Daten
Kommune
Krefeld
Größe
397 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:35
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP 8
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 08.07.2015
Nr.
1712 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit
26.08.2015
Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- u. Entsorgung sowie Landwirtschaft 03.09.2015
Betreff
LKW-Durchfahrtsverbot
- Antrag der SPD-Fraktion vom 30.3.2015 -
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit nimmt die Vorlage der Verwaltung zur
Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1712 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 30.03.2015 beantragt, das Thema des Lkw-Durchfahrtverbotes
(Lkw-Verkehrsverbot des Luftreinhalteplans Krefeld) auf die Tagesordnung des Ausschusses für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit zu setzten und in der Sitzung vom 20.05.2015 beraten zu lassen.
Die SPD-Fraktion hat in ihrem Antrag darum gebeten, insbesondere zu den drei folgenden Sachverhalten
zu berichten:
I.
Die Verwaltung wird um einen aktuellen Sachstandbericht zur Einhaltung des LkwDurchfahrtverbotes in Krefeld gebeten.
II.
Die Verwaltung wird gebeten Problemstellen zu benennen, an denen es zu Ignorierungen des o.
g. Verbotes kommt.
III.
Die Verwaltung wird insbesondere um einen Sachstand zum Lkw-Verkehrsverbot auf der Straße
"Am Badezentrum" gebeten.
Die Verwaltung hat dazu mitgeteilt, dass sie im Zusammenhang mit der beabsichtigten Fortschreibung
des Luftreinhalteplans Krefeld zum Thema des großräumigen Lkw-Verkehrsverbotes im Stadtgebiet Krefeld in der nächsten Ausschusssitzung berichtet. Der Sachstandsbericht wird hiermit vorgelegt.
Einhaltung des großräumigen Lkw-Verkehrsverbotes in Krefeld
Den Festsetzungen des Luftreinhalteplans Krefeld (LRP KR) gemäß hat die Stadt Krefeld eine Umweltzone
mit dem Verkehrsverbot für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 (ohne Plakette), Schadstoffgruppe 2
(rote Plakette) und Schadstoffgruppe 3 (gelbe Plakette) eingerichtet, die von bestimmten Ausnahmen
abgesehen, nur mit Kraftfahrzeugen der Schadstoffgruppe 4 (grüne Plakette) befahren werden darf
(Maßnahme M 3/14 LRP KR).
An den Straßen Nassauerring/Oranierring/Preußenring (Maßnahme M 2/06), Sternstraße/Hülser Straße
(Maßnahmen M 2/07), Kölner Straße (Maßnahme M 2/08) und Mündelheimer Straße/Wüsterathstraße/Bahnhofstraße/Niederstraße wurde jeweils ein Verkehrsverbot für Lkw über 3,5 t
eingerichtet. Lieferverkehr ist hiervon ausgenommen. Zusätzlich hat die Stadt Krefeld ein großräumiges
Lkw-Verkehrsverbot/Lieferverkehr frei für das Innenstadtgebiet eingerichtet. Dazu wurden die in das
großräumige Gebiet einmündenden 40 Straßen mit einem "Verkehrsverbot für Lkw größer 3,5 t" und dem
Zusatz "Lieferverkehr frei" lückenlos beschildert. Abgesehen von der Widderschen Straße und der Oberbenrader Straße (hier gilt ein Lkw-Verkehrsverbot mit dem Zusatz "Anlieger frei") sind die das LkwVerkehrsverbot begrenzenden Straßen ohne Einschränkungen für Lkw mit mehr als 3,5 t befahrbar. Die
im Luftreinhalteplan Krefeld festgelegten Lkw-Verkehrsverbote sind einschließlich der Umweltzone Krefeld in der beigefügten Karte dargestellt. Weiterhin wurden Tempo-50-Geschwindigkeitsbegrenzungen an
den Straßen Obergath und Untergath (Maßnahme M 2/10) und für die Berliner Straße (Maßnahme M
2/11) eingerichtet.
Nach der Festlegung des Luftreinhalteplans sollen die im Luftreinhalteplan verhängten Verkehrsvorschriften durch die städtische Ordnungsbehörde und die Polizei verstärkt kontrolliert werden (Maßnahme B
1/02). Die Kontrollmaßnahmen betreffen sowohl die Einhaltung der Lkw-Verkehrsbeschränkungen als
auch die Überwachung der Geschwindigkeitsbegrenzungen.
