Daten
Kommune
Krefeld
Größe
277 kB
Datum
27.06.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:33
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Nr.
5254 /18
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 200/fra Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
27.06.2018
Betreff
Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der DSM
Krefeld Außenwerbung GmbH
hier: Jahresabschluss 2017, Wirtschaftsprüfer 2018
Beschlussentwurf:
Der Vertreter in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der DSM Krefeld Außenwerbung
GmbH wird angewiesen, folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Der Bericht des Aufsichtsrats wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Jahresabschluss zum 31.Dezember 2017 mit einem Jahresüberschuss von 293.004,53 EUR
wird festgestellt.
3. Der Jahresüberschuss der Gesellschaft in Höhe von 293.004,53 EUR wird an die Gesellschafter
gemäß ihrer Beteiligungsquoten (DSM 51%, Stadt Krefeld 49%) ausgeschüttet.
4. Der Geschäftsführerin Frau Ute Geisler und dem Geschäftsführer Herrn Ulrich Cyprian wird für
das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.
5. Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.
6. Für das Geschäftsjahr 2018 wird die Dr. Heilmaier & Partner GmbH als Prüfungsgesellschaft
bestellt.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 5254 /18
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Gemäß § 13 des Gesellschaftsvertrages der DSM Krefeld Außenwerbung GmbH bedarf die Gesellschaft der im Beschlussentwurf aufgeführten Beschlüsse der Gesellschafterversammlung.
Gemäß § 13 Satz 1 fasst die Gesellschafterversammlung ihre Beschlüsse einstimmig; damit ist
sichergestellt, dass Krefelder Belange hinreichende Berücksichtigung finden.
Zu 1.:
Gegen die Kenntnisnahme des Berichts ergeben sich keine Bedenken. Der Bericht ist als Anlage
beigefügt.
Zu 2.:
Die Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht 2017 sind als Anlage beigefügt.
Zu 3.:
Der anteilige Gewinn 2017 fließt dem allgemeinen Haushalt der Stadt zu.
Zu 4. und 5.:
Die Dr. Heilmaier & Partner GmbH hat einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Gegen die vorgeschlagene Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 ergeben sich keine Bedenken.
Zu 6.:
Gegen die Bestellung der Dr. Heilmaier & Partner GmbH als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 ergeben sich keine Bedenken.
Der Aufsichtsrat hat die im Beschlussentwurf aufgeführten Beschlusspunkte in seiner Sitzung am
20.04.2018 beraten und einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.