Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Verwaltungsvorlage (Änderung der Anlage 1 zu § 3 der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Krefeld vom 14.12.2007 in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 16.12.2013 )

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
315 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:35
Verwaltungsvorlage (Änderung der Anlage 1 zu § 3 der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Krefeld vom 14.12.2007 in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 16.12.2013 ) Verwaltungsvorlage (Änderung der Anlage 1 zu § 3 der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Krefeld vom 14.12.2007 in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 16.12.2013 ) Verwaltungsvorlage (Änderung der Anlage 1 zu § 3 der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Krefeld vom 14.12.2007 in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 16.12.2013 ) Verwaltungsvorlage (Änderung der Anlage 1 zu § 3 der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Krefeld vom 14.12.2007 in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 16.12.2013 ) Verwaltungsvorlage (Änderung der Anlage 1 zu § 3 der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Krefeld vom 14.12.2007 in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 16.12.2013 )

öffnen download melden Dateigröße: 315 kB

Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 07.08.2014 Nr. 186 /14 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung Fischeln 23.09.2014 Betreff Änderung der Anlage 1 zu § 3 der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Krefeld vom 14.12.2007 in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 16.12.2013 Beschlussentwurf: Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen des Straßenverzeichnisses zu § 3 der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Krefeld vom 14.12.2007 in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 16.12.2013 werden zur Kenntnis genommen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 186 /14 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Begründung: Der seinerzeit für die Straßenreinigung zuständige Ausschuss für Abfallbeseitigung hat entschieden, die Änderung des Straßenreinigungsverzeichnisses gemäß Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Krefeld in den Bezirksvertretungen vor beraten zu lassen. Die Änderung der Anlage zu § 3 der vorerwähnten Satzung (Straßenverzeichnis) ist aufgrund von Bürgeranträgen, Einsprüchen, Straßenneuwidmungen, zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen der tatsächlichen Straßenverhältnisse sowie redaktioneller Änderungen nach Vorprüfung des Fachbereiches 36 für die in der beigefügten Zusammenstellung aufgeführten Straßen erforderlich. Die jeweiligen Begründungen der straßenbezogen notwendig werdenden Änderung der Reinigungs-/Winterdienstklasse sind nachfolgend dargestellt. Straße/ Reinigungsumfang RKL/WKL lt. Satzung Altmühlenfeld - Stichstraße zu den Häusern Nr. 194 bis 218 RKL VII i WKL 2 Anrather Straße - Verbindungsweg zwischen Haus Nr. 57 und Marienstraße Nr. 81 A Eichhornstraße - Stichstraße zwischen den Häusern Nr. 2 und 20 D RKL VII A WKL - RKL VI i WKL 2 - Teilbereich zwischen RKL VII i den Häusern Nr. 90 WKL 1 und 94 bis Ende Heiligenweg - ganz RKL VIII A WKL - Marienplatz RKL VII A VerRKL/WKL neu / Begründung kehrsbedeutung innerört- RKL VII i lich WKL 3 Die Änderung der WKL erfolgt auf Grund der Erfahrungen bei der Durchführung der Winterwartung, um einen ordnungsgemäßen Winterdienst zu gewährleisten. Anlieger RKL VII A WKL – Redaktionelle Änderung zur besseren Lesbarkeit der Satzung. Anlieger RKL VI i WKL 3 Die Änderung der WKL erfolgt auf Grund der Erfahrungen