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Verwaltungsvorlage (Änderungssatzung Gebühren Friedhöfe 2015 Anlage 2; Strich 1 vom 05.12.2014.doc)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
270 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:29
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Inhalt der Datei

Anlage zwei zur Vorlagennummer 576/14 Strich1 10. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Krefeld (Friedhofsgebührensatzung) vom Aufgrund der §§ 7, 8, 9 und 41 Abs. 1 Buchst. f) der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV. NRW.S.2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2013 (GV NRW S. 878) sowie der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW S. 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV NRW S. 687), hat der Rat der Stadt Krefeld in seiner Sitzung am 11. Dezember 2014 die 10. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung beschlossen. Die Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Krefeld vom 24.11.1998 (Krefelder Amtsblatt Nr. 48 vom 03.12.1998) in der Fassung der 9. Änderungssatzung vom 16. Dezember 2013 (Krefelder Amtsblatt Nr. 52 vom 23. Dezember 2013) wird wie folgt geändert: 1. Der § 5 erhält folgende Fassung Gebührentarif I. Bestattungen: 1. Erdbestattungen 1.1 von Erwachsenen und Kindern ab 6 Jahren 878,00 EUR 1.2 von Kindern bis zu 6 Jahren 549,00 EUR 1.3 von Früh- und Totgeburten 38,00 EUR 1.4 a. Abfuhr von Erdaushub b. Abfuhr und Rückführung des Erdaushubs 2. Urnenbestattungen 2.1 Grabbereitung für die Beisetzung der Urne 299,00 EUR 2.2 Grabbereitung für die Beisetzung im Aschefeld 358,00 EUR 2.3 Annahme, Verwahrung und Transport einer Urne 176,00 EUR 352,00 EUR 39,00 EUR II. Benutzung der Trauerhallen 1. Benutzung der Trauerhallen Die Gebühr gilt für die Trauerfeier in den Trauerhallen, Nutzung eines Abschiedsraumes, Ausstattung der Trauerhalle mit angelieferten Kränzen, die Bereitstellung der Orgel oder Inanspruchnahme der Tonträger 283,00 EUR 2. 3. Annahme und Verwahrung der Toten sowie Benutzung der Kühlräume bis zur Beisetzung bzw. Kremation (vor amtsärztlicher Untersuchung) Benutzung eines Abschiedsraumes zur Trauerfeier einschl. Grünschmuck 97,00 EUR 92,00 EUR 4. Benutzung der Trauerhalle Verberg 77,00 EUR 5. Nutzung Sargwagen, Bereitstellung, Rückführung 13,00 EUR 6. Trauerhalle (Verlängerung der Nutzung je angefangene Stunde) 39,00 EUR III. Erwerb von Nutzungsrechten an Reihen- und Wahlgrabstätten 1. Erdgrabstätten 1.1 Reihengrabstätte für Kinder bis zu 6 Jahren mit 20-jährigem Nutzungsrecht 348,00 EUR 1.2 Reihengrabstätte 1.049,00 EUR 1.3 Rasengrabstätte mit zentralem Gedenkstein 2.609,00 EUR 1.4 Rasengrabstätte mit Einzelgedenkstein 3.522,00 EUR 1.5 Reihengrabstätten (groß) 1.487,00 EUR 1.6 Wahlgrabstätte 1.560,00 EUR 1.7 Wahlgrabstätte zur Zweifachbelegung je Grabstelle 1.950,00 EUR 1.8 Parkgrabstätte 4.680,00 EUR 2. Urnengrabstätten 2.1 Anonyme Ascheeinbringung 1.491,00 EUR 2.2 Anonyme Urnengrabstätte 1.198,00 EUR 2.3 Reihengrabstätte incl. Einfassung 2.4 Rasengrabstätte mit zentralem Gedenkstein 1.462,00 EUR 2.5 Rasengrabstätte mit Einzelgedenkstein 2.520,00 EUR 2.6 Wahlgrabstätte 1.530,00 EUR 2.7 Baumgrabstätte 2.850,00 EUR 2.8 Urnenkammer 5.730,00 EUR 955,00 EUR 2.9 Urnengemeinschaftsgrabstätte 3. Verlängerung des Nutzungsrechtes für Wahlgrabstätten 3.1 Bei Beerdigungen und Urnenbeisetzungen während der Laufzeit des Nutzungsrechtes von Wahlgrabstätten und Urnenkammern ist zur Wahrung der Ruhezeit eine Nachgebühr für die gesamte Grabstätte zu zahlen. Diese beträgt für jedes angefangene Jahr der notwendigen Verlängerungszeit bei Grabstätten nach Ziffern 1.6 bis 1.8 sowie 2.6 bis 2.8 1/30 der Gebührensätze. 3.2 Während der Laufzeit des Nutzungsrechtes kann auf Antrag eine erneute Verlängerung auf höchstens 30 Jahre in zeitlichen Abständen von mindestens 5 Jahren erfolgen. IV. Umbettungen 1. Särge 1.1 1.3 1.4 Ausbettung und Wiederbeerdigung in dieselbe Grabstätte Ausbettung und Wiederbeerdigung in eine andere Grabstätte Ausbettung zur Überführung in eine andere Gemeinde Einbettung bei Überführung aus einer anderen Gemeinde 2. Urnen 2.1 2.3 2.4 Ausbettung und Wiederbeerdigung auf demselben Friedhof Ausbettung und Wiederbeerdigung auf einem anderen Krefelder Friedhof Ausbettung zur Überführung in eine andere Gemeinde Einbettung bei Überführung aus einer anderen Gemeinde V. Aufstellung von Grabmalen 1. Reihengrabstätten 1.1 1.2 1.3 Holztafeln bis Größe 30 x 40 cm Holztafeln größer als 30 x 40 cm und liegende Grabmale stehende Grabmale 2. Wahlgrabstätten 2.1 2.2 liegende Grabmale stehende Grabmale VI. Sonstige Gebühren 1. Benutzung der Obduktionsräume für rituelle Waschungen 1.2 2.2 391,00 EUR 3.260,00 EUR 4.788,00 EUR 2.852,00 EUR 2.037,00 EUR 815,00 EUR 815,00 EUR 509,00 EUR 509,00 EUR gebührenfrei 36,00 EUR 97,00 EUR 36,00 EUR 164,00 EUR 94,00 EUR 2. Wannenbenutzung bei Kriminalfällen 3. Pflege von Urnenkammern 161,00 EUR 4. Erdbestattung: Verbau von Hand 230,00 EUR 5. Zuschlag: Erdbestattungen an Samstagen 194,00 EUR 6. Zuschlag: Urnenbestattungen an Samstagen 117,00 EUR VII. Aufgabe und Entzug von Nutzungsrechten, Pflege- und Verwaltungsaufwand 1. Grabstätten bis zu 1 qm Fläche jährlich 27,00 EUR 2. Grabstätten bis zu 5 qm Fläche jährlich 30,00 EUR 3. Grabstätten über 5 qm Fläche jährlich 33,00 EUR Zuzüglich einer einmaligen Verwaltungsgebühr in Höhe von 2. Inkrafttreten: Diese Satzung tritt am 01.01.2015 in Kraft. 87,00 EUR 20,00 EUR