Daten
Kommune
Krefeld
Größe
288 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:32
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 04.02.2016
Nr.
2392 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20/1 - jü Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
12.04.2016
Betreff
Bericht über die Entwicklung des Investitionshaushalts zum 31.12.2015
Beschlussentwurf:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2392 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Im Rahmen der Aufstellung der Investitionsliste 2015, die der Rat in seiner Sitzung am 18.06.2015 beschlossen hat und die von der Bezirksregierung Düsseldorf genehmigt worden ist, wurde die Notwendigkeit verdeutlicht, auf Basis dieser Liste unterjährig zu berichten, inwieweit die genehmigten Maßnahmen
abgewickelt werden.
Mittels der erwarteten Zahlungszu- und -abflüsse ist zu beurteilen, in welcher Höhe die Kreditermächtigung zur Finanzierung der Investitionen in Anspruch genommen werden muss.
Folgende Aussagen lassen sich dazu, bezogen auf den Stichtag 31.12.2015, treffen:
1. Festwerte/ geringwertige Wirtschaftsgüter/ Maßnahmen unter 50.000 EUR im Einzelfall
Auf der Basis der gebundenen Beträge bei diesen Haushaltspositionen wurde eine Prognose zum Jahresende erstellt, die dem aktuellen Anordnungssoll entspricht.
Der städtische Eigenfinanzierungsbedarf lt. Haushaltsplanung beläuft sich auf:
-Festwerte
-für geringwertige Wirtschaftsgüter GwG
-für Maßnahmen bis 50.000 EUR
3.157.052,00 EUR
706.925,00 EUR
1.754.970,00 EUR
-Summe:
5.618.947,00 EUR
Die Prognose zum 31.12.2015 sieht nunmehr folgenden Bedarf vor:
-Festwerte
-für geringwertige Wirtschaftsgüter GwG
-für Maßnahmen bis 50.000 EUR
2.667.895,32 EUR
508.570,03 EUR
712.136,55 EUR
-Summe:
3.888.601,90 EUR
Die Verbesserung gegenüber der Planung beläuft sich somit für diesen Bereich auf nunmehr 1.730.345,10
Euro.
Insofern haben sich gegenüber dem Berichtsstand 30.09.2015 (s.a. Vorlage Nr.1969/15) weitere Verbesserungen von rd. 800 T Euro ergeben.
2. Maßnahmen oberhalb der Wertgrenze von 50.000 EUR (Anlage)
Der städtische Eigenfinanzierungsbedarf lt. Haushaltsplanung beläuft sich auf:
-Investive Einzahlungen
-Investive Auszahlungen
Städtischer Eigenfinanzierungsbedarf
-36.021.445,00 EUR
39.023.728,00 EUR
3.002.283,00 EUR
Aufgrund der Prognose zum 31.12.2015 beläuft sich der Eigenfinanzierungsbedarf auf:
-Prognose investive Einzahlungen
-Prognose investive Auszahlungen
-32.930.997,18 EUR
29.066.567,89 EUR
Prognostizierter städtischer Finanzierungsüberschuss
- 3.864.429,29 EUR
Die Verbesserung gegenüber der Planung beläuft sich somit für diesen Bereich auf nunmehr 6.866.712,29
Euro.
Begründung
Seite 3
Im Vergleich zum Stichtag 30.09.2015 ergeben sich Verbesserungen von rd. 4,6 Mio. Euro, die insbesondere auf den Auszahlungsbereich entfallen.
Hier werden insbesondere aufgrund von Verzögerungen beim Baufortschritt bzw. ausgebliebener Rechnungen von beauftragten Unternehmen die Zahlungen erst in 2016 kassenwirksam werden, so dass von
der Bildung von Ermächtigungsresten Gebrauch gemacht werden wird.
Nähere Einzelheiten zum Umsetzungsstand der Maßnahmen können der Anlage entnommen werden.
3. Fazit
Der Finanzierungsbedarf der Investitionen in 2015 konnte nahezu ausschließlich über investive Einzahlungen gedeckt werden.