifant“) Umsetzungsoption und Zeitrahmen 2 und 3 : kurzfristig 5 : kurzfristig 34 Bezirk: 1. West Planungsraum 1.2 Benrad/Baackeshof Bewertung des Planungsraumes Im Planungsraum leben 1.496 Kinder im Alter von 6 – 18 Jahren. Der Planungsraum stellt sich als sehr heterogen strukturiert dar, d.h.: Tackheide, Lindental, Baackeshof, Hammerschmidtplatz und Gatherhof. Tackheide, Lindental und Hammerschmidtplatz sind Sozialräume mit geringen sozialen Belastungsfaktoren. In Tackheide liegt der Anteil der Alleinerziehenden und der SGB II Empfänger/innen unter dem städtischen Durchschnitt. In Lindental liegt der Anteil der der SGB II Empfänger/ innen und der Alleinerziehenden im SGB II – Bezug unter dem städtischen Durchschnitt. Am Hammerschmidtplatz liegt der Anteil der Familien mit 3 und mehr Kindern unter dem Durchschnitt. Gatherhof ist dagegen ein Sozialraum mit hohen sozialen Belastungsfaktoren. Das Wohnumfeld ist geprägt durch Mehrfamilienblocks und rudimentärer Infrastruktur. In Gatherhof liegt der Anteil der Familien mit 3 und mehr Kindern und der SGB II Empfänger/innen deutlich über, der Alleinerziehenden im SBG II - Bezug über dem städtischen Durchschnitt. Erreichungsquote 10 % von 1185 (Tackheide, Lindental, Baackeshof, Hammerschmidtplatz) = 119 sowie 15 % von 311 (Gatherhof) = 47. Insgesamt = 166 Handlungsbedarf aus fachlicher Sicht In der Jugendeinrichtung der Erlöserkirche ist nach einer längeren Schließungszeit die Offene Kinder- und Jugendarbeit August 2014 wieder aufgenommen worden. Die Jugendeinrichtung ist mit einer Vollzeitstelle ausgestattet und sollte zukünftig um mindestens eine weitere halbe Stelle ergänzt werden, um in „Spitzenzeiten“ eine Doppelbesetzung und einen durchgängigen Jahresbetrieb zu ermöglichen. Die Einrichtung sollte gut vernetzt mit den umliegenden Schulen, Jugendeinrichtungen und Jugendverbänden zusammen arbeiten (Lindentalschule, St. MichaelSchule, Jugend- und Begegnungsstätte Schicksbaum, Jugendverband SJD – Die Falken,). Die derzeitigen Ressourcen von SJD – Die Falken und St. Norbertus sollten erhalten bleiben. St. Norbertus verfügt über sehr gute räumliche Möglichkeiten und eine verlässliche ehrenamtliche Arbeit vor Ort. Zudem ist der Standort insbesondere durch die Nähe zur westlichen Innenstadt attraktiv. Die derzeit geleistet Arbeit wäre mit dem Einsatz einer pädagogischen Fachkraft durchaus noch ausbaufähig. Umsetzungsoption und Zeitrahmen 2 und 3 : kurzfristig 5 : mittelfristig 35 Bezirk: 1. West Planungsraum: 1.3 Kempener Feld/ Bückerfeldstraße plus Dieselstraße / Bezirk Nord) Bewertung des Planungsraumes Im Planungsraum leben 1.151 Kinder im Alter von 6 – 18 Jahren. Das Kempener Feld ist ein Sozialraum mit geringen sozialen Belastungsfaktoren. Die Bückerfeldstraße wie auch die Dieselstraße mit ihren Hochhaussiedlungen sind Sozialräume mit hohen sozialen Belastungsfaktoren und schlechter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr. Im Sozialraum Bückerfeldstraße liegt der Anteil der Alleinerziehenden, der SGB II Empfänger/innen und der Alleinerziehenden im SBG II – Bezug deutlich über, die Haushalte mit drei und mehr Kindern unter dem städtischen Durchschnitt. Im Sozialraum Dieselstraße liegt der Anteil der Haushalte mit drei und mehr Kindern, der Alleinerziehenden und der Alleinerziehenden im SBG II – Bezug deutlich über dem städtischen Durchschnitt. Im Sozialraum Dieselstraße wachsen die Kinder in vielen Familien zweisprachig auf. Erreichungsquote 10 % von 665 (Kempener Feld) = 67 sowie 15 % von 486 (Bückerfeldstraße, Dieselstraße) = 73. Insgesamt = 140 Handlungsbedarf aus fachlicher Sicht Bedingt durch die Sozialstruktur in den Sozialräumen Bückerfeldstraße und Dieselstraße wäre die Errichtung einer Offenen Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit mit zwei hauptberuflichen Kräften und angemessenen Sachmitteln erforderlich. Dieser Bedarf wurde bereits in früheren Jahren mehrfach benannt. Die Umsetzung scheiterte jedoch an fehlenden Räumlichkeiten. Der „Mitmach-Bauernhof für Kinder Mallewupp e.V.“ ist mit seinem Konzept und seiner Arbeit eine wertvolle Bereicherung, sowohl innerhalb des Sozialraumes als auch kommunal. Er kann aufgrund seiner begrenzten personellen, finanziellen und räumlichen Möglichkeiten jedoch nur eine begrenzte Zielgruppe ansprechen (Kinder jüngeren Alters). Mit der Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen könnte man an den vorhandenen Strukturen und der guten Arbeit des Vereins anknüpfen und somit zumindest teilweise den Bedarf an Offener Kinder- und Jugendarbeit decken. Aufgrund aktueller vereinsinterner Umstrukturierungen, bleibt allerdings zunächst die weitere Entwicklung abzuwarten. Umsetzungsoption und Zeitrahmen Parallel dazu sollte noch einmal die Möglichkeit einer Nutzung auf dem ehemaligen Kasernengelände an der Kempener Allee geprüft werden. 3 und 5 : kurzfristig 36 Bezirk: 1. West Planungsraum: 1.4 Schicksbaum Bewertung des Planungsraumes Im Planungsraum Schicksbaum leben 828 Kinder im Alter von 6 – 18 Jahren. Schicksbaum ist ein Neubaugebiet mit hohem Anteil an kinderreichen Familien. Daher liegt der Anteil der Familien mit 3 und mehr Kindern deutlich über dem Durchschnitt der Gesamtstadt. Der Anteil der Alleinerziehenden liegt unter dem Durchschnitt. In Schicksbaum wachsen die Kinder in vielen Familien zweisprachig auf. Erreichungsquote 15 % von 828 = 124 Kinder und Jugendliche im Alter von 6 – 18 Jahren Handlungsbedarf aus fachlicher Sicht Das neue „Jugend- und Begegnungszentrum Schicksbaum“ wurde im Oktober 2013 eröffnet und ist mit 1,5 Personalstellen ausgestattet. Die Einrichtung wird sehr gut frequentiert von vielen unterschiedlichen Gruppen besucht. Sehr häufig werden allerdings die Grenzen der räumlichen sowie personellen Ressourcen erreicht. Eine Aufstockung um eine weitere halbe Stelle wäre insofern sinnvoll. Des weiteren sollten die Räumlichkeiten durch einen Anbau, um einen weiteren Gruppenraum ergänzt werden. Eine Kooperation mit berufsbildenden Trägern in Form von Maßnahmen bzw. Projekten wäre hierbei denkbar. Umsetzungsoption und Zeitrahmen 3 und 5 : kurzfristig 37 Bezirk: 1. West Planungsraum: 1.5 Forstwald Bewertung des Planungsraumes Im Planungsraum leben 368 Kinder im Alter von 6 – 18 Jahren. Der Planungsraum liegt in „grüner“ Stadtrandlage, mit vorwiegender Einfamilienhaus-Bebauung ohne soziale Belastungsfaktoren. Der Anteil der Haushalte mit 3 und mehr Kindern sowie der Alleinerziehenden liegt unter dem städtischen Durchschnitt. Der Anteil der SGB II Empfänger/innen (inklusive der Alleinerziehenden im SBG II – Bezug) liegt deutlich unter dem städtischen Durchschnitt. Erreichungsquote 5 % von 368 = 18 Kinder und Jugendliche im Alter von 6 – 18 Jahren Handlungsbedarf aus fachlicher Sicht Es besteht kein Handlungsbedarf zur Errichtung einer einrichtungsbezogenen Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Es können Ressourcen in angrenzenden Sozialräumen oder regionale Angebote bzw. die verbandliche Jugendarbeit genutzt werden. Unter Berücksichtigung der sozialen und demographischen Situation im Planungsraum besteht aus fachlicher Sicht kein vordringlicher Handlungsbedarf (vgl. Pkt. 2.6) Umsetzungsoption und Zeitrahmen -- 38 Bezirk: Nord Planungsraum: 2.1 Alt-Inrath Bewertung des Planungsraumes Im Planungsraum Alt-Inrath leben 813 Kinder im Alter von 6 – 18 Jahren. Der Anteil der Alleinerziehenden und der SGB II Empfänger/ innen liegt deutlich über, der Alleinerziehenden im SBG II – Bezug über dem städtischem Durchschnitt. Erreichungsquote 15 % von 813 = 122 Kinder und Jugendliche im Alter von 6 – 18 Jahren Handlungsbedarf aus fachlicher Sicht Die Arbeit der Jugendeinrichtung „Marienburg“ wird unter räumlich sehr begrenzten Ressourcen durchgeführt. Die Jugendeinrichtung ist mit einer Vollzeitstelle ausgestattet und sollte kurzfristig um mindestens eine weitere halbe Stelle ergänzt werden. Aufgrund der räumlichen Einschränkung, könnte damit die Arbeit, in Abstimmung mit dem Träger, durch einen eigenen mobilen Ansatz ergänzt werden. Hinsichtlich der Außenfläche und der Mauerabgrenzung zum Neubaugebiet, wäre eine Maueröffnung wünschenswert, um den stark „eingegrenzten“ Charakter etwas aufzuheben. Umsetzungsoption und Zeitrahmen 5 : kurzfristig 39 40 Bezirk: 2. Nord Planungsraum: 2.2 Dyklage und Kliedbruch Bewertung des Planungsraumes Im Planungsraum Dyklage und Kliedbruch leben 1.063 Kinder im Alter von 6 – 18 Jahren. Die Fläche ist weitläufig und durchgrünt und größtenteils mit Einfamilienhäusern bebaut. Es ist ein sozial gering belasteter Planungsraum. Der Anteil der Alleinerziehenden, der Alleinerziehenden im SBG II – Bezug und der SGB II Empfänger/innen liegt unter dem städtischen Durchschnitt. Erreichungsquote 10 % von 1.063 = 106 Kinder und Jugendliche im Alter von 6 – 18 Jahren Handlungsbedarf aus fachlicher Sicht Es besteht kein Handlungsbedarf zur Errichtung einer einrichtungsbezogenen Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Es können Ressourcen in angrenzenden Sozialräumen oder regionale Angebote bzw. die verbandliche Jugendarbeit genutzt werden. Unter Berücksichtigung der sozialen und demographischen Situation im Planungsraum besteht aus fachlicher Sicht kein vordringlicher Handlungsbedarf (vgl. Pkt. 2.6) Umsetzungsoption und Zeitrahmen -- 41 Bezirk: 3. Hüls Planungsraum: 3.1 Hüls/ Hülser Berg Bewertung des Planungsraumes Im Planungsraum Hüls und Hülser Berg leben 1.877 Kinder im Alter von 6 – 18 Jahren. Neben dem kompakten und gewachsenen Ortskern sind verschiedene neue Wohngebiete entstanden. Insgesamt handelt es sich um einen großflächigen, sozial gering belasteten Planungsraum. Im Hülser Ortskern liegt der Anteil der Haushalte mit 3 und mehr Kindern, der SGB II Empfänger/innen sowie der Alleinerziehenden im SBG II – Bezug unter dem Durchschnitt der Gesamtstadt. In Hüls-West liegen die Anteile der Alleinerziehenden, der SGB II Empfänger/innen sowie der Alleinerziehenden im SGB II – Bezug ebenfalls unter dem städtischen Durchschnitt. In Hüls-Ost liegt der Anteil der Alleinerziehenden und der Alleinerziehenden im SBG II unter, während der Anteil der SGB II Empfänger/innen deutlich über dem Durchschnitt liegt. Erreichungsquote 10 % von 1.877 = 188 Kinder und Jugendliche im Alter von 6 – 18 Jahren Handlungsbedarf aus fachlicher Sicht Die Besucher/innen der Jugendeinrichtung Cäcilienstraße haben in der Regel keine Anbindung an die ansonsten gut frequentierten Angebote der Kirchen und Sportvereine in Hüls. Der überwiegende Teil der Kinder die die Einrichtung besuchen, gehen zur Hauptschule bzw. Förderschule. Die Jugendeinrichtung ist mit einer Vollzeitstelle ausgestattet. Aufgrund der Besucherstruktur und hohen Besucherzahlen, sollte diese Stelle um eine weitere Vollzeitstelle ergänzt werden. Umsetzungsoption und Zeitrahmen 2, 3 und 5 : kurzfristig 42 Bezirk: 4. Mitte Planungsraum: 4.1 Innenstadt Bewertung des Planungsraumes Erreichungsquote Handlungsbedarf aus fachlicher Sicht Im Planungsraum leben 3.233 Kinder im Alter von 6 – 18 Jahren. Die gesamte Innenstadt besteht aus Sozialräumen mit hohen sozialen Belastungsfaktoren. Die Innenstadt hat wenig Grün-, Frei- und Spielflächen. In der Innenstadt liegt der Anteil der SGB II Empfänger/innen deutlich über dem Durchschnitt der Gesamtstadt. Der Anteil der Alleinerziehenden im SBG II – Bezug liegt in der Innenstadt über, im Sozialraum Bleichpfad deutlich über dem Durchschnitt. In den Sozialräumen Vier Wälle, Drießendorf, Bleichpfad/ Wiedstraße und Stephanplatz liegt der Anteil der Haushalte mit Alleinerziehenden deutlich über bzw. am Karlsplatz/ Neusser Straße und dem Hardenbergviertel über dem städtischen Durchschnitt. Der Anteil der Familien mit drei und mehr Kindern liegt in Drießendorf und am Stephanplatz unter dem städtischen Durchschnitt. In der Innenstadt (Hardenbergviertel, Vier Wälle, Karlsplatz, Neußerstraße und Bleichpfad) wachsen die Kinder in einem sehr hohen Anteil der Familien zweisprachig auf. 15 % von 3233 = 485 Kinder und Jugendliche im Alter von 6 – 18 Jahren Die Bedarfslage in der gesamten Innenstadt (und zum Teil in den angrenzenden Sozialräumen) ist außerordentlich hoch. Der Handlungsbedarf aus dem letzten Kinder- und Jugendförderplan, die Personalsituation im „SpieDie“ um eine Vollzeitstelle zu erweitern, wurde nur mit einer zusätzlichen halben Stelle umgesetzt. Die nach wie vor äußerst schwierigen Ausgangslagen bei vielen Besucher / innen und deren Familien erfordern eine intensive Arbeit sowie ein hohes Maß an Kontinuität und Verbindlichkeit. Bedingt durch die Kombination von öffentlichem Spielplatz und Freifläche der Jugendeinrichtung auf dem gleichen Gelände, hat das „SpieDie“ zudem einen extrem hohen Zulauf. Um den Anforderungen gerecht werden zu können, bedarf es der Aufstockung um eine weitere halbe Stelle. Die Jugendeinrichtung der Friedenskirche ist mit einer Fachkraftstelle und einem Stellenanteil von 77% ausgestattet und sollte eine zusätzliche Vollzeitstelle erhalten, um in „Spitzenzeiten“ eine Doppelbesetzung und einen durchgängigen Jahresbetrieb zu ermöglichen. Darüber hinaus könnte damit eine anzustrebende Verzahnung mit dem „Kulturpunkt“ der Friedenskirche ermöglicht werden. Die Beratungsstelle „together Krefeld“, bietet einen städtischen und überregionalen Treffpunkt vor allem für Lesben und Schwule. Ein Erhalt der Einrichtung nach dem Auslaufen der bestehenden Landesförderung (Ende 2016) sollte angestrebt werden, da ansonsten eine professionelle und kompetente Begleitung und Unterstützung der genannten Zielgruppe entfallen würde. Mit der Beratungsstelle wurden zudem Gespräche geführt, die eine intensivere Kooperation mit den Jugendeinrichtungen zum Ziel hatte. Das „Cafe Oje“ deckt mit 2 Vollzeitstellen den Bedarf im Sozialraum Bleich- 43 Umsetzungsoption und Zeitrahmen pfad ab. 2, 3 und 5 : mittelfristig 5 (SpieDie) : kurzfristig 44 Bezirk: 4. Mitte Planungsraum: 4.2 Bismarckviertel Bewertung des Planungsraumes Im Planungsraum leben 477 Kinder im Alter von 6 – 18 Jahren. Es handelt es sich um einen relativ kleinen Planungsraum mit höherwertigem Wohnraum. Er liegt in der Nähe des Stadtzentrums, mit guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und daher guter Erreichbarkeit von Infrastruktur außerhalb des Planungsraums. Die Anteile der Haushalte mit 3 und mehr Kindern, der SGB II Empfänger/innen sowie der Alleinerziehenden im SBG II – Bezug liegen unter dem städtischen Durchschnitt. Erreichungsquote 5 % von 477 = 24 Kinder und Jugendliche im Alter von 6 – 18 Jahren Handlungsbedarf aus fachlicher Sicht Es besteht kein Handlungsbedarf zur Errichtung einer einrichtungsbezogenen Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Es können Ressourcen in angrenzenden Sozialräumen oder regionale Angebote bzw. die verbandliche Jugendarbeit genutzt werden. Unter Berücksichtigung der sozialen und demographischen Situation im Planungsraum besteht aus fachlicher Sicht kein vordringlicher Handlungsbedarf (vgl. Pkt. 2.6) Umsetzungsoption und Zeitrahmen -- 45 Bezirk: 5. Süd Planungsraum: 5.1 Südbezirk Bewertung des Planungsraumes Im Planungsraum leben 1.968 Kinder im Alter von 6 – 18 Jahren. Der Südbezirk teilt sich in Lehmheide und Dießem. Das Gelände am Freizeitzentrum Süd (Dießem) dient ebenso wie das Freigelände an der „Alte Gladbacher Straße“ (Lehmheide) der Naherholung. Dießem ist ein Sozialraum mit mittleren sozialen Belastungsfaktoren. Der Anteil der Empfänger von SGB II liegt über dem Durchschnitt, ebenso der Anteil der Alleinerziehenden im SBG II – Bezug. Bei Lehmheide handelt es sich um einen Sozialraum mit hohen sozialen Belastungsfaktoren. Die Anteile der Familien mit drei und mehr Kindern, wie der Empfänger von SGB II liegen deutlich über dem gesamtstädtischen Durchschnitt. Der Anteil der Alleinerziehenden im SBG II – Bezug liegt über dem Durchschnitt. Im Südbezirk wachsen die Kinder in einem sehr hohen Anteil der Familien zweisprachig auf. Erreichungsquote 15 % von 1543 (Lehmheide) = 231 sowie 10 % von 425 (Dießem) = 43. Insgesamt = 274 Handlungsbedarf aus fachlicher Sicht Das Freizeitzentrum Süd stellt unter anderem mit der Multifunktionshalle und dem weitläufigen Außengelände, neben den Veranstaltungen und Angeboten für den Sozialraum, viele kommunale Bezüge her. Die Planstellensituation ist ausreichend. Entsprechend des Rahmenkonzeptes, wird die Offene Kinder- und Jugendarbeit des katholischen Kirchengemeindeverbunds Krefeld Süd als eine Einheit mit zwei Dependancen verstanden (Einrichtung „Canapee“ und „Spielbox“ Alte Gladbacher Straße). Die Einrichtung „Canapee“ verfügt über eine Vollzeit-Planstelle. Die Kirchengemeinde bringt seit 2004 aus Bistumsmitteln zusätzlich eine sozialpädagogische Fachkraft mit 300 Angebotsstunden mit ein. Damit wird die bisher geleistete Arbeit an zwei Standorten seit 2014 noch enger verzahnt. Bereits im vorangegangenen Förderplan wurde eine zusätzliche Vollzeitstelle angeregt. Der Sozialraum Lehmheide mit seinen sozialen Problemlagen erfordert eine Aufstockung des Fachpersonals. Diesem Bedarf trug das Bistum mit der Eigenfinanzierung der vorgenannten Kraft (mit 300 Stunden) bereits Rechnung. Ergänzt werden sollte dieser Ansatz mit einer kommunal finanzierten Aufstockung (um 70 %) auf eine Vollzeitstelle. Neben der personellen Aufstockung wäre auch die Installation einer Sanitäranlage sinnvoll. Umsetzungsoption und Zeitrahmen 1, 2, 3, und 5 : kurzfristig 46 Bezirk: 6. Fischeln Planungsraum: 6.1 Stahldorf Bewertung des Planungsraumes Im Planungsraum leben 659 Kinder im Alter von 6 – 18 Jahren. Stahldorf ist ein Sozialraum mit mittleren sozialen Belastungsfaktoren. Die Anteile der Familien mit 3 und mehr Kindern