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Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH hier: Jahresabschluss und andere Themen )

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
278 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:29
Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH hier: Jahresabschluss und andere Themen ) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH hier: Jahresabschluss und andere Themen ) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH hier: Jahresabschluss und andere Themen ) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH hier: Jahresabschluss und andere Themen )

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 10.03.2016 Nr. 2517 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 200/vs Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 12.04.2016 Rat 27.04.2016 Betreff Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH hier: Jahresabschluss und andere Themen Beschlussentwurf: Der Vertreter der Stadt in der ordentlichen Gesellschafterversammlung wird angewiesen, folgende Beschlüsse zu fassen: 1. Der Jahresabschluss der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH zum 31.08.2015 mit einer Bilanzsumme von 6.349.034,67 EUR wird festgestellt. 2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 865.338,14 EUR wird mit dem Gewinnvortrag in Höhe von 752.795,89 EUR verrechnet und der verbleibende Betrag von -112.542,25 EUR auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Dem Aufsichtsrat sowie der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 01.09.2014 bis 31.08.2015 Entlastung erteilt. 4. Als Wirtschaftsprüfer für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahrs 2015/2016 wird die RSM Verhülsdonk GmbH bestellt. 5. Die Geschäftsführung stellt so rechtzeitig den Wirtschaftsplan sowie die mittelfristige Finanzund Investitionsplanung auf, dass die Gesellschafterversammlung vor Beginn des Geschäftsjahres den Wirtschaftsplan beschließen sowie die mittelfristige Finanz- und Investitionsplanung zur Kenntnis nehmen kann. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 2517 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Der Vertreter der Stadt bedarf für die Gesellschafterversammlung der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH der im Beschlussentwurf aufgeführten Weisungen. Zu 1 und 2: Nach § 17 Abs. 1 Buchstabe e) des Gesellschaftsvertrags der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH ist die Gesellschafterversammlung zuständig für die Feststellung des Jahresabschlusses und die Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung. Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und der Lagebericht zum 31.08.2015 sind als Anlage beigefügt. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss nach § 14 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags in seiner Sitzung am 09.03.2016 beraten und die Geschäftsführung einstimmig beauftragt, den Jahresabschluss zum Zwecke der Feststellung und Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung der Gesellschafterversammlung vorzulegen. Der Aufsichtsrat empfiehlt die von der Geschäftsführung vorgeschlagene Ergebnisverwendung. Der Jahresabschluss wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM Verhülsdonk GmbH, Krefeld, geprüft. Im Prüfungsbericht wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt. Durch das gegenüber der Planung deutlich verbesserte Ergebnis ist die im vergangenen Jahr sich abzeichnende Inanspruchnahme des Stammkapitals in geringerem Umfang eingetreten als befürchtet. Anstelle des prognostizierten und den Gesellschaftern nach § 49 Abs. 3 GmbHG mitgeteilten voraussichtlichen Verlusts von mehr als der Hälfte des Stammkapitals ist dieses per 31.08.2015 tatsächlich nur um 112.542,25 EUR angegriffen worden. Zu 3: Nach § 17 Abs. 1 Buchstabe f) des Gesellschaftsvertrags der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH beschließt die Gesellschafterversammlung über die Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat hat der Gesellschafterversammlung in seiner Sitzung am 09.03.2016 einstimmig die Entlastung der Geschäftsführung empfohlen. Es bestehen keine Bedenken, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 01.09.2014 bis 31.08.2015 Entlastung zu erteilen. Zu 4: Nach § 17 Abs. 1 Buchstabe g) des Gesellschaftsvertrags der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH beschließt die Gesellschafterversammlung über die Auswahl des Abschlussprüfers. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat in seiner Sitzung am 09.03.2016 der Gesellschafterversammlung empfohlen, die Firma RSM Verhülsdonk GmbH für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahrs 2015/2016 zu bestellen. Zu 5: § 20 Abs. 2 Satz 2 des Gesellschaftsvertrags legt zur Aufstellung des Wirtschaftsplans folgendes fest: Der Wirtschaftsplan "ist bis zum 31.10. für das folgende Wirtschaftsjahr aufzustellen, damit den Gesellschaftern noch eine Abstimmung mit den städtischen Gremien möglich ist." Dies stellt sicher, dass der Wirtschaftsplan der Gesellschaft vor Aufstellung des städtischen Haushaltes vorliegt. Für die Gesellschaft mit ihrem abweichenden Wirtschaftsjahr bedeutet dies, dass der Wirtschaftsplan 10 Monate vor Beginn der zu planenden Spielzeit vorgelegt werden muss. Dies wird für die Zeit der festen Finanzierungsvereinbarung "Theater mit Zukunft II", bei der nicht in jedem Haushaltsjahr neu über die Höhe des Zuschusses verhandelt wird, sowohl von der Geschäftsführung als auch von der Verwaltung als unpraktikabel und unnötig empfunden. Begründung Seite 3 Um ein problemloses Wiederaufleben der Regelung des Gesellschaftsvertrags zu ermöglichen, falls nach der Spielzeit 2019/2020 keine feste Finanzierungsvereinbarung mehr zustande kommt, soll die Verschiebung des Vorlagetermins nicht im Wege einer Änderung des Gesellschaftsvertrags, sondern über diesen Gesellschafterbeschluss erfolgen. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat in seiner Sitzung am 09.03.2016 der Gesellschafterversammlung empfohlen, wie im Beschlussentwurf aufgeführt zu beschließen.