Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag der UWG Ratsgruppe vom 04. Dezember 2014
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 15.01.2015
Nr.
974 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 6610 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität
03.02.2015
Betreff
Fahrradverleihsystem
Antrag der UWG Ratsgruppe vom 04. Dezember 2014
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 974 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
In der Krefelder Radstation am Hauptbahnhof stehen 15 Leihfahrräder (davon drei E-bikes) zur
Verfügung, die hauptsächlich in den Sommermonaten sporadisch ausgeliehen werden. Eine größere Nachfrage nach Leihfahrrädern liegt nach Auskunft der Radstation nicht vor.
Gemäß aktueller Internetauskunft können Leihräder auch am Hülser Berg über vorgenannte
Radstation (verbunden), über "Die Fahrradklinik" in Bockum sowie ebenfalls privat über
Bed&Breakfast-Anbieter in Bockum und Gellep-Stratum bezogen werden.
Der Betrieb eines öffentlich zugänglichen Fahrradverleihsystems gehört nicht zu den Pflichtaufgaben einer Kommune. Bisher haben sich auch keine potentiellen Anbieter für öffentlich zugängliche Fahrradverleihsysteme und deren Betrieb bei der Verwaltung zu Standortfragen gemeldet.
Standortanfragen privater potentieller Anbieter wären hinsichtl. Bau und Betrieb über entsprechende Bauanfragen oder bei gewünschter Anmietung oder Erwerb städtischen Eigentums, soweit dafür geeignet, an dessen Eigentümer zu richten. Auch hierüber ist zurzeit verwaltungsseitig
nichts bekannt.
Ein potentieller Investor oder Mieter würde bei Vorliegen der Voraussetzungen von der Verwaltung im Sinne einer fahrradfreundlichen Stadt konstruktiv im Rahmen der kommunalen Möglichkeiten unterstützt.