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Verwaltungsvorlage (Wahl der 1. Stellvertreterin / des 1. Stellvertreters des Vorsitzenden des Haupt- und Beschwerdeausschusses)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
261 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:28
Verwaltungsvorlage (Wahl der 1. Stellvertreterin / des 1. Stellvertreters des Vorsitzenden des Haupt- und Beschwerdeausschusses) Verwaltungsvorlage (Wahl der 1. Stellvertreterin / des 1. Stellvertreters des Vorsitzenden des Haupt- und Beschwerdeausschusses) Verwaltungsvorlage (Wahl der 1. Stellvertreterin / des 1. Stellvertreters des Vorsitzenden des Haupt- und Beschwerdeausschusses)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 27.10.2015 1954 /15 Nr. Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 05/2 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Beschwerdeausschuss 10.12.2015 Haupt- und Beschwerdeausschuss 25.02.2016 Betreff Wahl der 1. Stellvertreterin / des 1. Stellvertreters des Vorsitzenden des Haupt- und Beschwerdeausschusses Beschlussentwurf: Der Haupt- und Beschwerdeausschuss wählt ______________________________________ zur 1. Stellvertreterin / zum 1. Stellvertreter des Vorsitzenden. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1954 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Gemäß § 57 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW führt der Oberbürgermeister den Vorsitz im Hauptausschuss. Der Hauptausschuss wählt aus seiner Mitte eine/n oder mehrere Vertreter/innen des Vorsitzenden. Durch die Wahl des bisherigen 1. Stellvertreters, Bürgermeister Frank Meyer, zum Oberbürgermeister ist die Neuwahl der/des 1. stellvertretenden Vorsitzenden erforderlich.