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Verwaltungsvorlage (Bericht über die Entwicklung des Investitionshaushaltes zum Stichtag 30.06.2017)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
307 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:28
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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 24.07.2017 Nr. 4243 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Zentrale Finanzsteuerung-20/1 Ong Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 13.09.2017 Betreff Bericht über die Entwicklung des Investitionshaushaltes zum Stichtag 30.06.2017 Beschlussentwurf: Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4243 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2017 wurden neben den laufenden Investitionsmaßnahmen weitere Investitionen durch die Fachbereiche angemeldet. Da bereits in den Haushaltsjahren 2015 und 2016 die Notwendigkeit erkannt worden ist, über die Investitionsmaßnahmen zu berichten, wird auf Basis des Haushaltsplans 2017 die Abwicklung der investiven Maßnahmen dargestellt. Mittels der erwarteten Zahlungszu- und -abflüsse ist zu beurteilen, in welcher Höhe die Kreditermächtigung zur Finanzierung der Investitionen in Anspruch genommen werden muss. 1. Geringwertige Wirtschaftsgüter/ Festwerte/ Maßnahmen bis 50.000 EUR im Einzelfall Auf Basis der gebundenen Beträge bei diesen Haushaltspositionen wurde eine globale Prognose zum Jahresende erstellt. Hierbei wurde unterstellt, dass sämtliche zur Verfügung gestellten Mittel zur Auszahlung gelangen. Die tatsächliche Haushaltsverbesserung ergibt sich allerdings erst zum Jahresende, da lediglich absehbare realistische Zahlungsflüsse dargestellt wurden, um die Notwendigkeit einer Kreditaufnahme beurteilen zu können. 2. Maßnahmen oberhalb der Wertgrenze von 50.000 EUR (Anlage 1) Begründung Seite 3 Hierzu können die näheren Einzelheiten zum Umsetzungsstand der Maßnahmen der Anlage 1 entnommen werden. 3. KInvFöG Maßnahmen (Anlage 2) Hierzu können die näheren Einzelheiten zum Umsetzungsstand der Maßnahmen der Anlage 2 entnommen werden. 4. Fazit Aus den unter den Punkten 1 bis 3 dargestellten Maßnahmen errechnen sich Gesamteinzahlungen in Höhe von 44.474.719,99 EUR, denen Gesamtauszahlungen in Höhe von 63.003.190,60 EUR gegenüberstehen, so dass sich ein Eigenfinanzierungsbedarf in Höhe von 18.528.470,61 EUR errechnet. Ob die eingeplante Kreditermächtigung in Höhe von 9.343.630,00 EUR -auch in Anbetracht der Entwicklung des Finanzierungssaldos aus laufender Verwaltungstätigkeit- vollumfänglich in Anspruch genommen werden muss, wird die Verwaltung zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.