Daten
Kommune
Krefeld
Größe
15 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:34
Stichworte
Inhalt der Datei
NW032-2004N0-102
Verlängerungsvereinbarung
zur Vereinbarung
über die Kostenbeteiligung an Abfallberatung
und Stellflächen von Sammelgroßbehältnissen
zwischen
der Stadt Krefeld, vertreten durch den Oberbürgermeister, Von-der-Leyen-Platz 1,
47798 Krefeld
- im Folgenden „öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger“ genannt -
und
der Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH, vertreten durch ihre
Geschäftsführung, Frankfurter Straße 720 – 726, 51145 Köln
- im Folgenden „Systembetreiber“ genannt -
1.
Zwischen dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und dem Systembetreiber wurde
eine Nebenentgeltvereinbarung in der Fassung der Verlängerungsvereinbarung vom
12.02./18.02.2013 geschlossen, deren Laufzeit zum 31.12.2016 endet. Diese Vereinbarung wird bis zum 31.12.2019 verlängert. Sie kann jährlich mit einer Kündigungsfrist von 3
Monaten zum 31.12. gekündigt werden, erstmals zum 31.12.2017.
Die Kostenbeteiligung an der Errichtung, Bereitstellung, Unterhaltung (Sondernutzung)
und Sauberhaltung von Flächen für die Aufstellung von Sammelgroßbehältnissen errechnet sich dabei anhand der Kriterien Systemdichte (Standplatz/EW) und Anzahl erfasster
Fraktionen je Stellplatz (z. B. Anzahl farbgetrennter Glasfraktionen und/oder PPK über
Depotcontainer).
Für das Gebiet des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers besteht derzeit folgende
Situation, aus der sich die Kostenbeteiligung wie folgt zusammensetzt:
(30.06.2015)
EW
Stellpl.
Glas 3farb.
222.834
208
Stellpl.
PPK
Verdichtung
Standplatz/EW
Nebenentgelt
€/EW/a
Abfallberatung
€/EW/a
Gesamt
€/EW/a
für
ca. 14 % der
erfassten
Menge
1 : 1.071
1,02
0,26
1,28
Verändert sich die aktuelle Systemausgestaltung, so dass die Systemdichte größer als
1 : 1.200 (Standplatz/EW) wird bzw. sich die Anzahl der über Depotcontainer erfassten
Fraktionen oder der über Depotcontainer erfasste Anteil der PPK - Fraktion reduziert, wird
das Entgelt mit Wirkung zum Zeitpunkt der Systemänderung angepasst.
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NW032-2004N0-102
Dieses Entgelt stellt einen Gesamtbetrag für alle Systembetreiber nach § 6 Abs. 3 VerpackV dar. In Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden hat eine Clearingstelle
die Aufgabe übernommen, den Entgeltanteil festzulegen, den der jeweilige Systembetreiber auf der Grundlage dieser Vereinbarung zu entrichten hat. Die Systembetreiber teilen
dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ihren Anteil mit und zahlen diesen zu den
vereinbarten Stichtagen.
2.
Für die Nebenentgelte wird der Systembetreiber DSD Gutschriften zum 01.04., 30.06.,
30.09. und 31.12. erstellen und die Beträge zeitgleich an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger auszahlen. Den anderen dualen Systemen bleibt es unbenommen, hiervon abweichende Zahlungsvereinbarungen zu treffen.
3.
Sonstige zwischen den Parteien bestehende vertragliche Vereinbarungen bleiben
unverändert bestehen.
Krefeld, den …..…..…………..............
Köln, den …………………………….….
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öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
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Systembetreiber
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