liegen deutlich über dem Durchschnitt der Gesamtstadt, der Alleinerziehenden im SBG II – Bezug über dem Durchschnitt. In Stahldorf wachsen die Kinder in einem hohen Anteil der Familien zweisprachig auf. Erreichungsquote 15 % von 659 = 99 Kinder und Jugendliche im Alter von 6 – 18 Jahren Handlungsbedarf aus fachlicher Sicht Die Jugendeinrichtung „Stahlnetz“ ist seit 2005 in einem Mietobjekt der Wohnstätte an der Oberschlesienstraße untergebracht. Der Mietvertrag mit der Wohnstätte läuft zunächst bis Oktober 2017. Die Fa. Outokumpu übernimmt bis dahin einen Teil der Mietkosten. Durch die Erhöhung der Kaltmiete und dem Anstieg der Nebenkosten, ist nach Angaben des Trägers im Planungs- und Wirksamkeitsdialog die Pauschale für die gebäudespezifischen Kosten nicht auskömmlich. Es entsteht dem Träger jährlich ein Defizit. Die Jugendeinrichtung ist mit einer Fachkraftstelle in Vollzeit ausgestattet. Eine Aufstockung um mindestens eine weitere Stelle wäre sinnvoll, um eine Doppelbesetzung und einen durchgängigen Jahresbetrieb zu ermöglichen. Umsetzungsoption und Zeitrahmen 2 und 5 : mittelfristig 3 : kurzfristig 47 Bezirk: 6. Fischeln Planungsraum: 6.2 Fischeln/Königshof Bewertung des Planungsraumes Im Planungsraum leben 2.322 Kinder im Alter von 6 – 18 Jahren. Der Planungsraum Fischeln/Königshof ist ein relativ großer Vorort mit gewachsener Sozialstruktur, der sich sukzessive durch verschiedene Neubaugebiete erweitert. Königshof, Niederbruch, Fischeln-Ost und Fischeln-West sind gering belastete Sozialräume. In Königshof liegen die Anteile der Familien mit 3 oder mehr Kindern und der SGB II Empfänger/innen unter dem städtischen Durchschnitt. In Niederbruch liegen die Anteile der Alleinerziehenden und der Empfänger von SGB II sowie der Alleinerziehenden im SGB II - bezug unter dem Durchschnitt. In Fischeln-Ost liegen die Anteile der Empfänger von SGB II sowie der Alleinerziehenden im SGB II - Bezug unter dem Durchschnitt. In Fischeln-West liegen die Anteile der Alleinerziehenden und der Empfänger von SGB II deutlich unter dem Durchschnitt. Die sozialen Belastungsfaktoren im statistischen Bezirk Grevenbroicher Straße / Erkelenzer Straße liegen im städtischen Durchschnitt. Erreichungsquote 10 % von 2.322 = 232 Kinder und Jugendliche im Alter von 6 – 18 Jahren Handlungsbedarf aus fachlicher Sicht Der Bedarf an Offener Kinder- und Jugendarbeit kann durch das Jugendzentrum Fischeln mit den vorhandenen Ressourcen abgedeckt werden. Die Einrichtung führt auch ein eigenes mobiles Angebot durch, im Bereich Grevenbroicher Straße und verschiedener Neubaugebiete. In unmittelbarer Nähe zur Jugendeinrichtung gibt es drei Schulformen, mit denen in der Vergangenheit punktuell kooperiert wurde. Diese Kooperation sollte weiter ausgebaut werden (gegebenenfalls unter Berücksichtigung zusätzlicher Honorarkräfte). Umsetzungsoption und Zeitrahmen 2, 3 : kurzfristig 48 Bezirk: 7. Oppum/ Linn Planungsraum: 7.1 Linn Bewertung des Planungsraumes Im Planungsraum leben 690 Kinder im Alter von 6 – 18 Jahren. Neben dem historischen Ortskern, besteht Linn aus mehreren kleinen Wohnvierteln mit Siedlungscharakter sowie größeren Gewerbeflächen. Die sozialen Belastungsfaktoren liegen im städtischen Durchschnitt. Erreichungsquote 10 % von 690 = 69 Kinder und Jugendliche im Alter von 6 – 18 Jahren Handlungsbedarf aus fachlicher Sicht Der Förderverein Offene Jugendarbeit Linn e.V. nahm 2009 seine Arbeit auf und hat in der vergangenen Legislatur einige mobile Angebote durchgeführt. Trotz intensiver Suche und vorübergehender Zwischenlösungen konnten keine geeigneten Räumlichkeiten für Offene Kinder- und Jugendarbeit gefunden werden. Seitdem ist der Verein die einzige Anlaufstelle für Kinder und jugendliche in Linn. Im Verein engagieren sich ausschließlich Ehrenamtliche. Sinnvoll wäre eine stärkere Kooperation mit den örtlichen Sportvereinen und mobilen Anbietern (z.B. „Mobifant“ und / oder Sportparkmobil des Sportclubs Bayer 05 Uerdingen e.V.). Dies erfordert eine stärkere Unterstützung und Koordinierung als bisher. Umsetzungsoption und Zeitrahmen 2 und 3 : kurzfristig 49 Bezirk: 7. Oppum/ Linn Planungsraum: 7.2 Glockenspitz/ Oppum Süd und 7.3 Oppum-Bahnhof Bewertung des Planungsraumes Im Planungsraum leben 1.747 Kinder im Alter von 6 – 18 Jahren. Oppum ist weitläufig sowie durch die Bahntrasse und die Untergath getrennt und umfasst die Sozialräume Oppum-Bahnhof, Herbertzstraße, Oppum-Süd und Glockenspitz. Die Sozialstruktur ist in Oppum relativ heterogen. Oppum-Süd und Glockenspitz sind Sozialräume mit geringen sozialen Belastungsfaktoren. Im statistischen Bezirk Glockenspitz liegen die Anteile der Familien mit drei und mehr Kindern und der SGB II Empfänger/innen unter dem städtischen Durchschnitt. In Oppum-Süd liegen die Anteile der Alleinerziehen-den, der Alleinerziehenden im SBG II – Bezug, der SGB II Empfänger/innen und der Haushalte mit 3 und mehr Kindern unter dem Durchschnitt. Oppum-Bahnhof ist ein Sozialraum mit mittleren sozialen Belastungsfaktoren, in dem die die Sozialraumindikatoren im städtischen Durchschnitt liegen. Die Herbertzstraße ist ein Sozialraum mit hohen sozialen Belastungsfaktoren. Die Anteile der Familien mit drei und mehr Kindern liegen deutlich über, der Alleinerziehenden unter dem Durchschnitt. In vielen Familien wachsen die Kinder zweisprachig auf. Nach dem Abriss von Wohneinheiten auf der Herbertzstraße und durch die geplante Neubebauung wird sich das Bild künftig verändern (bisher ist aber noch unklar wie). Die bisher in den Wohnblocks lebenden Bewohner/innen sind zum Teil innerhalb des Sozialraumes bzw. in andere Stadtteile umgezogen. Erreichungsquote 15 % von 1.747 = 262 Handlungsbedarf aus fachlicher Sicht Die Jugendeinrichtung Herbertzstraße besuchen auch zahlreiche junge Menschen aus anderen Sozialräumen. Dies sind z.B. Personen die zuvor im Bereich Herbertzstraße gewohnt haben oder auch junge Bewohner aus den Flüchtlingsunterkünften Siemesdyk (Planungsraum Fischeln). Die Einrichtung spricht neben den 6 – 18 Jährigen auch junge Volljährige bis einschließlich 26 Jahre sowie Eltern an. Eine Besonderheit der Einrichtung besteht im sehr engen Kontakt zwischen den Mitarbeitern/innen der Einrichtung und Bewohnern. Die Einrichtung kooperiert zudem sehr eng mit der benachbarten Bodelschwingh-Förderschule. Durch die enge Verzahnung der Jugendeinrichtungen „Casablanca“ und „Kagawa“ (auch auf Trägerebene) sind weiterhin innerhalb des Planungsraumes eine Vielzahl von Synergien geschaffen worden. Die vorhandenen Jugendeinrichtungen decken strukturell den Bedarf für den gesamten Planungsraum. Umsetzungsoption und Zeitrahmen 3 : kurzfristig 50 Bezirk: 8. Ost Planungsraum: 8.1 Traar/ Verberg/ Bockum Bewertung des Planungsraumes Im Planungsraum leben 3.364 Kinder im Alter von 6 – 18 Jahren. Die Planungsräume Traar und Verberg sind bevorzugte Wohngebiete in Stadtrandlage mit vielen Grünflächen. In Traar liegen die Anteile der Haushalte mit 3 und mehr Kindern sowie der Alleinerziehenden unter, der SGB II Empfänger/ innen und der Alleinerziehenden im SBG II – bezug deutlich unter gesamtstädtischen Durchschnitt. In Verberg liegen die Anteile der Alleinerziehenden, der SGB II Empfänger/innen und der Alleinerziehenden im SBG II – Bezug unter dem Durchschnitt. Bockum ist ein weitläufiges, innerstädtisches Wohngebiet und ein Sozialraum mit geringer sozialer Belastung, guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und guter Infrastruktur. In Bockum-Ost und Bockum-West liegen die Anteile der Haushalte mit 3 und mehr Kindern unter, der SGB II Empfänger/innen und der Alleinerziehenden im SBG II – Bezug deutlich unter dem städtischem Durchschnitt. In Bockum-Süd liegen der Anteil der Alleinerziehenden und der Alleinerziehenden im SBG II – Bezug unter, der Anteil der SGB II Empfänger/innen deutlich unter dem Durchschnitt. Erreichungsquote 10 % von 2.289 (Bockum) = 229 sowie 5 % von 1.075 (Traar, Verberg) = 54. Insgesamt = 283 Handlungsbedarf aus fachlicher Sicht Es besteht kein Handlungsbedarf für eine einrichtungsbezogene Offene Kinder- und Jugendarbeit. Allerdings sollten mobile Angebote berücksichtigt werden (z.B. „Mobifant“ oder „Sportparkmobil“ des Sportclubs Bayer 05 Uerdingen e.V.). Darüber hinaus können Ressourcen in angrenzenden Sozialräumen oder regionale Angebote bzw. die verbandliche Jugendarbeit genutzt werden. Umsetzungsoption und Zeitrahmen -- 51 Bezirk: 8. Ost Planungsraum: 8.2 Gartenstadt/ Elfrath Bewertung des Planungsraumes Im Planungsraum leben 738 Kinder im Alter von 6 – 18 Jahren. Die Bereiche Gartenstadt und Elfrath sind durch eine vierspurige Straßentrasse voneinander getrennt. Gartenstadt ist ein Sozialraum mit mittleren sozialen Belastungsfaktoren. Dort liegen der Anteil der Alleinerziehenden über und der Haushalte mit 3 und mehr Kindern unter dem Durchschnitt der Gesamtstadt. Elfrath ist ein Sozialraum mit geringen sozialen Belastungsfaktoren. Der Anteil der SGB II Empfänger/innen liegt unter dem Durchschnitt. Erreichungsquote 15 % von 738 = 111 Kinder und Jugendliche im Alter von 6 – 18 Jahren (plus Besucher/innen aus dem angrenzenden Planungsraum 8.1) Handlungsbedarf aus fachlicher Sicht Offene Kinder- und Jugendarbeit wird im Planungsraum von der Einrichtung „Funzel“ mit angemessenen personellen Ressourcen angeboten. Allerdings weist der Träger in einem Schreiben vom 16.01.2015 ausdrücklich darauf hin, dass er eine alleinige Finanzierung der stetig steigenden Kosten für die „Funzel“ nicht mehr übernehmen kann. Da der Träger nur eine Festbetragsfinanzierung erhält, strebt er eine Gleichbehandlung zu anderen Trägern an, die im Rahmen der Leistungsvereinbarung eine prozentuale Anteilsförderung plus Pauschalförderung erhalten (vgl. Pkt. 2.3.1). Durch die Einrichtung werden, mit zusätzlichen finanziellen Mitteln der Bezirksvertretung, punktuell auch eigene mobile Angebote in Elfrath durchgeführt („Kinder-Funzel“). Die Einrichtung hat über den Planungsraum hinaus auch regionale Bedeutung, insbesondere bei Veranstaltungen im Musikbereich. Durch die Zusammenarbeit mit der Bodelschwingh-Förderschule werden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene auch aus anderen Sozialräumen angesprochen. Umsetzungsoption und Zeitrahmen 3 : kurzfristig 52 Bezirk: 9. Uerdingen Planungsraum: 9.1 Uerdingen Bewertung des Planungsraumes Im Planungsraum leben 1.922 Kinder im Alter von 6 – 18 Jahren. Uerdingen ist ein relativ großer Planungsraum mit mittleren sozialen Belastungsfaktoren. In Uerdingen-Stadtpark liegen die Anteile der Haushalte mit 3 und mehr Kindern über, der SGB II Empfänger/innen unter dem Durchschnitt der Gesamtstadt. In Uerdingen-Markt liegt der Anteil der Haushalte mit 3 und mehr Kindern unter dem Durchschnitt. In Uerdingen-Nord liegen die Indikatoren im Durchschnitt. Erreichungsquote 10 % von 1.922 = 192 Kinder und Jugendliche im Alter von 6 – 18 Jahren Handlungsbedarf aus fachlicher Sicht Die Jugendeinrichtung „Jojo“ ist mit einer Planstelle in Vollzeit ausgestattet. Eine personelle Erweiterung um eine weitere Vollzeitstelle, wäre sinnvoll eine Doppelbesetzung und einen durchgängigen Jahresbetrieb zu ermöglichen. Seit 2006 finanziert das Bistum Aachen eine 25 % Stelle, um mehr Kontinuität in der Einrichtung zu ermöglichen und ebenso punktuell die Chance der paritätischen Besetzung herzustellen. Für eine Aufstockung spricht ebenfalls die Größe des Planungsraumes und die absolute Zahl von Kindern und Jugendlichen, die im Planungsraum leben. Zudem liegt die Von-Ketteler-Hauptschule (zukünftig die Gesamtschule Uerdingen) in unmittelbarer Nähe zur Einrichtung, mit der in der Vergangenheit bereits punktuell kooperiert wurde. Diese Kooperation sollte weiter ausgebaut werden, erfordert allerdings zusätzliche Kapazitäten. Umsetzungsoption und Zeitrahmen 2 und 3 : kurzfristig 5 : mittelfristig 53 54 Bezirk: 9. Uerdingen Planungsraum: 9.2 Gellep-Stratum Bewertung des Planungsraumes Im Planungsraum leben 267 Kinder im Alter von 6 – 18 Jahren. Der Planungsraum liegt in Stadtrandlage und weist keine sozialen Belastungsfaktoren auf. Die Anteile der Alleinerziehenden und der Alleinerziehenden im SBG II – Bezug liegen unter, der Anteil der SGB II Empfänger/ innen deutlich unter dem städtischen Durchschnitt. Erreichungsquote 5 % von 267 = 13 Kinder und Jugendliche im Alter von 6 – 18 Jahren Handlungsbedarf aus fachlicher Sicht Es besteht kein Handlungsbedarf zur Errichtung einer Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Es können Ressourcen in angrenzenden Sozialräumen oder regionale Angebote bzw. die verbandliche Jugendarbeit genutzt werden. Der ehemalige „Juki-Treff“ hat seine Arbeit eingestellt. Die Mobilraumanlage auf dem Schulhof der alten Schule wurde zum Sportplatz in Linn versetzt. Unter Berücksichtigung der sozialen und demographischen Situation im Planungsraum besteht aus fachlicher Sicht kein vordringlicher Handlungsbedarf (vgl. Pkt. 2.6) Umsetzungsoption und Zeitrahmen -- 55 2.7 Bezirksjugendarbeit In der Bezirksjugendarbeit sind derzeit 3 hauptamtliche Fachkräfte tätig (zwei Vollzeitstellen und eine Teilzeitstelle mit 29,5 Wochenstunden). Das Aufgabenspektrum, die fachlichen Standards, das Anforderungsprofil wie auch öffentliche Erwartungshaltungen haben sich in den vergangenen Jahren deutlich erhöht, insbesondere bedingt durch: • einen erweiterten und intensiveren Planungs-, Berichts-, Organisations- und Evaluationsaufwand im Kontext der Qualitätsentwicklung (z.B. Planungs- und Wirksamkeitsdialoge), • gestiegene Kooperationsbedarfe (z.B. mit Schulen, im Rahmen von Veranstaltungen und innerhalb der Bezirke), • erhöhte Fachberatungsbedarfe (auch im Kontext ehrenamtlicher Arbeit), • Unterstützung der Jugendverbände • die Begleitung des Jugendbeirates, • die Organisation der Ferienganztagsbetreuungen, • den Aufbau und die Pflege internationaler Zusammenarbeit / Projekte, • Durchführung von kommunal relevanten, aber auch überregional beachteten, Maßnahmen, Veranstaltungen und Projekten z.B. im Rahmen der sozialen und kulturellen Bildung (für die zum Teil zusätzliche Landesmittel, Sponsorenmittel oder sonstige Drittmittel akquiriert werden). Die Bezirksjugendarbeit in Krefeld hat somit nicht nur eine reine Fachberatungsfunktion. Darüber hinaus nimmt sie auch weitreichende planerische, organisatorische sowie koordinierende Aufgaben wahr und initiiert themen- wie auch zielgruppenorientierte Impulsveranstaltungen. 2.8 Handlungsbedarfe aus fachspezifischer Sicht 2.8.1 Kooperation mit Schule Spätestens mit der Diskussion um kommunale Bildungslandschaften erlebte auch die Deutung und Interpretation des Bildungsbegriffes an sich eine neue Renaissance. Der erste Bericht über Bildung in Deutschland geht in dem Zusammenhang von der Leitidee „Bildung im Lebenslauf“ aus und schließt damit, neben der formalen Bildung, auch die non-formale und informelle Bildung explizit mit ein (vgl. Konsortium Bildungsberichterstattung 2006, S. 2). Bildungslandschaft bedeutet daher nicht nur eine formale Vernetzung von Institutionen, sondern es geht um die sinnvolle und nachhaltige Verknüpfung dieser formalen, nonformalen und informellen Bildungsinhalte und Bildungsprozesse. Die Notwendigkeit einer solchen Verknüpfung und engeren Kooperation zeigt sich ebenso an der Entwicklung der Trägerlandschaft im Bereich der schulischen Ganztagsangebote, in die eine Vielzahl von Trägern der freien Jugendhilfe eingebunden sind (zu denen mittlerweile auch einige, ehemals reine Schulfördervereine, gehören). Dies erfordert von Seiten der Jugendhilfe eine intensivere Begleitung und Unterstützung im Rahmen der Fachaufsicht (vgl. § 79 Abs. 1 SGB VIII: „Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben für die Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch die Gesamtverantwortung, einschließlich der Planungsverantwortung“). 