Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:28
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 27.04.2015
Nr.
1361 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder Jugend und Familie
27.05.2015
Betreff
Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan 2015 - 2020
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss stimmt den fachlich-inhaltlichen Ausführungen der Verwaltungsvorlage unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Rahmenbedingungen zu.
Alle finanziellen Auswirkungen bedürfen der Erörterungen im Rahmen der Etatberatungen
im Rat der Stadt Krefeld und stehen unter dem Vorbehalt der jährlichen Mittelbereitstellung
durch den Rat der Stadt Krefeld sowie gegebenenfalls auch unter dem Vorbehalt möglicher
Auflagen seitens der Kommunalaufsicht des Landes NRW.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1361 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
X ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Auf die finanziellen Auswirkungen wird auf den Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan 2015 - 2020
verwiesen (siehe Seiten 22, 68, 87 und 93).
Begründung
Seite 2
Laut § 15 Abs. 4, Drittes Ausführungsgesetz zum KJHG NRW, ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, auf der Grundlage der kommunalen Jugendhilfeplanung, einen Förderplan zu erstellen, der für jeweils eine Wahlperiode der Vertretungskörperschaft festgeschrieben wird.
Der bisherige Förderplan wurde vom Jugendhilfeausschuss am 16.06.2010 für den Zeitraum 2010 bis einschließlich 2014 beschlossen. Da sich die Legislaturperiode diesmal, aufgrund der früher stattgefundenen
Kommunalwahl, um ein Jahr verlängert, und die nächste Kommunalwahl erst im Jahr 2020 stattfindet,
erweitert sich der Zeitrahmen für den aktuellen Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan entsprechend. Der neue Förderplan erstreckt sich somit über die Jahre 2015 bis einschließlich 2020. Dieser ist
wie folgt unterteilt:
Teil A - Kinder- und Jugendarbeit
Teil B - Kinder- und Jugendschutz
Teil C - Jugendsozialarbeit
Teil D - Anteil der Förderbereiche am Gesamtbudget der Jugendhilfe
Um eine kommunal abgestimmte Fortschreibung des Kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes zu
gewährleisten, wurden sowohl die jeweils involvierten Fachorganisationen und Träger als auch die politischen Mandatsträger/innen in einen gemeinsamen Dialog eingebunden. Dieser Dialog fand, differenziert
nach den jeweiligen Teilbereichen, in Form von Workshops statt:
Teil A / Workshop „Kinder- und Jugendarbeit“: 07.02.2105
Teil B / Workshop „Kinder- und Jugendschutz“ am 30.01.2015
Teil C / Workshop „Jugendsozialarbeit“ am 06.02.2015
Im Nachfolgenden werden die jeweiligen Workshopergebnisse für die kommenden Jahre kurz zusammen
gefasst. Für die Umsetzung stehen im Haushaltsplan 2015 keine Haushaltsmittel zur Verfügung.
Hinsichtlich der inhaltlichen Ausführungen wird auf den Entwurf des Förderplanes verwiesen (s. Anlage).
Teil A – Kinder- und Jugendarbeit
Schwerpunkte / Perspektiven
- Anhebung des städtischen Jugendförderplanes um 25.000,--EUR
für Kinder- und Jugendfreizeiten.
- Bereitstellung von Mitteln für die Projektförderung der Offenen
Kinder- und Jugendarbeit in Höhe von 30.000,--EUR (unter der
Voraussetzung, dass diese Mittel als Trägeranteil für die Akquise
zusätzlicher Drittmittel verwendet werden).
1. Bestandserhaltung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit.
Gleichstellung der Leistungsvereinbarungen (Umwandlung
der Festbetragsfinanzierung in prozentuale Anteilsfinanzierung (Kosten = ca. 90.000,--EUR) sowie Angleichung
der Sachkostenpauschalen an die Kostensteigerungen
(Kosten = ca. 60.000,--EUR).
2. Erhalt der Beratungsstelle „together Krefeld“
(Kosten = ca. 40.000,--EUR).
3. Ausbau innerhalb des Bestands Offener Kinder- und Jugendarbeit, mit Schwerpunkt Innenstadt und Lehmheide.
4. Reflexive Aktualisierung der Planung nach 2 - 3 Jahren.
Teil B – Kinder- und Jugendschutz
• Durchführung einer aktuellen Bestandserhebung im erzieherischen Kinder- und
Jugendschutz (Trägerlandschaft, Angebotsstrukturen, Inhalte etc.)
• Klärung des Aufgabenspektrums im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes
Zeitraum
2015 / 2016
Ab 2017
Begründung
Seite 3
innerhalb des Fachbereichs Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung und damit
verbundener Ressourcen
• Kontinuierliche Weiterführung der Arbeitsgemeinschaft gemäß § 78 SGB VIII.
• Differenzierte Festlegung von Schwerpunkten und Prioritäten im Rahmen der
jeweiligen Jahresplanungen, in Abstimmung mit den im Kinder- und Jugendschutz
tätigen Organisationen.
Teil C – Jugendsozialarbeit
Eine abschließende Planung und Entwicklung bis 2020 kann nicht dargestellt werden, da die Instrumente
je nach Förderprogrammen und Bedarfen variieren bzw. das Bestehende stets in seiner Wirksamkeit
überprüft und gegebenenfalls angepasst werden muss. Grundsätzlich wird der thematische Schwerpunkt
der Jugendsozialarbeit einerseits im Bereich der Koordinierung und Durchführung von schulbezogenen
Angeboten und andererseits in der Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen für ältere junge
Menschen bis unter 25 Jahre mit besonderem Unterstützungsbedarf liegen. Als weiterer Schwerpunkt
wird sich die Arbeit mit neuzugewanderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen entwickeln.