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Verwaltungsvorlage (Beschulung der Flüchtlingskinder - Antrag der Fraktion Die Linke vom 23.10.2014 -)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
376 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:34
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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 01.12.2014 Nr. 628 /14 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 402 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule und Weiterbildung 17.12.2014 Betreff Beschulung der Flüchtlingskinder - Antrag der Fraktion Die Linke vom 23.10.2014 - Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 628 /14 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Flüchtlinge, die nach NRW kommen, werden nach der Erstaufnahme durch die Bezirksregierung Arnsberg, die federführend für alle Bezirksregierungen die Flüchtlingsaufnahme und Verteilung der Flüchtlinge regelt, einer Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) zugewiesen. Früher waren Dortmund und Bielefeld klassische Erstaufnahmeeinrichtungen. In Notzeiten werden weitere EAE benötigt, wozu aktuell z.B. Herongen oder auch Duisburg zählen. In diesen EAE werden die Flüchtlinge aufgenommen und registriert. Anschließend erfolgt eine Medizinische Untersuchung (Röntgen, Impfen) und die Versorgung mit diversen Papieren. Im Anschluss an diese Erstversorgung werden die Flüchtlinge auf die Kommunen verteilt. Vor der Verteilung auf die Kommunen ist die Schulpflicht “ausgesetzt”, weil Zuständigkeiten noch nicht geklärt sind (schulrechtliche Fragen obliegen der Kommune, in der der jeweilige Wohnort der Familie/Kinder zukünftig sein wird.) Sobald aber die kommunale Verantwortlichkeit geklärt ist, haben Flüchtlingskinder ein Recht auf schulische Bildung (Schulpflicht, Schulgesetz BASS 1-1). Für die Stadt Krefeld bedeutet dies, dass durch die Zuweisung von Flüchtlingen durch den Bund bzw. das Land weitere Familien mit schulpflichtigen Kindern nach Krefeld zu erwarten sind, die hier vor Ort beschult werden müssen. Zu den Fragen der Partei “Die Linke” im Einzelnen 1. Wie viele Kinder im schulpflichtigen Alter sind z.Zt. oder werden voraussichtlich in der nächsten Zeit als AsylbewerberInnen und Kontingentflüchtlinge in Krefeld untergebracht? Das Kommunale Integrationszentrum (KI) und das Schulamt für die Stadt Krefeld beraten die so genannten Seiteneinsteiger gleichermaßen. Als solche werden alle schulpflichtigen Kindern und Jugendliche ohne deutsche Sprachkenntnisse verstanden. Weder das KI noch das Schulamt ermitteln dabei den aufenthaltsrechtlichen Status der Familien. Daher können das KI und das Schulamt keine Angaben darüber machen, wie viele der dort beratenen Personen Asylbewerber/innen bzw. Kontingentflüchtlinge sind. Da die Zahl der zukünftig zu erwartenden Asylbewerber/innen bzw. Kontingentflüchtlinge abhängig ist von der Zuweisung durch die Bezirksregierung Arnsberg, ist auch hierzu keine verlässliche Zahl bekannt. 2. Wie viele dieser Kinder besuchen eine Ganztagsschule und wie werden sie auf die Stadtbezirke aufgeteilt? Bezogen auf die Grundschulen ist festzuhalten, dass zwar alle Grundschulen offene Ganztagsschulen sind, dass aber die OGS-Plätze in der Regel belegt sind und nicht für Seiteneinsteigerkinder vorgehalten werden können. Eine Unterscheidung nach Aufenthaltsstatus wird auch hier grundsätzlich nicht vorgenommen. Bezogen auf die weiterführenden Schulen ist festzuhalten, dass alle städtischen Gesamtschulen, mehrere Realschulen und Gymnasien gebundene Ganztagsschulen sind. Sofern die Seiteneinsteiger an einer dieser Schulen aufgenommen werden, besuchen sie automatisch eine Ganztagsschule. Es wird eine wohnortnahe Beschulung angestrebt. Die Verteilung der Grundschulkinder erfolgt durch das Schulamt. Das Kommunale Integrationszentrum nimmt keine Verteilung vor. 3. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt, den Grundschulkindern unter diesen Flüchtlingskindern einen Platz in einer OGS zu sichern? Stadtweit sind alle OGS-Plätze belegt, die Nachfrage ist höher als das Angebot. Die Steuergruppe für den offenen Ganztag hat unter Beteiligung aller wesentlichen Akteure Kriterien zur Aufnahme in den Offenen Ganztag erarbeitet. Die Vollzeitberufstätigkeit (beider) Eltern bzw. des ggf. allein erziehenden Elternteils sowie der SGB II-Bezug (insbesondere alleinlebender Elternteile) sind als vorrangige Kriterien festgelegt worden. Üblichweise sind bei Anwendung dieser vorrangigen Kriterien die Plätze bereits belegt. Es ist daher für die Schulen nicht möglich, Plätze frei zu halten. 4. Gibt es Überlegungen, wie der Sprachunterricht zur Förderung dieser Kinder gesichert werden kann? Begründung Seite 3 Alle Kinder, die eine Sprachförderung benötigen, erhalten diese vor Ort in der Schule, wobei an keiner Stelle nach Aufenthaltsstatus unterschieden wird. Das für Schule zuständige Ministerium unterstützt die Schulen durch die Bereitstellung von zusätzlichen Stellen für die Teilhabe und Integration durch Bildung im Rahmen seiner haushaltsrechtlichen Möglichkeiten. Einige Schulen haben auf dieser Basis spezielle Förderkonzepte zur Beschulung von Seiteneinsteigern entwickelt. Die Ausgestaltung des Förderkonzeptes obliegt der Schule und ist abhängig von der Situation vor Ort. Die Unterrichtsversorgung obliegt grundsätzlich und auch in Bezug auf die Seiteneinsteigerbeschulung dem Land. Gleichwohl befindet sich das Kommunale Integrationszentrum in intensiven Gesprächen mit der Schulaufsicht und den Schulen sowie weiteren Akteuren, um die Integrationsarbeit an den Schulen zu unterstützen.