Daten
Kommune
Krefeld
Größe
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:28
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 24.07.2017
Nr.
4243 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Zentrale Finanzsteuerung-20/1 Ong Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
13.09.2017
Betreff
Bericht über die Entwicklung des Investitionshaushaltes zum Stichtag 30.06.2017
Beschlussentwurf:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4243 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2017 wurden neben den laufenden Investitionsmaßnahmen
weitere Investitionen durch die Fachbereiche angemeldet. Da bereits in den Haushaltsjahren 2015 und
2016 die Notwendigkeit erkannt worden ist, über die Investitionsmaßnahmen zu berichten, wird auf Basis
des Haushaltsplans 2017 die Abwicklung der investiven Maßnahmen dargestellt.
Mittels der erwarteten Zahlungszu- und -abflüsse ist zu beurteilen, in welcher Höhe die Kreditermächtigung zur Finanzierung der Investitionen in Anspruch genommen werden muss.
1. Geringwertige Wirtschaftsgüter/ Festwerte/ Maßnahmen bis 50.000 EUR im Einzelfall
Auf Basis der gebundenen Beträge bei diesen Haushaltspositionen wurde eine globale Prognose zum Jahresende erstellt. Hierbei wurde unterstellt, dass sämtliche zur Verfügung gestellten Mittel zur Auszahlung
gelangen.
Die tatsächliche Haushaltsverbesserung ergibt sich allerdings erst zum Jahresende, da lediglich absehbare
realistische Zahlungsflüsse dargestellt wurden, um die Notwendigkeit einer Kreditaufnahme beurteilen zu
können.
2. Maßnahmen oberhalb der Wertgrenze von 50.000 EUR (Anlage 1)
Begründung
Seite 3
Hierzu können die näheren Einzelheiten zum Umsetzungsstand der Maßnahmen der Anlage 1 entnommen werden.
3. KInvFöG Maßnahmen (Anlage 2)
Hierzu können die näheren Einzelheiten zum Umsetzungsstand der Maßnahmen der Anlage 2 entnommen werden.
4. Fazit
Aus den unter den Punkten 1 bis 3 dargestellten Maßnahmen errechnen sich Gesamteinzahlungen in
Höhe von 44.474.719,99 EUR, denen Gesamtauszahlungen in Höhe von 63.003.190,60 EUR gegenüberstehen, so dass sich ein Eigenfinanzierungsbedarf in Höhe von 18.528.470,61 EUR errechnet.
Ob die eingeplante Kreditermächtigung in Höhe von 9.343.630,00 EUR -auch in Anbetracht der Entwicklung des Finanzierungssaldos aus laufender Verwaltungstätigkeit- vollumfänglich in Anspruch genommen
werden muss, wird die Verwaltung zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.