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Verwaltungsvorlage (Umbesetzung im Aufsichtsrat der Städtische Seniorenheime Krefeld gGmbH)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
264 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:30
Verwaltungsvorlage (Umbesetzung im Aufsichtsrat der Städtische Seniorenheime Krefeld gGmbH) Verwaltungsvorlage (Umbesetzung im Aufsichtsrat der Städtische Seniorenheime Krefeld gGmbH) Verwaltungsvorlage (Umbesetzung im Aufsichtsrat der Städtische Seniorenheime Krefeld gGmbH)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Nr. 5117 /18 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 20/0bs Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 12.04.2018 Betreff Umbesetzung im Aufsichtsrat der Städtische Seniorenheime Krefeld gGmbH Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Krefeld beschließt, aus dem Aufsichtsrat der Städtische Seniorenheime Krefeld gGmbH Frau Stadtdirektorin Beate Zielke abzuberufen und an ihrer Stelle Herrn Beigeordneten Thomas Visser in den Aufsichtsrat zu entsenden. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 5117 /18 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages der Städtische Seniorenheime Krefeld gGmbH werden sechs Mitglieder durch den Rat der Stadt Krefeld in den Aufsichtsrat entsandt. Dazu gehört auch im Sinne des § 113 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW der Oberbürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter der Stadt Krefeld. Mit Beschluss des Rates vom 01. Juli 2014 (Vorlage 40/14) wurde Frau Stadtdirektorin Beate Zielke als Vertreterin des Oberbürgermeister in den Aufsichtsrat entsandt. Nach § 8 Abs. 4 S. 2 des Gesellschaftsvertrages scheidet ein Aufsichtsratsmitglied aus dem Aufsichtsrat aus, wenn die Tätigkeit beendet wird, die für die Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat bestimmend war. Für die restliche Amtsdauer ist nach § 8 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages ein Nachfolger zu wählen. Infolge der Neugliederung der Geschäftsbereiche zum 01. April 2018 (Beschluss des Rates vom 05. Dezember 2017, Vorlage 4720/17) übernimmt Herr Beigeordneter Thomas Visser den Aufgabenbereich Soziales, Senioren und Wohnen von Frau Stadtdirektorin Beate Zielke. Durch den Aufgabenwechsel ist aus Sicht der Verwaltung auch ein Mandatswechsel im Aufsichtsrat der Städtische Seniorenheime Krefeld gGmbH vorzunehmen.