Daten
Kommune
Krefeld
Größe
262 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:30
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 06.10.2015
Nr.
1880 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - EB75 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Betriebsausschuss Stadtentwässerung
09.11.2015
Betreff
Bestellung eines Schriftführers und zweier Vertreter
Beschlussentwurf:
Nach § 58 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 52 Absatz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
und § 27 der Geschäftsordnung für den Rat, die Bezirksvertretungen und die Ausschüsse der Stadt Krefeld
wird Herr Stephan Minor zum Schriftführer für den Betriebsausschuss Stadtentwässerung bestellt.
Zum ersten Vertreter wird Herr Lothar Leßmann und zum zweiten Vertreter Herr Michael Schmeink bestellt.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1880 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Gemäß den § 58 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 52 Absatz 1 der Gemeindeordnung NordrheinWestfalen ist für jeden Ausschuss ein Schriftführer zu bestellen.
Die Verwaltung schlägt aufgrund der inhaltlichen Ausrichtung des Betriebsausschuss Stadtentwässerung
(ehemals Entwässerungsausschuss) vor, für diesen die folgenden Personen zu benennen:
1. als Schriftführer: Stephan Minor
2. als Stellvertreter: Lothar Leßmann
3. als zweiten Stellvertreter: Michael Schmeink