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Verwaltungsvorlage (Etatberatungen zum Haushalt 2018 nebst Haushaltssicherungskonzept)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
382 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:35

Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 14.08.2017 Nr. 4301 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- u. Entsorgung sowie Landwirtschaft 26.09.2017 Betreff Etatberatungen zum Haushalt 2018 nebst Haushaltssicherungskonzept Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- und Entsorgung sowie Landwirtschaft stimmt der im Entwurf des Haushaltsplans 2018 sowie der im Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Krefeld 2018 - 2021 für den Fachbereich 67 - Grünflächen - ausgewiesenen Positionen bzw. Maßnahmen zu und empfiehlt dem Rat, den Haushalt 2018 inklusive Haushaltssicherungskonzept zu beschließen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4301 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 In der Sitzung am 06.07.2017 wurde dem Rat der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Krefeld für das Haushaltsjahr 2018 von der Verwaltung vorgelegt. Der vom Stadtkämmerer aufgestellte und vom Oberbürgermeister bestätigte Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Krefeld für das Haushaltsjahr 2018 sowie der Entwurf des Haushaltsplans der Stadt Krefeld einschließlich des Entwurfs der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes wurden vom Rat zur Kenntnis genommen und zur Beratung an die Bezirksvertretungen und an die Fachausschüsse - hier Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- und Entsorgung sowie Landwirtschaft - verwiesen. 1. Erläuterungen zum Entwurf des Teilfinanzplans des Fachbereichs Grünflächen Im Entwurf des Teilfinanzplans des Fachbereichs 67 - Grünflächen - sind die im Folgenden beschriebenen Investitionen oberhalb der Wertgrenze berücksichtigt. • Produktgruppe 6-067-01 - Landschaft und Grünordnung 7.667001.700.100 - Landschaftsplan, Erwerb unbebauter Grundstücke sowie 7.667001.700.200 - Landschaftsplan, sonstige Baumaßnahmen (Summe): Planansatz 2018 50.000 EUR Planansatz 2019 50.000 EUR Planansatz 2020 50.000 EUR Planansatz 2021 50.000 EUR Die Maßnahmen zur Durchführung des Landschaftsplanes der Stadt Krefeld (zu 80 % bezuschusst vom Land) sollen weitergeführt werden. Wichtige Maßnahmen zum Schutz von gefährdeten Tier- und Pflanzenarten in den Fauna-, Flora-, Habitat- und Naturschutzgebieten werden durchgeführt. Diese Maßnahmen werden dem § 44 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 BNatschG gerecht. 7.667006.700.100 - Ersatzleistungen nach § 15 Abs. 2 BNatschG, Erwerb unbebauter Grundstücke: Planansatz 2018 30.000 EUR Planansatz 2019 30.000 EUR Planansatz 2020 30.000 EUR Planansatz 2021 30.000 EUR Nach § 15 Abs. 2 BNatschG ist der Verursacher verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen). 7.667131.700.100 - Sanierung Wall-/ Rheinanlagen, Tiefbaumaßnahmen: Planansatz 2018 150.000 EUR Planansatz 2019 0 EUR Planansatz 2020 0 EUR Planansatz 2021 0 EUR Die Federführung zum Projekt "Rheindeich" obliegt dem FB 66. Die hier genannten Mittel des FB 67 sind der voraussichtliche Bedarf für die im Zusammenhang mit der Maßnahme des FB 66 notwendige Neugestaltung der sich an den Rheindeich anschließenden Wallanlagen. Für die Grünanlagen kann im Gegensatz zu den baulichen Tätigkeiten des FB 66 keine Förderung erfolgen. Durch