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Verwaltungsvorlage (Anlage 2.pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
15 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:34
Verwaltungsvorlage (Anlage 2.pdf) Verwaltungsvorlage (Anlage 2.pdf)

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Inhalt der Datei

NW032-2004N0-102 Verlängerungsvereinbarung zur Vereinbarung über die Kostenbeteiligung an Abfallberatung und Stellflächen von Sammelgroßbehältnissen zwischen der Stadt Krefeld, vertreten durch den Oberbürgermeister, Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld - im Folgenden „öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger“ genannt - und der Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführung, Frankfurter Straße 720 – 726, 51145 Köln - im Folgenden „Systembetreiber“ genannt - 1. Zwischen dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und dem Systembetreiber wurde eine Nebenentgeltvereinbarung in der Fassung der Verlängerungsvereinbarung vom 12.02./18.02.2013 geschlossen, deren Laufzeit zum 31.12.2016 endet. Diese Vereinbarung wird bis zum 31.12.2019 verlängert. Sie kann jährlich mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum 31.12. gekündigt werden, erstmals zum 31.12.2017. Die Kostenbeteiligung an der Errichtung, Bereitstellung, Unterhaltung (Sondernutzung) und Sauberhaltung von Flächen für die Aufstellung von Sammelgroßbehältnissen errechnet sich dabei anhand der Kriterien Systemdichte (Standplatz/EW) und Anzahl erfasster Fraktionen je Stellplatz (z. B. Anzahl farbgetrennter Glasfraktionen und/oder PPK über Depotcontainer). Für das Gebiet des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers besteht derzeit folgende Situation, aus der sich die Kostenbeteiligung wie folgt zusammensetzt: (30.06.2015) EW Stellpl. Glas 3farb. 222.834 208 Stellpl. PPK Verdichtung Standplatz/EW Nebenentgelt €/EW/a Abfallberatung €/EW/a Gesamt €/EW/a für ca. 14 % der erfassten Menge 1 : 1.071 1,02 0,26 1,28 Verändert sich die aktuelle Systemausgestaltung, so dass die Systemdichte größer als 1 : 1.200 (Standplatz/EW) wird bzw. sich die Anzahl der über Depotcontainer erfassten Fraktionen oder der über Depotcontainer erfasste Anteil der PPK - Fraktion reduziert, wird das Entgelt mit Wirkung zum Zeitpunkt der Systemänderung angepasst. -1/2 - NW032-2004N0-102 Dieses Entgelt stellt einen Gesamtbetrag für alle Systembetreiber nach § 6 Abs. 3 VerpackV dar. In Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden hat eine Clearingstelle die Aufgabe übernommen, den Entgeltanteil festzulegen, den der jeweilige Systembetreiber auf der Grundlage dieser Vereinbarung zu entrichten hat. Die Systembetreiber teilen dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ihren Anteil mit und zahlen diesen zu den vereinbarten Stichtagen. 2. Für die Nebenentgelte wird der Systembetreiber DSD Gutschriften zum 01.04., 30.06., 30.09. und 31.12. erstellen und die Beträge zeitgleich an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger auszahlen. Den anderen dualen Systemen bleibt es unbenommen, hiervon abweichende Zahlungsvereinbarungen zu treffen. 3. Sonstige zwischen den Parteien bestehende vertragliche Vereinbarungen bleiben unverändert bestehen. Krefeld, den …..…..………….............. Köln, den …………………………….…. ________________________________ öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger _________________________________ Systembetreiber -2/2 -