56 Zu berücksichtigen ist weiterhin der § 8 a SGB VIII (Schutzauftrag der Jugendhilfe) sowie der § 72 a SGB VIII (Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen). Mit Blick auf den Ausbau von Ganztagsangeboten im Bereich der Sekundarstufe I und den Altersgruppen die hierbei angesprochen werden, sollte es eine stärkere Abstimmung zwischen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und Schule geben. Die Altersgruppe in der Sekundarstufe I korreliert sehr stark mit der überwiegenden Altersgruppe bei den Stammbesuchern/innen in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, im Alter von 10 – 14 Jahren. Es liegt daher nahe, gerade für diese Altersgruppe abgestimmte Konzepte im Rahmen der nonformalen und informellen Bildung zu entwickeln. Wie sehr sich die Bildungs- und Erziehungsziele von Kinder- und Jugendarbeit (damit auch der Offenen Kinder- und Jugendarbeit) und Schule dabei ähneln verdeutlicht die nachfolgende Gegenüberstellung. § 1 Abs. 1, SGB VIII (KJHG) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. § 1 Abs. 1 Schulgesetz NRW Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage und Herkunft und sein Geschlecht ein Recht auf schulische Bildung, Erziehung und individuelle Förderung. § 11 Abs. 1, SGB VIII (KJHG) Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mit gestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. § 2 Abs. 2 Schulgesetz NRW Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor der Würde des Menschen und Bereitschaft zum sozialen Handeln zu wecken, ist vornehmstes Ziel der Erziehung. Die Jugend soll erzogen werden im Geist der Menschlichkeit, der Demokratie und der Freiheit, zur Duldsamkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen, zur Verantwortung für Tiere und die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, in Liebe zu Volk und Heimat, zur Völkergemeinschaft und zur Friedensgesinnung. § 2 Abs. 1, Drittes Ausführungsgesetz z. KJHG NRW Die Kinder- und Jugendarbeit soll durch geeignete Angebote die individuelle, soziale und kulturelle Entwicklung junger Menschen unter Berücksichtigung ihrer Interessen und Bedürfnisse fördern. Sie soll dazu beitragen, Kindern und Jugendlichen die Fähigkeit zu solidarischem Miteinander, zu selbst bestimmter Lebensführung, zu ökologischem Bewusstsein und zu nachhaltigem umweltbewusstem Handeln zu vermitteln. Darüber hinaus soll sie zu eigenverantwortlichem Handeln, zu gesellschaftlicher Mitwirkung, zu demokratischer Teilhabe, zur Auseinandersetzung mit friedlichen Mitteln und zu Toleranz gegenüber verschiedenen Weltanschauungen, Kulturen und Lebensformen befähigen. § 2 Abs. 4 Schulgesetz NRW Die Schule vermittelt die zur Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Werthaltungen und berücksichtigt dabei die individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler. Sie fördert die Entfaltung der Person, die Selbstständigkeit ihrer Entscheidungen und Handlungen und das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl, die Natur und die Umwelt. Schülerinnen und Schüler werden befähigt, verantwortlich am sozialen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, beruflichen, kulturellen und politischen Leben teilzunehmen und ihr eigenes Leben zu gestalten. In 2013 kooperierten 13 Jugendeinrichtungen mit insgesamt 28 Schulen: 9 Grundschulen, 5 Hauptschulen, 2 Realschulen, 3 Gymnasien, 3 Gesamtschulen, 4 Förderschulen und 2 Berufskollegs. Die Angebotsformen umfassten dabei z.B. Trainings / soziale Gruppenarbeit, Seminare, Projekte und Freizeitangebote. Nachfolgend wird verdeutlicht, auf welchen Ebenen und in welchen Bereichen der Kooperation zwischen Offener Kinder- und Jugendarbeit und Schule noch Gestaltungsmöglichkeiten gesehen werden. • Strukturelle Voraussetzungen vor Ort schaffen Um eine nur von engagierten Einzelpersonen abhängige Kooperation zu vermeiden, bedarf es eines strategischen Austausches zwischen den Organisationen auf „Augenhöhe“. Dazu gehören z.B. regelmäßige Treffen auf Entscheidungsebene, in denen die Form der Zusammenarbeit erörtert, vereinbart und reflektiert wird (inkl. Absprachen hinsichtlich der Zusammenarbeit und Fortbildung multiprofessioneller Teams). • Inhaltliche Schnittstellen klären 57 Wo die gemeinsamen Schnittstellen liegen, ergibt sich schon aus den Bildungs- und Erziehungszielen laut SGB VIII / KJHG, Drittes Ausführungsgesetz zum KJHG NRW und Schulgesetz NRW (vgl. Gegenüberstellung). Ausgangspunkt für eine Klärung wäre gegebenenfalls zunächst ein Austausch über favorisierte, auf bisherigen Einschätzungen und Erfahrungen der beteiligten Kooperationspartner beruhende, Schwerpunkte und Akzente. • Gemeinsam pädagogische Konzepte entwickeln Dies betrifft sowohl schulzeitintegrierte als auch außerschulische Angebote. Voraussetzung ist eine konkrete Bedarfsermittlung (Förderbedarfe) auf der Basis analytischer und diagnostischer Bewertungen (subjekt-, themen- und gegebenenfalls sozialraumorientiert) sowie pädagogisch motivierter Handlungserfordernisse. • Verbindlichkeiten herstellen Der Abschluss von gemeinsamen Vereinbarungen wird noch zu wenig genutzt. Es sollte daher angestrebt werden, dieses Instrument stärker zu kommunizieren mit dem Ziel, es als Grundlage für eine konstruktive, effektive und effiziente Kooperation zu nutzen. 2.8.2 Dialog mit Eltern / Familien „Für die Chancen von Kindern und Jugendlichen in Deutschland ist es zentral, mit welchem finanziellen, sozialen und kulturellen Kapital ihre Familien ausgestattet sind. Bedeutsam ist also, welche Bildungserfahrungen die erwachsenen Familienmitglieder gemacht haben, welche Zugänge sie zum Arbeitsmarkt sie besitzen, über welche Handlungsalternativen sie in ihrem Erziehungshandeln verfügen, aber auch welche Strategien sie etwa in der innerfamiliären Konfliktlösung anwenden. All diese Aspekte tragen dazu bei, dass Kinder und Jugendliche mit höchst unterschiedlichen Voraussetzungen heranwachsen“ (BMFSFJ, a.a.O., S. 40). Daher spielen vor allem Familien „…als informelle Bildungswelten von Anfang an eine tragende Rolle für die Bildungsbiografie. Sie eröffnen Kindern nicht nur den Zugang zu formalen und non-formalen Bildungsangeboten … sondern sind selbst wichtige Bildungsakteure“ (Nationaler Bildungsbericht 2012, S. 86). Sowohl die Jugendeinrichtungen als auch die mobilen Angebote z.B. der Spielaktion „Mobifant“ (vgl. Pkt. 2.8.7) stellen einen geeigneten Ort dar, um mit Eltern in Kontakt zu kommen, denn „…insbesondere niedrigschwellige und wertschätzende Zugänge sind für Mütter und Väter von zentraler Bedeutung“ (vgl. BMFSFJ, a.a.O., S. 402). Die Bereitschaft und Akzeptanz solcher Angebote zeigt sich in der Entwicklung der Besucherzahlen (vgl. 2.5.4). Vor dem Hintergrund sollte die Offene Kinder- und Jugendarbeit den Dialog mit Eltern / Familien weiterführen und ausbauen. 2.8.3 Außerschulische Jugendbildung In den Jugendeinrichtungen wird eine Vielzahl an außerschulischen Jugendbildungsangeboten durchgeführt und weist nach wie vor die zweithöchsten Angebotsstunden auf (vgl. Pkt. 2.5.5). Nach einem leichten Anstieg bis zum Jahr 2012, sank der prozentuale Anteil jedoch 2013 um 4,3 %. Dieser Entwicklung sollte entgegengewirkt werden. Eine differenzierte Auswertung der Angebote im Jahr 2012 kam zu folgendem Ergebnis: 46,1 % = Kulturelle Bildung 21,3 % = Lebenspraktische Bildung 58 10,0 % = Medienkompetenz 9,4 % = Naturkundliche bzw. technische Bildung 8,8 % = Politische und soziale Bildung 3,1 % = Interkulturelle Bildung 1,3 % = Gesundheitliche Bildung Nahezu die Hälfte aller Angebote fand im Bereich der kulturellen Bildung statt. Insbesondere den Bereichen „Politische und soziale Bildung“, „Interkulturelle Bildung“ und „Gesundheitliche Bildung“ sollte eine höhere Aufmerksamkeit gewidmet werden 2.8.4 Interkulturelle / Internationale Jugendarbeit Interkulturelle und internationale Jugendarbeit soll laut § 5 Drittes Ausführungsgesetz zum KJHG NRW „…in ihrer inhaltlichen Ausrichtung den fachlichen und gesellschaftlichen Ansprüchen einer auf Toleranz, gegenseitiger Achtung, Demokratie und Gewaltfreiheit orientierten Erziehung und Bildung entsprechen“. Das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend formuliert in dem Zusammenhang z.B. folgende Eckpunkte: „Entwicklungen in der Zusammenarbeit im Rahmen der Europäischen Union, aber auch die Veränderungen als Folge der immer weiter fortschreitenden Globalisierung erfordern eine regelmäßige Überprüfung und Neugestaltung der internationalen Jugendpolitik. Zentrale Ziele sind der Ausbau der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in der Kinder- und Jugendarbeit, eine größere Kohärenz in der gesamten internationalen Jugendzusammenarbeit und eine stärkere Nutzung internationaler Erfahrungen und Impulse für die Weiterentwicklung der nationalen Jugendarbeit“. Empirische Untersuchungen verdeutlichen zudem, „…dass die Teilnahme an internationalen Jugendbegegnungen bei der deutlichen Mehrzahl der Teilnehmer/innen nachhaltige, auch nach vielen Jahren noch spürbare positive Wirkungen auf die Persönlichkeitsentwicklung zeigen – verbunden mit einer deutlichen Steigerung des Selbstbewusstseins, der sozialen und interkulturellen sowie der Fremdsprachenkompetenzen“ (BMFSFJ 2013, a.a.O., S. 324). Mit einer internationalen Begegnung im Jahr 2011, die von der Bezirksjugendarbeit initiiert, organisiert und durchgeführt wurde und an der Jugendgruppen aus 4 verschiedenen Ländern teilnahmen, wurde die Basis für weitergehende und regelmäßige Kontakte gelegt. Seitdem entwickelten sich z.B., in Kooperation zwischen den Jugendeinrichtungen Freizeitzentrum Süd, Herbertzstraße und „Cafe Ojé“, bereits mehrere gemeinsame Projekte mit Jugendlichen aus Poznan / Polen. Darüber hinaus konnte der Kontakt zu den Partnerstädten Venlo / Niederlande und Leicester / England intensiviert sowie ein neuer Kontakt zur Partnerstadt in Kayseri / Türkei hergestellt werden. Die Jugendeinrichtung „Villa K.“ führte zudem bis 2013 regelmäßige Begegnungen mit Jugendlichen aus Russland durch. So sehr sich die interkulturelle / internationale Arbeit im Bereich der internationalen Begegnungen punktuell verbesserte, ging sie insgesamt betrachtet jedoch innerhalb der Leistungsarten und im Vergleich zu den Vorjahren kontinuierlich zurück (um 3,9 % gegenüber 2007, vgl. Pkt. 2.5.5). Dies ist darauf zurückzuführen, dass diese Leistungsart von mehreren Einrichtungen mittlerweile als „Inneres Prinzip“ angese- hen wird (vgl. Pkt. 2.2.3). Angesichts aktueller Geschehnisse und Diskussionen (z.B. Terrorismus, Flüchtlingsdebatte, fremdenfeindliche, rechtspopulistische oder antiislamistische Strömungen), sollten aber gezielte und thematisch ausgerichtete Angebote innerhalb dieser Leistungsart (respektive politische und soziale Bildung) forciert werden. 59 In dem Zusammenhang erarbeitet die Abt. Jugend (Bezirksjugendarbeit) ein Konzept für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen aus Flüchtlings- und Asylbewerberfamilien in Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. 2.8.5 Partizipation Partizipation wird in der Praxis häufig in der Form von regelmäßigen, strukturierten Mitsprachemöglichkeiten gelebt (z.B. Hausversammlungen, Mitarbeit in Gremien oder Mitarbeit in Arbeits- bzw. Helferteams). Ein stärkeres Augenmerk sollte in den Einrichtungen aber ebenso auf die Initiierung und Unterstützung von selbstorgani- sierten Angeboten gelegt werden. „Um Partizipation im Alltag von Offener Kinder- und Jugendarbeit zu einem selbstverständlichen und ernsthaften Bestandteil werden zu lassen, müssen die Fachkräfte ihre eigenen demokratischen Entscheidungs- strukturen überprüfen“ (BMFSFJ 2012, S. 41). Hierbei ist besonders wichtig, die Entscheidungsspielräume zu klären (wie viel „Macht“ soll tatsächlich abgeben werden?) und klare Absprachen zu treffen, um ein möglichst breites Spektrum an Gestaltung und Mitgestaltung zu gewährleisten. Eine positive Entwicklung gibt es bei der Beteiligung der Jugendeinrichtungen beim Jugendbeirat. Über ein Drittel der Anfang 2012 gewählten Mitglieder des Jugend- beirates waren Gewählte aus Jugendeinrichtungen. Seit Juli 2012 wird der Jugendbeirat zudem von der Abteilung Jugend (Bezirks- jugendarbeit) pädagogisch begleitet und fachlich unterstützt. In weiteren Klausur- tagen mit dem Jugendbeirat soll die Funktion und Verantwortung der Mitglieder noch einmal ausführlich behandelt, jugendpolitisch relevante bzw. jugendspezifische Themen konkretisiert sowie Handlungsoptionen ausgelotet werden. Hierzu gehört auch die Verbesserung des direkten Austausches von Seiten des Jugendbeirates mit Besuchern/innen von Jugendeinrichtungen. 2.8.6 Spezielle sozialpädagogische Angebote In den vergangenen Jahren ist der eigentliche Bedarf an speziellen, zielgruppen- bezogenen und oftmals intervenierenden Angeboten innerhalb der Einrichtungen, aufgrund stärkerer Problemlagen bei den Kindern und Jugendlichen, de facto gestiegen. Innerhalb der prozentualen Verteilung der Leistungsarten kommt dies allerdings nicht deutlich zum Ausdruck (s. Pkt. 2.5.5). Der Rückgang um 2,1 % gegenüber dem Jahr 2012 verdeutlicht daher eher ein personelles Defizit. Die speziellen sozialpädagogischen Angebote erfordern eine große persönliche Erfahrung und hohe Kompetenz, eine intensivere Beziehungs- und Motivationsarbeit und eine noch stärkere Hinwendung zur Arbeit in kleineren Gruppen. Diese Voraussetzungen sind jedoch nicht in allen Jugendeinrichtungen gleich vorhanden (vgl. Pkt. 2.9.1). Aufgrund der deutlichen Fokussierung auf Problem- und Konfliktlagen (im Gegensatz zu allen anderen Leistungsarten) besteht bei diesen Angeboten die zentrale Heraus- forderung darin, eine Symbiose zwischen intervenierender Konfliktlösung einerseits und der reflektierten Vermittlung individueller Verhaltensalternativen und sozialer Verantwortung andererseits herzustellen. 60 2.8.7 Mobile Angebote Die Mobile Offene Kinder- und Jugendarbeit versteht sich als eine Angebotsform, bei der die Zugangsmöglichkeiten und Erreichbarkeiten den Möglichkeiten der Zielgruppen entsprechen und ohne Vorbedingungen bzw. Vorleistungen in Anspruch genommen werden können. Sie wirkt entweder von stationären Orten Offener Kinder- und Jugendarbeit im jeweiligen Sozialraum aus (wie z.B. Spielmobil des Jugendzentrums Fischeln) oder stellt sich als eigenständiges pädagogisches Angebot im Kontext der Offenen Kinder- und Jugendarbeit dar (wie z.B. „Mobifant“ des Trägerwerkes e.V. oder „Sportparkmobil“ des Sportclubs Bayer e.V.). Die Mobile Offene Kinder- und Jugendarbeit richtet sich vorrangig an Personen, die ihren Lebensmittelpunkt im sozialen Nahraum haben und aufgrund der örtlichen Bedingungen an den bestehenden Angeboten, vor allem an denen der Offenen Jugendeinrichtungen, nicht oder nur bedingt teilhaben können. Die „Spielaktion Mobifant“ bietet in Krefeld das umfangreichste mobile Angebotsspektrum (vgl. Pkt. 2.5.8). Mit dem Spielmobil werden jährlich 30 Spielewochen, an wechselnden Orten innerhalb Krefelds, für die 6 bis 14-jährigen durchgeführt. Die jeweiligen Orte werden in jährlichen Planungsgesprächen, gemeinsam mit der Bezirksjugendarbeit, festgelegt. Durch diese Arbeit erhalten Kinder in ihrem wohnortnahen Umfeld, ergänzende Impulse in Form verschiedener Spielangebote. Das soziale Miteinander im Sozialraum wird aktiviert sowie die Aufenthaltsqualität und das soziale Miteinander werden verbessert. Vor dem Hintergrund wäre auch die finanzielle Förderung einer beständigen „Winterspielaktion“, für die Dauer von 6 bis 10 Wochen, durchaus sinnvoll. Da sich an den Spielorten von Mobifant häufig auch Eltern mit eigenen Anliegen aufhalten, wurde an einigen ausgewählten Standorten die Begleitung durch ein „Elterncafé“ erprobt (und aus städtischen Projektmitteln finanziert, die derzeit aber nicht mehr zur Verfügung stehen). Die dabei gemachten Erfahrungen waren durchweg erfreulich, da dieses niederschwellige Beratungsangebot von den Eltern sehr positiv aufgenommen wurde. Insofern sollte eine Finanzierung des „Elterncafés“ verstetigt werden. Einhergehen müsste damit ein abgestimmtes Gesamtkonzept, dass alle angesprochenen Leistungen berücksichtigt, sowie weiterhin eine Modifizierung und ersatzweise Ablösung des bestehenden Vertrages durch Abschluss einer Leistungsvereinbarung. Der Aufbau einer mobilen Arbeit für Jugendliche könnte die bisherige Arbeit sinnvoll ergänzen (zum Beispiel in Form sportlicher Aktivitäten), um auch die nicht einrich- tungsorientierte, ältere Zielgruppe besser zu erreichen. Dabei würde sich sowohl eine Kooperation mit dem „Sportparkmobil“ oder auch mit anderen Sportvereinen anbieten. 2.8.8 Qualifizierung und Weiterbildung 61 Das umfangreiche Leistungsspektrum der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (s. Pkt. 2.2.3) verdeutlicht ein ebenso hohes Spektrum an persönlichen und fachlichen Kompetenzen, über die das pädagogische Personal verfügen sollte bzw. muss. Dies erfordert einerseits eine sorgfältige Auswahl bei der Einstellung von Kräften. Andererseits muss sowohl von Seiten der Träger die Möglichkeit zur Qualifizierung und Weiterbildung gegeben als auch die eigene Bereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorhanden sein. Dafür gilt es unter anderem die Motivation zur Bildungsaktivität zu stärken, den Zugang zu Weiterbildung zu erleichtern und die kommunalen Angebote der Weiterbildung zu erweitern. Hierzu kann z.B. die Bezirksjugendarbeit mit Angeboten, die auf spezifische Bedarfslagen innerhalb der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Krefeld ausgerichtet sind, beitragen (was allerdings entsprechende Ressourcen voraussetzt, vgl. Pkt. 2.9.4). Neben der erweiterten fachlichen Wissensaneignung zählt aber auch die Fähigkeit, sich eine eigene Offenheit, Zugewandtheit und Neugier gegenüber anderen Menschen zu erhalten und sich mit aktuellen Themen inhaltlich auseinanderzusetzen. 2.8.9 Unterstützung Ehrenamtlicher Arbeit Für die vor Ort arbeitenden Träger bzw. ehrenamtlichen Vorstände ist eine professionelle Begleitung und Unterstützung ihres Engagements unentbehrlich. In § 73 SGB VIII heißt es dazu: „In der Jugendhilfe ehrenamtlich tätige Personen sollen bei ihrer Tätigkeit angeleitet, beraten und unterstützt werden.“ Dies gewinnt um so mehr an Bedeutung, wenn man den § 75 SGB VIII (Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe) heranzieht, in dem unter anderem auch eine fachliche Kompetenz erwartet wird. Die Unterstützung kann sich z.B. auf organisationsinterne Strukturen, fachliche Entwicklungsprozesse, Leitungsaufgaben oder Qualifizierungsmaßnahmen beziehen. Das erfordert eine stärkere professionelle Unterstützung im Alltag und gleichermaßen einen Austausch zwischen den verschiedenen Trägern untereinander. Ein solcher Austausch könnte gegebenenfalls auch in Strukturen einmünden, die eine, deutlicher auf Effizienz und Effektivität ausgerichtete, Kooperation beflügeln. 