die gleichzeitige Neugestaltung der Deichpromenade und der sich anschließenden Grünfläche findet eine erhebliche Aufwertung des Umfeldes statt. Die Maßnahme kann erst nach Fertigstellung der Maßnahmen des FB 66 umgesetzt werden. Begründung • Seite 3 Produktgruppe 6-067-02 - Grünunterhaltung 7.667041.700.100 - Ankauf von Fahrzeugen: Planansatz 2018 Planansatz 2019 Planansatz 2020 Planansatz 2021 197.220 EUR 235.000 EUR 247.220 EUR 375.000 EUR 110.000,00 EUR VE 2018 In der Grünunterhaltung sind viele alte Fahrzeuge im Einsatz, die eine Nutzungsdauer von über zehn bzw. 15 Jahren aufweisen. Es wird in 2018 und in 2019 jeweils ein Großflächenmäher ausgetauscht (Kosten rd. 110.000 EUR). Mit der Einführung der Umweltzone in Krefeld sind Anforderungen an die Emissionstechnik des städtischen Fuhrparks verbunden. Durch den regelmäßigen Ersatz von Altfahrzeugen wird kontinuierlich die Emissionstechnik des Fuhrparks auf den neuesten Stand gebracht. Die Anforderungen leiten sich aus dem Maßnahmenkatalog des Luftreinhalteplans der Stadt Krefeld ab. 7.667206.700.100 – Kaiser-Wilhelm-Park Planansatz 2018 Planansatz 2019 Planansatz 2020 Planansatz 2021 0 EUR 0 EUR 200.000 EUR 0 EUR Als weitere Verbesserung des Umfeldes soll der Kaiser-Wilhelm-Park saniert werden. Die Wege des Parks wurden teilweise schon in 2017 erneuert. 7.667211.700.100 – Ersatz einer Hubarbeitsbühne Planansatz 2018 Planansatz 2019 Planansatz 2020 Planansatz 2021 0 EUR 0 EUR 260.000 EUR 0 EUR Die im Einsatz befindliche jetzt schon überalterte Hubarbeitsbühne muss ersetzt werden. 7.667216.700.100 – Baumschutz von Straßenbäumen Planansatz 2018 0 EUR Planansatz 2019 0 EUR Planansatz 2020 100.000 EUR Planansatz 2021 0 EUR 7.667146.700.100 – Einbau von Baumscheiben Planansatz 2018 Planansatz 2019 Planansatz 2020 Planansatz 2021 0 EUR 0 EUR 100.000 EUR 0 EUR Für 2020 ist der Einbau weiterer Baumscheiben vor allem im Innenstadtbereich geplant. Hier ist ein besonderer Schutz der Bäume geboten. 7.667151.700.100 – Erneuerung Zoobrücke Planansatz 2018 Planansatz 2019 Planansatz 2020 Planansatz 2021 0 EUR 0 EUR 172.000 EUR 0 EUR Aufgrund erhöhtem öffentlichen Interesse ist zur Sicherung des Zoos sowie der Radwegeverbindung eine Erneuerung oder eine große Umgestaltungsmaßnahme notwendig. Diese Maßnahmen sind für 2020 geplant. Erste Maßnahmen sowie eine notwendige Planung auch mit den Sicherheitsaspekten sind für 2019 vorgesehen. Begründung • Seite 4 Produktgruppe 6-067-03 - Wald und Forstwirtschaft 7.667176.700.100 - Ersatzfahrzeuge: Planansatz 2018 0 EUR Planansatz 2019 100.000 EUR Planansatz 2020 195.000 EUR Planansatz 2021 120.000 EUR Für das Haushaltsjahr 2019 ist die Ersatzbeschaffung eines Traktors, der zum jetzigen Zeitpunkt bereits 11.000 Maschinenarbeitsstunden geleistet hat, unabdingbar. Für 2020 sind ein weiteres Großfahrzeug und Ersatzbeschaffungen der vorhandenen Doppelkabinen vorgesehen. In 2021 soll neben einer neuen Seilwinde ein neuer Rückewagen beschafft werden. • Produktgruppe 6-067-91 - Friedhöfe (rentierlich als kostenrechnende Einrichtung) 7.667046.700.100 - Anschaffung von Maschinen Planansatz 2018 60.000 EUR Planansatz 2019 60.000 EUR Planansatz 2020 120.000 EUR Planansatz 2021 60.000 EUR Planansatz 2020 200.000 EUR Planansatz 2021 200.000 EUR sowie 7.667181.700.100 Ersatz von Fahrzeugen Planansatz 2018 140.000 EUR 2018 VE 140.000 Planansatz 2019 140.000 EUR Der ständige Austausch von überaltertem Großfahrzeugen inklusive der Doppelkabinen muss gewährleistet sein. Ein Bagger muss in 2018 dringend ersetzt werden, da bereits etliche Betriebsstunden geleistet wurden und die Reparaturkosten zum jetzigen Zeitpunkt unwirtschaftlich sind. Der Fuhrpark auf den Friedhöfen wird außerdem sukzessive auf E-Fahrzeuge umgerüstet, da diese für die Friedhöfe eine sehr komfortable und ruhige Transportmöglichkeit darstellen. 