Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:35
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TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 14.08.2017
Nr.
4301 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- u. Entsorgung sowie Landwirtschaft 26.09.2017
Betreff
Etatberatungen zum Haushalt 2018 nebst Haushaltssicherungskonzept
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- und Entsorgung sowie Landwirtschaft stimmt der im
Entwurf des Haushaltsplans 2018 sowie der im Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes der
Stadt Krefeld 2018 - 2021 für den Fachbereich 67 - Grünflächen - ausgewiesenen Positionen bzw.
Maßnahmen zu und empfiehlt dem Rat, den Haushalt 2018 inklusive Haushaltssicherungskonzept zu beschließen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4301 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
In der Sitzung am 06.07.2017 wurde dem Rat der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Krefeld
für das Haushaltsjahr 2018 von der Verwaltung vorgelegt. Der vom Stadtkämmerer aufgestellte
und vom Oberbürgermeister bestätigte Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Krefeld für das
Haushaltsjahr 2018 sowie der Entwurf des Haushaltsplans der Stadt Krefeld einschließlich des
Entwurfs der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes wurden vom Rat zur Kenntnis
genommen und zur Beratung an die Bezirksvertretungen und an die Fachausschüsse - hier Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- und Entsorgung sowie Landwirtschaft - verwiesen.
1. Erläuterungen zum Entwurf des Teilfinanzplans des Fachbereichs Grünflächen
Im Entwurf des Teilfinanzplans des Fachbereichs 67 - Grünflächen - sind die im Folgenden beschriebenen Investitionen oberhalb der Wertgrenze berücksichtigt.
•
Produktgruppe 6-067-01 - Landschaft und Grünordnung
7.667001.700.100 - Landschaftsplan, Erwerb unbebauter Grundstücke sowie
7.667001.700.200 - Landschaftsplan, sonstige Baumaßnahmen (Summe):
Planansatz 2018
50.000 EUR
Planansatz 2019
50.000 EUR
Planansatz 2020
50.000 EUR
Planansatz 2021
50.000 EUR
Die Maßnahmen zur Durchführung des Landschaftsplanes der Stadt Krefeld (zu 80 % bezuschusst
vom Land) sollen weitergeführt werden. Wichtige Maßnahmen zum Schutz von gefährdeten
Tier- und Pflanzenarten in den Fauna-, Flora-, Habitat- und Naturschutzgebieten werden durchgeführt. Diese Maßnahmen werden dem § 44 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 BNatschG gerecht.
7.667006.700.100 - Ersatzleistungen nach § 15 Abs. 2 BNatschG, Erwerb unbebauter Grundstücke:
Planansatz 2018
30.000 EUR
Planansatz 2019
30.000 EUR
Planansatz 2020
30.000 EUR
Planansatz 2021
30.000 EUR
Nach § 15 Abs. 2 BNatschG ist der Verursacher verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen
durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen).
7.667131.700.100 - Sanierung Wall-/ Rheinanlagen, Tiefbaumaßnahmen:
Planansatz 2018
150.000 EUR
Planansatz 2019
0 EUR
Planansatz 2020
0 EUR
Planansatz 2021
0 EUR
Die Federführung zum Projekt "Rheindeich" obliegt dem FB 66. Die hier genannten Mittel des FB
67 sind der voraussichtliche Bedarf für die im Zusammenhang mit der Maßnahme des FB 66
notwendige Neugestaltung der sich an den Rheindeich anschließenden Wallanlagen. Für die
Grünanlagen kann im Gegensatz zu den baulichen Tätigkeiten des FB 66 keine Förderung erfolgen. Durch die gleichzeitige Neugestaltung der Deichpromenade und der sich anschließenden
Grünfläche findet eine erhebliche Aufwertung des Umfeldes statt. Die Maßnahme kann erst
nach Fertigstellung der Maßnahmen des FB 66 umgesetzt werden.
