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Verwaltungsvorlage (Bestellung eines Schriftführers und zweier stellv. Schriftführer)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
262 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:30
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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 06.10.2015 Nr. 1880 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - EB75 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Betriebsausschuss Stadtentwässerung 09.11.2015 Betreff Bestellung eines Schriftführers und zweier Vertreter Beschlussentwurf: Nach § 58 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 52 Absatz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen und § 27 der Geschäftsordnung für den Rat, die Bezirksvertretungen und die Ausschüsse der Stadt Krefeld wird Herr Stephan Minor zum Schriftführer für den Betriebsausschuss Stadtentwässerung bestellt. Zum ersten Vertreter wird Herr Lothar Leßmann und zum zweiten Vertreter Herr Michael Schmeink bestellt. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1880 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Gemäß den § 58 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 52 Absatz 1 der Gemeindeordnung NordrheinWestfalen ist für jeden Ausschuss ein Schriftführer zu bestellen. Die Verwaltung schlägt aufgrund der inhaltlichen Ausrichtung des Betriebsausschuss Stadtentwässerung (ehemals Entwässerungsausschuss) vor, für diesen die folgenden Personen zu benennen: 1. als Schriftführer: Stephan Minor 2. als Stellvertreter: Lothar Leßmann 3. als zweiten Stellvertreter: Michael Schmeink