7.667051.700.100 - Herstellung von Wegen: Planansatz 2018 50.000 EUR Planansatz 2019 50.000 EUR Planansatz 2020 50.000 EUR Planansatz 2021 50.000 EUR Die Wege, vor allem auf dem Hauptfriedhof, befinden sich in einem schlechten Zustand. Bei starken Regenfällen stehen die Wege oftmals unter Wasser, weil der Abfluss durch den Unterbau langsam erfolgt. Aus diesem Grund soll die begonnene Neuanlegung der Wege bedarfsorientiert fortgesetzt werden; dies erfolgt insbesondere dann, wenn neue Grabfelder angelegt werden. Im Zuge dieser Neubaumaßnahmen werden dann auch die das Grabfeld umschließenden Wege erneuert. Es sind jedoch außerdem Teilsanierungen durch Wurzelaufbrüche oder Maulwurfgänge durch Wege erforderlich, so dass immer auch kleinere Maßnahmen ausgeführt werden müssen, um Unfallgefahren auf Friedhofswegen zu beseitigen. 7.667081.700.100 - Neuanlage von Grabfeldern: Begründung Planansatz 2018 25.000 EUR Seite 5 Planansatz 2019 25.000 EUR Planansatz 2020 25.000 EUR Planansatz 2021 25.000 EUR Durch das veränderte Bestattungsverhalten besteht eine zunehmende Nachfrage nach Grabarten, die für die Angehörigen nicht mit einer Verpflichtung zur Pflege der Grabstätte verbunden sind. Die bereits bestehenden Angebote werden um die Anlage von Baumfeldern auf den Friedhöfen Hüls und Uerdingen sowie auf dem Hauptfriedhof erweitert. • Projekte nach Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW (KInvFöG NRW) Die Projekte, welche zur Förderung im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes NRW (KInvFöG NRW) angemeldet wurden, sind im Haushaltsplanentwurf enthalten. Nach den Regelungen des KInvFöG NRW sind alle o. g. Projekte bis Ende 2020 umzusetzen. Für den Fachbereich Grünflächen ist die Durchführung folgender Projekte vorgesehen: 7.267100.700.200 Promenade Güterstraße - Trift/Weiden (Tiefbau) Planansatz 2018 Planansatz 2019 1.000.000 EUR 0 EUR Planansatz 2020 0 EUR Planansatz 2021 0 EUR Planansatz 2020 0 EUR Planansatz 2021 0 EUR Planansatz 2020 0 EUR Planansatz 2021 0 EUR Planansatz 2020 500.000 EUR Planansatz 2021 0 EUR 7.267110.700.200 Südbahnhof - Stadtterrasse Planansatz 2018 Planansatz 2019 100.000 EUR 0 EUR 7.267120.700.200 Platz der deutschen Wiedervereinigung Planansatz 2018 Planansatz 2019 500.000 EUR 0 EUR 7.267140.700.200 Promenade 2. BA Oppum bis Linn Planansatz 2018 Planansatz 2019 150.000 EUR 1.809.400 EUR VE 2018: 1.809.400 EUR 2. Erläuterungen zum Entwurf des Teilergebnisplans des Fachbereichs Grünflächen Im Entwurf des Teilergebnisplans steht für den Fachbereich Grünflächen insgesamt jeweils folgendes Budget zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen zur Verfügung: Planansatz 2018 -8.638.445 EUR Planansatz 2019 -8.957.389 EUR Planansatz 2020 -9.317.641 EUR Planansatz 2021 -9.778.576 EUR Begründung Seite 6 Im Wesentlichen orientieren sich die Ansätze an den Vorjahreswerten, welche mit den üblichen Steigerungsraten fortgeschrieben wurden. Besonders hervorzuheben sind folgende Positionen bzw. Veränderungen: • Produktgruppe 6-067-02 - Grünunterhaltung Im Produkt