Daten
Kommune
Krefeld
Größe
265 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:29
Stichworte
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 11.11.2016
Nr.
3363 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 370 kr Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit
24.11.2016
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
29.11.2016
Haupt- und Beschwerdeausschuss
08.12.2016
Rat
08.12.2016
Betreff
2. Änderung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Einsätze der Feuerwehr Krefeld
Beschlussentwurf:
Die 2. Änderung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Einsätze der Feuerwehr Krefeld vom
28.11.2014 wird gemäß Anlage 1 beschlossen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3363 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
X ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
nein
P03701010000 Brandbekämpfung und Hilfeleistung
43110000
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Höhere Erträge bei gleichzeitig höheren Aufwendungen für Personalkosten
Begründung
Seite 2
Aufgrund der Ablösung des früheren FSHG NRW durch das neue Brandschutz-, Hilfeleistungsund Katastrophenschutzgesetz NRW (BHKG) zum 01. Januar 2016 hat sich die Notwendigkeit
ergeben, die Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Einsätze der Feuerwehr Krefeld redaktionell anzupassen.
Darüber hinaus ist die Änderung der seit dem 01.01.2016 gültigen Kostenersatztarife aus nachfolgenden Gründen erforderlich:
Kostentarifposition 1
gestiegene Personalkosten
Kostentarifpositionen 4.1., 4.2., 4.3.
gestiegene Personalkosten