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Verwaltungsvorlage (Fahrradverleihsystem)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
267 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:31
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Antrag der UWG Ratsgruppe vom 04. Dezember 2014 TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 15.01.2015 Nr. 974 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 6610 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität 03.02.2015 Betreff Fahrradverleihsystem Antrag der UWG Ratsgruppe vom 04. Dezember 2014 Beschlussentwurf: Der Ausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 974 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 In der Krefelder Radstation am Hauptbahnhof stehen 15 Leihfahrräder (davon drei E-bikes) zur Verfügung, die hauptsächlich in den Sommermonaten sporadisch ausgeliehen werden. Eine größere Nachfrage nach Leihfahrrädern liegt nach Auskunft der Radstation nicht vor. Gemäß aktueller Internetauskunft können Leihräder auch am Hülser Berg über vorgenannte Radstation (verbunden), über "Die Fahrradklinik" in Bockum sowie ebenfalls privat über Bed&Breakfast-Anbieter in Bockum und Gellep-Stratum bezogen werden. Der Betrieb eines öffentlich zugänglichen Fahrradverleihsystems gehört nicht zu den Pflichtaufgaben einer Kommune. Bisher haben sich auch keine potentiellen Anbieter für öffentlich zugängliche Fahrradverleihsysteme und deren Betrieb bei der Verwaltung zu Standortfragen gemeldet. Standortanfragen privater potentieller Anbieter wären hinsichtl. Bau und Betrieb über entsprechende Bauanfragen oder bei gewünschter Anmietung oder Erwerb städtischen Eigentums, soweit dafür geeignet, an dessen Eigentümer zu richten. Auch hierüber ist zurzeit verwaltungsseitig nichts bekannt. Ein potentieller Investor oder Mieter würde bei Vorliegen der Voraussetzungen von der Verwaltung im Sinne einer fahrradfreundlichen Stadt konstruktiv im Rahmen der kommunalen Möglichkeiten unterstützt.