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Verwaltungsvorlage (Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan 2015 - 2020)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
291 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:28
Verwaltungsvorlage (Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan 2015 - 2020) Verwaltungsvorlage (Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan 2015 - 2020) Verwaltungsvorlage (Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan 2015 - 2020) Verwaltungsvorlage (Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan 2015 - 2020)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 27.04.2015 Nr. 1361 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder Jugend und Familie 27.05.2015 Betreff Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan 2015 - 2020 Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss stimmt den fachlich-inhaltlichen Ausführungen der Verwaltungsvorlage unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Rahmenbedingungen zu. Alle finanziellen Auswirkungen bedürfen der Erörterungen im Rahmen der Etatberatungen im Rat der Stadt Krefeld und stehen unter dem Vorbehalt der jährlichen Mittelbereitstellung durch den Rat der Stadt Krefeld sowie gegebenenfalls auch unter dem Vorbehalt möglicher Auflagen seitens der Kommunalaufsicht des Landes NRW. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1361 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: X ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Auf die finanziellen Auswirkungen wird auf den Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan 2015 - 2020 verwiesen (siehe Seiten 22, 68, 87 und 93). Begründung Seite 2 Laut § 15 Abs. 4, Drittes Ausführungsgesetz zum KJHG NRW, ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, auf der Grundlage der kommunalen Jugendhilfeplanung, einen Förderplan zu erstellen, der für jeweils eine Wahlperiode der Vertretungskörperschaft festgeschrieben wird. Der bisherige Förderplan wurde vom Jugendhilfeausschuss am 16.06.2010 für den Zeitraum 2010 bis einschließlich 2014 beschlossen. Da sich die Legislaturperiode diesmal, aufgrund der früher stattgefundenen Kommunalwahl, um ein Jahr verlängert, und die nächste Kommunalwahl erst im Jahr 2020 stattfindet, erweitert sich der Zeitrahmen für den aktuellen Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan entsprechend. Der neue Förderplan erstreckt sich somit über die Jahre 2015 bis einschließlich 2020. Dieser ist wie folgt unterteilt: Teil A - Kinder- und Jugendarbeit Teil B - Kinder- und Jugendschutz Teil C - Jugendsozialarbeit Teil D - Anteil der Förderbereiche am Gesamtbudget der Jugendhilfe Um eine kommunal abgestimmte Fortschreibung des Kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes zu gewährleisten, wurden sowohl die jeweils involvierten Fachorganisationen und Träger als auch die politischen Mandatsträger/innen in einen gemeinsamen Dialog eingebunden. Dieser Dialog fand, differenziert nach den jeweiligen Teilbereichen, in Form von Workshops statt: Teil A / Workshop „Kinder- und Jugendarbeit“: 07.02.2105 Teil B / Workshop „Kinder- und Jugendschutz“ am 30.01.2015 Teil C / Workshop „Jugendsozialarbeit“ am 06.02.2015 Im Nachfolgenden werden die jeweiligen Workshopergebnisse für die kommenden Jahre kurz zusammen gefasst. Für die Umsetzung stehen im Haushaltsplan 2015 keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Hinsichtlich der inhaltlichen Ausführungen wird auf den Entwurf des Förderplanes verwiesen (s. Anlage). Teil A – Kinder- und Jugendarbeit Schwerpunkte / Perspektiven - Anhebung des städtischen Jugendförderplanes um 25.000,--EUR für Kinder- und Jugendfreizeiten. - Bereitstellung von Mitteln für die Projektförderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Höhe von 30.000,--EUR (unter der Voraussetzung, dass diese Mittel als Trägeranteil für die Akquise zusätzlicher Drittmittel verwendet werden). 1. Bestandserhaltung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Gleichstellung der Leistungsvereinbarungen (Umwandlung der Festbetragsfinanzierung in prozentuale Anteilsfinanzierung (Kosten = ca. 90.000,--EUR) sowie Angleichung der Sachkostenpauschalen an die Kostensteigerungen (Kosten = ca. 60.000,--EUR). 2. Erhalt der Beratungsstelle „together Krefeld“ (Kosten = ca. 40.000,--EUR). 3. Ausbau innerhalb des Bestands Offener Kinder- und Jugendarbeit, mit Schwerpunkt Innenstadt und Lehmheide. 4. Reflexive Aktualisierung der Planung nach 2 - 3 Jahren. Teil B – Kinder- und Jugendschutz • Durchführung einer aktuellen Bestandserhebung im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz (Trägerlandschaft, Angebotsstrukturen, Inhalte etc.) • Klärung des Aufgabenspektrums im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes Zeitraum 2015 / 2016 Ab 2017 Begründung Seite 3 innerhalb des Fachbereichs Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung und damit verbundener Ressourcen • Kontinuierliche Weiterführung der Arbeitsgemeinschaft gemäß § 78 SGB VIII. • Differenzierte Festlegung von Schwerpunkten und Prioritäten im Rahmen der jeweiligen Jahresplanungen, in Abstimmung mit den im Kinder- und Jugendschutz tätigen Organisationen. Teil C – Jugendsozialarbeit Eine abschließende Planung und Entwicklung bis 2020 kann nicht dargestellt werden, da die Instrumente je nach Förderprogrammen und Bedarfen variieren bzw. das Bestehende stets in seiner Wirksamkeit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden muss. Grundsätzlich wird der thematische Schwerpunkt der Jugendsozialarbeit einerseits im Bereich der Koordinierung und Durchführung von schulbezogenen Angeboten und andererseits in der Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen für ältere junge Menschen bis unter 25 Jahre mit besonderem Unterstützungsbedarf liegen. Als weiterer Schwerpunkt wird sich die Arbeit mit neuzugewanderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen entwickeln.