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Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2014 hier: Mehrbedarf Hilfen für Asylbewerber - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
268 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:35
Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2014 hier: Mehrbedarf Hilfen für Asylbewerber - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -) Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2014 hier: Mehrbedarf Hilfen für Asylbewerber - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -) Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2014 hier: Mehrbedarf Hilfen für Asylbewerber - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 21.11.2014 Nr. 742 /14 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: 05 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 11.12.2014 Betreff Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2014 hier: Mehrbedarf Hilfen für Asylbewerber - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses Beschlussentwurf: Der folgende von Oberbürgermeister Kathstede und Ratsherrn Hahnen am 21.11.2014 gefasste Dringlichkeitsbeschluss wird genehmigt: Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW sowie § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW wird der Leistung eines überplanmäßigen Aufwandes/einer überplanmäßigen Auszahlung im Teilergebnisplan 2014 bei dem Innenauftrag P05001020000 - Hilfen für Asylbewerber -, Kostenart 52380000/72380000 Kostenerstattungen an übrige Bereiche - in Höhe von 160.730,00 EUR zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge/Mehreinzahlungen bei dem Innenauftrag P00000010000 - Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen -, Kostenart 41110000/61110000 - Schlüsselzuweisungen vom Land -. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 742 /14 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: X nein P05001020000 - Hilfen für Asylbewerber 52380000 - Kostenerstattungen an übrige Bereiche Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Die Stadt Krefeld ist gesetzlich verpflichtet, für die der Stadt zugewiesenen Asylbewerber Sozialhilfeleistungen zur Bestreitung des Lebensunterhaltes zu gewähren und eine angemessene Unterbringung sicherzustellen. Aktuell werden in Krefeld asylbegehrende Flüchtlinge auch in der Turnhalle Lindenstr. 57 untergebracht. Die Betreuung wurde bis 31.10.2014 von ehrenamtlichen Kräften des örtlichen DRK und MHD gewährleistet. Seit 01.11.2014 erfolgt die Betreuung durch professionelle Sozialbetreuer des DRK zunächst bis zum 31.01.2015 24 Std. täglich. Gemäß Angebot des DRK betragen die Kosten hierfür 173.000,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer (insgesamt 205.870,00 EUR). Die erste Abschlagszahlung ist am 30.11.2014 zu leisten. Für das laufende Haushaltsjahr wird daher davon ausgegangen, dass insgesamt rund 137.250,00 EUR Personal- und Verwaltungskosten an das DRK zu erstatten sind. Darüber hinaus kann davon ausgegangen werden, dass für die Zeit vom 17.10. bis 31.10.2014 rund 10.000,00 EUR für Essensversorgung der Asylsuchenden, Ausfallentschädigungen, Materialkosten, etc. noch an die ehrenamtlichen Helfer zu zahlen sind. Die Kosten für die Essensversorgung der asylbegehrenden Flüchtlinge wird bei drei Mahlzeiten täglich ab dem 01.11.2014 mit 420,00 EUR pro betreuter Person kalkuliert. Es wird zunächst nur mit einer zentralen Essensversorgung für den Monat November 2014 mit einer Summe von 13.500,00 EUR kalkuliert. Insofern werden bis zum Jahresende insgesamt zusätzlich 160.730,00 EUR benötigt, die bei der o.g. Kostenart nicht zur Verfügung stehen. Da der Rat zu seiner nächsten Sitzung erst wieder am 11.12.2014 zusammen kommt, die erste Abschlagszahlung allerdings bereits zum 30.11.2014 fällig ist, war eine Mittelbereitstellung im Wege des Dringlichkeitsbeschlusses erforderlich.