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Verwaltungsvorlage (Sachstandsbericht zum Breitbandausbau in Krefeld)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
291 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:32
Verwaltungsvorlage (Sachstandsbericht zum Breitbandausbau in Krefeld) Verwaltungsvorlage (Sachstandsbericht zum Breitbandausbau in Krefeld) Verwaltungsvorlage (Sachstandsbericht zum Breitbandausbau in Krefeld) Verwaltungsvorlage (Sachstandsbericht zum Breitbandausbau in Krefeld)

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Inhalt der Datei

- Antrag der SPD-Fraktion vom 02.03.2016 - TOP 8 Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 09.05.2016 Nr. 2494 /16b Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität 31.05.2016 Betreff Sachstandbericht zum Breitbandausbau in Krefeld - Antrag der SPD-Fraktion vom 02.03.2016 - Beschlussentwurf: Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 2494 /16b Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Der Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit hat in seiner Sitzung am 07.04.2016 den Antrag der SPD-Fraktion vom 02.03.2016 zuständigkeitshalber an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität verwiesen. Mit diesem Antrag bittet die SPD-Fraktion um einen Bericht der Verwaltung zum Breitbandausbau in Krefeld. Für den Erhalt und die Weiterentwicklung bester Standortbedingungen für Wohnen, Arbeiten und Unternehmen in Krefeld ist eine leistungsfähige und schnelle Breitband-Versorgung im Stadtgebiet Krefeld unerlässlich. Das Land NRW und das Bundeswirtschaftsministerium ermöglichen z. Z. eine intensive Förderung der Kommunen zum flächendeckenden Breitbandausbau durch Beratung über bestehende Förderprogramme sowie auch durch eine eigene Ko-Finanzierung von Projekten in NRW. Ziele sind das Schließen von Versorgungslücken in der Fläche mit mindestens 50 Mbit/s bis zum Jahre 2018 und die entsprechende glasfaserbasierte Versorgung aller Gewerbegebiete sowie eine mittelfristige Strategie zur flächendeckenden Versorgung mit Bandbreiten von mehr als 100 Mbit/s ab 2019. Zu einer zielführenden Umsetzung des flächendeckenden Breitbandausbaus in Krefeld gehören grundlegend zunächst einmal eine umfassende Bedarfsermittlung, die Steuerung einer künftigen Planung und die Initiierung von Projekten (ggfs. durch Verhandlung mit den zahlreichen Anbietern auf dem Kommunikationsmarkt oder durch eine stadteigene Vertriebsgesellschaft, z.B. die SWK) sowie eine gesicherte Finanzierungsplanung und -abwicklung. Es gibt bislang in Krefeld weder für das Programm zur Förderung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland nutzbare, gesicherte Erkenntnisse zur Ist-Situation im Stadtgebiet, noch gibt es identifizierte potentielle Projektgebiete für einen förderungsfähigen Ausbau durch das Land. Daher gilt es, die vorhandene Infrastruktur zu erheben, Lücken im Ausbaunetz zu identifizieren sowie Ausbau-Szenarien und Kostenschätzungen zu erarbeiten, anhand derer die Stadt Krefeld in die Lage versetzt wird, technisch und wirtschaftlich tragfähige Entscheidungen zur Entwicklung von BreitbandAusbauprojekten zu treffen. Die Verwaltung plant, die zu diesem Zweck erforderliche Beratungsleistung mit folgenden Hauptleistungsinhalten baldmöglichst auszuschreiben: • • • die Darstellung des Ist-Zustandes, die Identifizierung und Beschreibung potentieller Projektgebiete und eine Vorplanung zur Umsetzung empfohlener Projekte. Der Förderantrag für diese Beratungsleistungen im Rahmen der Ziffer 3.3 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 wurde bereits gestellt. Die Förderung deckt die entstehenden Kosten bis zum Höchstbetrag von 50.000 EUR zu 100 % ab. Die Beratungsleistung soll dabei alle vom Bund geforderten Standards erfüllen. Abhängig von den Ergebnissen der Beratungsleistung wird zu entscheiden sein, wie die zukünftige flächendeckende Versorgung mit Breitband in Krefeld mit welcher Förderung durch Bund oder/und Land erreicht werden kann.