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Verwaltungsvorlage (TV 01 Antrag Koop Boomdyk komplett.pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
3,3 MB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:29

Inhalt der Datei

TV 01 zur 04. Sitzung Bezirksvertretung Hüls 18.12.2014 SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Hüls Fraktion BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN in der Bezirksvertretung Hüls Stadt ~<refeid Herrn Bezirksvorsteher Hans Butzen Rathaus Hüls Hülser Markt 11 47839 Krefeld Krefeld-Hüls, 12. Dezember 2014 FDP in der Bezirks­ vertretung Hüls -'2e"',~\ 8;~r~::·'·( ~ ~ '." -,~ :-,~" ;:::': . ~"i ~~~ ßfllJt I 7;;;-Arli-., "" ~tl.1S J IA· /J1cthh ' Dringlichkeitsantrag zur Tagesordnung der 4. Sitzung de~ezirksvertretung Hü/ 18. Dezember 2014 TOP: Einbahnstraßenregelung Boomdyk Sehr geehrter Herr Bezirksvorsteher, die Fraktionen von SPD und Bündnis gO/Die Grünen sowie die FDP in der Bezirksvertretung Hüls beantragen, den Tagesordnungspunkt Einbahnstraßenregelung Boomdyk auf die Ta­ gesordnung der 4. Sitzung der Bezirksvertretung Hüls am 18. Dezember 2014 zu setzen und folgenden Antrag zu beschließen: 1. Die Bezirksvertretung Krefeld·Hü/s erneuert ihren mehrheitlich gefassten Beschluss vom 30. Oktober 2014, den im Jahr 2010 von der Bezirksvertretung probeweise be­ schlossenen Beidrichtungsverkehr auf dem Boomdyk zwischen Klever Straße und Am Brustert aufzuheben und stattdessen die vormalige Einbahnstraßenregelungen wieder herzustellen. 2. Die Bezirksvertretung Hü/s empfiehlt dem Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsa­ nierung, dem unter Ziff. 1 gefassten Beschluss in der nächsten Sitzung am 28. Janu­ ar 2015 ebenfalls zuzustimmen und (falls erforderlich) dem Rat der Stadt Krefeld zur Beschlussfassung zuzuleiten. Begründung: Die Bezirksvertretung Hüls hat am 30. Oktober 2014 mehrheitlich beschlossen, die Einbahn­ straßenregelung Boomdyk von Einmündung Am Brustert bis Einmündung Klever Straße wieder herzustellen. anlra9_lo_181214_einbahnSlraßenregelun9_boomdyk_121214 1 Am 11. Dezember 2014 hat das Planungsamt informiert, dass in einer Geschäftsbereichskonfe­ renz des Bau- und Planungsdezernats (kurz nach Beschlussfassung der Bezirksvertretung am 30. Oktober 2014) die Zuständigkeit des Ausschusses für Stadtplanung und Stadtsanierung hinsichtlich einer Änderung der Verkehrsregelung auf dem Boomdyk festgestellt wurde. Obwohl der beschlossene probeweise Beidrichtungsverkehr auf dem Boomdyk im Jahre 2010 nur durch die Bezirksvertretung Hüls beschlossen wurde, sei eine Rücknahme und die Wieder­ einführung der Einbahnstraßenregelung nur mit Beschlussfassung durch den Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung möglich, da der Boomdyk in seiner ganzen Länge nun in dem durch den vom Rat der Stadt Krefeld am 10. Oktober 2013 (vgl. Vorlage 4815/13) beschlosse­ nen und fortgeschriebenen Vorbehaltsstraßennetz enthalten sei. Über diesen Sachverhalt habe das Stadtplanungsamt das Büro des Oberbürgermeisters und den FB 31 über das Büro von Frau Stadtdirektorin Zielke per Telefax Mitte November 2014 informiert. Weitere Erläuterungen sind der angefügten Anlage zu entnehmen und erfolgen in der Sitzung. Mit freundlichen Grüßen rfißrt/ Martin Reyer SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Hüls /J~ Günter Föller Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen in der Bezirksvertretung Hüls antragJo_181214_einbahnstraßenregelung_boomdyk_121214 2 }j.tlr 4 Klaus-Dieter Ohlig FDP in der Bezirksvertretung Hüls Von: Hans Butzen [] Gesendet: Donnerstag, 11. Dezember 2014 13:22 An: Günter Föller; Klaus Dieter Ohlig; Martin Reyer; Timo Kühn; W.E. Cc: Georg Lieser; Ludger Walter; Norbert Goertz-Gorr; Norbert Hudde; Thomas Pluschkell; Mathias Schütze; Dirk Czymai; Martin Lothmann Betreff: Einbahnstraßenregelung Boomdyk Hallo