Daten
Kommune
Krefeld
Größe
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:34
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 01.12.2014
Nr.
628 /14
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 402 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
17.12.2014
Betreff
Beschulung der Flüchtlingskinder
- Antrag der Fraktion Die Linke vom 23.10.2014 -
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 628 /14
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Flüchtlinge, die nach NRW kommen, werden nach der Erstaufnahme durch die Bezirksregierung Arnsberg,
die federführend für alle Bezirksregierungen die Flüchtlingsaufnahme und Verteilung der Flüchtlinge regelt, einer Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) zugewiesen. Früher waren Dortmund und Bielefeld klassische
Erstaufnahmeeinrichtungen. In Notzeiten werden weitere EAE benötigt, wozu aktuell z.B. Herongen oder
auch Duisburg zählen. In diesen EAE werden die Flüchtlinge aufgenommen und registriert. Anschließend
erfolgt eine Medizinische Untersuchung (Röntgen, Impfen) und die Versorgung mit diversen Papieren.
Im Anschluss an diese Erstversorgung werden die Flüchtlinge auf die Kommunen verteilt. Vor der Verteilung auf die Kommunen ist die Schulpflicht “ausgesetzt”, weil Zuständigkeiten noch nicht geklärt sind
(schulrechtliche Fragen obliegen der Kommune, in der der jeweilige Wohnort der Familie/Kinder zukünftig sein wird.) Sobald aber die kommunale Verantwortlichkeit geklärt ist, haben Flüchtlingskinder ein
Recht auf schulische Bildung (Schulpflicht, Schulgesetz BASS 1-1). Für die Stadt Krefeld bedeutet dies, dass
durch die Zuweisung von Flüchtlingen durch den Bund bzw. das Land weitere Familien mit schulpflichtigen Kindern nach Krefeld zu erwarten sind, die hier vor Ort beschult werden müssen.
Zu den Fragen der Partei “Die Linke” im Einzelnen
1. Wie viele Kinder im schulpflichtigen Alter sind z.Zt. oder werden voraussichtlich in der nächsten Zeit als
AsylbewerberInnen und Kontingentflüchtlinge in Krefeld untergebracht?
Das Kommunale Integrationszentrum (KI) und das Schulamt für die Stadt Krefeld beraten die so genannten Seiteneinsteiger gleichermaßen. Als solche werden alle schulpflichtigen Kindern und Jugendliche ohne
deutsche Sprachkenntnisse verstanden. Weder das KI noch das Schulamt ermitteln dabei den aufenthaltsrechtlichen Status der Familien. Daher können das KI und das Schulamt keine Angaben darüber machen, wie viele der dort beratenen Personen Asylbewerber/innen bzw. Kontingentflüchtlinge sind.
Da die Zahl der zukünftig zu erwartenden Asylbewerber/innen bzw. Kontingentflüchtlinge abhängig ist
von der Zuweisung durch die Bezirksregierung Arnsberg, ist auch hierzu keine verlässliche Zahl bekannt.
2. Wie viele dieser Kinder besuchen eine Ganztagsschule und wie werden sie auf die Stadtbezirke aufgeteilt?
Bezogen auf die Grundschulen ist festzuhalten, dass zwar alle Grundschulen offene Ganztagsschulen sind,
dass aber die OGS-Plätze in der Regel belegt sind und nicht für Seiteneinsteigerkinder vorgehalten werden können. Eine Unterscheidung nach Aufenthaltsstatus wird auch hier grundsätzlich nicht vorgenommen.
Bezogen auf die weiterführenden Schulen ist festzuhalten, dass alle städtischen Gesamtschulen, mehrere
Realschulen und Gymnasien gebundene Ganztagsschulen sind. Sofern die Seiteneinsteiger an einer dieser
Schulen aufgenommen werden, besuchen sie automatisch eine Ganztagsschule.
Es wird eine wohnortnahe Beschulung angestrebt. Die Verteilung der Grundschulkinder erfolgt durch das
Schulamt. Das Kommunale Integrationszentrum nimmt keine Verteilung vor.
3. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt, den Grundschulkindern unter diesen Flüchtlingskindern einen
Platz in einer OGS zu sichern?
Stadtweit sind alle OGS-Plätze belegt, die Nachfrage ist höher als das Angebot. Die Steuergruppe für den
offenen Ganztag hat unter Beteiligung aller wesentlichen Akteure Kriterien zur Aufnahme in den Offenen
Ganztag erarbeitet. Die Vollzeitberufstätigkeit (beider) Eltern bzw. des ggf. allein erziehenden Elternteils
sowie der SGB II-Bezug (insbesondere alleinlebender Elternteile) sind als vorrangige Kriterien festgelegt
worden. Üblichweise sind bei Anwendung dieser vorrangigen Kriterien die Plätze bereits belegt. Es ist
daher für die Schulen nicht möglich, Plätze frei zu halten.
4. Gibt es Überlegungen, wie der Sprachunterricht zur Förderung dieser Kinder gesichert werden kann?
Begründung
Seite 3
Alle Kinder, die eine Sprachförderung benötigen, erhalten diese vor Ort in der Schule, wobei an keiner
Stelle nach Aufenthaltsstatus unterschieden wird.
Das für Schule zuständige Ministerium unterstützt die Schulen durch die Bereitstellung von zusätzlichen
Stellen für die Teilhabe und Integration durch Bildung im Rahmen seiner haushaltsrechtlichen Möglichkeiten. Einige Schulen haben auf dieser Basis spezielle Förderkonzepte zur Beschulung von Seiteneinsteigern
entwickelt. Die Ausgestaltung des Förderkonzeptes obliegt der Schule und ist abhängig von der Situation
vor Ort. Die Unterrichtsversorgung obliegt grundsätzlich und auch in Bezug auf die Seiteneinsteigerbeschulung dem Land. Gleichwohl befindet sich das Kommunale Integrationszentrum in intensiven Gesprächen mit der Schulaufsicht und den Schulen sowie weiteren Akteuren, um die Integrationsarbeit an den
Schulen zu unterstützen.