Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Verwaltungsvorlage (Bericht über die Entwicklung des Investitionshaushaltes zum Stichtag 30.09.2016)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
310 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:29
Verwaltungsvorlage (Bericht über die Entwicklung des Investitionshaushaltes zum Stichtag 30.09.2016) Verwaltungsvorlage (Bericht über die Entwicklung des Investitionshaushaltes zum Stichtag 30.09.2016) Verwaltungsvorlage (Bericht über die Entwicklung des Investitionshaushaltes zum Stichtag 30.09.2016) Verwaltungsvorlage (Bericht über die Entwicklung des Investitionshaushaltes zum Stichtag 30.09.2016)

öffnen download melden Dateigröße: 310 kB

Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 27.10.2016 Nr. 3299 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Zentrale Finanzsteuerung-20/1 Ong Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 29.11.2016 Betreff Bericht über die Entwicklung des Investitionshaushaltes zum Stichtag 30.09.2016 Beschlussentwurf: Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 3299 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2016 wurden neben den laufenden Investitionsmaßnahmen weitere Investitionen durch die Fachbereiche angemeldet. Da bereits im Haushaltsjahr 2015 die Notwendigkeit erkannt worden ist, über die Investitionsmaßnahmen zu berichten, wird auf Basis des Haushaltsplans 2016 die Abwicklung der investiven Maßnahmen dargestellt. Mittels der erwarteten Zahlungszu- und -abflüsse ist zu beurteilen, in welcher Höhe die Kreditermächtigung zur Finanzierung der Investitionen in Anspruch genommen werden muss. 1. Festwerte/ geringwertige Wirtschaftsgüter/ Maßnahmen bis 50.000 EUR im Einzelfall Auf Basis der gebundenen Beträge bei diesen Haushaltspositionen wurde eine globale Prognose zum Jahresende erstellt. Hierbei wurde unterstellt, dass die gebundenen Mittel 9/12 des Jahresauszahlungsbedarfs ausmachen. Die tatsächliche Haushaltsverbesserung ergibt sich allerdings erst zum Jahresende, da lediglich absehbare realistische Zahlungsflüsse dargestellt wurden, um die Notwendigkeit einer Kreditaufnahme beurteilen zu können. Begründung Seite 3 2. Maßnahmen oberhalb der Wertgrenze von 50.000 EUR (Anlage 1) Hierzu können die näheren Einzelheiten zum Umsetzungsstand der Maßnahmen der Anlage 1 entnommen werden. 3. KInvFöG Maßnahmen (Anlage 2) Hierzu können die näheren Einzelheiten zum Umsetzungsstand der Maßnahmen der Anlage 2 entnommen werden. 4. Fazit Aus den unter den Punkten 1 bis 3 dargestellten Maßnahmen errechnen sich Gesamteinzahlungen in Höhe von 35.062.157,68 EUR, denen Gesamtauszahlungen in Höhe von 38.148.470,17 EUR gegenüberstehen, so dass sich ein Eigenfinanzierungsbedarf in Höhe von 3.086.312,49 EUR errechnet, der durch die geplante Kreditermächtigung in Höhe von 6.663.600,00 EUR abgedeckt werden kann. Über die Notwendigkeit einer Kreditaufnahme und über deren Höhe wird die Verwaltung im Laufe des Novembers entscheiden.