Daten
Kommune
Krefeld
Größe
3,3 MB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:29
Stichworte
Inhalt der Datei
TV 01 zur 04. Sitzung Bezirksvertretung Hüls 18.12.2014
SPD-Fraktion in der
Bezirksvertretung Hüls
Fraktion BÜNDNIS 90
DIE GRÜNEN in der
Bezirksvertretung Hüls
Stadt ~<refeid
Herrn Bezirksvorsteher
Hans Butzen
Rathaus Hüls
Hülser Markt 11
47839 Krefeld
Krefeld-Hüls, 12. Dezember 2014
FDP in der Bezirks
vertretung Hüls
-'2e"',~\
8;~r~::·'·(
~ ~
'."
-,~
:-,~"
;:::': . ~"i
~~~ ßfllJt
I
7;;;-Arli-.,
""
~tl.1S J
IA·
/J1cthh '
Dringlichkeitsantrag zur Tagesordnung der 4. Sitzung de~ezirksvertretung Hü/
18. Dezember 2014 TOP: Einbahnstraßenregelung Boomdyk
Sehr geehrter Herr Bezirksvorsteher,
die Fraktionen von SPD und Bündnis gO/Die Grünen sowie die FDP in der Bezirksvertretung
Hüls beantragen, den Tagesordnungspunkt Einbahnstraßenregelung Boomdyk auf die Ta
gesordnung der 4. Sitzung der Bezirksvertretung Hüls am 18. Dezember 2014 zu setzen und
folgenden Antrag zu beschließen:
1. Die Bezirksvertretung Krefeld·Hü/s erneuert ihren mehrheitlich gefassten Beschluss
vom 30. Oktober 2014, den im Jahr 2010 von der Bezirksvertretung probeweise be
schlossenen Beidrichtungsverkehr auf dem Boomdyk zwischen Klever Straße und
Am Brustert aufzuheben und stattdessen die vormalige Einbahnstraßenregelungen
wieder herzustellen.
2. Die Bezirksvertretung Hü/s empfiehlt dem Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsa
nierung, dem unter Ziff. 1 gefassten Beschluss in der nächsten Sitzung am 28. Janu
ar 2015 ebenfalls zuzustimmen und (falls erforderlich) dem Rat der Stadt Krefeld zur
Beschlussfassung zuzuleiten.
Begründung:
Die Bezirksvertretung Hüls hat am 30. Oktober 2014 mehrheitlich beschlossen, die Einbahn
straßenregelung Boomdyk von Einmündung Am Brustert bis Einmündung Klever Straße wieder
herzustellen.
anlra9_lo_181214_einbahnSlraßenregelun9_boomdyk_121214
1
Am 11. Dezember 2014 hat das Planungsamt informiert, dass in einer Geschäftsbereichskonfe
renz des Bau- und Planungsdezernats (kurz nach Beschlussfassung der Bezirksvertretung am
30. Oktober 2014) die Zuständigkeit des Ausschusses für Stadtplanung und Stadtsanierung
hinsichtlich einer Änderung der Verkehrsregelung auf dem Boomdyk festgestellt wurde.
Obwohl der beschlossene probeweise Beidrichtungsverkehr auf dem Boomdyk im Jahre 2010
nur durch die Bezirksvertretung Hüls beschlossen wurde, sei eine Rücknahme und die Wieder
einführung der Einbahnstraßenregelung nur mit Beschlussfassung durch den Ausschuss für
Stadtplanung und Stadtsanierung möglich, da der Boomdyk in seiner ganzen Länge nun in dem
durch den vom Rat der Stadt Krefeld am 10. Oktober 2013 (vgl. Vorlage 4815/13) beschlosse
nen und fortgeschriebenen Vorbehaltsstraßennetz enthalten sei.
Über diesen Sachverhalt habe das Stadtplanungsamt das Büro des Oberbürgermeisters und
den FB 31 über das Büro von Frau Stadtdirektorin Zielke per Telefax Mitte November 2014
informiert.
Weitere Erläuterungen sind der angefügten Anlage zu entnehmen und erfolgen in der Sitzung.
Mit freundlichen Grüßen
rfißrt/
Martin Reyer
SPD-Fraktion in der
Bezirksvertretung Hüls
/J~
Günter Föller
Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen in der
Bezirksvertretung Hüls
antragJo_181214_einbahnstraßenregelung_boomdyk_121214
2
}j.tlr
4
Klaus-Dieter Ohlig
FDP in der
Bezirksvertretung Hüls
Von: Hans Butzen []
Gesendet: Donnerstag, 11. Dezember 2014 13:22
An: Günter Föller; Klaus Dieter Ohlig; Martin Reyer; Timo Kühn; W.E.
