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Verwaltungsvorlage (Haushaltsberatungen 2015 und weitere Finanzplanung in den Fachausschüssen Anträge der FDP-Fraktion vom 06.05.2015 und der Linken vom 08.05.2015 )

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
267 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:30
Verwaltungsvorlage (Haushaltsberatungen 2015 und weitere Finanzplanung in den Fachausschüssen Anträge der FDP-Fraktion vom 06.05.2015 und der Linken vom 08.05.2015 ) Verwaltungsvorlage (Haushaltsberatungen 2015 und weitere Finanzplanung in den Fachausschüssen Anträge der FDP-Fraktion vom 06.05.2015 und der Linken vom 08.05.2015 ) Verwaltungsvorlage (Haushaltsberatungen 2015 und weitere Finanzplanung in den Fachausschüssen Anträge der FDP-Fraktion vom 06.05.2015 und der Linken vom 08.05.2015 )

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 28.05.2015 Nr. 1412 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Kultur- und Denkmalausschuss 23.06.2015 Betreff Haushaltsberatungen 2015 und weitere Finanzplanung in den Fachausschüssen Anträge der FDP-Fraktion vom 06.05.2015 und der Linken vom 08.05.2015 Beschlussentwurf: Der Kultur- und Denkmalausschuss nimmt die Stellungnahme zum Thema Haushaltsberatungen 2015 zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1412 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Mit Anträgen der FDP-Fraktion vom 06.05.2015 und der Linken vom 08.05.2015 wird um Aufnahme des Tagesordnungspunktes "Haushaltsberatungen 2015 und weitere Finanzplanung" auf die Tagesordnung des Kultur- und Denkmalausschusses gebeten. § 57 GO NRW befasst sich mit der Bildung von Ausschüssen, für die der Rat zuständig ist. Sowohl die Gemeindeordnung als auch die Gemeindehaushaltsverordnung befassen sich nicht im Detail mit den Aufgaben der Fachausschüsse. Die Richtlinien für die Ausschüsse werden in der Hauptsatzung geregelt. Gemäß § 9 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Krefeld sind die Ausschüsse beratend tätig, soweit ihnen nicht durch das Gesetz Entscheidungsbefugnisse zustehen. Der Rat kann ihnen die Entscheidung über bestimmte Angelegenheiten übertragen. Näheres regelt die Zuständigkeitsordnung. In den § 12 und § 17 der Zuständigkeitsordnung sind die Zuständigkeiten des Denkmalausschusses und des Kulturausschusses dargestellt. In der umfassenden Auflistung der Zuständigkeiten sind Haushaltsberatungen nicht thematisiert. In § 13 der Zuständigkeitsordnung sind die Zuständigkeiten des Finanz- und Beteiligungsausschusses (neu: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften) geregelt. Absatz 1 besagt, dass der Finanzund Beteiligungsausschuss die Haushaltssatzung vorbereitet und die für die Ausführung des Haushaltsplanes erforderlichen Entscheidungen trifft, soweit hierfür nicht andere Ausschüsse zuständig sind. Außerdem berät der Finanz- und Beteiligungsausschuss alle Angelegenheiten finanzieller Art vor, die der Zuständigkeit des Rates unterliegen und nicht delegiert werden können (Absatz 2). Eine Beratung des Haushaltes 2015 war trotz fehlender rechtlicher Verpflichtung grundsätzlich in allen Fachausschüssen möglich. In den vergangenen Monaten stand das Thema Haushalt jeweils auf der Tagesordnung. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften wurde in seiner Sitzung am 02.06.2015 umfassend und entsprechend seiner Zuständigkeit mit der Vorbereitung der Haushaltssatzung befasst. Eine Beschlussfassung über die Haushaltssatzung ist für die Sitzung des Stadtrates am 18.06.2015 vorgesehen.