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Verwaltungsvorlage (Neuwahl eines/einer Bezirksvorstehers/in)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
265 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:31
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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 21.12.2015 Nr. 2222 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung Nord 21.01.2016 Betreff Neuwahl eines/einer Bezirksvorstehers/in Beschlussentwurf: Als Bezirksvorsteher/in wird gewählt ... Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 2222 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Die Bezirksvorsteherin der Bezirksvertretung Krefeld-Nord, Frau Gisela Klaer, ist in der Sitzung des Rates der Stadt Krefeld am 10.12.2015 zur Bürgermeisterin der Stadt Krefeld gewählt worden. Sie hat darauf hin in Anwendung von § 36 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen ihre Funktion als Bezirksvorsteherin der Bezirksvorsteherin Krefeld-Nord mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Für die Funktion des Bezirksvorstehers/der Bezirksvorsteherin für den Stadtbezirk Krefeld-Nord wird daher eine Neuwahl erforderlich. Grundsätze zur Wahl: Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen des § 67 Gemeindeordnung NW in einem Wahlgang als Mehrheitswahl. Die Wahl findet ohne Aussprache statt, d. h., empfehlende Bemerkungen oder sonstige Erklärungen vor und während der Wahl sind unzulässig. Es ist geheim abzustimmen. Zur Durchführung der Wahl hat der Sitzungsleiter sich von den Mitgliedern der Bezirksvertretung entsprechende Wahlvorschläge vorlegen zu lassen, soweit diese nicht bereits vor der Sitzung schriftlich eingereicht wurden. Anmerkung: Die Fraktionen in der Bezirksvertretung werden gebeten, spätestens 3 Tage vor der Sitzung ihre Wahlvorschläge dem Fachbereich Bürgerservice einzureichen, damit von dort die Stimmzettel ordnungsgemäß vorbereitet werden können. Die Wahlvorschläge werden von der Verwaltung auf die vorbereiteten Stimmzettel übertragen. Danach werden die Stimmzettel an die stimmberechtigten Mitglieder der Bezirksvertretung ausgegeben. Der Bezirksvorsteher lässt sich aus dem Kreis der Bezirksvertretung zwei bis vier Stimmzähler benennen. Für die Wahl können Wahlkabinen benutzt werden. Auf dem Stimmzettel darf nur ein Wahlvorschlag angekreuzt werden. Stimmzettel, bei denen mehrere Wahlvorschläge angekreuzt sind oder aus denen der Wählerwille nicht eindeutig erkennbar ist, sind ungültig. Stimmenthaltungen sind dadurch zu bekunden, dass keiner der Wahlvorschläge angekreuzt wird. Der/die gewählte Bewerber/in ist zu befragen, ob die Wahl angenommen wird.