Begründung
•
Seite 3
Produktgruppe 6-067-02 - Grünunterhaltung
7.667041.700.100 - Ankauf von Fahrzeugen:
Planansatz 2018
Planansatz 2019
Planansatz 2020
Planansatz 2021
197.220 EUR
235.000 EUR
247.220 EUR
375.000 EUR
110.000,00 EUR VE 2018
In der Grünunterhaltung sind viele alte Fahrzeuge im Einsatz, die eine Nutzungsdauer von über
zehn bzw. 15 Jahren aufweisen. Es wird in 2018 und in 2019 jeweils ein Großflächenmäher ausgetauscht (Kosten rd. 110.000 EUR). Mit der Einführung der Umweltzone in Krefeld sind Anforderungen an die Emissionstechnik des städtischen Fuhrparks verbunden. Durch den regelmäßigen Ersatz von Altfahrzeugen wird kontinuierlich die Emissionstechnik des Fuhrparks auf den
neuesten Stand gebracht. Die Anforderungen leiten sich aus dem Maßnahmenkatalog des Luftreinhalteplans der Stadt Krefeld ab.
7.667206.700.100 – Kaiser-Wilhelm-Park
Planansatz 2018
Planansatz 2019
Planansatz 2020
Planansatz 2021
0 EUR
0 EUR
200.000 EUR
0 EUR
Als weitere Verbesserung des Umfeldes soll der Kaiser-Wilhelm-Park saniert werden. Die Wege
des Parks wurden teilweise schon in 2017 erneuert.
7.667211.700.100 – Ersatz einer Hubarbeitsbühne
Planansatz 2018
Planansatz 2019
Planansatz 2020
Planansatz 2021
0 EUR
0 EUR
260.000 EUR
0 EUR
Die im Einsatz befindliche jetzt schon überalterte Hubarbeitsbühne muss ersetzt werden.
7.667216.700.100 – Baumschutz von Straßenbäumen
Planansatz 2018
0 EUR
Planansatz 2019
0 EUR
Planansatz 2020
100.000 EUR
Planansatz 2021
0 EUR
7.667146.700.100 – Einbau von Baumscheiben
Planansatz 2018
Planansatz 2019
Planansatz 2020
Planansatz 2021
0 EUR
0 EUR
100.000 EUR
0 EUR
Für 2020 ist der Einbau weiterer Baumscheiben vor allem im Innenstadtbereich geplant.
Hier ist ein besonderer Schutz der Bäume geboten.
7.667151.700.100 – Erneuerung Zoobrücke
Planansatz 2018
Planansatz 2019
Planansatz 2020
Planansatz 2021
0 EUR
0 EUR
172.000 EUR
0 EUR
Aufgrund erhöhtem öffentlichen Interesse ist zur Sicherung des Zoos sowie der Radwegeverbindung eine Erneuerung oder eine große Umgestaltungsmaßnahme notwendig.
Diese Maßnahmen sind für 2020 geplant. Erste Maßnahmen sowie eine notwendige Planung
auch mit den Sicherheitsaspekten sind für 2019 vorgesehen.
Begründung
•
Seite 4
Produktgruppe 6-067-03 - Wald und Forstwirtschaft
7.667176.700.100 - Ersatzfahrzeuge:
Planansatz 2018
0 EUR
Planansatz 2019
100.000 EUR
Planansatz 2020
195.000 EUR
Planansatz 2021
120.000 EUR
Für das Haushaltsjahr 2019 ist die Ersatzbeschaffung eines Traktors, der zum jetzigen Zeitpunkt
bereits 11.000 Maschinenarbeitsstunden geleistet hat, unabdingbar. Für 2020 sind ein weiteres
Großfahrzeug und Ersatzbeschaffungen der vorhandenen Doppelkabinen vorgesehen. In 2021
soll neben einer neuen Seilwinde ein neuer Rückewagen beschafft werden.
•
Produktgruppe 6-067-91 - Friedhöfe (rentierlich als kostenrechnende Einrichtung)
7.667046.700.100 - Anschaffung von Maschinen
Planansatz 2018
60.000 EUR
Planansatz 2019
60.000 EUR
Planansatz 2020
120.000 EUR
Planansatz 2021
60.000 EUR
Planansatz 2020
200.000 EUR
Planansatz 2021
200.000 EUR
sowie 7.667181.700.100 Ersatz von Fahrzeugen
Planansatz 2018
140.000 EUR
2018 VE 140.000
Planansatz 2019
140.000 EUR
Der ständige Austausch von überaltertem Großfahrzeugen inklusive der Doppelkabinen muss
gewährleistet sein. Ein Bagger muss in 2018 dringend ersetzt werden, da bereits etliche Betriebsstunden geleistet wurden und die Reparaturkosten zum jetzigen Zeitpunkt unwirtschaftlich
sind. Der Fuhrpark auf den Friedhöfen wird außerdem sukzessive auf E-Fahrzeuge umgerüstet,
da diese für die Friedhöfe eine sehr komfortable und ruhige Transportmöglichkeit darstellen.
