Daten
Kommune
Krefeld
Größe
261 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:29
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Nr.
4838 /18
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20/0bs Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
25.01.2018
Betreff
Ersatzwahl eines Vertreters im Aufsichtsrat der Seidenweberhaus GmbH
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Krefeld beschließt, an Stelle des aus dem Rat der Stadt Krefeld ausgeschiedenen Ratsherrn Daniel John in den Aufsichtsrat der Seidenweberhaus GmbH nach § 8 Abs. 6 des Gesellschaftsvertrages
Ratsfrau/ Ratsherrn N.N.
zu entsenden.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4838 /18
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Nach § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages werden 15 Mitglieder des Aufsichtsrates vom Rat der Stadt
Krefeld aus seiner Mitte in den Aufsichtsrat entsandt. War für die Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes die
Zugehörigkeit zum Rat der Stadt Krefeld bestimmend, so scheidet es nach § 8 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages mit der Neuwahl eines Nachfolgers nach § 8 Abs. 6 des Gesellschaftsvertrages aus dem Aufsichtsrat aus. Eine gesonderte Abberufung des Aufsichtsratsmitgliedes ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Da Herr Daniel John sein Ratsmandat niedergelegt hat, ist die Wahl eines Nachfolgers erforderlich.