Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:34
Stichworte
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 02.11.2016
Nr.
3317 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 3611-T1 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- u. Entsorgung sowie Landwirtschaft 16.11.2016
Betreff
Verlängerung der Abstimmungs- und Nebenentgeltvereinbarung zwischen der Stadt Krefeld und der Der
Grüne Punkt - Duales System Deutschland GmbH
Beschlussentwurf:
1. Dem Abschluss der als Anlage 1 beigefügten Verlängerungsvereinbarung zur Abstimmungsvereinbarung zwischen der Stadt Krefeld und der Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland
GmbH wird zugestimmt.
2. Dem Abschluss der als Anlage 2 beigefügten Verlängerungsvereinbarung zur Vereinbarung
zwischen der Stadt Krefeld und der Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH über
die Kostenbeteiligung der DSD GmbH an Abfallberatung und Stellflächen von Sammelgroßbehältnissen zwischen der Stadt Krefeld und der Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland
GmbH wird zugestimmt.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3317 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
In der Stadt Krefeld werden auf der Grundlage der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (VerpackV) vom 21.08.1998 Verpackungsabfälle aus Glas, Papier und Leichtverpackungen getrennt gesammelt. Zur Umsetzung der VerpackV haben die Hersteller und Vertreiber von Verpackungen sogenannte Duale Systeme (z.B. Der Grüne Punkt –
Duales System Deutschland GmbH, Interseroh, Landbell etc.) eingerichtet. Diese beauftragen auf
der Grundlage privatrechtlicher Regelungen private Entsorgungsunternehmen mit der Durchführung der Entsorgung von Verpackungsabfällen.
Voraussetzung für die Umsetzung der VerpackV im Rahmen Dualer Systeme ist eine Abstimmung
mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern. Diese wurde am 14.11./18.11.2005 geschlossen und mit Vereinbarungen vom 01.06./06.06.2007, 14.12./18.12.2009 und 04.02./18.02.2013
verlängert. Da die derzeit abgeschlossene Vereinbarung zum 31.12.2016 endete, hat sich der Der
Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH an die Stadt Krefeld gewandt und um den Abschluss einer Verlängerungsvereinbarung gebeten. Die Laufzeit der Abstimmungsvereinbarung
soll wiederum 3 Jahre (bis zum 31.12.2019) betragen (Anlage 1). Hierbei wird wie bisher die
Möglichkeit einer jährlichen Kündigung der Vereinbarung mit einer Frist von 3 Monaten zum
31.12. eingeräumt. Dies ist aus Sicht der Verwaltung insbesondere vor dem Hintergrund der
Vorbereitungen der gesetzlichen Regelung zur Einführung einer Wertstofftonne wünschenswert
und ermöglicht der Stadt Krefeld eine größere Flexibilität.
Bestandteil der Abstimmungsvereinbarung ist eine Vereinbarung zwischen der Stadt Krefeld und
der Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH über die Kostenbeteiligung der DSD
GmbH an Abfallberatung und Stellflächen für Depotcontainer in Höhe von 1,28 Euro pro Einwohner und Jahr zzgl. MwSt. Diese Vereinbarung läuft ebenfalls zum 31.12.2016 aus. Es ist daher
gleichfalls beabsichtigt, die Nebenentgeltvereinbarung bis zum 31.12.2019 zu verlängern und
hierüber eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen (Anlage 2), die ebenfalls eine gleichlautende Kündigungsregelung vorsieht.