Zusammen, hinsichtlich der Wiedereinführung der Einbahnstraßenregelung auf dem oberen Teilstück des Boomdyks habe ich gestern Abend den Chef von Herrn Görtz-Gorr und Leiter des Fachbereichs Ordnung, Herrn Lieser, angesprochen und ihn um Prüfung gebeten, warum der Beschluss der Bezirksvertretung vom 30. Oktober 2014 noch nicht umgesetzt wurde. Herr Lieser hat mich heute Morgen darüber informiert, dass Herr Dr. Böttges vom Planungsamt Herrn Goertz-Gorr mitgeteilt habe, die seinerzeitige Einführung des Beidrichtungsverkehrs sei damals vom Rat der Stadt Krefeld beschlossen worden und stehe der jetzigen Rückführung entgegen. Deshalb wäre die Maßnahme nicht umgesetzt worden. Ich habe deshalb soeben (in Vertretung von Herrn Hudde) mit Herrn Walter gesprochen und ihm diesen Sachverhalt vortragen. Herr Walter hat mir umgehende Klärung zugesagt. Er wird sich deshalb neben der internen Klärung im Planungsamt ebenfalls umgehend mit Herrn Lieser telefonisch in Verbindung setzen. Bei meinem Gespräch mit Herrn Walter habe ich deutlich gemacht, dass mich dieses Vorgehen von Herrn Dr. Böttges (wenn es denn so gewesen ist) sehr befremdet. Mich befremdet jedoch ebenfalls, dass eine entsprechende Mitteilung über einen angeblich vorhandenen Ratsbeschluss (von vor vier Jahren) bislang nicht der Bezirksvertretung wird mitgeteilt wurde. Ich gehe davon aus, dass Herr Walter mit Herrn Lieser eine entsprechende Klärung im Sinne des Beschlusses der Bezirksvertretung herbeizuführen wird. Sollte das nicht gelingen, werden wir uns wegen der Eilbedürftigkeit in der BV-Sitzung am kommenden Donnerstag im Rahmen der Tagesordnung damit beschäftigen müssen. Die Fraktionssprecher in der Betriebsvertretung Hüls erhalten diese Mail zu ihrer zeitgleichen Information. Beste Grüße __________________________ Hans Butzen Bezirksvorsteher Krefeld-Hüls Postfach 130128 47798 Krefeld Fon 02151 307137 Fax 02151 9314 988 E-mail hans.butzen@t-online.de __________________________ anlage_antrag_boomdyk_121214 1 Von: ludger.walter Gesendet: Donnerstag, 11. Dezember 2014 16:40 An: Hans Butzen Cc: Klaus Dieter Ohlig; Dirk Czymai; Georg Lieser; Günter Föller; Martin Reyer; Martin Lothmann; Mathias Schütze; Norbert Hudde; Norbert Goertz-Gorr; Thomas Pluschkell; Timo Kühn; W.E. Betreff: Antwort: Einbahnstraßenregelung Boomdyk Guten Tag Herr Butzen, mit der Ratsvorlage Nr. 4815/13 haben der Planungsausschuss am 09.10.2013 und der Rat am 10.10.2013 die Änderungen des Vorbehaltsstraßennetzes beschlossen, hier u.a. die Herausnahme der Straßen Am Porthspick und Am Brustert. Die Ratsvorlage füge ich an (vgl. S. 3 der Vorlage). Die Änderungen des Vorbehaltsstraßennetzes hat die Bezirksvertretung Hüls am 05.06.2012 zur Kenntnis genommen (Vorlage Nr. 3226/12). Die Beratungen zur Tönisvorster Straße wurden in der Sitzung am 05.09.2012 fortgesetzt. Die Zuständigkeit für Entscheidungen zu Straßen des Vorbehaltsstraßennetzes fällt in den Rat und seine Fachausschüsse. Somit kann - aus Sicht des Fachbereiches Stadtplanung - die Bezirksvertretung formell keine Beschlussfassung zur Änderung der Verkehrsführung Boomdyk fassen, sondern dies allenfalls dem Planungsausschuss als zuständigem Gremium empfehlen. Ich hoffe hiermit zur Klarheit über die Sachlage beigetragen zu haben, so dass Sie die formell richtige Vorgehensweise mit den zuständigen Fachbereichen erörtern können. Erlauben Sie mir ergänzend zwei Hinweise: 1. Korrespondierend zu diesem Vorbehaltsstraßennetz stellt der neue Flächennutzungsplan den Boomdyk, nicht jedoch die Straßen Am Porthspick und Am Brustert als verkehrswichtige Straße dar. Zum Flächennutzungsplan ist die Bezirksvertretung mehrfach angehört worden. 