7.667051.700.100 - Herstellung von Wegen:
Planansatz 2018
50.000 EUR
Planansatz 2019
50.000 EUR
Planansatz 2020
50.000 EUR
Planansatz 2021
50.000 EUR
Die Wege, vor allem auf dem Hauptfriedhof, befinden sich in einem schlechten Zustand. Bei
starken Regenfällen stehen die Wege oftmals unter Wasser, weil der Abfluss durch den Unterbau langsam erfolgt. Aus diesem Grund soll die begonnene Neuanlegung der Wege bedarfsorientiert fortgesetzt werden; dies erfolgt insbesondere dann, wenn neue Grabfelder angelegt
werden. Im Zuge dieser Neubaumaßnahmen werden dann auch die das Grabfeld umschließenden Wege erneuert. Es sind jedoch außerdem Teilsanierungen durch Wurzelaufbrüche oder
Maulwurfgänge durch Wege erforderlich, so dass immer auch kleinere Maßnahmen ausgeführt
werden müssen, um Unfallgefahren auf Friedhofswegen zu beseitigen.
7.667081.700.100 - Neuanlage von Grabfeldern:
Begründung
Planansatz 2018
25.000 EUR
Seite 5
Planansatz 2019
25.000 EUR
Planansatz 2020
25.000 EUR
Planansatz 2021
25.000 EUR
Durch das veränderte Bestattungsverhalten besteht eine zunehmende Nachfrage nach Grabarten, die für die Angehörigen nicht mit einer Verpflichtung zur Pflege der Grabstätte verbunden
sind. Die bereits bestehenden Angebote werden um die Anlage von Baumfeldern auf den Friedhöfen Hüls und Uerdingen sowie auf dem Hauptfriedhof erweitert.
•
Projekte nach Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW (KInvFöG NRW)
Die Projekte, welche zur Förderung im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes
NRW (KInvFöG NRW) angemeldet wurden, sind im Haushaltsplanentwurf enthalten. Nach den
Regelungen des KInvFöG NRW sind alle o. g. Projekte bis Ende 2020 umzusetzen. Für den Fachbereich Grünflächen ist die Durchführung folgender Projekte vorgesehen:
7.267100.700.200
Promenade Güterstraße - Trift/Weiden (Tiefbau)
Planansatz 2018
Planansatz 2019
1.000.000 EUR
0 EUR
Planansatz 2020
0 EUR
Planansatz 2021
0 EUR
Planansatz 2020
0 EUR
Planansatz 2021
0 EUR
Planansatz 2020
0 EUR
Planansatz 2021
0 EUR
Planansatz 2020
500.000 EUR
Planansatz 2021
0 EUR
7.267110.700.200
Südbahnhof - Stadtterrasse
Planansatz 2018
Planansatz 2019
100.000 EUR
0 EUR
7.267120.700.200
Platz der deutschen Wiedervereinigung
Planansatz 2018
Planansatz 2019
500.000 EUR
0 EUR
7.267140.700.200
Promenade 2. BA Oppum bis Linn
Planansatz 2018
Planansatz 2019
150.000 EUR
1.809.400 EUR
VE 2018: 1.809.400 EUR
2. Erläuterungen zum Entwurf des Teilergebnisplans des Fachbereichs Grünflächen
Im Entwurf des Teilergebnisplans steht für den Fachbereich Grünflächen insgesamt jeweils folgendes Budget zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen zur Verfügung:
Planansatz 2018
-8.638.445 EUR
Planansatz 2019
-8.957.389 EUR
Planansatz 2020
-9.317.641 EUR
Planansatz 2021
-9.778.576 EUR
Begründung
Seite 6
Im Wesentlichen orientieren sich die Ansätze an den Vorjahreswerten, welche mit den üblichen
Steigerungsraten fortgeschrieben wurden. Besonders hervorzuheben sind folgende Positionen
bzw. Veränderungen:
•
Produktgruppe 6-067-02 - Grünunterhaltung
Im Produkt P06702010000 - Grünunterhaltung für andere Fachbereiche - wurde der in Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen - zur Durchführung der Baumpflege an Straßenbäumen enthaltene Ansatz mit rd. 520.000 EUR jährlich für die Haushaltsjahre ab 2018 mit den
