Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:29
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 03.08.2016
Nr.
2975 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 611 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bezirksvertretung Ost
30.08.2016
Landschaftsbeirat
06.09.2016
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
22.09.2016
Haupt- und Beschwerdeausschuss
29.09.2016
Rat
29.09.2016
Betreff
Bebauungsplan Nr. 721 – Am Festplatz Traar –;
Aufstellung und öffentliche Auslegung
Beschlussentwurf:
I.
1.
Gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB), bekannt gemacht am 23. September 2004 (BGBl. I. S.
2414) in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich am Festplatz Traar ein
Bebauungsplan
aufgestellt. Der Geltungsbereich ist der Planurkunde zu entnehmen.
Der Plan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 721 – Am Festplatz Traar –.
2.
Über die bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der
Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen wird im
Sinne der Begründung zur Vorlage entschieden.
3.
Eine Umweltprüfung wird durchgeführt. Der Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ist Bestandteil der Begründung zum vorgenannten Planentwurf.
4.
Der Begründung zum Entwurf des v.g. Bebauungsplanes (Anlage 1 zur Vorlage Nr. 2975/16)
wird zugestimmt.
5.
Der Entwurf des v.g. Bebauungsplanes wird mit der Begründung und den wesentlichen,
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
ausgelegt.
6.
Mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 721 sollen folgende Bebauungspläne innerhalb
des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 721 außer Kraft gesetzt werden:
- Bebauungsplan Nr. 223/3 3. Teilgebiet – beiderseits der Straße am Egelsberg –,
- Bebauungsplan Nr. 556 – südwestlich Autobahn A 57 zwischen Vennikelstraße und
Bergackerweg/ Rather Straße –.
II. Die Bezirksvertretung Krefeld-Ost nimmt den Beschluss zur Aufstellung und öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplanes Nr. 721 zur Kenntnis.
III. Der Landschaftsbeirat nimmt den Beschluss zur Aufstellung und öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 721 zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2975 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen