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Verwaltungsvorlage (Anlage 1 zu Vorlage 5158-18.doc)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
258 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:30
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Inhalt der Datei

Anlage 1: Synopse Änderung Betreuungsverträge Betreuungsverträge alt Betreuungsverträge neu 3.1 Der Zeitrahmen des Offenen Ganztags 3.1 Der Zeitrahmen des Offenen Ganztags erstreckt sich unter Einschluss der allgemeinen erstreckt sich unter Einschluss der allgemeinen Unterrichtszeit von 8.00 bis 16.00 Uhr ….. Die Unterrichtszeit von 8.00 bis 16.00 Uhr ….. Die Teilnahme des Kindes während dieser Teilnahme des Kindes während dieser Betreuungszeiten ist verpflichtend. Betreuungszeiten ist verpflichtend. Ausnahmen können im Einzelfall vereinbart Ausnahmen hierzu sind auf Grundlage der werden. Punkte 3.3. -3.4. möglich. 3.2 - 3.2. Nach Beendigung der Betreuungszeiten werden die Schüler/-innen aus den Offenen Ganztagsangeboten entlassen. Die Aufsichtspflicht endet dann. Eine Verpflichtung, Kinder an ihre Eltern bzw. von ihnen beauftragte Personen zu übergeben (sog. „Abholzwang“) besteht nicht. Diese Regelung gilt auch für die unter Pkt. 3.3 und 3.4 auf Wunsch der Eltern veränderten Betreuungszeiten. 3.3 - 3.3. Für den regelmäßigen Besuch außerschulischer Bildungsangebote (z.B. herkunftssprachlicher Unterricht an anderen Schulstandorten, im Sportverein, in der Musikschule) und die Teilnahme an ehrenamtlichen Tätigkeiten (z.B. in Kirchen und Religionsgemeinschaften, Vereinen und Jugendgruppen) während der Öffnungszeiten des Offenen Ganztags können Schüler/-innen an bis zu 2 Tagen in der Woche vom Besuch der außerunterrichtlichen Ganztagsangebote befreit werden. Hierfür ist ein schriftlicher Antrag der Eltern gemäß Anlage erforderlich. Über den Antrag entscheidet die Schulleitung. 3.4 - 3.4 Die Befreiung im Einzelfall (z.B. Familienanlässe, Arztbesuche) muss bei der Schulleitung, die hierüber entscheidet, formlos beantragt werden. 3.7 Die Teilnahme an den Ferienangeboten ist nicht verpflichtend. Sie wird verpflichtend, sobald die Schüler/-innen hierfür im Rahmen der Bedarfsabfrage vor den Ferien angemeldet wurden. 3.7 - 4.3. Das Recht zu einer außerordentlichen 4.3. Das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung durch die Stadt … ist aus wichtigem Kündigung durch die Stadt … ist aus wichtigem Grund möglich. Ein wichtiger Grund liegt Grund möglich. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei schwer wiegenden insbesondere bei schwer wiegenden bzw. Vertragsverletzungen vor, die das Festhalten wiederkehrenden Vertragsverletzungen vor, am Vertrag bis zum Ablauf der genannten Frist die das Festhalten am Vertrag bis zum Ablauf als unzumutbar erscheinen lassen. Hierzu der genannten Frist als unzumutbar zählen insbesondere: erscheinen lassen. Hierzu zählen -Nichtzahlung des Elternbeitrages bzw. des insbesondere: Kostenbeitrages für den Mittagstisch -Nichtzahlung des Elternbeitrags bzw. des -Pflichtverletzungen des Schülers/der Kostenbeitrags für den Mittagstisch Schülerin, insbesondere bei Störung der -Pflichtverletzungen des Schülers/der Betreuungsangebote, Verstößen gegen die Schülerin, insbesondere bei Störung der Schulordnung oder die Hausordnung oder Betreuungsangebote, Verstöße gegen die andere schulische Anordnungen Schulordnung oder die Hausordnung oder -unregelmäßige Teilnahme am Offenen andere schulische Anordnungen Ganztag -unregelmäßige Teilnahme am Offenen Ganztags (Ausnahmen der unter Punkt 3.3. – 3.4. genannten Regelungen bleiben unberührt. Antrag zur Veränderung der Betreuungszeiten im offenen Ganztag der Name der Schule Name der/des Personensorgeberechtigten: _________________________________________________________ Anschrift: __________________________________________________________ Hiermit beantrage ich, dass   mein Kind ___________________________________ (Name) wg. der Teilnahme an außerschulischen Bildungsangeboten (siehe Anlage) laut Punkt 3.3 des aktuellen Betreuungsvertrages in der Regel an folgenden Tagen nicht an den außerunterrichtlichen Ganztagsangeboten teilnimmt: ______________________________________________ Wochentage  mein Kind _________________________________________ (Name) wg. der Teilnahme an außerschulischen Bildungsangeboten (siehe Anlage) laut Punkt 3.3 des aktuellen Betreuungsvertrages in der Regel an folgenden Tagen eingeschränkt an den außerunterrichtlichen Ganztagsangeboten teilnimmt: ______________________________________________ Wochentage und Uhrzeiten Mein Kind kann an diesen Tagen zu den genannten Uhrzeiten aus den außerunterrichtlichen Angeboten entlassen werden. Kurzfristige Abweichungen hierzu (z.B. bei Ausfall der außerschulischen Bildungsangebote) gebe ich vorher formlos der Schule bekannt. Grundsätzliche Änderungen (z.B. Änderung der gewünschten Wochentage und Uhrzeiten) gebe ich schriftlich bekannt. ________________________