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Verwaltungsvorlage (Ersatzwahl eines Vertreters im Aufsichtsrat der Seidenweberhaus GmbH)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
261 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:29
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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Nr. 4838 /18 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 20/0bs Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 25.01.2018 Betreff Ersatzwahl eines Vertreters im Aufsichtsrat der Seidenweberhaus GmbH Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Krefeld beschließt, an Stelle des aus dem Rat der Stadt Krefeld ausgeschiedenen Ratsherrn Daniel John in den Aufsichtsrat der Seidenweberhaus GmbH nach § 8 Abs. 6 des Gesellschaftsvertrages Ratsfrau/ Ratsherrn N.N. zu entsenden. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4838 /18 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Nach § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages werden 15 Mitglieder des Aufsichtsrates vom Rat der Stadt Krefeld aus seiner Mitte in den Aufsichtsrat entsandt. War für die Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes die Zugehörigkeit zum Rat der Stadt Krefeld bestimmend, so scheidet es nach § 8 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages mit der Neuwahl eines Nachfolgers nach § 8 Abs. 6 des Gesellschaftsvertrages aus dem Aufsichtsrat aus. Eine gesonderte Abberufung des Aufsichtsratsmitgliedes ist in diesem Fall nicht erforderlich. Da Herr Daniel John sein Ratsmandat niedergelegt hat, ist die Wahl eines Nachfolgers erforderlich.