Daten
Kommune
Krefeld
Größe
258 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1: Synopse Änderung Betreuungsverträge
Betreuungsverträge alt
Betreuungsverträge neu
3.1 Der Zeitrahmen des Offenen Ganztags
3.1 Der Zeitrahmen des Offenen Ganztags
erstreckt sich unter Einschluss der allgemeinen erstreckt sich unter Einschluss der allgemeinen
Unterrichtszeit von 8.00 bis 16.00 Uhr ….. Die Unterrichtszeit von 8.00 bis 16.00 Uhr ….. Die
Teilnahme des Kindes während dieser
Teilnahme des Kindes während dieser
Betreuungszeiten ist verpflichtend.
Betreuungszeiten ist verpflichtend.
Ausnahmen können im Einzelfall vereinbart Ausnahmen hierzu sind auf Grundlage der
werden.
Punkte 3.3. -3.4. möglich.
3.2 -
3.2. Nach Beendigung der Betreuungszeiten
werden die Schüler/-innen aus den Offenen
Ganztagsangeboten entlassen. Die
Aufsichtspflicht endet dann. Eine
Verpflichtung, Kinder an ihre Eltern bzw. von
ihnen beauftragte Personen zu übergeben
(sog. „Abholzwang“) besteht nicht. Diese
Regelung gilt auch für die unter Pkt. 3.3 und
3.4 auf Wunsch der Eltern veränderten
Betreuungszeiten.
3.3 -
3.3. Für den regelmäßigen Besuch
außerschulischer Bildungsangebote (z.B.
herkunftssprachlicher Unterricht an anderen
Schulstandorten, im Sportverein, in der
Musikschule) und die Teilnahme an
ehrenamtlichen Tätigkeiten (z.B. in Kirchen
und Religionsgemeinschaften, Vereinen und
Jugendgruppen) während der Öffnungszeiten
des Offenen Ganztags können Schüler/-innen
an bis zu 2 Tagen in der Woche vom Besuch
der außerunterrichtlichen Ganztagsangebote
befreit werden. Hierfür ist ein schriftlicher
Antrag der Eltern gemäß Anlage erforderlich.
Über den Antrag entscheidet die Schulleitung.
3.4 -
3.4 Die Befreiung im Einzelfall (z.B.
Familienanlässe, Arztbesuche) muss bei der
Schulleitung, die hierüber entscheidet, formlos
beantragt werden.
3.7 Die Teilnahme an den Ferienangeboten ist
nicht verpflichtend. Sie wird verpflichtend,
sobald die Schüler/-innen hierfür im Rahmen
der Bedarfsabfrage vor den Ferien angemeldet
wurden.
3.7 -
4.3. Das Recht zu einer außerordentlichen
4.3. Das Recht zu einer außerordentlichen
Kündigung durch die Stadt … ist aus wichtigem Kündigung durch die Stadt … ist aus wichtigem
Grund möglich. Ein wichtiger Grund liegt
Grund möglich. Ein wichtiger Grund liegt
insbesondere bei schwer wiegenden
insbesondere bei schwer wiegenden bzw.
Vertragsverletzungen vor, die das Festhalten wiederkehrenden Vertragsverletzungen vor,
am Vertrag bis zum Ablauf der genannten Frist die das Festhalten am Vertrag bis zum Ablauf
als unzumutbar erscheinen lassen. Hierzu
der genannten Frist als unzumutbar
zählen insbesondere:
erscheinen lassen. Hierzu zählen
-Nichtzahlung des Elternbeitrages bzw. des
insbesondere:
Kostenbeitrages für den Mittagstisch
-Nichtzahlung des Elternbeitrags bzw. des
-Pflichtverletzungen des Schülers/der
Kostenbeitrags für den Mittagstisch
Schülerin, insbesondere bei Störung der
-Pflichtverletzungen des Schülers/der
Betreuungsangebote, Verstößen gegen die
Schülerin, insbesondere bei Störung der
Schulordnung oder die Hausordnung oder
Betreuungsangebote, Verstöße gegen die
andere schulische Anordnungen
Schulordnung oder die Hausordnung oder
-unregelmäßige Teilnahme am Offenen
andere schulische Anordnungen
Ganztag
-unregelmäßige Teilnahme am Offenen
Ganztags (Ausnahmen der unter Punkt 3.3. –
3.4. genannten Regelungen bleiben unberührt.
Antrag zur Veränderung der Betreuungszeiten im offenen Ganztag der
Name der Schule
Name der/des Personensorgeberechtigten:
_________________________________________________________
Anschrift:
__________________________________________________________
Hiermit beantrage ich, dass
mein Kind ___________________________________ (Name)
wg. der Teilnahme an außerschulischen Bildungsangeboten (siehe Anlage) laut Punkt
3.3 des aktuellen Betreuungsvertrages in der Regel an folgenden Tagen nicht an den
außerunterrichtlichen Ganztagsangeboten teilnimmt:
______________________________________________
Wochentage
mein Kind _________________________________________ (Name) wg. der
Teilnahme an außerschulischen Bildungsangeboten (siehe Anlage) laut Punkt 3.3 des aktuellen
Betreuungsvertrages in der Regel an folgenden Tagen eingeschränkt an den
außerunterrichtlichen Ganztagsangeboten teilnimmt:
______________________________________________
Wochentage und Uhrzeiten
Mein Kind kann an diesen Tagen zu den genannten Uhrzeiten aus den außerunterrichtlichen
Angeboten entlassen werden.
Kurzfristige Abweichungen hierzu (z.B. bei Ausfall der außerschulischen Bildungsangebote)
gebe ich vorher formlos der Schule bekannt.
Grundsätzliche Änderungen (z.B. Änderung der gewünschten Wochentage und Uhrzeiten)
gebe ich schriftlich bekannt.
________________________