2. Herr Dr. Böttges ist in der Verwaltung nicht für Fragen des Vorbehaltsstraßennetzes zuständig. Er hat als interessierter Bürger an der Sitzung der Bezirksvertretung teilgenommen, lobenswerter Weise ordnungsgemäß seine Vorgesetzten über die o.g. Problematik des Beschlusses informiert. Der Planungsdezernent hat daraufhin veranlasst, dass Herr Dr. Böttges hierzu einen Vermerk verfasst und diesen per Fax am 13.11. an den Geschäftsbereich III sowie das Büro des Oberbürgermeisters geleitet hat. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Ludger Walter ___________________________________________ Stadt Krefeld - Der Oberbürgermeister Fachbereich Stadtplanung Abteilungsleiter Regional- und Bauleitplanung anlage_antrag_boomdyk_121214 2 -----Ursprüngliche Nachricht----Von: dirk.czymai Gesendet: Donnerstag, 11. Dezember 2014 16:49 An: Hans Butzen Cc: mathias.schuetze Betreff: Antwort: Eilt: Einbahnstraßenregelung Boomdyk - KORREKTUR !!!!! Hallo Hans, wie Frau Zielke mitteilt, lag ihr in der Tat ein Fax vor, das sie zur Beratung mit in den VV genommen hat. Herr Linne hatte Klärung in der Sache und dann ggfs. eine Beanstandung des Beschlusses bzw. eine Beschlussfassung/ Beratung im Planungsausschuss vorzulegen. Damit war der Punkt für sie erledigt. Mehr kann ich Dir dazu nicht rückmelden. Der FB 31 hat dieses Fax nicht erhalten. Gruß Dirk =================================== Stadt Krefeld Der Oberbürgermeister Fachbereich Bürgerservice Stellv. Fachbereichsleiter und Abteilungsleiter Bürgerbüros, anlage_antrag_boomdyk_121214 3 Begründ un g Seite 3 Beu rteilungskrilerien: Zu den Vorbehallsslraßen gehören - all e klassi fiz ierten Straßen (B undes·,Landes · und Kreisstraßen) , - St raßen mit Verbin du ngsfunkl ion -zwischen Orlsleilen , -zwischen Ortsteilen und Gebieten außerhalb der Stadtgren ze , - Straßen mit wichtigen Verkehrsbündelungsfunktion in nerhalb größerer zusammenhängender Ge· biete. - Straßen mit Verkehrsbündelungsfunktion in Industrie- und Gewerbegebieten, - Straßen, die durch den ÖPNV genutz t werden, - Straßen mit hohen Prognosebelas tungen und - Straßen. die zu Netzs chlüsse führen. • Auf dem Vorbehaltsstraßen -Nelz - muss der fließende Verkehr Vorrang vor dem ruhenden Verkehr haben, - sollte die Regelgeschwindigkeit 50 km /h betragen; nur bei besonderen Unfallsituationen bzw. ob jektiven Gefah renstelle n (z.B. vor Schule n) ist eine Einschränkung möglich, . sollten für Radfahrer besondere Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit getroffen werden , . sollte die Wegweisung erfolgen (auß erhalb des Netzes sollte keine Wegweisung sein) und - sollten die Rahmenbedingungen auch für Wirtschaftsverkehr gegeben sein (Breiten, Gewichte, Unterbau ete) Falls bei Vorbehaltsstraßen Einschränkungen in der Nutzung z.B. von Aufsichtsbehörden angeordne t werden, wird die Stad t Krefeld versuchen durch geeignete Maßnahme n diese Einschränkungen abzumildern oder wieder aufzuheben. Das Vorbehaltsstraßen ·Netz stellt dabei den Ist·Zustand dar. Im Unterschied hierzu ist im Fläch ennutzungsplan das Zielnetz der verk ehrswichtigen Straßen abgebildet. Dass heißt. neben dem Vor· behaltsstraßen -Netz sind au ch die gep lanten (zukünftigen) Straße n. die Vorbehaltsstraßenfunktion einnehmen sollen , dargestel lt. e 3, Änd erun gen Folgende Änderungen gegenüber dem bisherigen Netz werden vorgeschlagen : l'illl Die Meyeshofstraße wird aus dem Netz genommen , da im FNP Tön isvorst der Maysweg nicht als Verkehrsstraße enthalten ist; wegen fehlenden Netzschl usses entfällt auch die Gatherhofstraße. tIlul! Keine Änderungen !:iilli Die Straßen Am Porthsp ick und Am Brustert (zwi sc hen Am Porthspick und Boomdyk) werden aus dem Netz genommen. da der Boomdyk zwischen Klever Str. und Am Brustert im Beidrichtungsverkehr befahren werden kann (hierüb er ist z.B. der Hülser Berg und die Klinik ausges childert) . Der Reepenweg (zwischen Leidener Straße und An der Roßmühle) wird aus dem Netz genommen. Milll: Die Hubertuss tr. (z wischen Ring und Nordwall) wird aus dem Netz genommen , da die Vorausse tzungen