Cc: Georg Lieser; Ludger Walter; Norbert Goertz-Gorr; Norbert Hudde; Thomas Pluschkell; Mathias
Schütze; Dirk Czymai; Martin Lothmann
Betreff: Einbahnstraßenregelung Boomdyk
Hallo Zusammen,
hinsichtlich der Wiedereinführung der Einbahnstraßenregelung auf dem oberen
Teilstück des Boomdyks habe ich gestern Abend den Chef von Herrn Görtz-Gorr und
Leiter des Fachbereichs Ordnung, Herrn Lieser, angesprochen und ihn
um Prüfung gebeten, warum der Beschluss der Bezirksvertretung vom 30. Oktober
2014 noch nicht umgesetzt wurde.
Herr Lieser hat mich heute Morgen darüber informiert, dass Herr Dr. Böttges vom
Planungsamt Herrn Goertz-Gorr mitgeteilt habe, die seinerzeitige Einführung des
Beidrichtungsverkehrs sei damals vom Rat der Stadt Krefeld beschlossen worden
und stehe der jetzigen Rückführung entgegen. Deshalb wäre die Maßnahme nicht
umgesetzt worden.
Ich habe deshalb soeben (in Vertretung von Herrn Hudde) mit Herrn Walter
gesprochen und ihm diesen Sachverhalt vortragen. Herr Walter hat mir umgehende
Klärung zugesagt. Er wird sich deshalb neben der internen Klärung im Planungsamt
ebenfalls umgehend mit Herrn Lieser telefonisch in Verbindung setzen.
Bei meinem Gespräch mit Herrn Walter habe ich deutlich gemacht, dass mich dieses
Vorgehen von Herrn Dr. Böttges (wenn es denn so gewesen ist) sehr befremdet.
Mich befremdet jedoch ebenfalls, dass eine entsprechende Mitteilung über einen
angeblich vorhandenen Ratsbeschluss (von vor vier Jahren) bislang nicht der
Bezirksvertretung wird mitgeteilt wurde.
Ich gehe davon aus, dass Herr Walter mit Herrn Lieser eine entsprechende Klärung
im Sinne des Beschlusses der Bezirksvertretung herbeizuführen wird. Sollte das
nicht gelingen, werden wir uns wegen der Eilbedürftigkeit in der BV-Sitzung am
kommenden Donnerstag im Rahmen der Tagesordnung damit beschäftigen müssen.
Die Fraktionssprecher in der Betriebsvertretung Hüls erhalten diese Mail zu ihrer
zeitgleichen Information.
Beste Grüße
__________________________
Hans Butzen
Bezirksvorsteher Krefeld-Hüls
Postfach 130128
47798 Krefeld
Fon 02151 307137
Fax 02151 9314 988
E-mail hans.butzen@t-online.de
__________________________
anlage_antrag_boomdyk_121214
1
Von: ludger.walter
Gesendet: Donnerstag, 11. Dezember 2014 16:40
An: Hans Butzen
Cc: Klaus Dieter Ohlig; Dirk Czymai; Georg Lieser; Günter Föller; Martin Reyer; Martin Lothmann;
Mathias Schütze; Norbert Hudde; Norbert Goertz-Gorr; Thomas Pluschkell; Timo Kühn; W.E.
Betreff: Antwort: Einbahnstraßenregelung Boomdyk
Guten Tag Herr Butzen,
mit der Ratsvorlage Nr. 4815/13 haben der Planungsausschuss am 09.10.2013 und
der Rat am 10.10.2013 die Änderungen des Vorbehaltsstraßennetzes beschlossen,
hier u.a. die Herausnahme der Straßen Am Porthspick und Am Brustert. Die Ratsvorlage füge ich an (vgl. S. 3 der Vorlage). Die Änderungen des Vorbehaltsstraßennetzes hat die Bezirksvertretung Hüls am 05.06.2012 zur Kenntnis genommen
(Vorlage Nr. 3226/12). Die Beratungen zur Tönisvorster Straße wurden in der Sitzung
am 05.09.2012 fortgesetzt.
Die Zuständigkeit für Entscheidungen zu Straßen des Vorbehaltsstraßennetzes fällt
in den Rat und seine Fachausschüsse. Somit kann - aus Sicht des Fachbereiches
Stadtplanung - die Bezirksvertretung formell keine Beschlussfassung zur Änderung
der Verkehrsführung Boomdyk fassen, sondern dies allenfalls dem
Planungsausschuss als zuständigem Gremium empfehlen.
Ich hoffe hiermit zur Klarheit über die Sachlage beigetragen zu haben, so dass Sie
die formell richtige Vorgehensweise mit den zuständigen Fachbereichen erörtern
können.
Erlauben Sie mir ergänzend zwei Hinweise:
1. Korrespondierend zu diesem Vorbehaltsstraßennetz stellt der neue Flächennutzungsplan den Boomdyk, nicht jedoch die Straßen Am Porthspick und Am
Brustert als verkehrswichtige Straße dar. Zum Flächennutzungsplan ist die
Bezirksvertretung mehrfach angehört worden.
