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Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 721 – Am Festplatz Traar –; Aufstellung und öffentliche Auslegung)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
271 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:29
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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 03.08.2016 Nr. 2975 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 611 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung Ost 30.08.2016 Landschaftsbeirat 06.09.2016 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 22.09.2016 Haupt- und Beschwerdeausschuss 29.09.2016 Rat 29.09.2016 Betreff Bebauungsplan Nr. 721 – Am Festplatz Traar –; Aufstellung und öffentliche Auslegung Beschlussentwurf: I. 1. Gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB), bekannt gemacht am 23. September 2004 (BGBl. I. S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich am Festplatz Traar ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Geltungsbereich ist der Planurkunde zu entnehmen. Der Plan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 721 – Am Festplatz Traar –. 2. Über die bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen wird im Sinne der Begründung zur Vorlage entschieden. 3. Eine Umweltprüfung wird durchgeführt. Der Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ist Bestandteil der Begründung zum vorgenannten Planentwurf. 4. Der Begründung zum Entwurf des v.g. Bebauungsplanes (Anlage 1 zur Vorlage Nr. 2975/16) wird zugestimmt. 5. Der Entwurf des v.g. Bebauungsplanes wird mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. 6. Mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 721 sollen folgende Bebauungspläne innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 721 außer Kraft gesetzt werden: - Bebauungsplan Nr. 223/3 3. Teilgebiet – beiderseits der Straße am Egelsberg –, - Bebauungsplan Nr. 556 – südwestlich Autobahn A 57 zwischen Vennikelstraße und Bergackerweg/ Rather Straße –. II. Die Bezirksvertretung Krefeld-Ost nimmt den Beschluss zur Aufstellung und öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 721 zur Kenntnis. III. Der Landschaftsbeirat nimmt den Beschluss zur Aufstellung und öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 721 zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 2975 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen