Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:28
Stichworte
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 27.10.2015
1954 /15
Nr.
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 05/2 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Beschwerdeausschuss
10.12.2015
Haupt- und Beschwerdeausschuss
25.02.2016
Betreff
Wahl der 1. Stellvertreterin / des 1. Stellvertreters des Vorsitzenden des Haupt- und
Beschwerdeausschusses
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Beschwerdeausschuss wählt
______________________________________
zur 1. Stellvertreterin / zum 1. Stellvertreter des Vorsitzenden.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1954 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Gemäß § 57 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW führt der Oberbürgermeister den Vorsitz im Hauptausschuss.
Der Hauptausschuss wählt aus seiner Mitte eine/n oder mehrere Vertreter/innen des Vorsitzenden.
Durch die Wahl des bisherigen 1. Stellvertreters, Bürgermeister Frank Meyer, zum Oberbürgermeister ist
die Neuwahl der/des 1. stellvertretenden Vorsitzenden erforderlich.