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Verwaltungsvorlage (2. Änderung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Einsätze der Feuerwehr Krefeld)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
265 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:29
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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 11.11.2016 Nr. 3363 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 370 kr Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit 24.11.2016 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 29.11.2016 Haupt- und Beschwerdeausschuss 08.12.2016 Rat 08.12.2016 Betreff 2. Änderung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Einsätze der Feuerwehr Krefeld Beschlussentwurf: Die 2. Änderung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Einsätze der Feuerwehr Krefeld vom 28.11.2014 wird gemäß Anlage 1 beschlossen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 3363 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: X ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: nein P03701010000 Brandbekämpfung und Hilfeleistung 43110000 Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Höhere Erträge bei gleichzeitig höheren Aufwendungen für Personalkosten Begründung Seite 2 Aufgrund der Ablösung des früheren FSHG NRW durch das neue Brandschutz-, Hilfeleistungsund Katastrophenschutzgesetz NRW (BHKG) zum 01. Januar 2016 hat sich die Notwendigkeit ergeben, die Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Einsätze der Feuerwehr Krefeld redaktionell anzupassen. Darüber hinaus ist die Änderung der seit dem 01.01.2016 gültigen Kostenersatztarife aus nachfolgenden Gründen erforderlich: Kostentarifposition 1 gestiegene Personalkosten Kostentarifpositionen 4.1., 4.2., 4.3. gestiegene Personalkosten