2.9 Strukturelle Handlungsbedarfe 2.9.1 Personal in den Einrichtungen Die Frage nach dem strukturellen Bedarf, und damit verbundenen personellen Ressourcen, stellt nach wie vor ein immer wieder diskutiertes Problem dar. Rechtsgültige Standards für „Gruppen- oder „Betreuungsgrößen“, so wie sie in anderen Bereichen existieren, gibt es nicht. Da die Offene Kinder- und Jugendarbeit, im Gegensatz zu Schule, auf dem Prinzip der Freiwilligkeit beruht und es, im Gegensatz zu Tageseinrichtungen für Kinder, keinen Rechtsanspruch auf Offene Kinder- und Jugendarbeit gibt (wenngleich sie doch eine verpflichtende Aufgabe darstellt), unterliegt die Beantwortung der Bedarfsfrage daher auch immer der Gefahr von nicht objektivierbaren „Aushandlungsprozessen“. Mit der Ausdifferenzierung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit wie auch mit der Qualitätsentwicklung im Rahmen des Planungs- und Wirksamkeitsdialogs wurden allerdings, einhergehend mit den gesetzlichen Grundlagen, qualitative Standards gesetzt. Damit war auch 62 die Intention verbunden, Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit nicht ausschließlich als Orte für Freizeitaktivitäten zu verstehen, sondern ebenso als Orte der Persönlichkeits(aus)bildung, mit allen dazugehörigen Facetten (siehe auch Ausführungen zur Leistungsstruktur unter Pkt. 2.2.3). Die Wirksamkeit der Offenen Kinder- und Jugendarbeit wird somit, wie in anderen Bereichen auch, unter anderem vom „Betreuungsverhältnis“ und der Beziehungsqualität geprägt. Darüber hinaus ist das Potential an Kindern und Jugendlichen mit Benachteiligungen und schwierigen Lebensbedingungen in mehreren Planungsräumen und Einrichtungen gestiegen und somit auch der Bedarf an lebensweltorientierten und an den individuellen Lebenslagen orientierten Gruppen- und Projektangeboten. In Einrichtungen mit nur einer sozialpädagogischen Fachkraft sind die Zielsetzungen und fachlichen Anforderungen aber nur bedingt oder nur zu Lasten spezifischer Gruppen- oder Projektarbeit zu realisieren (dies gilt insbesondere in Planungsräumen mit einer hohen Jugendeinwohnerzahl). Weiterhin müssen bei einer solchen Konstellation z.B. ebenso folgende Aspekte und Auswirkungen berücksichtigt werden: - Keine angemessene pädagogische Begleitung bei hohen Besucherzahlen - Keine Möglichkeit von Parallelangeboten - Eingeschränkte Handlungsmöglichkeiten in Konfliktsituationen - Verringerte Öffnungszeiten und erhöhte Schließungszeiten - Keine Urlaubs- bzw. Krankheitsvertretung Insofern besteht ein dringender Handlungsbedarf, den personellen Standard anzuheben und alle Einrichtungen mit grundsätzlich zwei pädagogischen Vollzeitkräften auszustatten (vgl. Pkt. 2.2.4). Auf die Erfordernis, die Einrichtungen personell besser auszustatten, wurde auch schon in den bisherigen Förderplänen hingewiesen). 2.9.2 Einrichtungsbezogene Sachaufwendungen Seit dem Jahr 2002 blieben die Pauschalen für die pädagogischen Sachaufwendungen, gebäudespezifischen Kosten und Verwaltungsaufwendungen in den jeweiligen Leistungsvereinbarungen unverändert. Die gestiegene Kostenentwicklung innerhalb der vergangenen 13 Jahre hat daher die Träger der Jugendeinrichtungen an ihre Kapazitätsgrenzen gebracht, insbesondere im Bereich der gebäudespezifischen Kosten. Insofern sollte eine Anpassung der Pauschalen an das aktuelle Kostenniveau erfolgen. Dabei sollte gleichermaßen auch eine Angleichung der Leistungsvereinbarung bei den Trägern erfolgen, die bislang keine prozentuale Anteilsfinanzierung, plus Pauschale, erhalten (vgl. Pkt. 2.3.1 sowie 2.6.2 - Planungsraum 8.2). Hinsichtlich der pädagogischen Sachaufwendungen wäre eine Wiedereinführung der städtischen Projektmittel sinnvoll. Die Gewährung sollte allerdings nur unter der Voraussetzung geschehen, dass diese Mittel als Trägeranteil für die Akquise zusätzlicher Drittmittel verwendet werden. 2.9.3 Gebäudeinstandhaltung Die Kostenschätzung für Sanierung und Instandhaltung der Jugendeinrichtungen hat sich gegenüber der Zahl aus dem letzten Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan mehr als 63 verdoppelt. Wurden die Kosten in 2009 noch mit 925.000,--EUR veranschlagt, lagen sie in 2014 bei 1.906.000,--EUR (s. Pkt. 2.5.7). Hierbei ist zu berücksichtigen, dass einige Sanierungs- und Instandhaltungsvorhaben, aufgrund fehlender Mittel, bereits seit vielen Jahren immer wieder zurückgestellt werden mussten. Darüber hinaus sind behindertengerechte Zugänge zu berücksichtigen. Vor dem Hintergrund sollte eine Prioritätenliste, mit einer aktualisierten Kostenkalkulation, erstellt werden, die nach baulichen Maßstäben und Dringlichkeit, die erforderlichen Maßnahmen definiert. Eine sukzessive und zeitnahe Umsetzung der Maßnahmen wäre wünschenswert, nicht zuletzt um weitere Verteuerungen in Folge allgemeiner Kostensteigerungen zu vermeiden. 2.9.4 Personal in der Bezirksjugendarbeit Hinsichtlich der Bezirksjugendarbeit hat das Arbeitsvolumen eine Intensität und ein Ausmaß angenommen (vgl. Pkt. 2.7), welches die persönliche Belastungsgrenze der Mitarbeiter/innen erreicht hat. Für die Sicherung der bisher erreichten Standards und für eine fundierte und qualifizierte Weiterentwicklung im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit insgesamt, bedarf es einer angemessenen Personalausstattung innerhalb der Bezirksjugendarbeit. Dieser Bedarf ergibt sich insbesondere auch aufgrund eines erhöhten Zeitaufwandes für die qualifizierte Wahrnehmung der Aufgaben im Kontext von Schule (vgl. Pkt. 2.8.1) und eines erhöhten Zeitaufwandes für den Jugendbeirat. 2.10 Zusammenfassung der Handlungsbedarfe Um eine Übersicht darüber zu erhalten, welche Handlungsbedarfe nach wie vor bestehen bzw. neu entstanden sind und welche Bedarfe in der vergangenen Legislaturperiode realisiert werden konnten, folgt auf die nachfolgenden aktuellen Darstellungen (grau hinterlegt) jeweils eine Darstellung der formulierten Bedarfe aus dem letzten Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan, plus Anmerkungen zur Umsetzung. 64 Fachlich-inhaltliche Handlungsbedarfe (aktuell) • Ausbau der Kooperationsqualität zwischen Jugendarbeit und Schule im Bereich der Sekundarstufe I (siehe hierzu auch Konzeptentwurf des Fachbereichs Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung zum Thema: „Kooperation Offene Kinder- und Jugendarbeit und Schule“, Stand Februar 2014) • Weiterentwicklung des Dialogs mit Eltern / Familien • Intensivierung der außerschulischen Jugendbildung (insbesondere in den Bereichen „Politische und soziale Bildung“, „Interkulturelle Bildung“ und „Gesundheitliche Bildung“. • Stärkere thematische Ausrichtung der „Interkulturellen / Internationalen Arbeit“ • Qualifizierung der Angebote im Bereich der Partizipation • Ressourcen- und Kompetenzerweiterung im Bereich der „Speziellen sozialpädagogischen Angebote“. • Einrichtung einer beständigen „Winterspielaktion“ und Verstetigung eines „Elterncafés bei „Mobifant“. • Aufbau einer mobilen Arbeit für Jugendliche. • Motivation zur Bildungsaktivität stärken, den Zugang zu Weiterbildung erleichtern und kommunale Angebote der Weiterbildung erweitern. • Ausbau von unterstützenden Strukturen im Kontext von Professionalität und Ehrenamtlichkeit • Klärung des bezirksjugendpflegerischen Aufgabenspektrums und damit verbundener personeller Ressourcen • Konzepterstellung für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen aus Flüchtlingsund Asylbewerberfamilien in Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Fachlich-inhaltliche Handlungsbedarfe (vergangene Legislaturperiode) • Ausbau von unterstützenden Strukturen im Kontext Professionalität und Ehrenamtlichkeit (Befindet sich nach wie vor im Prozess) • Aktualisierung / Modifizierung des städtischen Jugendförderplans 65 • • • • • • • (Die städtischen Mittel wurden gekürzt) Fortschreibung des Qualitätsprozesses im Rahmen des Planungs- und Wirksamkeitsdialoges und Einbindung in den Qualitätsverbund auf Landesebene (Der Qualitätsverbund auf Landesebene wurde vom Ministerium zurückgestellt) Klärung des bezirksjugendpflegerischen Aufgabenspektrums und damit verbundener personeller Ressourcen (Konnte in dem Zeitraum, aufgrund neuer Entwicklungen nicht abschließend behandelt werden) Weiterführung und Ausbau der Kooperation zwischen Jugendarbeit und Schule (Es wurde ein Konzept hierzu erarbeitet) Weiterführung und Intensivierung der Angebote im Bereich der außerschulischen Bildung und interkulturellen Arbeit (Befindet sich nach wie vor im Prozess) Qualifizierung der Angebote im Bereich der Partizipation und Ergänzung der Leistungsvereinbarung mit den Einrichtungsträgern hinsichtlich der Wahlen zum Jugendbeirat der Stadt Krefeld (Es erfolgte eine organisatorische Anbindung des Jugendbeirates an die Abteilung Jugend des Fachbereiches 51) Kommunal orientierte Konzepterstellung und Aufgabenklärung für das Spielmobil „Aktion Mobifant“ (in Verbindung mit „KRETA“) im Rahmen einer Leistungsvereinbarung (Wurde zurückgestellt) Weitere Klärung hinsichtlich der konzeptionellen Ausrichtung und finanziellen Ausgestaltung der Jugendkunstschulen (Wurde von den Trägern zurückgestellt) Gesamtstädtisch Jugendverbände Städtischer Förderplan „Spielaktion Mobifant“ (in Verbindung mit „KRETA“) „Spielaktion Mobifant“ Aufwendungen Gebäudeinstandhaltung Planungsraum 1.1 Westliche Innenstadt 1.2 Benrad / Baackeshof 1.3 Kempener Feld etc. 1.4 Schicksbaum Strukturelle Handlungsbedarfe (aktuell) Bedarfseinschätzung Weiterentwicklung der Arbeitsgemeinschaft s. Pkt. 1.2 Ablösung des bestehenden Vertrages durch Abschluss einer Leistungsvereinbarung Finanzielle Förderung - eines „Elterncafés“ und - einer „Winterspielaktion“ Angleichung der Leistungsvereinbarungen und der Pauschalen Sukzessive Umsetzung der erforderlichen baulichen Maßnahmen Bedarfseinschätzung 0,5 Stelle in der BI „Rund um St. Josef“ 0,5 Stelle (Jugendeinrichtung der Erlöserkirche) - Ressourcen für den „Mitmach-Bauernhof für Kinder Mallewupp e.V.“ (bei geeigneter Vereinsstruktur und Zielsetzung) - Prüfung einer Nutzung auf dem ehemaligen Kasernengelände 0,5 Stelle und zusätzlicher Gruppenraum Zeitrahmen Kurzfristig Kurzfristig Kurzfristig Kurzfristig Mittelfristig Kurzfristig Zeitrahmen Mittelfristig Mittelfristig Kurzfristig Kurzfristig Kurzfristig 66 2.1 Alt-Inrath 3.1 Hüls / Hüser Berg 4.1 Innenstadt 5.1 Südbezirk 6.1 Stahldorf 6.2 Fischeln / Königshof 9.1 Uerdingen Bezirksjugendarbeit (Jugend- und Begegnungszentrum Schicksbaum) 0,5 Stelle in der „Marienburg“ 1.0 Stelle (Einrichtung Cäcilienstraße) - 0,5 Stelle („SpieDie“) - 1.0 Stelle (Friedenskirche) - Erhalt der Beratungsstelle „Together Krefeld“ 0,7 Stelle und Installation einer Sanitäranlage an der Alte Gladbacher Straße 0,5 Stelle („Stahlnetz“) Einsatz zusätzlicher Honorarkräfte (Jugendzentrum Fischeln) 1.0 Stelle („Jojo“) Klärung des bezirksjugendpflegerischen Aufgabenspektrums und damit verbun- dener personeller Ressourcen kurzfristig Kurzfristig Kurzfristig Mittelfristig Kurzfristig Kurzfristig Mittelfristig Kurzfristig Mittelfristig Kurzfristig Strukturelle Handlungsbedarfe (vergangene Legislaturperiode) Planungsraum Bedarfseinschätzung Zeitrahmen 1.1 Westliche 1,0 Stelle plus Sachkosten Kurzfristig Innenstadt Träger: BI „Rund um St. Josef“ 1.3 Kempener Feld 1,0 Stelle plus Sachkosten Mittelfristig (u. Dieselstr.) Träger: NN 1.4 Schicksbaum 1,5 Stellen plus Sachkosten (und InvestitiKurzfristig onskosten), Träger: NN 2.1 Alt-Inrath Sachkosten / „Marienburg“ Mittelfristig 3.1 Hüls 1,0 Stelle plus Sachkosten für Verband OfMittelfristig fene Jugendarbeit Hüls e.V. 4.1 Innenstadt 1,0 Stelle plus Sachkosten Kurzfristig Träger: Werkhaus e.V. („SpieDie“) sowie Aufstockung der vorhandenen Stelle in der Jugendeinrichtung der Friedenskirche um 9 Wochenstunden 5.1 Südbezirk 0,5 Stelle / Alte Gladbacher Straße Kurzfristig 6.1 Stahldorf Sachkosten / Einrichtung „Stahlnetz“ Kurzfristig 7.1 Linn Sachkosten / Träger: Förderverein Offene Jugendarbeit Linn e.V. 8.1 Traar / Verberg 0,5 Stelle plus Sachkosten Mittelfristig / Bockum Träger: NN 8.2 Gartenstadt / Sachkosten (inkl. Angleichung an LeistungsKurzfristig Elfrath vereinbarungen anderer Träger) Umsetzung 0,5 Stelle nein ja nein nein „SpieDie“ 0,5 Stelle Friedensk. nein nein nein nein nein bedingt (über BV) 67 9.1 Uerdingen 2.11 Träger: Evang. Kirchengem. („Funzel“) 1,0 Stelle plus Sachkosten Träger: Verein Offene Jugendarbeit Uerdingen e.V. Langfristig nein Schwerpunkte und Perspektiven für 2015 bis 2020 Die nachfolgenden Schwerpunkte und Prioritäten spiegeln die Ergebnisse aus dem gemeinsamen Workshop vom 07.02.2015 mit politischen Mandatsträgern und freien Trägern wider. Für die Umsetzung stehen im Haushaltsplan 2015 keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Zeitraum 2015 / 2016 Schwerpunkte / Prioritäten - Anhebung des städtischen Jugendförderplanes um 25.000,--EUR für Kinder- und Jugendfreizeiten. - Bereitstellung von Mitteln für die Projektförderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Höhe von 30.000,--EUR (unter der Voraussetzung, dass diese Mittel als Trägeranteil für die Akquise zusätzlicher Drittmittel verwendet werden). Ab 2017 1. Bestandserhaltung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit Gleichstellung der Leistungsvereinbarungen (Umwandlung der Festbetragsfinanzierung in prozentuale Anteilsfinanzierung (Kosten = ca. 90.000,--EUR) sowie Angleichung 68 der Sachkostenpauschalen an die Kostensteigerungen (Kosten = ca. 60.000,--EUR) 2. Erhalt der Beratungsstelle „together Krefeld“ (Kosten = ca. 40.000,--EUR) 3. Ausbau innerhalb des Bestands Offener Kinder- und Jugendarbeit, mit Schwerpunkt Innenstadt und Lehmheide 4. Reflexive Aktualisierung der Planung nach 2 - 3 Jahren Literatur Arbeitsgemeinschaft der Kinder- und Jugendhilfe (2011): Kinder- und Jugendarbeit unter Gestaltungsdruck. Zur Notwendigkeit, Angebote der Kinder- und Jugendarbeit zu erhalten und weiter zu entwickeln. Positionspapier der AGJ Autorengruppe Bildungsberichterstattung (Hrsg.): Bildung in Deutschland 2012. Ein indikatorengestützter Bericht mit einer Analyse zur kulturellen Bildung im Lebenslauf. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.) (2012): Qualitätsstandards für Beteiligung von Kindern- und Jugendlichen Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.) (2013): Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. 14. Kinder- und Jugendbericht Deinet, U.; Müller, K. (2013): Die Offene Kinder- und Jugendarbeit vor großen Herausforderungen. In: Deinet, U. (Hrsg.): Innovative Offene Jugendarbeit. Bausteine und Perspektiven einer sozialräumlichen Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Konsortium Bildungsberichterstattung (2006): Bildung in Deutschland. Ein indikatorengestützter Bericht mit einer Analyse zu Bildung und Migration. Münchmeier, R. (2014).: Was macht Kinder- und Jugendarbeit in Zukunft aus? Referat auf der Jahrestagung der Jugendpfleger/innen in Bonn, 19.11.2014 Scherr, A., Sturzenhecker, B. (2014): Jugendarbeit verkehrt. Thesen gegen die Abwicklung 69 der Offenen Kinder- und Jugendarbeit durch ihre Fachkräfte. In: deutsche Jugend, 62.Jg., Heft 9, Thole, W. u.a. (2005).: Professionalisierung und Studium. Die hochschulische Qualifikation für die Kinder- und Jugendarbeit. Befunde und Reflexionen. Teil B 1. Kinder- und Jugendschutz Aufgaben und Rahmenbedingungen Laut § 14 des 3. Ausführungsgesetzes zum KJHG NRW umfasst der erzieherische Kinder- und Jugendschutz „...den vorbeugenden Schutz junger Menschen vor gefährdenden Einflüssen, Stoffen und Handlungen. Hierbei sollen die Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe insbesondere mit den Schulen, der Polizei sowie den Ordnungsbehörden eng zusammenwirken. Sie sollen pädagogische Angebote entwickeln und notwendige Maßnahmen treffen, um Kinder, Jugendliche und Erziehungsberechtigte über Gefahren und die damit verbundenen Folgen rechtzeitig und in geeigneter Weise zu informieren und zu beraten. Hierzu gehört auch die Fort- und Weiterbildung von haupt- und ehrenamtlich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.