2. Herr Dr. Böttges ist in der Verwaltung nicht für Fragen des Vorbehaltsstraßennetzes zuständig. Er hat als interessierter Bürger an der Sitzung der Bezirksvertretung teilgenommen, lobenswerter Weise ordnungsgemäß seine Vorgesetzten über die o.g. Problematik des Beschlusses informiert. Der Planungsdezernent hat daraufhin veranlasst, dass Herr Dr. Böttges hierzu einen Vermerk verfasst und diesen per Fax am 13.11. an den Geschäftsbereich III sowie das Büro des Oberbürgermeisters geleitet hat.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ludger Walter
___________________________________________
Stadt Krefeld - Der Oberbürgermeister
Fachbereich Stadtplanung
Abteilungsleiter Regional- und Bauleitplanung
anlage_antrag_boomdyk_121214
2
-----Ursprüngliche Nachricht----Von: dirk.czymai
Gesendet: Donnerstag, 11. Dezember 2014 16:49
An: Hans Butzen
Cc: mathias.schuetze
Betreff: Antwort: Eilt: Einbahnstraßenregelung Boomdyk - KORREKTUR !!!!!
Hallo Hans,
wie Frau Zielke mitteilt, lag ihr in der Tat ein Fax vor, das sie zur Beratung mit in den
VV genommen hat. Herr Linne hatte Klärung in der Sache und dann ggfs. eine
Beanstandung des Beschlusses bzw. eine Beschlussfassung/ Beratung im
Planungsausschuss vorzulegen. Damit war der Punkt für sie erledigt.
Mehr kann ich Dir dazu nicht rückmelden. Der FB 31 hat dieses Fax nicht erhalten.
Gruß
Dirk
===================================
Stadt Krefeld
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Bürgerservice
Stellv. Fachbereichsleiter und
Abteilungsleiter Bürgerbüros,
anlage_antrag_boomdyk_121214
3
Begründ un g
Seite 3
Beu rteilungskrilerien:
Zu den Vorbehallsslraßen gehören
- all e klassi fiz ierten Straßen (B undes·,Landes · und Kreisstraßen) ,
- St raßen mit Verbin du ngsfunkl ion -zwischen Orlsleilen ,
-zwischen Ortsteilen und Gebieten außerhalb der
Stadtgren ze ,
- Straßen mit wichtigen Verkehrsbündelungsfunktion in nerhalb größerer zusammenhängender Ge·
biete.
- Straßen mit Verkehrsbündelungsfunktion in Industrie- und Gewerbegebieten,
- Straßen, die durch den ÖPNV genutz t werden,
- Straßen mit hohen Prognosebelas tungen und
- Straßen. die zu Netzs chlüsse führen.
•
Auf dem Vorbehaltsstraßen -Nelz
- muss der fließende Verkehr Vorrang vor dem ruhenden Verkehr haben,
- sollte die Regelgeschwindigkeit 50 km /h betragen; nur bei besonderen Unfallsituationen bzw.
ob jektiven Gefah renstelle n (z.B. vor Schule n) ist eine Einschränkung möglich,
. sollten für Radfahrer besondere Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit getroffen werden ,
. sollte die Wegweisung erfolgen (auß erhalb des Netzes sollte keine Wegweisung sein) und
- sollten die Rahmenbedingungen auch für Wirtschaftsverkehr gegeben sein (Breiten, Gewichte,
Unterbau ete)
Falls bei Vorbehaltsstraßen Einschränkungen in der Nutzung z.B. von Aufsichtsbehörden angeordne t werden, wird die Stad t Krefeld versuchen durch geeignete Maßnahme n diese Einschränkungen
abzumildern oder wieder aufzuheben.
Das Vorbehaltsstraßen ·Netz stellt dabei den Ist·Zustand dar. Im Unterschied hierzu ist im Fläch ennutzungsplan das Zielnetz der verk ehrswichtigen Straßen abgebildet. Dass heißt. neben dem Vor·
behaltsstraßen -Netz sind au ch die gep lanten (zukünftigen) Straße n. die Vorbehaltsstraßenfunktion
einnehmen sollen , dargestel lt.
e
3, Änd erun gen
Folgende Änderungen gegenüber dem bisherigen Netz werden vorgeschlagen :
l'illl
Die Meyeshofstraße wird aus dem Netz genommen , da im FNP Tön isvorst der Maysweg nicht als
Verkehrsstraße enthalten ist; wegen fehlenden Netzschl usses entfällt auch die Gatherhofstraße.
tIlul!
Keine Änderungen
!:iilli
Die Straßen Am Porthsp ick und Am Brustert (zwi sc hen Am Porthspick und Boomdyk) werden aus
dem Netz genommen. da der Boomdyk zwischen Klever Str. und Am Brustert im Beidrichtungsverkehr befahren werden kann (hierüb er ist z.B. der Hülser Berg und die Klinik ausges childert) .
Der Reepenweg (zwischen Leidener Straße und An der Roßmühle) wird aus dem Netz genommen.
Milll:
Die Hubertuss tr. (z wischen Ring und Nordwall) wird aus dem Netz genommen , da die Vorausse tzungen