Daten
Kommune
Krefeld
Größe
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:32
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 18.05.2015
Nr.
1457 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 50 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren
25.06.2015
Betreff
Wohnungslosigkeit - Antrag der UWG-Ratsgruppe vom 27.02.2015
Beschlussentwurf:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1457 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Der Antrag der UWG vom 27.02.2015 wurde mit der Vorlage-Nr. 1157/15 vom Rat zur weiteren
Beratung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren verwiesen.
Auf die sehr detaillierten Fragen der UWG-Ratsgruppe soll nachfolgend nicht eingegangen werden, da das Thema bereits mehrfach und umfassend im Ausschuss behandelt wurde. Darüber
hinaus wurden die Fragestellungen einem Antrag an die Bremer Stadtbürgerschaft entnommen
und passen damit nur bedingt auf Krefelder Verhältnisse.
Bereits in den 1990er Jahren hat die Stadt Krefeld eine „Zentrale Fachstelle“ eingerichtet. Das
Ziel der Zentralen Fachstelle war und ist, Wohnungslosigkeit durch präventive Arbeit zu vermeiden. Ist die Erhaltung des Wohnraumes ausnahmsweise nicht möglich, werden Hilfen von den in
der Zentralen Fachstelle tätigen Sozialarbeitern angeboten. Unterbringungen in städtischen Obdachloseneinrichtungen sollen so möglichst vermieden werden. Bei jährlich rund 800 Haushalten
wird die drohende Wohnungslosigkeit durch die Zentrale Fachstelle verhindert. Das seinerzeit
erstellte Konzept kann somit als sehr erfolgreich bezeichnet werden, denn mit Stand 30.04.2015
befanden sich lediglich 12 Haushalte mit 14 wohnungslosen Personen in städtischen Einrichtungen.
Die Stadt Krefeld hält derzeit 10 Wohnungen und 12 einzelne Zimmer für die Unterbringung von
Obdachlosen vor. Weitere 11 Bettenplätze befinden sich in einer städt. Notschlafstelle. Diese
wird überwiegend von Personen ohne festen Wohnsitz genutzt, die nicht in der Unterkunft auf
der Lutherstraße, die im Auftrag der Stadt Krefeld von der Diakonie betrieben wird, unterkommen.
Die im Bereich der Obdachlosenunterbringung eingesetzten Sozialarbeiter unterstützen die in
den städtischen Einrichtungen untergebrachten Obdachlosen, um sie auf den allgemeinen Wohnungsmarkt vorzubereiten. Nicht alle Obdachlose können auf dem Wohnungsmarkt integriert
werden, da häufig in der Person liegende Verhaltensweisen aber auch psychische Störungen eine
Wiedereingliederung nahezu unmöglich machen.
Die Unterbringung von wohnungslosen Menschen wird von der Verwaltung regelmäßig überprüft, um den wenigen betroffenen Personen eine möglichst angemessene Unterkunft anbieten
zu können.
Festzuhalten bleibt, dass die Verwaltung bereits seit vielen Jahren ein funktionierendes Konzept
verfolgt und stetig weiter entwickelt. In diesem Konzept ist eine möglichst dezentrale Unterbringung vorgesehen, jedoch wird auch zukünftig im Einzelfall eine zimmerweise Unterbringung von
auffälligen Personen in städtischen Einrichtungen notwendig sein.