bei der Durchführung der Winterwartung, um einen ordnungsgemäßen Winterdienst zu gewährleisten. innerört- RKL VII i lich WKL 3 Die Änderung der WKL erfolgt auf Grund der Erfahrungen bei der Durchführung der Winterwartung, um einen ordnungsgemäßen Winterdienst zu gewährleisten. Anlieger RKL VIII A WKL – Die Zuordnung des Weges zur RKL VII wird im Hinblick auf den Ausbauzustand und das tatsächliche Reinigungsbedürfnis vorgeschlagen. RKL VII A Begründung - Verbindungsweg von WKL Haus Marienstraße Nr. 81 A bis Anrather Straße Nr. 57 Wilhelmstraße RKL VI i - Stichstraße zwischen WKL 2 den Häusern Nr. 69 B und 96 Seite 3 WKL – Redaktionelle Änderung zur besseren Lesbarkeit der Satzung. innerört- RKL VI i lich WKL 3 Die Änderung der WKL erfolgt auf Grund der Erfahrungen bei der Durchführung der Winterwartung, um einen ordnungsgemäßen Winterdienst zu gewährleisten. Straße alte Gebührenhöhe in Euro-Stand 2014 RKL 2,19 EUR WKL 0,62 EUR RKL 2,43 EUR WKL keine Altmühlenfeld - Stichstraße zu den Häusern Nr. 194 bis 218 Anrather Straße - Verbindungsweg zwischen Haus Nr. 57 und Marienstraße Nr. 81 A Eichhornstraße RKL 4,37EUR - Stichstraße zwischen den Häusern Nr. 2 und WKL 0,62EUR 20 D - Teilbereich zwischen den Häusern Nr. 90 und 94 bis Ende Heiligenweg - ganz Marienplatz - Verbindungsweg von Haus Marienstraße Nr. 81 A bis Anrtaher Straße Nr. 57 Wilhelmstraße - Stichstraße zwischen den Häusern Nr. 69 B und 96 neue Gebührenhöhe in Euro-Stand 2014 RKL 2,19 EUR WKL 0,33 EUR RKL 2,43 EUR WKL keine RKL 4,37EUR WKL 0,33EUR RKL 2,19 EUR WKL 1,64 EUR RKL keine WKL keine RKL 2,43 EUR WKL keine RKL 2,19 EUR WKL 0,33 EUR RKL keine WKL keine RKL 2,43 EUR WKL keine RKL 4,37 EUR WKL 0,62 EUR RKL 4,37 EUR WKL 0,33 EUR Erläuterung der Reinigungsklassen gemäß Reinigungssatzung vom 14. Dezember 2007 in der Fassung der jeweils geltenden Änderungssatzung § 3 (auszugsweise) - Art und Umfang der Reinigungspflicht nach Reinigungsklassen (1) Die zu reinigenden Straßen sind in dem beigefügten Straßenreinigungsverzeichnis nach Reinigungsverpflichtung und -häufigkeit in Reinigungsklassen eingeteilt. (2) Im Einzelnen werden - unbeschadet der Regelung der Winterwartung in Abs. 3 - durchgeführt: a) In der Reinigungsklasse I : Die tägliche Reinigung aller Flächen, die dem öffentlichen Verkehr dienen, Begründung durch die Stadt oder durch die von ihr beauftragten Dritten. b) In der Reinigungsklasse II : Die wöchentlich dreimalige Reinigung aller Flächen, die dem öffentlichen Verkehr dienen, durch die Stadt oder durch die von ihr beauftragten Dritten. c) In der Reinigungsklasse III : Die wöchentlich zweimalige Reinigung aller Flächen, die dem öffentlichen Verkehr dienen, durch die Stadt oder durch die von ihr beauftragten Dritten. d) In der Reinigungsklasse IV : Die wöchentlich einmalige Reinigung aller Flächen, die dem öffentlichen Verkehr dienen, durch die Stadt oder durch die von ihr beauftragten Dritten. e) In der Reinigungsklasse V : Die wöchentlich zweimalige Reinigung nur der Fahrbahn durch die Stadt oder durch die von ihr beauftragten Dritten; die wöchentlich mindestens einmalige Reinigung der Gehwege durch die Anlieger. f) In der Reinigungsklasse VI : Die wöchentlich einmalige Reinigung nur der Fahrbahn durch die Stadt oder durch die von ihr beauftragten Dritten; die wöchentlich mindestens einmalige Reinigung der Gehwege durch die Anlieger. g) In der Reinigungsklasse VII : Die einmalige Reinigung nur der Fahrbahn im Abstand von 2 Wochen durch die Stadt oder durch die von ihr beauftragten Dritten; die wöchentlich mindestens einmalige Reinigung der Gehwege durch die Anlieger. h) In der Reinigungsklasse VIII : Die wöchentlich mindestens einmalige Reinigung der Fahrbahnen und Gehwege durch die Anlieger. Seite 4