Daten
Kommune
Krefeld
Größe
268 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:35
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 21.11.2014
Nr.
742 /14
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: 05
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
11.12.2014
Betreff
Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2014
hier: Mehrbedarf Hilfen für Asylbewerber
- Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses Beschlussentwurf:
Der folgende von Oberbürgermeister Kathstede und Ratsherrn Hahnen am 21.11.2014 gefasste Dringlichkeitsbeschluss wird genehmigt:
Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW sowie § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW wird der
Leistung eines überplanmäßigen Aufwandes/einer überplanmäßigen Auszahlung im Teilergebnisplan
2014 bei dem Innenauftrag P05001020000 - Hilfen für Asylbewerber -, Kostenart 52380000/72380000 Kostenerstattungen an übrige Bereiche - in Höhe von 160.730,00 EUR zugestimmt.
Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge/Mehreinzahlungen bei dem Innenauftrag P00000010000 - Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen -, Kostenart 41110000/61110000 - Schlüsselzuweisungen vom
Land -.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 742 /14
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
X nein
P05001020000 - Hilfen für Asylbewerber
52380000 - Kostenerstattungen an übrige Bereiche
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die Stadt Krefeld ist gesetzlich verpflichtet, für die der Stadt zugewiesenen Asylbewerber Sozialhilfeleistungen zur Bestreitung des Lebensunterhaltes zu gewähren und eine angemessene Unterbringung sicherzustellen.
Aktuell werden in Krefeld asylbegehrende Flüchtlinge auch in der Turnhalle Lindenstr. 57 untergebracht.
Die Betreuung wurde bis 31.10.2014 von ehrenamtlichen Kräften des örtlichen DRK und MHD gewährleistet. Seit 01.11.2014 erfolgt die Betreuung durch professionelle Sozialbetreuer des DRK zunächst bis zum
31.01.2015 24 Std. täglich. Gemäß Angebot des DRK betragen die Kosten hierfür 173.000,00 EUR zzgl.
Mehrwertsteuer (insgesamt 205.870,00 EUR). Die erste Abschlagszahlung ist am 30.11.2014 zu leisten.
Für das laufende Haushaltsjahr wird daher davon ausgegangen, dass insgesamt rund 137.250,00 EUR
Personal- und Verwaltungskosten an das DRK zu erstatten sind.
Darüber hinaus kann davon ausgegangen werden, dass für die Zeit vom 17.10. bis 31.10.2014 rund
10.000,00 EUR für Essensversorgung der Asylsuchenden, Ausfallentschädigungen, Materialkosten, etc.
noch an die ehrenamtlichen Helfer zu zahlen sind.
Die Kosten für die Essensversorgung der asylbegehrenden Flüchtlinge wird bei drei Mahlzeiten täglich ab
dem 01.11.2014 mit 420,00 EUR pro betreuter Person kalkuliert. Es wird zunächst nur mit einer zentralen
Essensversorgung für den Monat November 2014 mit einer Summe von 13.500,00 EUR kalkuliert.
Insofern werden bis zum Jahresende insgesamt zusätzlich 160.730,00 EUR benötigt, die bei der o.g. Kostenart nicht zur Verfügung stehen.
Da der Rat zu seiner nächsten Sitzung erst wieder am 11.12.2014 zusammen kommt, die erste Abschlagszahlung allerdings bereits zum 30.11.2014 fällig ist, war eine Mittelbereitstellung im Wege des Dringlichkeitsbeschlusses erforderlich.