Daten
Kommune
Krefeld
Größe
270 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zwei zur Vorlagennummer 576/14
Strich1
10. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Krefeld
(Friedhofsgebührensatzung) vom
Aufgrund der §§ 7, 8, 9 und 41 Abs. 1 Buchst. f) der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV. NRW.S.2023),
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2013 (GV NRW S. 878) sowie der §§ 1,
2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV
NRW S. 712/SGV NRW S. 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom
13. Dezember 2011 (GV NRW S. 687), hat der Rat der Stadt Krefeld in seiner Sitzung am 11. Dezember
2014 die 10. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung beschlossen.
Die Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Krefeld vom 24.11.1998 (Krefelder Amtsblatt Nr. 48
vom 03.12.1998) in der Fassung der 9. Änderungssatzung vom 16. Dezember 2013 (Krefelder Amtsblatt
Nr. 52 vom 23. Dezember 2013) wird wie folgt geändert:
1. Der § 5 erhält folgende Fassung
Gebührentarif
I.
Bestattungen:
1.
Erdbestattungen
1.1
von Erwachsenen und Kindern ab 6 Jahren
878,00 EUR
1.2
von Kindern bis zu 6 Jahren
549,00 EUR
1.3
von Früh- und Totgeburten
38,00 EUR
1.4
a. Abfuhr von Erdaushub
b. Abfuhr und Rückführung des Erdaushubs
2.
Urnenbestattungen
2.1
Grabbereitung für die Beisetzung der Urne
299,00 EUR
2.2
Grabbereitung für die Beisetzung im Aschefeld
358,00 EUR
2.3
Annahme, Verwahrung und Transport einer Urne
176,00 EUR
352,00 EUR
39,00 EUR
II. Benutzung der Trauerhallen
1.
Benutzung der Trauerhallen
Die Gebühr gilt für die Trauerfeier in den Trauerhallen, Nutzung eines
Abschiedsraumes, Ausstattung der Trauerhalle mit angelieferten
Kränzen, die Bereitstellung der Orgel oder Inanspruchnahme der
Tonträger
283,00 EUR
2.
3.
Annahme und Verwahrung der Toten sowie Benutzung der Kühlräume
bis zur Beisetzung bzw. Kremation (vor amtsärztlicher Untersuchung)
Benutzung eines Abschiedsraumes zur Trauerfeier
einschl. Grünschmuck
97,00 EUR
92,00 EUR
4.
Benutzung der Trauerhalle Verberg
77,00 EUR
5.
Nutzung Sargwagen, Bereitstellung, Rückführung
13,00 EUR
6.
Trauerhalle (Verlängerung der Nutzung je angefangene Stunde)
39,00 EUR
III. Erwerb von Nutzungsrechten an Reihen- und Wahlgrabstätten
1.
Erdgrabstätten
1.1
Reihengrabstätte für Kinder bis zu 6 Jahren
mit 20-jährigem Nutzungsrecht
348,00 EUR
1.2
Reihengrabstätte
1.049,00 EUR
1.3
Rasengrabstätte mit zentralem Gedenkstein
2.609,00 EUR
1.4
Rasengrabstätte mit Einzelgedenkstein
3.522,00 EUR
1.5
Reihengrabstätten (groß)
1.487,00 EUR
1.6
Wahlgrabstätte
1.560,00 EUR
1.7
Wahlgrabstätte zur Zweifachbelegung je Grabstelle
1.950,00 EUR
1.8
Parkgrabstätte
4.680,00 EUR
2.
Urnengrabstätten
2.1
Anonyme
Ascheeinbringung
1.491,00 EUR
2.2
Anonyme Urnengrabstätte
1.198,00 EUR
2.3
Reihengrabstätte incl. Einfassung
2.4
Rasengrabstätte mit zentralem Gedenkstein
1.462,00 EUR
2.5
Rasengrabstätte mit Einzelgedenkstein
2.520,00 EUR
2.6
Wahlgrabstätte
1.530,00 EUR
2.7
Baumgrabstätte
2.850,00 EUR
2.8
Urnenkammer
5.730,00 EUR
955,00 EUR
2.9
Urnengemeinschaftsgrabstätte
3.
Verlängerung des Nutzungsrechtes für Wahlgrabstätten
3.1
Bei Beerdigungen und Urnenbeisetzungen während der Laufzeit des Nutzungsrechtes von
Wahlgrabstätten und Urnenkammern ist zur Wahrung der Ruhezeit eine Nachgebühr für die
gesamte Grabstätte zu zahlen. Diese beträgt für jedes angefangene Jahr der notwendigen
Verlängerungszeit bei Grabstätten nach Ziffern 1.6 bis 1.8 sowie 2.6 bis 2.8 1/30 der
Gebührensätze.
3.2
Während der Laufzeit des Nutzungsrechtes kann auf Antrag eine erneute Verlängerung auf
höchstens 30 Jahre in zeitlichen Abständen von mindestens 5 Jahren erfolgen.
IV.
Umbettungen
1.
Särge
1.1
1.3
1.4
Ausbettung und Wiederbeerdigung
in dieselbe Grabstätte
Ausbettung und Wiederbeerdigung
in eine andere Grabstätte
Ausbettung zur Überführung in eine andere Gemeinde
Einbettung bei Überführung aus einer anderen Gemeinde
2.
Urnen
2.1
2.3
2.4
Ausbettung und Wiederbeerdigung
auf demselben Friedhof
Ausbettung und Wiederbeerdigung
auf einem anderen Krefelder Friedhof
Ausbettung zur Überführung in eine andere Gemeinde
Einbettung bei Überführung aus einer anderen Gemeinde
V.
Aufstellung von Grabmalen
1.
Reihengrabstätten
1.1
1.2
1.3
Holztafeln bis Größe 30 x 40 cm
Holztafeln größer als 30 x 40 cm
und liegende Grabmale
stehende Grabmale
2.
Wahlgrabstätten
2.1
2.2
liegende Grabmale
stehende Grabmale
VI.
Sonstige Gebühren
1.
Benutzung der Obduktionsräume für
rituelle Waschungen
1.2
2.2
391,00 EUR
3.260,00 EUR
4.788,00 EUR
2.852,00 EUR
2.037,00 EUR
815,00 EUR
815,00 EUR
509,00 EUR
509,00 EUR
gebührenfrei
36,00 EUR
97,00 EUR
36,00 EUR
164,00 EUR
94,00 EUR
2.
Wannenbenutzung bei Kriminalfällen
3.
Pflege von Urnenkammern
161,00 EUR
4.
Erdbestattung: Verbau von Hand
230,00 EUR
5.
Zuschlag: Erdbestattungen an Samstagen
194,00 EUR
6.
Zuschlag: Urnenbestattungen an Samstagen
117,00 EUR
VII.
Aufgabe und Entzug von Nutzungsrechten, Pflege- und Verwaltungsaufwand
1.
Grabstätten bis zu 1 qm Fläche
jährlich 27,00 EUR
2.
Grabstätten bis zu 5 qm Fläche
jährlich 30,00 EUR
3.
Grabstätten über 5 qm Fläche
jährlich 33,00 EUR
Zuzüglich einer einmaligen Verwaltungsgebühr in Höhe von
2. Inkrafttreten:
Diese Satzung tritt am 01.01.2015 in Kraft.
87,00 EUR
20,00 EUR