Daten
Kommune
Krefeld
Größe
271 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:31
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Nr.
4607 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 62 - Dü Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Beschwerdeausschuss
05.12.2017
Rat
05.12.2017
Betreff
Neufassung der Entgeltregelung für Leistungen im Vermessungswesen
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die Entgeltregelung für Leistungen im Vermessungswesen gemäß Anlage.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4607 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Am 1. Januar 2017 ist die „Verordnung zur Umsetzung der Open Data Prinzipien für Geobasisdaten“ in Kraft getreten, in der die Gebühren und Nutzungsbedingungen für die Abgabe von amtlichen Geobasisdaten und Informationen der amtlichen Grundstückswertermittlung umfassend
neu geregelt werden. Mit der Open Data Strategie verfolgt das Land das Ziel, das Verwaltungshandeln transparenter und offener zu gestalten. Gleichzeitig soll den gestiegenen Anforderungen der Bürger und Fachanwender aus Wirtschaft, Verwaltung, Recht und Wissenschaft mit einer freien Nutzung der Geobasisdaten Rechnung getragen werden.
In Anlehnung an die mit der „Verordnung zur Umsetzung der Open Data Prinzipien für Geobasisdaten“ verbundenen Änderungen in der „Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen“ (VermWertGebO
NRW) zum 1. Januar 2017 beabsichtigt der Fachbereich Vermessungs- und Katasterwesen, die
„Entgeltregelung der Stadt Krefeld für Leistungen im Vermessungswesen“ zu novellieren.
Der Entwurf sieht im Bereich der Tarifstelle 1 „Sonstige Vermessungen“ zukünftig ausschließlich
eine Abrechnung nach Zeitaufwand anstelle der bisherigen detaillierten Abrechnung nach der
Anzahl der Standpunkte und aufgenommenen topografischen Punkte vor. So können besondere
örtliche Gegebenheiten und Umstände im Außendienst, wie sie beispielsweise bei schwierigen
und zeitaufwändigen Messungen im Straßenverkehr vorliegen, zukünftig aufwandsentsprechend
berücksichtigt werden.
Im Bereich der Tarifstelle 2 „Städtische Geodaten“ ist der Verzicht auf die Erhebung eines Nutzungsentgeltes vorgesehen. Damit entfällt auch der Abschluss von Nutzungsverträgen. Es soll
lediglich ein Entgelt für die Datenbereitstellung in Abhängigkeit des Zeitaufwands der Datenzusammenstellung erhoben werden. Entsprechendes gilt für Auswertungen städtischer Geodaten
und für kartografische Arbeiten. Dabei kommen die in der VermWertGebO NRW in der jeweils
geltenden Fassung festgelegten Stundensätze zur Anwendung.
In den Tarifstellen 3 „Ortsbaurecht“ und 4 „Auszüge aus Umlegungsplänen“ wurden die Entgelte
für Kopien und Auszüge an das aktuelle Preisniveau angepasst.
Dem verminderten Zeitaufwand für die gleichzeitige Beantragung mehrerer Ausfertigungen nach
den Tarifstellen 3 und 4 wird durch die Tarifstelle 5 „Mehrausfertigungen“ Rechnung getragen.
Weiterhin wurde unter Tarifstelle 6 „Bescheinigungen und Auskünfte“ anstelle der vormals abgestuften Festbeträge eine aufwandsabhängige Zeitgebühr in Anlehnung an die Stundensätze
der VermWertGebO NRW eingeführt.
Insgesamt sind keine finanziellen Auswirkungen mit der Novellierung der Entgeltordnung zu erwarten, da davon auszugehen ist, dass sich die Mindereinnahmen durch Verzicht auf die Erhebung eines Nutzungsentgeltes im Bereich der städtischen Geodaten (Open Data Prinzip) und die
Einführung der Zeitgebühr für Leistungen nach Tarifstelle 6 sowie die Einführung des Kostendeckungsprinzips durch die Erhöhung der Entgelte für Auszüge und Kopien (Tarifstellen 3 bis 5)
kompensieren werden.