üblichen Steigerungsraten berücksichtigt, wie erstmalig in 2015. Die deutliche Anpassung war
zum einen durch die Altersstruktur des Krefelder Baumbestandes und zum anderen durch die
sich stetig verschlechternden ökologischen Gegebenheiten für Straßenbäume dringend erforderlich geworden. Mit Beibehaltung des Ansatzes in vorgenannter Höhe wird dem schlechten Zustand der Straßenbäume und der dadurch krankheitsbedingt verstärkt notwendigen Pflege- und
Kontrollmaßnahmen zur Wahrung der Verkehrssicherheitspflicht sowie zur Erhaltung des Baumbestandes auch zukünftig Rechnung getragen. Für die Nachpflanzung von Straßenbäumen - insbesondere nach krankheitsbedingt erforderlichen Fällungen - steht für die Haushaltsjahre ab
2018 gemäß Entwurf jeweils noch einmal ein Betrag in Höhe von 300.000 EUR jährlich zur Verfügung.
Für das Produkt P06702040000 - Kleingärten - wurde in Zeile 5 - Privatrechtliche Leistungsentgelte - die haushaltsneutrale Verlagerung der Budgetverantwortung für die Pachteinnahmen der
städtischen Kleingärten vom Fachbereich Grünflächen zum Fachbereich Zentraler Finanzservice
und Liegenschaften eingearbeitet, was die Reduktion des Ertragsansatzes im Entwurf des Teilergebnisplans des Fachbereichs Grünflächen im Gegensatz zu den Vorjahren erklärt.
Die durch den Fachbereich Grünflächen beabsichtigten freiwilligen Zuschüsse für die Geschäftsführung des Stadtverbands der Kleingärtner sowie für die Arbeiten der Naturschutzverbände/vereine und Umweltverbände als auch zur Förderung des Biotop-/Artenschutzes sind Bestandteil
der Übersicht über die Zuschussleistungen im Haushaltsplanentwurf.
3. Erläuterungen zum Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes für die Positionen des Fachbereichs Grünflächen
Gemäß § 76 Absatz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat die Gemeinde
ein Haushaltssicherungskonzept zwingend aufzustellen, wenn die allgemeine Rücklage um mehr
als ein Viertel oder in zwei aufeinander folgenden Jahren um jeweils mehr als ein Zwanzigstel
verringert oder gänzlich aufgebraucht wird. Gemäß § 76 Absatz 2 GO NRW dient das Haushaltssicherungskonzept dem Ziel, im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft die künftige,
dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu erreichen. Es bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.
Für den Fachbereich Grünflächen sind im Entwurf folgende Einzelmaßnahmen zur Haushaltskonsolidierung vorgesehen:
VI-02 - Bewirtschaftung von Kreisverkehren (Fachbereiche 66 und 67 gemeinsam), für die
Jahre 2015 bis 2020 mit fortlaufend 1.200 EUR jährlich Die Einsparung in der Pflege wird durch
die von Garten- und Landschaftsbauern im Rahmen eines Sponsorings übernommenen Pflegearbeiten erzielt.
Begründung
Seite 7
VI-03 - Mehrerträge durch die wirtschaftliche Verwendung des Holzeinschlags, für die
Dauer von 5 Jahren (Laufzeit der Maßnahme bis 2019) mit 5.000 EUR jährlich Die Mehrerträge
werden durch eine Steigerung der Holzverkäufe erzielt.
VI-04 - Kürzungen der Zuschussleistungen
Der Zuschuss für die Geschäftsführung des Stadtverbands der Kleingärtner wurde - wie bereits in
den Vorjahren - auf einen Betrag in Höhe von 12.000 EUR festgeschrieben.