Daten
Kommune
Krefeld
Größe
310 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:29
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 27.10.2016
Nr.
3299 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Zentrale Finanzsteuerung-20/1 Ong Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
29.11.2016
Betreff
Bericht über die Entwicklung des Investitionshaushaltes zum Stichtag 30.09.2016
Beschlussentwurf:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3299 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2016 wurden neben den laufenden Investitionsmaßnahmen
weitere Investitionen durch die Fachbereiche angemeldet. Da bereits im Haushaltsjahr 2015 die Notwendigkeit erkannt worden ist, über die Investitionsmaßnahmen zu berichten, wird auf Basis des Haushaltsplans 2016 die Abwicklung der investiven Maßnahmen dargestellt.
Mittels der erwarteten Zahlungszu- und -abflüsse ist zu beurteilen, in welcher Höhe die Kreditermächtigung zur Finanzierung der Investitionen in Anspruch genommen werden muss.
1. Festwerte/ geringwertige Wirtschaftsgüter/ Maßnahmen bis 50.000 EUR im Einzelfall
Auf Basis der gebundenen Beträge bei diesen Haushaltspositionen wurde eine globale Prognose zum Jahresende erstellt. Hierbei wurde unterstellt, dass die gebundenen Mittel 9/12 des Jahresauszahlungsbedarfs ausmachen.
Die tatsächliche Haushaltsverbesserung ergibt sich allerdings erst zum Jahresende, da lediglich absehbare
realistische Zahlungsflüsse dargestellt wurden, um die Notwendigkeit einer Kreditaufnahme beurteilen zu
können.
Begründung
Seite 3
2. Maßnahmen oberhalb der Wertgrenze von 50.000 EUR (Anlage 1)
Hierzu können die näheren Einzelheiten zum Umsetzungsstand der Maßnahmen der Anlage 1 entnommen werden.
3. KInvFöG Maßnahmen (Anlage 2)
Hierzu können die näheren Einzelheiten zum Umsetzungsstand der Maßnahmen der Anlage 2 entnommen werden.
4. Fazit
Aus den unter den Punkten 1 bis 3 dargestellten Maßnahmen errechnen sich Gesamteinzahlungen in
Höhe von 35.062.157,68 EUR, denen Gesamtauszahlungen in Höhe von 38.148.470,17 EUR gegenüberstehen, so dass sich ein Eigenfinanzierungsbedarf in Höhe von 3.086.312,49 EUR errechnet, der durch die
geplante Kreditermächtigung in Höhe von 6.663.600,00 EUR abgedeckt werden kann.
Über die Notwendigkeit einer Kreditaufnahme und über deren Höhe wird die Verwaltung im Laufe des
Novembers entscheiden.