“ 70 Dabei geht es nicht nur um ein „Fernhalten“ junger Menschen von gefährdenden Einflüssen, Stoffen und Haltungen sondern insbesondere auch um die Verwirklichung von Werten und um die Entwicklung von Perspektiven in einem komplexen und dynamischen Umfeld mit z.B. all seinen „Entstehungsgeschichten“, „Einzelbiografien“ als auch strukturellen und sozioökonomischen Rahmenbedingungen. Hieraus resultieren in Krefeld unterschiedliche Handlungsfelder und Handlungs-ebenen mit verschiedenen „Beratungs- und Sozialisationsleistungen“ in einer relativ ausdifferenzierten Träger- und Organisationsstruktur. So sind neben dem Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung als Träger der öffentlichen Jugendhilfe eine Reihe weiterer Einrichtungen und Organisationen, sowohl mittelbar als auch unmittel- bar, im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes tätig (vgl. hierzu auch JHA-Vorlage 5286/04 – Bestandserhebung im Kinderund Jugendschutz). In Anbetracht der vielfältigen Aufgaben im Kinder- und Jugendschutz sowie angesichts der Problemstellungen und Herausforderungen in den jeweiligen Handlungsfeldern, gilt es daher eine klar positionierte und werteorientierte Abstimmung / Kooperation zwischen den verschiedenen Trägern und Einrichtungen herzustellen bzw. weiter zu entwickeln. Aber auch unter dem Gesichtspunkt der Einwohnergröße Krefelds und der Anzahl der vorhandenen Einrichtungen in Krefeld (z.B. Kindertageseinrichtungen, Schulen, Jugendeinrichtungen), sowie den damit verbundenen Potentialen und Handlungsmöglichkeiten, ist ein kontinuierlicher Dialog und abgestimmtes Vorgehen unerlässlich. Im Einzelnen bedeutet dies z.B. - das Erkennen gemeinsamer Schnittstellen - den Austausch gemeinsamer Werte und Ziele - die Verankerung des Kinder- und Jugendschutzes als Querschnittsaufgabe, - die Abstimmung und Vernetzung von Angeboten und Projekten, - die Unterstützung und den Ausbau sinnvoller Strukturen, - die Entwicklung neuer und innovativer Arbeitsansätze. Vor dem Hintergrund arbeitet der Kinder- und Jugendschutz zum Beispiel mit folgenden Organisationen und Einrichtungen zusammen: • • • • • • • • • • • AIDS-Beratung des Fachbereichs Gesundheit ÄGGF – Ärztliche Gesellschaft zur Gesundheitsförderung der Frau Beratungsstellen Bündnis für Toleranz und Demokratie Caritasverband Krefeld Deutscher Kinderschutzbund Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit Ev. Beratungsstelle der Diakonie Krefeld & Viersen Ev. Kirchenkreis Krefeld-Viersen Fachbereich Gesundheit der Stadt Krefeld Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung der Stadt Krefeld 71 • • • • • • • • • • • • • • • • • • • Familienbildungsstätten Frauenberatungsstelle Internationaler Bund Kindertageseinrichtungen Krankenkassen Medienzentrum des Fachbereiches 40 Mediothek Polizei Krefeld Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Diakonie Krefeld & Viersen Schulen Sexualpädagogisches Netzwerk (Pro Familia, donum vitae, Diakonie Krefeld & Viersen, ÄGGF, AIDS-Hilfe Krefeld, AIDS Beratung der Stadt Krefeld, Katholische Kirche Rat & Hilfe) SKF – Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Krefeld SKM – Katholischer Verein für soziale Dienste in Krefeld e.V. Sozialpsychiatrischer Dienst des Fachbereiches Gesundheit Sportvereine „together“ Niederrhein Verbraucherzentrale Verein Klasse 2000 Innerhalb des Kinder- und Jugendschutzes werden grundsätzlich drei Ebenen unterschieden: Gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz Diese Ebene umfasst den eher kontrollierend-eingreifenden Kinder- und Jugendschutz der in verschiedenen Gesetzen geregelt ist. Er richtet sich primär an Erwachsene, Gewerbetreibende, Veranstalter und an Institutionen. Leitziele für den gesetzlichen Kinder- und Jugendschutz - Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen schützen - Gefährdungen erkennen und ihnen wirksam begegnen - Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen - Informations- und Aufklärungsarbeit leisten Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Junge Menschen sollen lernen, mögliche Gefährdungen selbst zu erkennen, sich kritisch mit ihnen auseinanderzusetzen und sie allein oder zusammen mit anderen zu bewältigen. Ebenso sollen sie Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen erlernen. Zu den Ziel – gruppen zählen daher Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, aber auch Eltern und Multiplikatoren/innen. Weiterhin soll die breite Öffentlichkeit für Aspekte des Kinder- und Jugendschutzes sensibilisiert werden (allgemeine Öffentlichkeitsund Aufklärungsarbeit). Leitziele für den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz - Junge Menschen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung stärken und 72 - unterstützen, sie zu Kritik- und Entscheidungsfähigkeit, Eigenverantwortlichkeit und zu Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen. Eltern und Multiplikatoren in ihrem Handeln beraten, unterstützen und gegebenenfalls qualifizieren Risiko- und Gefährdungssituationen thematisieren und reflektieren Werte vermitteln und sich hinsichtlich der Werte klar und eindeutig positionieren Perspektiven aufzeigen und nachhaltiges Handeln initiieren und fördern Struktureller Kinder- und Jugendschutz Als struktureller Kinder- und Jugendschutz werden diejenigen Aktivitäten und Maßnahmen der Jugendhilfe verstanden, die auf die Lebensbedingungen junger Menschen einwirken und durch strukturelle Maßnahmen Gefährdungspotenzialen entgegenwirken bzw. deren Entstehung verhindern. Leitziel für den strukturellen Kinder- und Jugendschutz - Einhaltung und Schaffung kinder- und jugendgerechter Lebensbedingungen Innerhalb der Jugendhilfe, bzw. innerhalb des Fachbereichs Jugendhilfe und Beschäf- tigungsförderung, liegt der eindeutige Schwerpunkt auf der Ebene des erzieherischen Kinderund Jugendschutzes. Hierbei werden für die unterschiedlichen Zielgruppen (Kinder, Jugendliche, Eltern, Multiplikatoren/innen) und in verschiedenen Organisa- tionen und Einrichtungen (Schulen, Kindertageseinrichtungen, Jugendeinrichtungen, Verbände/Vereine) präventive Maßnahmen und Projekten realisiert. Um auch nach außen hin das spezifische Angebotsund Hilfespektrum des gesamten fachbereichsbezogenen Kinder- und Jugendschutzes anschaulich und transparent abbilden zu können, wurde eine differenzierte Übersicht sowohl für Jugendliche und Eltern als auch für potentielle Kooperationspartner herausgegeben (Broschüre „Fördern – Schützen – Unterstützen, Kinder- und Jugendschutz in Krefeld“). Der gesetzliche Kinder- und Jugendschutz wird im notwendigen Maße und vertret-baren Umfang wahrgenommen. Dies ist nicht zuletzt der Personalsituation im Kinder- und Jugendschutz geschuldet. Gemessen an den gesellschaftlichen Entwicklungen und den gestiegenen öffentlichen und politischen Erwartungshaltungen müssen daher bei der derzeitigen Personalausstattung im Kinder- und Jugendschutz des Fachbereichs (2 Vollzeitstellen) Prioritäten gesetzt werden. 2. Handlungsfelder 73 Im Nachfolgenden werden insgesamt sieben Handlungsfelder benannt, in die sich der Kinder- und Jugendschutz in Krefeld inhaltlich gliedert. Hierzu wurden Handlungs- und Wirkungsziele definiert und gemeinsam mit Trägern der freien Jugendhilfe und anderen Organisationen in einer Arbeitsgemeinschaft „Kinder- und Jugendschutz“, gemäß § 78 SGB VIII, abgestimmt (vgl. JHA-Vorlage 1868/06 – Handlungs- und Wirkungsziele im Kinder- und Jugendschutz). Sucht Gewalt Medien Ideologie Konsum Sexualität Gesundheit 3. Substanzgebundene und nicht substanzgebundene Störungen, legale und illegale Drogen, Magersucht, Spielsucht ... Physische Gewalt, psychische Gewalt, sexuelle Gewalt, Gewalt in und durch Medien, Gewalt in gesellschaftlichen Zusammenhängen … Internet, Computerspiele, Handy, Fernsehen, Printmedien … Rechts- und Linksextremismus, Okkultismus, Sekten … Schulden, Taschengeld, Werbung … Körperbewusstsein, sexuelle Entwicklung, Empfängnisverhütung, AIDS-Prävention … Gesundheitsbewusstsein, Körperakzeptanz, Ernährung … Finanzielle Rahmenbedingungen 2015 EUR Erträge Aufwendungen Ergebnis Erträge ./. Aufwendungen 2016 EUR 2017 EUR 2018 EUR 2019 EUR 2020 EUR 0 0 0 0 0 0 221.937 -221.937 227.480 -227.480 229.696 -229.696 232.196 -232.196 234.518 -234.518 236.863 -236.863 Basis für die o. a. Darstellung ist der Haushaltsplanentwurf 2015 (Planungszeitraum bis 2018). Für die Berechnung der Jahreswerte 2019 ff wurde eine kalkulatorische Steigerung von 1% auf den Vorjahreswert zugrunde gelegt. Ob angemeldete und begründete Veränderungswünsche im Rahmen der Etatberatungen Berücksichtigung finden, kann erst nach Verabschiedung des Haushaltes 2015 durch den Rat beurteilt werden. Ferner können, in Abhängigkeit von der Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes, Veränderungen für die Folgejahre derzeit nicht prognostiziert werden. Der prozentuale Anteil der Ausgaben für den Kinder- und Jugendschutz, gemessen am Gesamtvolumen der Jugendhilfe, betrug in den vergangenen Jahren 0,4 %. Dieser Anteil verringert sich in 2015 auf 0,3 % (s. Teil „D“). 4. Fachliche Entwicklungen 74 Der Kinder- und Jugendschutz, als Querschnittsaufgabe, ist eingebunden in eine Viel- zahl verschiedener Organisationsstrukturen und thematischer Arbeitszusammen- hänge. In dem Kontext gilt es daher weiterhin sicher zu stellen beziehungsweise darauf hinzuwirken, dass unter anderem - die Aktivitäten aller im Kinder- und Jugendschutz engagierten Kräfte sinnvoll miteinander abgestimmt, - die Zugangsmöglichkeiten zu Beratungsangeboten und Hilfen (unter anderem für Menschen mit Migrationshintergrund) erleichtert und - die methodischen Potentiale genutzt werden. Vor diesem Hintergrund wurde in der Vergangenheit von dem Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung eine Bestandserhebung im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz durchgeführt. Diese diente dazu, eine genauere Übersicht über die Trägerlandschaft, die Angebotsstrukturen und die Inhalte der Angebote im Bereich des erzieherischen Kinderund Jugendschutzes zu erhalten. Da seitdem bereits mehrere Jahre vergangen sind, plant der Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung eine erneute bzw. aktuelle Erhebung. Des Weiteren soll zukünftig die AG 78 wieder regelmäßig stattfinden. Als Produkt im Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung (FB 51) stellt der Kinder- und Jugendschutz ein organisatorisch eigenes Arbeits- und Handlungsfeld dar, unter anderem mit dem Ziel, orientierende, aktivierende, qualifizierende und (soweit erforderlich) verändernde Impulse zu geben. Im Nachfolgenden werden die einzelnen Handlungsfelder, jeweils mit Handlungszielen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sowie zielgruppenbezogenen Hand- lungsbeispielen / Handlungsoptionen, abgebildet. Sie umfassen sowohl bereits be- kannte Angebote als auch Optionen, die als Impuls und Orientierung für die weiter- gehenden Diskussionen und Abstimmungen in den zuständigen Arbeitsgruppen und politischen Gremien dienen. Die Ausführungen erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 4.1 Sucht Die Aufgaben im Rahmen der Suchtprävention werden grundsätzlich wie folgt wahrgenommen. 75 Träger Zielgruppe * Handlungsbezug Koordinationsgremium FB 51 03 bis 10 Jahre Allgemeine Suchtprävention Arbeitsgemeinschaft - Jugendschutz - 10 Jahre und älter Nicht substanzgebundene Störungen Arbeitsgemeinschaft - Jugendschutz - 10 Jahre und älter Substanzgebundene Störungen Gesundheitskonferenz - Untergruppe Sucht - Caritasverband * Die Arbeit mit Eltern und Multiplikatoren/innen ergibt sich aus den jeweiligen Handlungsbezügen Die Gesamtkoordination der Aufgaben im Bereich der substanzgebundenen Störungen (legale und illegale Stoffe bzw. Drogen) obliegt dem Fachbereich Gesundheit. Hierzu gehört unter anderem die Geschäftsführung der Gesundheitskonferenz (respektive Untergruppe Sucht) und der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft (respektive Unter- gruppe Sucht). In dem Zusammenhang wird, ergänzend zum Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan, auch auf das Suchthilfekonzept der Stadt Krefeld hingewiesen. Abweichend von der vorgenannten altersgemäßen Zuordnung, ist beim Thema „Alkoholmissbrauch bei Kindern und Jugendlichen“ auch der FB 51 bei den über 10-Jährigen aktiv. Dies geschieht zum Beispiel bei den Maßnahmen zu Karneval sowie bei gemeinsamen Jugendschutzkontrollen mit der Polizei und dem Fachbereich Ordnung (gegebenenfalls plus nachgehender pädagogischer Intervention / Hilfen) im Rahmen des gesetzlichen Kinder- und Jugendschutzes (vgl. JHA-Vorlage 3350/08). Hierbei wird zudem auch immer über das Angebot der Beratungsstelle für Alkohol- und Dogenfragen seitens des Caritasverbandes informiert. Im Rahmen der allgemeinen Suchtprävention wird sich der Kinder- und Jugendschutz im Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung besonders den Kindertageseinrichtungen und Grundschulen zuwenden. Dies beinhaltet sowohl Projekte mit Kindern als auch Angebote für Eltern und Fachberatungen bzw. Schulungen für Multiplikatoren/innen. Ein Schwerpunkt der präventiven Arbeit wird hierbei auf dem übermäßigen Medienkonsum liegen. Handlungsziele im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz • Information / Aufklärung / Beratung • Individuelle Kompetenzstärkung im Bereich der Prävention • Verhindern, dass Suchtstrukturen entstehen • Nachhaltige Förderung des verantwortungsvollen und gesundheitsbewussten Umgangs mit stofflichen Erzeugnissen und nichtstofflichen Einflüssen 76 Zielgruppenbezogene Handlungsbeispiele / Handlungsoptionen Kinder / Jugendliche - Primärpräventive Angebote (z. B. in Kitas/Familienzentren, Schulen, Kinderheimen und Jugendeinrichtungen) - Projekte zum Thema Selbstwert und Selbstbewusstsein - Kompetenztrainings - Gefährdungsaufklärung für Jugendliche (insbesondere zu „alten“ und „neuen“ Drogen, Alkoholmissbrauch, Mediensucht, Glücksspiel) - Beratungsarbeit - Weiterführung von Anti-Alkohol-Kampagnen (z.B. „Schools out Party“) Eltern / Multiplikatoren - Elternarbeit in Kitas und Schulen (z.B. Programm „Eltern im Gespräch“) - Clearing- und Beratungsangebote für Angehörige und Betroffene - Fachberatung und Fortbildungsangebote für Multiplikatoren/innen - Fachberatung für Eltern Gewerbetreibende / Handel - Aufsuchende Informationsarbeit und gegebenenfalls Belehrung - Durchführung von Testkäufen mit Jugendlichen unter Einhaltung definierter Kriterien - Durchführung von Jugendschutzkontrollen Öffentlichkeit - Durchführung von Imagekampagnen unter Nutzung professioneller Werbestrategien (Ausrichtung Jugendliche) - Handreichungen (Broschüren, Flyer etc.) zu verschiedenen Facetten von Sucht - Internet- und Pressepräsenz 4.2 Gewalt Gewaltdarstellungen und Gewaltanwendungen sind im Alltag allgegenwärtig und zeigen sich in unterschiedlichsten Formen und Ausprägungen (z.B. physische, psychische und sexuelle Gewalt, verbale Gewalt, Gewalt in Medien, Gewalt in gesellschaftlichen Zusammenhängen, Ausländerfeindlichkeit, Diskriminierung, Homophobie). Eine der Herausforderungen in der Arbeit mit jungen Menschen besteht darin, mit pädagogischen Maßnahmen auf die Phänomene zu reagieren. Eine Reduzierung des Themas allein auf Kinder- und Jugendgewalt würde allerdings die Komplexität des Themas negieren. Die Komplexität resultiert dabei nicht nur aus der Summierung von Sozialisationsinstanzen, medialer Einflüsse und struktureller Rahmenbedingungen, sondern insbesondere aus den bestehenden Norm- und Werteorientierungen. Handlungsziele im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz • Zusammenhänge und Auswirkungen unterschiedlicher Formen von Gewalt transparent machen und reflektieren • Förderung von Empathie und Respekt • Entwicklung von Frustrationstoleranz und Konfliktfähigkeit 77 • Initiierung von Maßnahmen und Projekten, die einen sozial akzeptierten Umgang miteinander fördern Zielgruppenbezogene Handlungsbeispiele / Handlungsoptionen Kinder / Jugendliche - Werteorientierte Präventionsarbeit in Kitas, Schulen, Jugendeinrichtungen und Vereinen/Verbänden - Opferschutz und Selbstbehauptung - Allgemeine Präventionsprojekte (z.B. sozial-kognitive Verhaltenstrainings, Empathietrainings) - Projekt ,,Klasse(n)gemeinschaft“ - Deeskalations- und Zivilcouragetrainings - Angebot „Es ist nicht (l)egal“ (in Schulen, Jugendeinrichtungen und Vereinen/Verbänden) Eltern / Multiplikatoren - Präventive Bildungsangebote und Erziehungsberatung für Eltern - Gemeinsame Schnittstellen mit Schulen benennen und ggf. gemeinsame Projekte und Maßnahmen entwickeln - Abstimmung der Maßnahmen an Schulen, die im Rahmen des Runderlasses zur Bekämpfung der Jugendkriminalität umgesetzt werden sollen - Fortbildungsangebote, Arbeitshilfen und -methoden für Multiplikatoren/innen (z.B. in den Bereichen Konfliktmanagement, Aufstellung und Einhaltung von Verhaltensregeln, Förderung sozialer Kompetenzen, Kooperation mit anderen Fachkräften …) Gewerbetreibende / Handel - Indizierungen bei menschenverachtenden und gewaltverherrlichenden Veröffentlichungen Öffentlichkeit - Maßnahmen zur Ächtung von Gewalt - Den Blick auf den strukturellen Kinder- und Jugendschutz schärfen 4.3 Medien Jungen Menschen steht ein überaus großes Medienangebot zur Verfügung. Sie wachsen in Familien auf, in denen eine Vollversorgung mit Handy (100%), Fernsehen (98%), Computer und Laptop (99%) sowie Internetzugang (98%) besteht. Drei Viertel der jungen Menschen zwischen 12 und 19 Jahren haben einen eigenen Rechner und 9 von 10 Jugendlichen (92%) können vom eigenen Zimmer aus online gehen. Zudem besitzt mittlerweile fast jeder 12- bis 19-Jährige (97%) ein eigenes Mobiltelefon, wovon 88 % über ein Smartphone mit Touchscreen und Internetzugang verfügen. Was die subjektive Bedeutung einzelner Medientätigkeiten anbelangt, so stehen das Internet und die Handynutzung an vorderster Stelle, gefolgt von Fernsehen und dem Hören von MP3-Dateien und Radio. Tageszeitung und Bücher lesen rangieren dabei eher im unteren Drittel der Aufzählung. Hinsichtlich der Differenzierung nach Mädchen und Jungen fällt auf, dass zum Beispiel das Bücher lesen bei Mädchen eine höhere Wichtigkeit besitzt als bei Jungen. Umgekehrt verhält es sich dagegen bei den Computerspielen (vgl. „JIM“-Studie 2014 des Medienpädagogischen 78 Forschungsverbundes Südwest, Basisstudie zum Medienumgang 12- bis 19-Jähriger in Deutschland). Darüber hinaus besitzen drei von vier Familien Spielekonsolen. Es besitzt jedes zweite Kind im Alter von 6 bis 13 Jahren eine eigene Spielekonsole oder ein eigenes Handy. Zudem hat jedes dritte Kind einen eigenen Fernseher. Rund 79% der 6- bis 13-Jährigen schauen jeden Tag oder fast jeden Tag fern. Da 57% der Kinder am wenigsten auf dieses Medium verzichten können, nimmt das Fernsehen einen hohen Stellenwert ein und ist somit das dominante Medium bei Kindern zwischen 6 und 13 Jahren (vgl. ,,KIM“-Studie 2012 des Medienpädagogischen Forschungsverbundes Südwest, Basisuntersuchung zum Medienumgang 6- bis 13-Jähriger in Deutschland). Handlungsziele im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz • Positive Nutzungsmöglichkeiten verdeutlichen • Kindern und Jugendlichen (sowie Eltern) ein Handlungsrepertoire an die Hand geben, um z.B. mediale Erfahrungen zu reflektieren; Hintergründe, Strukturen, Absichten und Wirkungen zu erkennen • Einen sinnvollen Umgang mit den „neuen Medien“ fördern, auf Gefährdungspotentiale hinweisen sowie Handlungsperspektiven aufzeigen • Lesen fördern Zielgruppenbezogene Handlungsbeispiele / Handlungsoptionen Kinder / Jugendliche - Angebote in Kitas zum frühen Umgang mit Medien - Projekte in Kooperation mit der Krefelder Mediothek - Aufzeigen von computergestützten, kreativen Nutzungsmöglichkeiten in Schulen und Jugendeinrichtungen - Angebote zur Sensibilisierung im Umgang mit persönlichen Daten im