P06702010000 - Grünunterhaltung für andere Fachbereiche - wurde der in Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen - zur Durchführung der Baumpflege an Straßenbäumen enthaltene Ansatz mit rd. 520.000 EUR jährlich für die Haushaltsjahre ab 2018 mit den üblichen Steigerungsraten berücksichtigt, wie erstmalig in 2015. Die deutliche Anpassung war zum einen durch die Altersstruktur des Krefelder Baumbestandes und zum anderen durch die sich stetig verschlechternden ökologischen Gegebenheiten für Straßenbäume dringend erforderlich geworden. Mit Beibehaltung des Ansatzes in vorgenannter Höhe wird dem schlechten Zustand der Straßenbäume und der dadurch krankheitsbedingt verstärkt notwendigen Pflege- und Kontrollmaßnahmen zur Wahrung der Verkehrssicherheitspflicht sowie zur Erhaltung des Baumbestandes auch zukünftig Rechnung getragen. Für die Nachpflanzung von Straßenbäumen - insbesondere nach krankheitsbedingt erforderlichen Fällungen - steht für die Haushaltsjahre ab 2018 gemäß Entwurf jeweils noch einmal ein Betrag in Höhe von 300.000 EUR jährlich zur Verfügung. Für das Produkt P06702040000 - Kleingärten - wurde in Zeile 5 - Privatrechtliche Leistungsentgelte - die haushaltsneutrale Verlagerung der Budgetverantwortung für die Pachteinnahmen der städtischen Kleingärten vom Fachbereich Grünflächen zum Fachbereich Zentraler Finanzservice und Liegenschaften eingearbeitet, was die Reduktion des Ertragsansatzes im Entwurf des Teilergebnisplans des Fachbereichs Grünflächen im Gegensatz zu den Vorjahren erklärt. Die durch den Fachbereich Grünflächen beabsichtigten freiwilligen Zuschüsse für die Geschäftsführung des Stadtverbands der Kleingärtner sowie für die Arbeiten der Naturschutzverbände/vereine und Umweltverbände als auch zur Förderung des Biotop-/Artenschutzes sind Bestandteil der Übersicht über die Zuschussleistungen im Haushaltsplanentwurf. 3. Erläuterungen zum Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes für die Positionen des Fachbereichs Grünflächen Gemäß § 76 Absatz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat die Gemeinde ein Haushaltssicherungskonzept zwingend aufzustellen, wenn die allgemeine Rücklage um mehr als ein Viertel oder in zwei aufeinander folgenden Jahren um jeweils mehr als ein Zwanzigstel verringert oder gänzlich aufgebraucht wird. Gemäß § 76 Absatz 2 GO NRW dient das Haushaltssicherungskonzept dem Ziel, im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft die künftige, dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu erreichen. Es bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Für den Fachbereich Grünflächen sind im Entwurf folgende Einzelmaßnahmen zur Haushaltskonsolidierung vorgesehen: VI-02 - Bewirtschaftung von Kreisverkehren (Fachbereiche 66 und 67 gemeinsam), für die Jahre 2015 bis 2020 mit fortlaufend 1.200 EUR jährlich Die Einsparung in der Pflege wird durch die von Garten- und Landschaftsbauern im Rahmen eines Sponsorings übernommenen Pflegearbeiten erzielt. Begründung Seite 7 VI-03 - Mehrerträge durch die wirtschaftliche Verwendung des Holzeinschlags, für die Dauer von 5 Jahren (Laufzeit der Maßnahme bis 2019) mit 5.000 EUR jährlich Die Mehrerträge werden durch eine Steigerung der Holzverkäufe erzielt. VI-04 - Kürzungen der Zuschussleistungen Der Zuschuss für die Geschäftsführung des Stadtverbands der Kleingärtner wurde - wie bereits in den Vorjahren - auf einen Betrag in Höhe von 12.000 EUR festgeschrieben.