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Verwaltungsvorlage (Wohnungslosigkeit - Antrag der UWG-Ratsgruppe vom 27.02.2015)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
272 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:32
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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 18.05.2015 Nr. 1457 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 50 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren 25.06.2015 Betreff Wohnungslosigkeit - Antrag der UWG-Ratsgruppe vom 27.02.2015 Beschlussentwurf: Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1457 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Der Antrag der UWG vom 27.02.2015 wurde mit der Vorlage-Nr. 1157/15 vom Rat zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren verwiesen. Auf die sehr detaillierten Fragen der UWG-Ratsgruppe soll nachfolgend nicht eingegangen werden, da das Thema bereits mehrfach und umfassend im Ausschuss behandelt wurde. Darüber hinaus wurden die Fragestellungen einem Antrag an die Bremer Stadtbürgerschaft entnommen und passen damit nur bedingt auf Krefelder Verhältnisse. Bereits in den 1990er Jahren hat die Stadt Krefeld eine „Zentrale Fachstelle“ eingerichtet. Das Ziel der Zentralen Fachstelle war und ist, Wohnungslosigkeit durch präventive Arbeit zu vermeiden. Ist die Erhaltung des Wohnraumes ausnahmsweise nicht möglich, werden Hilfen von den in der Zentralen Fachstelle tätigen Sozialarbeitern angeboten. Unterbringungen in städtischen Obdachloseneinrichtungen sollen so möglichst vermieden werden. Bei jährlich rund 800 Haushalten wird die drohende Wohnungslosigkeit durch die Zentrale Fachstelle verhindert. Das seinerzeit erstellte Konzept kann somit als sehr erfolgreich bezeichnet werden, denn mit Stand 30.04.2015 befanden sich lediglich 12 Haushalte mit 14 wohnungslosen Personen in städtischen Einrichtungen. Die Stadt Krefeld hält derzeit 10 Wohnungen und 12 einzelne Zimmer für die Unterbringung von Obdachlosen vor. Weitere 11 Bettenplätze befinden sich in einer städt. Notschlafstelle. Diese wird überwiegend von Personen ohne festen Wohnsitz genutzt, die nicht in der Unterkunft auf der Lutherstraße, die im Auftrag der Stadt Krefeld von der Diakonie betrieben wird, unterkommen. Die im Bereich der Obdachlosenunterbringung eingesetzten Sozialarbeiter unterstützen die in den städtischen Einrichtungen untergebrachten Obdachlosen, um sie auf den allgemeinen Wohnungsmarkt vorzubereiten. Nicht alle Obdachlose können auf dem Wohnungsmarkt integriert werden, da häufig in der Person liegende Verhaltensweisen aber auch psychische Störungen eine Wiedereingliederung nahezu unmöglich machen. Die Unterbringung von wohnungslosen Menschen wird von der Verwaltung regelmäßig überprüft, um den wenigen betroffenen Personen eine möglichst angemessene Unterkunft anbieten zu können. Festzuhalten bleibt, dass die Verwaltung bereits seit vielen Jahren ein funktionierendes Konzept verfolgt und stetig weiter entwickelt. In diesem Konzept ist eine möglichst dezentrale Unterbringung vorgesehen, jedoch wird auch zukünftig im Einzelfall eine zimmerweise Unterbringung von auffälligen Personen in städtischen Einrichtungen notwendig sein.