Internet - Veranstaltungen z.B. zu „Cyber-Mobbing“, „Übertragung von jugendgefährdenden und diskriminierenden Inhalten per Handy“ … - Leseförderung Eltern / Multiplikatoren - Elternarbeit zu Themen wie Medienkonsum, Mediensozialisation und Medienkompetenz - „Selbsterfahrungsabende“ mit Eltern und Reflexion der persönlichen Haltung von Eltern zu diversen Medien - Fortbildungsangebote, Arbeitshilfen und -methoden für Multiplikatoren/innen; Methodenkoffer - Jugendschutzkontrollen - Stärkung der freiwilligen Selbstkontrolle - Indizierungen Gewerbetreibende / Handel Öffentlichkeit - Sensibilisierung von Bürgerinnen und Bürgern 4.4 Ideologie 79 Extremismus ist in unserer Gesellschaft keine Randerscheinung mehr und beginnt die Alltagskultur zu durchdringen. In manchen Städten, wie z. B. in Berlin, dominiert Rechtsextremismus bereits die Jugendmilieus relativ stark. Das Einstiegsalter in die rechtsextreme Szene liegt bei 12-15 Jahren und der Einstieg erfolgt meist über die Musik von Nazibands. Auch die religiös geprägten Handlungen haben in den letzten Jahren verstärkt zugenommen (z.B. radikale Islamisten, Salafisten). Hinzu kommen die sogenannten Hooligans, die eine enorme Gewaltbereitschaft aufweisen und organisierte Gewalthandlungen gegenüber Ausländern und Anderen (z. B. Polizei, rivalisierende Gruppen) gezielt ausüben. Nicht selten sind Mitglieder der Hooligans auch in eine rechtsextreme Szene integriert (vgl. Bundeszentrale für politische Bildung, 2014). Heranwachsende entwickeln ihr Selbstbild unter anderem durch die Abgrenzung. Dies gilt für Aussehen, Kleidung und Hobby ebenso wie für Gruppenzugehörigkeit, Religion und Weltanschauung. Um Kinder und Jugendliche vor dem Abrutschen in extreme Richtungen zu schützen, ist es nötig, über Hintergründe aufzuklären und zum Nachdenken anzuregen. Es ist wichtig, schon frühzeitig gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen Vorurteile zu reflektieren und somit auch die eigenen Haltungen zu überdenken. Auch im Sport nehmen Integration und die Förderung des Gemeinschaftsgefühls einen hohen Stellenwert ein, wobei Vorurteilen und Diskriminierungen entgegengewirkt werden soll. Eine intensivere Kooperation mit den Sportvereinen ist daher vorgesehen. Handlungsziele im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz • Wertevermittlung auf Basis der im Grundgesetz verankerten Menschenrechte und der UN-Kinderrechtskonvention • Gefährdungen aufzeigen und reflektieren, die diesen Werten entgegen wirken • Initiierung von Maßnahmen, um entsprechende Gefährdungen zu verhindern Zielgruppenbezogene Handlungsbeispiele / Handlungsoptionen Kinder / Jugendliche - Politische Bildungsangebote in Schulen und Jugendeinrichtungen - Interkulturelle Projekte auf kommunaler und einrichtungsbezogener Ebene - Trainings zu „Argumente gegen Stammtischparolen“ - Aufklärungsarbeit zu (Werbe)Strategien von Sekten und extremistischen / fundamentalistischen Gruppierungen, respektive Gefährdungen - Projekte zum Thema „Zivilcourage“ - Beratungs- und Hilfeangebot für Jugendliche mit extremistischen / fundamentalistischen Gruppenerfahrungen Eltern / Multiplikatoren - Trainings zu „Argumente gegen Stammtischparolen“ - Aufklärungsarbeit zu (Werbe)Strategien von Sekten und extremistischen / fundamentalistischen Gruppierungen, respektive Gefährdungen - Beratungs- und Hilfeangebot für Eltern von Jugendlichen mit extremistischen / fundamentalistischen Tendenzen - Unterstützung zivilcouragierten Engagements 80 Gewerbetreibende / Handel Öffentlichkeit - Indizierung von jugendgefährdenden Medien - Öffentliche Wertediskussion und Ächtung menschenverachtender Haltungen - Wertschätzung zivilcouragierten Engagements - Verhinderung von jugendgefährdenden Veranstaltungen 4.5 Konsum Kinder und Jugendliche sind eine der interessantesten Zielgruppen für die Werbeindustrie, mit Umsätzen in Milliardenhöhe. Demnach werden sie auch massiv und aggressiv von Unternehmen umworben und zum Kauf von Produkten gedrängt, die speziell für junge Zielgruppen entwickelt wurden. Dabei werden Angebote so gestaltet, dass Hemmschwellen gesenkt und finanzielle Fallen versteckt werden. Hinter einem ,,Gutschein“ steckt oft ein Abonnement, viele vermeintliche Angebote bergen versteckte Neben- und Folgekosten. Kinder und Jugendliche müssen über entsprechende Strategien aufgeklärt werden, damit sie diese Mechanismen durchschauen und z.B. Schuldenfallen umgehen können. Daher gilt es z.B insbesondere kinder und Jugendliche zu unterstützen und aufzuklären sowie Eltern zu sensibilisieren, damit diese ihre Kinder zu einem kritischen Konsum erziehen können. Vor diesen Hintergründen wurde vom Kinder- und Jugendschutz des Fachbereichs unter anderem eine interaktive und mobile Ausstellung zum Thema ,,Konsum“ entworfen, die diese Ziele verfolgt und von Schulen und anderen Organisationen ausgeliehen werden kann. Neben diesem Angebot führen hierzu auch die Schuldnerberatung der Diakonie Krefeld & Viersen / Arbeitskreis Schuldnerberatung, der SKM und SKF sowie die Verbraucherzentrale, in Kooperation mit verschiedenen Organisationen und Einrichtungen (z.B. Kreditinstitute, Unternehmen und Betriebe, Kitas, Schulen, Jugendeinrichtungen und dem Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung) eine Reihe von Beratungsangeboten und Projekten durch. Handlungsziele im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz • Verdeutlichung gesellschaftlicher sowie wirtschaftlicher Zusammenhänge • Reflexion des eigenen Konsumverhaltens sowie konsumkritisches Bewusstsein und konsumkritische Kompetenzen fördern • Förderung der Finanzkompetenz und Verhinderung von „Konsumkarrieren“ bei jungen Menschen (Schuldenfalle) • Auseinandersetzung mit persönlichen Wertehaltungen im Kontext der eigenen Lebenssituation, gesellschaftlich vermittelter Werte und medialer Verlockungen (Werbung) Zielgruppenbezogene Handlungsbeispiele / Handlungsoptionen Kinder / Jugendliche - Finanz- und Kompetenzschulungen mit Einsatz lebenspraktischer Bildungsmaterialien in Schulen und Einrichtungen der Jugendhilfe - Qualifizierung von „Finanz-Scouts“ 81 - Projekt „Bank und Jugend im Dialog“ „Durchblick – Geldtraining für junge Menschen“ Projekte zur Reflexion des eigenen Konsumverhaltens Projekt „Wunschvorstellungen – Vom Zusammenhang zwischen Aussehen und Selbstwert / Selbstbewusstsein“ - Mobile Ausstellung ,,Konsum“ Eltern / Multiplikatoren - Elterngespräche zu Themen wie z.B. „Taschengeld“, „Jugendarbeitsschutz“ etc. - Beratungs- und Unterstützungsangebote für Eltern - Information für Multiplikatoren/innen über bestehende Projektan gebote und Kooperationsmöglichkeiten - Veranstaltung für Eltern und Multiplikatoren/innen „Werbepsychologische Mechanismen und Wirkungen“ Gewerbetreibende / Handel - Kooperationsveranstaltungen und -projekte mit Kreditinstituten und Unternehmen / Ausbildungsbetrieben Öffentlichkeit - Verbraucherrechte vermitteln - Werte und „Normen“ konsumkritisch hinterfragen 4.6 Sexualität Hinsichtlich der Anliegen und der Umsetzung von Zielen im Bereich Sexualität gibt es in Krefeld ein „Sexualpädagogisches Netzwerk“. Diesem Netzwerk gehören folgende Organisationen an: „pro familia“, „donum vitae“, Psychologische Beratungsstelle der Diakonie Krefeld & Viersen, Ärztliche Gesellschaft zur Gesundheitsförderung der Frau, AIDS-Hilfe Krefeld, AIDS-Beratung der Stadt Krefeld, sowie die Schwangerschaftsberatung. Ziel des Netzwerkes ist es unter anderem, die Beratungs- und Unterstützungsangebote wie auch Projekte, in den schulischen und außerschulischen Einrichtungen, sowohl für die präventive Arbeit als auch für Hilfen in Krisen, weiter zu entwickeln. Handlungsziele im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz • Sexuelle Selbstbestimmung fördern • Einen verantwortungsvollen Umgang mit Sexualität vermitteln • Persönliche Kompetenzen stärken • Körperliche und seelische Gefahren aufzeigen • Sexuelle Gewalt und sexuellen Missbrauch verhindern Zielgruppenbezogene Handlungsbeispiele / Handlungsoptionen Kinder / Jugendliche - Beratungs-, Unterstützungs- und Hilfeangebote bekannt machen - Angebote zur Kompetenzentwicklung und sexuellen SelbstBestimmung, z.B. in Schulen und Jugendeinrichtungen - Geschlechtsspezifische Arbeit und Arbeit mit Peergruppen - Niedrigschwellige Angebote für „bildungsferne“ Jugendliche - Angebote zu Themen wie z.B.: „Liebe, Freundschaft und Sexuali- 82 tät“, „Körperbewusstsein und Körperakzeptanz“, „Empfängnisverhütung“, „Grenzen achten“, „Verantwortung übernehmen“, „Krankheiten und deren Vermeidung“ …) - Aufklärungsarbeit bei Menschen mit besonderem Förderbedarf Eltern / Multiplikatoren - Beratungs-, Unterstützungs- und Hilfeangebote bekannt machen (sowohl mit Blick auf Eltern als auch Multiplikatoren/innen) - Spezielle Angebote für Eltern mit Migrationshintergrund - Beratungs- und Unterstützungsangebote bei sexuellen Übergriffen und Mobbing - Arbeitstagungen für Multiplikatoren/innen zur Sexualität und damit verbundener Themen Gewerbetreibende / Handel Öffentlichkeit - Sicherstellung und Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen - Kritische Auseinandersetzung zum Thema „Medien und Sexualität“ - Sexualität enttabuisieren und ansprechbar machen 4.7 Gesundheit Gesundheitliche Störungen und gesundheitsgefährdende Verhaltensweisen im Kindes- und Jugendalter haben in den letzten Jahren insgesamt zugenommen. Demnach haben sich die Gesundheitsprobleme im Kindesalter gegenüber früheren Zeiten verändert. Somit standen früher z.B. Mangelernährung oder Infektionskrankheiten im Vordergrund, wohingegen es heute z.B. eher Defizite in der motorischen Entwicklung, Koordinationsstörungen, Konzentrationsstörungen und Verhaltensauffälligkeiten sind. Dies führt nicht nur zu Beeinträchtigung der Entwicklung im Kindesalter, sondern auch zu Gesundheitsrisiken für das Erwachsenenalter und hat damit weitreichende Auswirkungen. Themenfelder wie z.B. Ernährung, Bewegungsarmut, Übergewicht oder auch Schönheitsideale, spielen hierbei eine große Rolle. Handlungsziele im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz • Die Sensibilität hinsichtlich des seelischen und körperlichen Befindens bei jungen Menschen erhöhen, eigene Potentiale entdecken helfen und ein gesundheitsbewusstes Handeln stärken • Körper- und Gesundheitsbewusstsein frühzeitig entwickeln • Gefährdungspotentiale und Gesundheitsrisiken aufzeigen Zielgruppenbezogene Handlungsbeispiele / Handlungsoptionen Kinder / Jugendliche - (Gesundheitsbewusste) Verpflegung in Kitas, Schulen und Jugendeinrichtungen - Motivierende Projekte zur gesundheitlichen Aufklärung (z. B. Gesundheitstage, gemeinsame Aktionen mit der Krankenkasse) - Qualitative und quantitative Erweiterung von Bewegungsangeboten (respektive Erweiterung z.B von Belegungszeiten in Sporthallen) - Angebote zur Entspannung und Konzentrationsförderung - Projekte zur kritischen Auseinandersetzung mit Schönheitsidealen - Essstörungen 83 Eltern / Multiplikatoren - Beratungs- und Unterstützungsangebote für Eltern - Ernährungsberatung und alternative Kochkurse für Eltern - Fachtagungen für Multiplikatoren/innen zur Vermittlung präventiver Maßnahmen und zur Erweiterung des Handlungsrepertoires Gewerbetreibende / Handel Öffentlichkeit - Unterstützung der „Krefelder Tafel“ 5. - Sensibilisierung für Gesundheitsthemen und Präsentation beispielhafter Projekte Dialog mit Eltern / Familien Als Folge gesellschaftlicher Umbrüche, veränderter Familienstrukturen und Plurali- sierung von Lebensformen sowie schwieriger Sozialisationsbedingungen, nachlassender Erziehungskompetenz und gestiegener Medieneinflüsse, hat die Arbeit mit Eltern zunehmend an Bedeutung gewonnen. Laut § 16 (1) SGB VIII sollen Müttern, Vätern, anderen Erziehungsberechtigten und jungen Menschen Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie angeboten werden. Die Leistungen sollen dazu beitragen, dass Erziehungsberechtigte ihre Verantwortung besser wahrnehmen können. Aber auch wenn im SGB VIII vom Primat der elterlichen Sorge ausgegangen wird, ist Jugendhilfe aufgefordert, auf eine positive Gestaltung gesellschaftlicher Rahmenbedingungen Einfluss zu nehmen. Dazu heißt es in § 1 (3) Ziff. 4 SGB VIII: Jugendhilfe soll … „dazu beitragen, positive Lebens- bedingungen für junge Menschen und ihre Familien, sowie eine kinder- und familien- freundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen“. Um dies zu erreichen bedarf es entsprechender und ausreichender Angebote seitens der öffentlichen Jugendhilfe, in Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Jugendhilfe. Derartige präventive Angebote sollten auch möglichst früh einsetzen. Insofern stellt nicht nur die Behebung von Defiziten und Korrekturen der familialen Erziehung die alleinige Orientierung dar, sondern ebenfalls die Entwicklung von Kompetenzen, Strategien und Ressourcen für eine eigenständige Lebensführung. Daraus ergeben sich im Wesentlichen nachfolgende Aufgaben (vgl. auch Veröffent- lichung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, „Familien- bildung als Angebot der Jugendhilfe“, 2007). • Förderung des Verantwortungsbewusstsein und Sensibilisierung des Problembewusstseins bei Eltern • Förderung der Auseinandersetzung mit den eigenen Wertvorstellungen • Verbesserung der Lebensqualität von Familien • Unterstützung und Befähigung von Eltern zur Entwicklungsförderung ihrer Kinder 84 und Vermittlung adäquater Handlungsmöglichkeiten • Stärkung erzieherischer Kompetenzen • Steigerung der Gemeinschaftsfähigkeit von Eltern und Kindern • Verbesserung der sozialen Infrastruktur für Familien Eine ausgeprägte Eltern- bzw. Familienbildung ist unerlässlich, um erziehungsunsicheren Eltern Halt, Orientierung und Wissen zu vermitteln und die Familie in ihrer Leistungsfähigkeit zu unterstützen. Zudem kann somit Gefahren und Risiken für ihren Kindern und Jugendlichen vorgebeugt werden. Aus diesem Grunde werden Programme und Beratungsangebote benötigt, welche den Eltern die Chance bieten sollen, ihre Erziehungsverantwortung kompetent zu erfüllen und soziale Ungleichheit abzubauen. Demnach verfolgen ergänzende und öffentliche Angebote das Ziel, die Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung in schwierigen Erziehungssituationen zu unterstützen und ihre Kinder optimal zu fördern (vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. 14. Kinder- und Jugendbericht ). Der Wert von Elternarbeit und Familienbildung wird sich allerdings unter anderem auch daran messen lassen müssen, inwieweit es gelingt insbesondere Eltern / Elternteile aus sozial benachteiligten Milieus, bzw. in prekären wirtschaftlichen oder räumlichen Lebenslagen, zu erreichen. 6. Schwerpunkte und Perspektiven für 2015 bis 2020 • Durchführung einer aktuellen Bestandserhebung im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz (Trägerlandschaft, Angebotsstrukturen, Inhalte etc.) • Klärung des Aufgabenspektrums im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes innerhalb des Fachbereichs Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung und damit verbundener Ressourcen • Kontinuierliche Weiterführung der Arbeitsgemeinschaft gemäß § 78 SGB VIII. • Differenzierte Festlegung von Schwerpunkten und Prioritäten im Rahmen der jeweiligen Jahresplanungen, in Abstimmung mit den im Kinder- und Jugendschutz tätigen Organisationen. 85 Teil C 1. Jugendsozialarbeit Aufgaben und Ziele „Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische oder berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.“ So lautet § 13 Abs. 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Daraus ergeben sich für die Jugendsozialarbeit, die sich aus der schul- und arbeitsweltbezogenen Sozialarbeit zusammensetzt, folgende Ziele und Aufgaben: • Sozialpädagogische Beratung, Begleitung und Förderung sozial benachteiligter Jugendlicher und junger Erwachsener in Bezug auf schulische und arbeitsweltbezogene/ berufliche Bildung • Unterstützung sozial benachteiligter Jugendlicher und junger Erwachsener bei der sozialen und gesellschaftlichen Integration • Durchführung präventiver, schulbezogener Angebote, um somit ein Scheitern so früh als möglich zu verhindern • Entwicklung bzw. Durchführung geeigneter arbeitsweltbezogener Angebote nach Schule 86 • • Unterstützung der Zielgruppe bei der Integration in Ausbildung, Arbeit oder berufsfördernde Angebote Entwicklung bzw. Erhaltung von Kooperationen und Netzwerken, die zur Erreichung dieser Ziele notwendig sind Die Jugendsozialarbeit ist in Krefeld der Abteilung Kommunale Zentralstelle für Beschäftigungsförderung (Kommunale ZFB) zugeordnet und fungiert als Bindeglied zwischen den Regelsystemen und denen, die drohen, ausgegrenzt zu werden. Seit der Einführung des SGB II und den damit verbundenen Schnittmengen hinsichtlich der Zielgruppe übernimmt die Jugendsozialarbeit mit ihren Erfahrungen und ihrer Kompetenz eine Schnittstellenfunktion zwischen dem SGB II, III, VIII sowie dem Schulgesetz. In ihrer Neutralität arbeitet sie seit vielen Jahren vernetzt und kooperiert mit Schule, Betrieben, anderen Handlungsfeldern der Jugendhilfe, der Arbeitsagentur, dem Jobcenter, Bildungsträgern und anderen Sozialinstanzen. Dabei liegt ein besonderer Fokus auf der Zusammenarbeit mit Schule. Nach § 7 des 3. Ausführungsgesetzes zum KJHG sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Erfüllung ihrer Aufgabe mit der Schule zusammenwirken. Dies soll insbesondere bei schulbezogenen Angeboten der Jugendhilfe geschehen. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen das Zusammenwirken durch die Einrichtung der erforderlichen Strukturen fördern. Im Rahmen einer integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung soll ein zwischen allen Beteiligten abgestimmtes Konzept über Schwerpunkte und Bereiche der Zusammenarbeit und deren Umsetzungsschritte erarbeitet werden. Aus diesem Grund wurde in Krefeld eine Kooperationsvereinbarung zwischen den Krefelder Schulen und dem Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung abgeschlossen, die in 2014 ergänzt und weiterentwickelt werden konnte. Durch die Implementierung der schulbezogenen Jugendsozialarbeit im Rahmen des Bildungsund Teilhabepaketes hat sich die Zusammenarbeit zwischen dem Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung, dem Schulverwaltungsamt, dem Schulamt für die Stadt Krefeld sowie den Schulen deutlich intensiviert. Auf der strukturellen Ebene wurde für die Krefelder Grund-, Haupt-, Realschulen sowie die Kompetenzzentren und Berufskollegs eine Steuerungsgruppe „Schulsozialarbeit“ initiiert, bestehend aus der unteren Schulaufsicht, einer Vertreterin des Schulverwaltungsamtes sowie Vertreter/innen der Jugendsozialarbeit. Ziel dieses Gremiums ist die aufeinander abgestimmte Planung zwischen den Schulen und der Jugendsozialarbeit. Verfahrensweisen sowie eine transparente Aufgabenverteilung werden weiterentwickelt und optimiert. Neben den Schülerinnen und Schülern bedürfen insbesondere die jungen Menschen besonderer Unterstützung, die mehrheitlich keinen Schulabschluss besitzen und multiple Problemlagen wie gesundheitliche Einschränkungen, Verwahrlosung, soziale und persönliche Einschränkungen aufweisen. Für diese Zielgruppe müssen Förderangebote bestehen, die eine Integration in das Beschäftigungssystem ermöglichen. Um eine aufeinander abgestimmte Planung hinsichtlich der Förderung junger Menschen zu erzielen, wurde in 2012 die Jugendberufsagentur „Zentrum für Information und Perspektive (ZIP)“ durch das Jobcenter sowie die Arbeitsagentur Krefeld in den Räumlichkeiten der Agentur für Arbeit implementiert, der die Jugendsozialarbeit zum 01.02.2014 beitrat. 87 Des Weiteren beteiligt sich die Jugendsozialarbeit an der NRW-Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“, die das Übergangssystem transparenter und effektiver gestalten möchte. Um ein möglichst breites Spektrum an Projekten vorhalten zu können, ist es notwendig, unterschiedliche Fördermittel zu akquirieren. In diesem Zusammenhang hat es sich bewährt, die Jugendsozialarbeit bei der Kom.ZFB anzusiedeln, weil dort langjährige Erfahrungen und das Wissen in Bezug auf Entwicklung und Durchführung von Projekten für Jugendliche und junge Erwachsene mit dem Ziel der beruflichen Eingliederung bestehen. Insbesondere das Einwerben unterschiedlichster Fördermittel sowie die sachgerechte verwaltungsgemäße Abwicklung von Projektanträgen erfordern spezielles Fachwissen und personelle Ressourcen. 2. Qualitätsstandards Um die vorgenannten Ziele und Aufgaben der Jugendberufshilfe erfüllen zu können, wurden folgende verbindliche Qualitätsstandards aufgestellt. Grundsätzlich arbeiten alle sozialpädagogischen Fachkräfte nach dem Handlungskonzept „Casemanagement“. - Klärungsgespräche: Mit jedem Jugendlichen findet ein sogenanntes Erst- bzw. Klärungsgespräch statt. Ziel ist es herauszufinden, welchen Unterstützungsbedarf der betreffende Jugendliche aufweist und ob er einer intensiven Einzelfallhilfe bedarf. - Stärken- und Schwächenanalyse: Um Stärken und Förderbedarfe sichtbar zu machen, haben die jungen Menschen die Möglichkeit, an verschiedenen Kompetenzfeststellungsverfahren teilzunehmen, wie z.B. soziale Lerntrainings, Kompetenzchecks, biografisches Interviews. - Hilfeplanung: Basierend auf den Ergebnissen der Klärungsgespräche sowie der Stärkenund Schwächenanalyse finden mit jedem Teilnehmenden Hilfeplangespräche statt. Im Rahmen dieser kontinuierlichen Gespräche werden Ziele sowie die zur Zielerreichung erforderlichen Schritte vereinbart und schriftlich festgehalten. - Assistierte Vermittlung: Junge Menschen am Übergang von der Schule in den Beruf werden intensiv bei ihren Bewerbungsaktivitäten unterstützt. Die Unterstützung reicht vom Bewerbungstraining über das Einüben von Vorstellungsgesprächen bis hin zur Begleitung zu potenziellen Betrieben. - Vermittlung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket: Die Fachkräfte haben die Aufgabe, die Informationen sowie die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gegenüber den Lehrkräften, den Jugendlichen sowie deren Eltern und den Institutionen in der Region zu multiplizieren und die Zielgruppe bei der Beantragung zu unterstützen. - Gender Mainstreaming: Jungen und Mädchen müssen ihr Geschlecht in selbstbestimmter Weise leben und subjektiv entfalten, ohne dabei von Vorgaben, wie sie als Mädchen oder Junge zu sein haben, eingeschränkt zu werden. Um eine gelingende berufliche wie soziale 88 Integration zu erreichen, ist es notwendig geschlechtsspezifische Angebote für Mädchen und Jungen vorzuhalten. - Cultural Mainstreaming: Etwa ein Viertel der jungen Menschen, die in Beratungszusammenhängen der Jugendberufshilfe stehen, haben einen Migrationshintergrund. Diese Jugendlichen weisen häufig Merkmale auf wie Sprachprobleme, fehlende Unterstützung ihrer Familien, Arbeitslosigkeit der Eltern, beengte Wohnverhältnisse, schlechte sozialräumliche Rahmenbedingungen, andere Wert- und Normvorstellungen. Um eine mögliche Chancengleichheit zu erreichen, müssen insbesondere migrationssensible Angebote zielgruppengerecht (weiter -) entwickelt werden. Eine enge, aufeinander abgestimmte Zusammenarbeit mit den in diesem Arbeitsfeld tätigen Institutionen ist dafür unabdingbar (siehe 5.6). - Kulturelle Bildung: Eine weitere zentrale Aufgabe der Jugendberufshilfe ist, die Jugendlichen für die Teilnahme an bereits bestehenden inner- wie außerschulischen kulturellen Angeboten zu motivieren. Darüber hinaus können bei Bedarf passgenaue Angebote konzipiert und durchgeführt werden. - Gesundheitsförderung: Wie mehrere Studien zeigen, weisen ca. 20% der jungen Menschen psychische und/oder physische Krankheiten bzw. Auffälligkeiten auf. Aufgrund der Tatsache, dass viele Jugendliche unter schwierigen materiellen, sozialen und gesundheitlichen Bedingungen leben, sind die jungen Menschen zu motivieren, sich mit Themen wie „Lebensführung“ (Stressbewältigung, Suchtverhalten, Ernährung etc.), sozialen Bedingungen (Gewalt, Migration, soziale Benachteiligung etc.) und Erkrankungen (psychische Gesundheit, Sexualität, Essstörungen etc.) aktiv auseinander zu setzen. Neben der Vermittlung praktischer Kenntnisse geht es vor allem auch um die Einbeziehung sozialer und gesundheitsfördernder Netzwerke. - Inklusion: Unabhängig von der Verabschiedung und Umsetzung der Behindertenrechtskonvention ist es der gesetzliche Auftrag der Jugendsozialarbeit, Benachteiligungen zu vermeiden, Teilhabe herzustellen und Integration zu gewährleisten. Auch junge Menschen mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen gehören der Zielgruppe der Jugendsozialarbeit an; entsprechend der gesamtgesellschaftlichen Diskussion muss sich diese dem Thema Inklusion stellen, die damit verbundene konzeptionelle und pädagogische Herausforderung annehmen und in Kooperation mit den Systemen Schule und Arbeitswelt Inklusion gestalten. - Aufsuchende Sozialarbeit: Jugendliche, die die Schule nicht mehr besuchen oder während des Hilfeprozesses nicht zu Terminen erscheinen, werden Zuhause aufgesucht. Erfahrungen aus anderen Projekten zeigen, dass sich die Zielgruppe in ihrem gewohnten Lebensumfeld häufig deutlich aufgeschlossener zeigt. Die Fachkräfte können im Lebensumfeld der Jugendlichen ökonomische, soziokulturelle sowie psychosoziale Ressourcen ermitteln und verfügbar machen. 89 - Elternarbeit: Wie die Erfahrungen der bisherigen Arbeit der Jugendsozialarbeit zeigen, kommen Eltern ihrem Erziehungsauftrag teilweise nicht oder nur unzureichend nach. Um diesem Umstand entgegenzuwirken, haben die Fachkräfte die Aufgabe, die Erziehungsberechtigten in ihrer Erziehungskompetenz zu stärken. Dies geschieht durch eine individuelle Einzelfallhilfe sowie durch Gruppenangebote und die Vermittlung an andere Fachdienste, z.B. Erziehungsberatungsstellen. - Netzwerkarbeit: Die Fachkräfte der Jugendsozialarbeit arbeiten mit den unterschiedlichen Fachdiensten, sozialen Institutionen und Arbeitsmarktakteuren eng zusammen. Dabei übernehmen sie eine Lotsen-, Beratungs- und Vermittlungsfunktion und organisieren Fallkonferenzen. Die Fachkräfte verfügen über ein großes Wissen bezüglich der bestehenden Angebote in der Förderung benachteiligter Jugendlicher. - Berichtswesen: Die Angebote mit ihren spezifischen Zielen und Standards werden regelmäßig dokumentiert, ausgewertet und gegebenenfalls an die Erfordernisse angepasst. 3. Angebote der Jugendsozialarbeit Die Jugendsozialarbeit in Krefeld umfasst die schul- und arbeitsweltbezogene Jugendberufshilfe sowie die schulbezogene Jugendsozialarbeit über das Bildungs- und Teilhabepaket an Schulen, die Kooperation im Rahmen der Jugendberufsagentur, Beratungsprojekte sowie die Teilnahme an der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“. Die kommunale Jugendsozialarbeit ist in allen regionalen Arbeitskreisen vertreten, deren Ziel die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit ist. Im Folgenden werden die bereits bestehenden Angebote der kommunalen Jugendsozialarbeit sowie der freien Träger erläutert. 3.1 Schulbezogene Jugendsozialarbeit an Krefelder Schulen Bereits seit vielen Jahren arbeitet die Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII sehr erfolgreich an Krefelder Hauptschulen und Berufskollegs mit dem Ziel, Jugendliche mit besonderem Förderbedarf im Übergang von der Schule in den Beruf zu unterstützen. Mit der Implementierung der schulbezogenen Jugendsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) im Januar 2012 konnte dieses Angebot deutlich erweitert werden. Dabei umfasst das Angebot der kommunalen Jugendberufshilfe bzw. schulbezogenen Jugendsozialarbeit – BuT die Arbeit an allen Hauptschulen und Berufskollegs. Zielgruppe an den Schulen sind vorwiegend Jugendliche, deren soziale, schulische und berufliche Integration ohne eine intensive sozialpädagogische Unterstützung nicht zu realisieren ist. Auf der Grundlage der Umsetzungshinweise der Ministerien für „Arbeit, Integration und Soziales“, „Familien, Kinder, Kultur und Sport“ sowie des Schulministeriums des Landes Nord90 rhein-Westfalen ist die „Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes“ als Teil einer präventiven Arbeitsmarkt-, Bildungs-, und Sozialpolitik zu verstehen und verfolgt das Ziel, die Zielgruppe durch Bildung bei der arbeitsmarktlichen und gesellschaftlichen Integration zu unterstützen und damit einen wesentlichen Beitrag zum Abbau der Folgen wirtschaftlicher Armut, insbesondere Bildungsarmut und Exklusion zu leisten. Daraus resultierend verfolgt die Jugendberufshilfe sowie die schulbezogene Jugendsozialarbeit - BuT die Aufgabe, Chancen- und Bildungsgerechtigkeit zu unterstützen, die Lern- und Lebenssituation benachteiligter Jugendlicher zu verbessern sowie sie in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu fördern. Darüber hinaus unterstützt sie die Zielgruppe bei ihrer schulischen und beruflichen Orientierung und Integration. Um diese Ziele zu erreichen, werden neben der individuellen Einzelfallhilfe soziale Lerntrainings, Kompetenzchecks sowie theater-, erlebnis-, sowie freizeitpädagogische Angebote zum Erwerb bzw. Training von Schlüsselqualifikationen durchgeführt. Auf der operativen Ebene konnten an jeder Hauptschule sogenannte Fachgruppen „Schulsozialarbeit“ eingerichtet werden, die aus allen an der Schule tätigen sozialpädagogischen Fachkräften inklusive der Landesbediensteten besteht. Diese Fachgruppen sind verantwortlich für die Steuerung der Einzelfallhilfe sowie die gemeinsame Initiierung und Durchführung von Projekten unter Einbeziehung sozialraumrelevanter Partner. Doppelstrukturen und Parallelarbeit werden damit vermieden. Analog zu den oben genannten Inhalten der kommunalen Jugendsozialarbeit führen das Sozialwerk Krefelder Christen sowie der Internationale Bund die schulbezogene Jugendsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes an zwei Gesamtschulen (Sozialwerk) sowie vier Realschulen (Internationaler Bund) durch. 3.2 Jugendberufsagentur (ZIP) Seit Februar 2014 beteiligt sich die kommunale Jugendsozialarbeit an der Jugendberufsagentur, die in Krefeld „Zentrum für Information und Perspektive“ (ZIP) heißt. Das ZIP ist in den Räumlichkeiten der Agentur für Arbeit angesiedelt. Aus Sicht der Jugendsozialarbeit ist das ZIP eine sinnvolle Ergänzung der eigenen Angebote, da alle Rechtskreise SGB II, III, VIII sowie die kommunale Koordinierung der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) dort miteinander verzahnt werden. Somit sind optimale Voraussetzungen geschaffen, um im Sinne der Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bildungschancen und Übergänge in Ausbildung und Beruf sicher zu stellen. Mit diesem Angebot sieht sich die Jugendberufshilfe auch als Bindeglied zu den anderen Fachabteilungen der kommunalen Jugendhilfe wie auch zu den freien Trägern der Jugendsozialarbeit in Krefeld. 3.3 Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ 91 Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens führt auf der Basis eines Beschlusses des Ausbildungskonsens NRW vom 18. November 2011 ein nachhaltiges und systematisches Übergangssystem Schule – Beruf ein. Die wesentlichen Prinzipien, nach denen der Übergang Schule – Beruf neu aufgestellt wird, lauten Vereinfachung, Systematisierung, Nachhaltigkeit und Anschlussorientierung. Angesichts des demografischen Wandels und des zu erwartenden Fachkräftemangels wird die schulische Berufs- und Studienorientierung für alle Jugendlichen ausgebaut. Damit sollen auch die hohen Abbrecherquoten derjenigen abgebaut werden, die zwar auf den ersten Blick erfolgreich in eine Ausbildung bzw. ein Studium einmünden, letztlich aber aufgrund einer mangelnden Berufs- und Studienorientierung ihre Fehlentscheidungen anschließend korrigieren müssen. Es bleibt festzuhalten, dass die Maßnahmen der Jugendsozialarbeit für sozial benachteiligte junge Menschen nach SGB VIII § 13 auch weiterhin notwendig sind. Die Umsetzung dieses Prozesses wird durch die kommunale Koordinierung sichergestellt. Sie sorgt dafür, dass mit den relevanten Akteuren ein gemeinsames Verständnis über das Zusammenwirken der Zuständigkeiten erreicht, Rollen geklärt, Absprachen und Vereinbarungen getroffen und deren Einhaltung nachgehalten werden. Diese Aufgabe ist im Fachbereich 40 Abteilung Pädagogischer Dienst angesiedelt. Die Jugendsozialarbeit des Fachbereiches Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung beteiligt sich mit einer halben Stelle und sichert so die Verbindung zwischen den beiden Fachbereichen. Der besondere Blick gilt dabei der Zielgruppe der benachteiligten jungen Menschen. 3.4 Neustart Im September 2014 startete die Kom.ZFB dieses Beratungsprojekt für junge Mütter unter 30 Jahren in Elternzeit mit ihren Kindern unter 3 Jahren. Die Rechtskreise SGB VIII und SGB II übergreifend werden die Frauen hinsichtlich ihrer Erziehungskompetenzen, ihrer beruflichen Orientierung und sozialen Integration beraten und unterstützt. In den gemeinsamen „Spielgruppen“ erleben und erfahren die Mütter Wissenswertes zur Entwicklung und Erziehung ihrer Kinder. Berufliche Themen und die Entwicklung individueller Perspektiven werden sowohl in der Müttergruppe als auch in der Einzelberatung erarbeitet. Ein Fokus liegt dabei auf dem Aufbau von individuellen sozialen Netzwerken zur Stärkung und sozialen Integration der jungen Mütter, die in der Regel noch keine Ausbildung abgeschlossen haben. 3.5 Casemanagement für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren Orientierungslose Jugendliche und junge Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr, die einen besonderen Förderbedarf aufweisen und Arbeitslosengeld II beziehen, werden mit Hilfe intensiver und individueller Beratung und Begleitung sozial stabilisiert sowie beruflich orientiert und damit an das Beschäftigungssystem herangeführt. Träger der Maßnahme sind das Sozialwerk Krefelder Christen, IN VIA – Katholische Mädchensozialarbeit und der Internationale 92 Bund. Die kommunale Jugendsozialarbeit ist für die fachliche Begleitung des Angebotes zuständig. Die Finanzierung erfolgt über das SGB II. 3.6 Jugend in Arbeit Plus Jugend in Arbeit Plus, gefördert über die Europäische Union, das Land Nordrhein-Westfalen sowie die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen, wird in Krefeld bereits seit 1998 durchgeführt. Mit Hilfe begleitender Beratung und Lohnkostenzuschüssen werden Jugendliche ohne und mit Berufsausbildung in den ersten Arbeitsmarkt integriert. Die kommunale Jugendsozialarbeit übernimmt die Antragstellung und in Kooperation mit der Regionalagentur Mittlerer Niederrhein die Koordination der Runden Tische, an dem alle relevanten Akteure vertreten sind. Träger der begleitenden Beratung sind IN VIA – Katholische Mädchensozialarbeit, Internationaler Bund, Niederrheinische Kreishandwerkerschaft Krefeld/Viersen. 3.7 Jugendwerkstatt Fichtenhain Als Angebot der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit ist es das Ziel der Jugendwerkstatt, Jugendliche und junge Erwachsene mit besonderem Förderbedarf durch werkpädagogische Angebote zu stabilisieren und somit wieder an das Schul- bzw. Beschäftigungssystem heranzuführen. Die Jugendlichen haben die Möglichkeit, in den Bereichen „Schlosserei, Schweißerei, Schreinerei, Gärtnerei sowie in der Cafeteria“ praktische Erfahrungen zu sammeln. Die Arbeit eines Stützlehrers, der über den Europäischen Sozialfond finanziert wird, ermöglicht darüber hinaus eine individuelle Förderung in Kleingruppen, die den jungen Menschen einen Einstieg in eine mögliche berufsvorbereitende Maßnahme, Schule, Arbeit oder Ausbildung erleichtern. Träger der Jugendwerkstatt ist der evangelische Gemeindeverband. Insgesamt stehen 24 Plätze für die Zielgruppe bereit. Finanziert wird das Angebot über den Kinder- und Jugendförderplan des Landes sowie über § 13 SGB VIII. 4. Personelle und finanzielle Rahmenbedingungen Die kommunale Jugendsozialarbeit umfasst abgesehen von der administrativen Unterstützung zurzeit insgesamt 21 sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Lediglich 4,6 Stellen dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden dabei im Stellenplan der Stadtverwaltung abgebildet. Die übrigen Mitarbeiter/innen sind befristet beschäftigt. Die Anzahl der befristet Beschäftigten differiert je nach Arbeitsaufwand der verschiedenen durchzuführenden Projekte. Finanzielle Rahmenbedingungen bis 2020 Erträge 2015 EUR 1.366.293 2016 EUR 1.376.505 2017 EUR 1.386.816 2018 EUR 1.397.237 2019 EUR 1.411.209 2020 EUR 1.425.321 Aufwendungen 2.145.084 2.200.000 2.214.543 2.230.128 2.252.429 2.274.954 93 Ergebnis Erträge ./. Aufwendungen -778.791 -823.495 -827.727 -832.891 -841.220 -849.633 Basis für die vorgenannte Darstellung ist der Haushaltsplanentwurf 2015 (Planungszeitraum bis 2018). Für die Berechnung der Jahreswerte 2019 ff wurde eine kalkulatorische Steigerung von 1% auf den Vorjahreswert zugrunde gelegt. Ob angemeldete und begründete Veränderungswünsche im Rahmen der Etatberatungen Berücksichtigung finden, kann erst nach Verabschiedung des Haushaltes 2015 durch den Rat beurteilt werden. Ferner können, in Abhängigkeit von der Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes, Veränderungen für die Folgejahre derzeit nicht prognostiziert werden. Die Darstellung der finanziellen Rahmenbedingungen steht grundsätzlich in engem Zusammenhang mit Förderschwerpunkten des Bundes, des Landes oder des Europäischen Sozialfonds (ESF). Wenngleich die Fortführung der Förderung der „Schulsozialarbeit“ bis 2017 durch das Land NRW bereits bekannt geworden ist, können zum aktuellen Zeitpunkt beispielsweise noch keine konkreten Aussagen zur Finanzierung der Folgejahre gemacht werden. Darüber hinaus bietet der vorgenannte Finanzrahmen eine Betrachtung des Produktes U25 / Jugendberufshilfe. Durch eine geplante Änderung der Produktstrukturen (siehe auch Ziff. 5.1) ist gleichzeitig auch mit einer einhergehenden notwendigen Anpassung der Rahmenbedingungen zu rechnen. 4.1. Finanzielle Rahmenbedingungen der freien Träger Seit vielen Jahren engagieren sich auch freie Träger der Jugendhilfe intensiv in den Aufgabenfeldern der Jugendsozialarbeit. Dazu beantragen sie in Eigenregie oder in Kooperation mit der Kom.ZFB Fördermittel des Bundes, des Landes oder des Europäischen Sozialfonds (ESF). Da die finanziellen Rahmenbedingungen auch hier in einem engen Zusammenhang mit den Zielsetzungen bzw. Förderschwerpunkten der Fördergeber sowie der jeweiligen Träger stehen, können nur vage Aussagen zum geplanten Finanzrahmen der Jahre 2016 bis 2020 gemacht werden. Daher wurde auch hier eine kalkulatorische Steigerung von 1% auf der Basis des Haushaltes 2014 vorgenommen. Nachfolgend die von den Trägern gemeldeten Angaben. IN VIA e.V. Erträge 2015 EUR 49.300 2016 EUR 49.300 2017 EUR 49.300 2018 EUR 49.300 2019 EUR 49.300 2020 EUR 49.300 94 Aufwendungen Eigenanteil 57.015 7. 715 57.585 8.285 58.161 8.861 58.743 9.443 59.330 10.030 59.923 10.623 Sozialwerk Krefelder Christen e.V. Erträge 2015 EUR 2016 EUR 2017 EUR 2018 EUR 2019 EUR 2020 EUR 380.095 383.896 387.735 391.612 395.528 399.484 Aufwendungen Eigenanteil 449.348 69.253 453.841 69.946 458.380 70.645 462.964 71.352 467.593 72.065 472.269 72.786 5. Schwerpunkte und Perspektiven 2015 - 2020 Insgesamt besteht eine gute Vernetzung der Akteure, die mit dem Übergang von der Schule in den Beruf von benachteiligten jungen Menschen bzw. mit dem Themenfeld der Beruforientierung und Berufsvorbereitung befasst sind. Vor allem im Bereich der schulbezogenen Jugendsozialarbeit existiert bereits eine gelungene Kooperation mit den Schulen auf der operativen Ebene. 5.1 Bezirkliche Ausrichtung der Kommunalen ZFB Analog zu den anderen Fachabteilungen des Fachbereiches Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung ist beabsichtigt, zukünftig auch die Kommunale ZFB bezirklich auszurichten - unter der Berücksichtigung der gegebenen finanziellen Rahmenbedingungen. Gerade auch im Hinblick auf die Zielgruppe der Jugendlichen mit besonderem Unterstützungsbedarf zeigen sich in den Kooperationen mit den anderen Fachabteilungen häufige Überschneidungen. Eine einheitliche Organisationsstruktur ermöglicht eine abteilungsübergreifende, abgestimmte und zielgerichtete Planung im jeweiligen Bezirk und vermeidet insbesondere uneffiziente Parallelstrukturen. In Bezug auf die schulbezogene Jugendsozialarbeit verändert sich der Blickwinkel von der institutionellen hin zu einer sozialraumorientierten Sichtweise. Durch die abgestimmten Verfahren werden Hilfen zur Erziehung vermieden oder verringert und die Angebote des Kinder- und Jugendschutzes sowie der Bezirksjugendpflege ergänzt. 5.2 Fortführung der schulbezogenen Jugendsozialarbeit Für die schulbezogene Jugendsozialarbeit, die bisher im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes finanziert wurde, wird das Land Nordrhein-Westfalen für die Jahre 2015 bis 2017 weitere Mittel im Rahmen einer 80% Finanzierung zur Verfügung stellen. Die konkreten Ausführungsbestimmungen sind zurzeit noch nicht bekannt. Um eine möglichst kontinuierliche Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und deren Familien im Sinne sogenannter Bildungsketten vom Elementar- über den Primar- und Sekundarbereich 95 bis hin zum Übergang von der Schule in den Beruf zu ermöglichen, ist es ein Anliegen, die gesamte schulbezogene Jugendsozialarbeit (vom Primar- bis zum Sekundarbereich) inclusive der freien Träger als ein Handlungsfeld der Jugendhilfe mit gleichen Qualitätsstandards über den FB Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung zu koordinieren. In diesem Sinne übernimmt schulbezogene Jugendsozialarbeit eine Lotsenfunktion zwischen Schule und Jugendhilfe. Entsprechende Angebote werden gebündelt sowie bedarfsgerecht und abgestimmt vorgehalten. Die Koordinierung der schulbezogenen Jugendsozialarbeit im Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung bringt folgende Vorteile: • Erstellung eines Gesamtkonzeptes „ schulbezogene Jugendsozialarbeit“ mit einheitlichen, verbindlichen Qualitätsstandards, Indikatoren und Verfahrensabläufen • Kontinuierliche, abteilungsübergreifende Begleitung von Kindern, Jugendlichen und deren Familien von der Kita bis zur Integration ins Berufsleben • Verbesserung der Abstimmung in den Übergangsbereichen, insbesondere systematisch, begleiteter Übergang vom Primar- in den Sekundarbereich usw. zur frühzeitigen Vermeidung schulabsenten Verhaltens mit anschließender Abschulung • Bessere Verzahnung bzw. Nutzung von institutionellen Angeboten und Ressourcen im Bezirk (z.B. Schule, Jugend- und Familienzentren, Jugendsozialarbeit usw.) • Gemeinsame Erziehungs-, Beratungs- und Bildungsplanung von Jugendhilfe und Schule im Sozialraum unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Bildungsbegriffe und Institutionen • Entwicklung einer systematischen Bedarfserhebung im Sozialraum • Ergänzung der Angebote im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie des Kinder- und Jugendschutzes • Die Arbeit setzt am Lebensmittelpunkt der Menschen an, dort wo Probleme und Lösungsansätze und zusätzlich Unterstützungsnetzwerke entstehen • Vermeidung kostenintensiver Doppelstrukturen, insbesondere Einsparungen im Bereich der ambulanten Hilfen zur Erziehung durch fachbereichsintern abgestimmte Verfahren Zur Einrichtung der kommunalen Koordinierung der schulbezogenen Jugendsozialarbeit wird ein Beirat aus dem Schulverwaltungsamt, der Schulaufsicht und dem FB Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung gebildet, der die Entwicklung von Inhalten, Qualitätsstandards und Verfahrensabläufen abstimmt und steuert. 5.3 Jugendberufsagentur (ZIP) Da jeder Rechtskreis auch in einer gemeinsamen Anlaufstelle seine eigenen gesetzlichen Aufgaben wahrnimmt, gilt es arbeitsteilig so zu kooperieren, dass die Jugendlichen und jungen Erwachsenen hiervon tatsächlich profitieren. Eine Kooperationsvereinbarung schafft Gelingensbedingungen zur Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses, damit folgende Ziele erreicht werden: • • • • Vermeidung von Doppelstrukturen Entwicklung gemeinsamer Fallkonferenzen Verringerung von Maßnahme- und Ausbildungsabbrüchen Absenkung der Zahlen Jugendlicher ohne Berufsabschluss 96 • • • Weiterentwicklung der Beratungs- und Förderangebote Verlängerung von Bildungsketten bis in den Übergang in Ausbildung und Beschäftigung Entwicklung von gemeinsam finanzierten Fördermaßnahmen 5.4 Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ Für die Schulabgänger/innen wird es in Zukunft nur noch zwei Wege geben: Noch nicht ausbildungsreife Jugendliche sollen in Maßnahmen individuell schnellstmöglich zur Ausbildungsreife geführt werden. Ausbildungsreife Jugendliche dagegen sollen grundsätzlich nicht in berufsfördernde Angebote einmünden, sondern ein Ausbildungsangebot erhalten. Oberste Priorität hat die duale, betriebliche Ausbildung. Hierzu werden verbindliche Anschlussempfehlungen gegeben. Stehen nicht genügend Ausbildungsplätze zur Verfügung, so sollen die Jugendlichen vollzeitschulisch oder außerbetrieblich ausgebildet werden, wobei der Weg in die duale Ausbildung zu jedem Zeitpunkt Vorrang haben soll. Für die Jugendsozialarbeit ergeben sich aufgrund ihrer langjährigen Kenntnisse im Bereich des Übergangs von der Schule in den Beruf, mit dem besonderen Fokus auf die benachteiligten jungen Menschen, folgende Aufgabenschwerpunkte: • Einrichtung einer Arbeitsgemeinschaft nach §78 SGB VIII Jugendsozialarbeit • Mitarbeit bei der flächendeckenden Umsetzung des Systems mit seinen Standardelementen bis 2017/2018 • (Weiter-)Entwicklung und Umsetzung von Konzepten/Angeboten zur Förderung der Ausbildungsreife im Rahmen der Standardelemente • Erhöhung des Angebotes an betrieblichen Ausbildungsstellen und der passgerechten Integration in das duale Ausbildungssystem • Initiierung von (über-)betrieblichen und/oder modularen Ausbildungen für benachteiligte Jugendliche • Weiterentwicklung und Ausbau des Jugendhilfeangebotes (z.B. Beratungsstelle und Jugendwerkstatt) 5.5 Sozialraumorientierte Projekte Zum Ausbau der sozialraumbezogenen Arbeit der Jugendsozialarbeit liegt ein Schwerpunkt der Arbeit in der Beantragung von Fördermitteln des Europäischen Sozialfonds, des Bundes sowie des Landes NRW. Folgende Vorhaben sind in 2015 geplant: 5.5.1 Jugend Stärken im Quartier Bei „Jugend stärken im Quartier“ handelt es sich um ein Programm der Bundesministerien für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. 50% der Finanzierung erfolgt über den Europäischen Sozialfond, die restlichen 50% werden kommunal finanziert. Die Bausteine des Vorhabens richten sich an Jugendliche mit besonderem Förderbedarf vom 12. bis zum 27. Lebensjahr, insbesondere an Jugendliche mit Migrationshintergrund und Neuzuwanderer sowie Schulverweigernde. 97 Dazu soll eine Anlauf- und Koordinierungsstelle im Stadtteil eingerichtet werden, die neben einer Klärungs- und Beratungsfunktion eine Brückenfunktion zwischen den unterschiedlichen Fördersystemen des SGB II/III und VIII, dem Schulgesetz sowie dem Kommunalen Integrationszentrum, den Migrantenselbstorganisationen, Vereinen und anderen Beratungsinstitutionen bildet. Hinzu kommt die Betreuung und Begleitung sogenannter schulischer Seiteneinsteiger/innen im Bereich der Sekundarstufe I und II sowie die Reintegration von Schulverweigernden an der Gesamtschule Kurt-Tucholski. Durch die Initiierung und Durchführung von sog. Mikroprojekten sollen darüber hinaus sowohl für die Zielgruppen des Vorhabens als auch für das Quartier, in dem die Menschen leben, spürbare Verbesserungen erreicht werden. Für die Durchführung der Bausteine wurde der Stadtteil Krefeld-Süd ausgewählt. Der durch das „Kommunale Handlungskonzept Krefeld-Süd“ verfolgte Ansatz, eine ganzheitliche, sozialräumliche und kulturelle Verbesserung für die Bewohner und insbesondere für die Zielgruppe transparenter und attraktiver zu gestalten, soll so weiter nachhaltig verfolgt und gefestigt werden. Das Projekt hat eine Laufzeit von vier Jahren. Das Vorhaben startet voraussichtlich im Mai 2015. 5.5.2 Hardenberg im Perspektivwechsel Im Hardenberg-Viertel in Krefeld (Stadtteil Cracau mit Teilen von Dießem und Hardenberg) ist zunehmend ein Bedarf an Unterstützung und Perspektivengewinnung der Zielgruppe im Alter von 16-25 Jahren festzustellen. Insbesondere die Zielgruppe der ALG II – Beziehenden sowie der Jugendlichen mit Migrationshintergrund, der jungen Straffälligen und der zu erwartende steigende Anteil Alleinerziehender machen den Unterstützungsbedarf in diesem Sozialraum deutlich. Aus diesem Anlass wird die Jugendberufshilfe gemeinsam mit den Fachabteilungen des Fachbereiches, dem Jobcenter Krefeld sowie den sozialraumrelevanten Partnern ein Projekt für diese Zielgruppe vorhalten, das aus Mitteln des § 16f SGB II sowie §13 SGB VIII gefördert wird. Neben der intensiven Einzelfallhilfe sollen die Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 16 bis 25 Jahren durch werkpädagogische Angebote persönlich stabilisiert sowie beruflich orientiert werden. Der Start des Projektes ist für das 2. Halbjahr 2015 vorgesehen. 5.5.3 Neuzugewanderte/ junge Flüchtlinge Die Jugendsozialarbeit hat die Aufgabe, Jugendliche und junge Erwachsene mit multiplem Unterstützungsbedarf in ihrer persönlichen, sozialen, schulischen und beruflichen Integration zu unterstützen. Gerade im Hinblick auf die stetig steigende Anzahl von Neuzugewanderten, Flüchtlingen sowie Menschen mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus, die häufig durch traumatische Erlebnisse geprägt sind, muss sich die Jugendsozialarbeit neuen Herausforderungen stellen. Dies betrifft sowohl die Arbeit mit den sogenannten schulischen Seiteneinsteiger/innen im Bereich der Sekundarstufe I und II als auch die Weiterentwicklung der Angebote im Übergang in den Beruf. Hierbei kommt der Kooperation mit dem Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen sowie dem Kommunalen Integrationszentrum des Schulverwaltungsamtes eine besondere Bedeutung zu. In einem ersten Schritt sind die Fachkräfte der Jugendsozialarbeit durch themenspezifische Workshops vor allem im Bereich der rechtlichen Gegebenheiten und den daraus resultierenden Anforderungen zu schulen. 98 Darüber hinaus sind klare Strukturen, Verfahrensabläufe und Aufgaben zwischen den Fachbereichen sowie den anderen Institutionen, die sich mit diesem Thema befassen, zu vereinbaren. Angebote der Jugendsozialarbeit, die sich stetig am Bedarf der Zielgruppe ausrichten, sind immer in enger Kooperation mit den genannten Fachbereichen und Institutionen abzustimmen sowie durchzuführen. Eine abschließende Planung und Entwicklung bis 2020 kann nicht dargestellt werden, da die Instrumente je nach Förderprogrammen und Bedarfen variieren bzw. das Bestehende stets in seiner Wirksamkeit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden muss. Grundsätzlich wird der thematische Schwerpunkt der Jugendsozialarbeit einerseits im Bereich der Koordinierung und Durchführung von schulbezogenen Angeboten und andererseits in der Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen für ältere junge Menschen bis unter 25 Jahre mit besonderem Unterstützungsbedarf liegen. Als weiterer Schwerpunkt wird sich die Arbeit mit neuzugewanderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen entwickeln. 99 Teil D Anteil der Förderbereiche am Gesamtbudget der Jugendhilfe Hierbei handelt es sich um eine Darstellung des städtischen Anteils für die Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und den Kinder- und Jugendschutz, in Relation zum Gesamtzuschussbedarf (Hauhaltsansatz) der Jugendhilfe. 2015 EUR 2016 EUR 2017 EUR 2018 EUR 2019 EUR 2020 EUR Budget der Jugendhilfe -86.710.160 -89.086.385 -87.763.648 -90.016.543 -90.916.707 -91.825.874 Anteil der Kinder- und Jugendarbeit -2.162.798 -2.189.660 -2.193.891 -2.202.288 -2.224.311 -2.246.554 Anteil in % Anteil der Jugendsozialarbeit Anteil in % Anteil Kinder- und Jugendschutz Anteil in % Gesamtanteil Anteil in % 2,5 -778.791 0,9 -221.937 2,5 -823.495 0,9 -227.481 2,5 -827.727 0,9 -229.697 2,4 -832.892 0,9 -232.196 2,4 -841.220 0,9 -234.518 2,4 -849.632 0,9 -236.863 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 -3.163.526 -3.240.636 -3.251.315 -3.267.376 -3.300.049 -3.333.049 3,7 3,6 3,7 3,6 3,6 3,6 Basis für die o. a. Darstellung ist der Haushaltsplanentwurf 2015 (Planungszeitraum bis 2018). Für die Berechnung der Jahreswerte 2019 ff wurde eine kalkulatorische Steigerung von 1% auf den Vorjahreswert zugrunde gelegt. Ob angemeldete und begründete Veränderungswünsche im Rahmen der Etatberatungen Berücksichtigung finden, kann erst nach Verabschiedung des Haushaltes 2015 durch den Rat beurteilt werden. Ferner können, in Abhängigkeit von der Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes, Veränderungen für die Folgejahre derzeit nicht prognostiziert werden. Das Budget der Jugendhilfe umfasst den Teilergebnisplan abzüglich der Produkte „Über 25“ und „Betreuungsstelle“. 100