Die Polizei und die Stadt Krefeld sind im vergangenen Jahr Ihrer Verpflichtung nachgekommen und haben
eine Reihe von Kontrollen im fließenden Verkehr durchgeführt. Ebenso kontrollierte die Stadt Krefeld im
Rahmen der Parkraumüberwachung den ruhenden Verkehr auf die Einhaltung des Verkehrsverbotes der
Umweltzone. Der Umfang der Kontrollen und Ordnungswidrigkeiten im vergangenen und in diesem Jahr
stellt sich folgendermaßen dar:
Verstöße gegen das Verkehrsverbot der Umweltzone (grüne Plakette) 2014
•
•
Ruhender Verkehr: 7.227 Verstöße (Ahndung durch das Ordnungsamt, Abt. Straßenverkehr)
Fließender Verkehr: 695 Verstöße (Ahndung durch die Polizei)
Begründung
Seite 3
Lkw-Verkehrskontrollen
•
•
2 Verkehrskontrollen in der zweiten Jahreshälfte 2014 (Oranierring (2))
5 Verkehrskontrollen in der ersten Jahreshälfte 2015 (Oranierring (2), Preußenring (1), Kölner Straße
(1)und Am Badezentrum (1))
Im Durchschnitt wurden bei den Verkehrskontrollen 30 bis mehr als 40 Kfz pro Kontrolle (Dauer jeweils
ca. 2 - 2,5 h vormittags) von der Polizei angehalten und 4 bis 15 Verstöße pro Kontrolle gegen das Verkehrsverbot der Umweltzone und das Lkw-Verkehrsverbot von den Ordnungsbehörden (KOD, FB Umwelt)
festgestellt. Insgesamt handelte es sich um 55 Verstöße, davon 24 Verstöße gegen das LkwVerkehrsverbot. Zusätzlich wurden von der Polizei eine Reihe von verkehrssicherheitsrelevanten Verstößen festgestellt und geahndet.
Geht man von einem Durchschnittswert auf dem Oranierring von 4 Verstößen gegen das LkwVerkehrsverbot in 2 Stunden aus, ergibt sich dort in der verkehrsreichen Zeit von 6 Uhr bis 18 Uhr eine
Größenordnung von durchschnittlich 48 Verstößen gegen das Lkw-Verkehrsverbot am Tag (Werktag). Die
auf der Kölner Straße und Am Badezentrum festgestellte, geringere Zahl von 2 bzw. 3 Verstößen gegen
das Lkw-Verkehrsverbot (von insgesamt 22 angehaltenen Lkw am 10.07.2015), ergibt einen entsprechend
geringeren Tageswert.
Ob sich in den vergangenen Jahren seit der Einführung des Lkw-Verkehrsverbotes 2012 ein Rückgang der
Verstöße ergeben hat, kann derzeit noch nicht festgestellt werden. Dies wird z. Zt. überprüft. Insgesamt
ist aufgrund der Datenlage davon auszugehen, dass das Lkw-Verkehrsverbot in einem größeren Umfang
weiterhin missachtet wird und deswegen kontrolliert werden muss. Dies gilt auch für die Kölner Straße
und die Straße Am Badezentrum.
Die Bedeutung der Einhaltung des Lkw-Verkehrsverbotes ergibt sich aus der notwendigen Verringerung
der Stickstoffdioxid-[NO2]-Immissionen im Stadtgebiet. Die NO2-Messungen des LANUV an der Kölner
Straße (KRKS) und am Oranierring (KROR) zeigen, dass die Jahresdurchschnittswerte der NO2Immissionen, die in den Jahren 2009 bis 2012 von 47 µg/m3 auf 41 µg/m3 (KRKS) und von 45 µg/m3 auf
42 µg/m3 (KROR) zurückgegangen waren, in den Jahren 2013 u. 2014 stagnierten (KRKS: 41 µg/m3) oder
wieder angestiegen sind (KROR: 44 µg/m3 und 43 µg/m3). Der Grenzwert für das Jahresmittel von 40
µg/m3 wird dadurch nach wie vor überschritten. Die Stickstoffdioxid-Emissionen der schweren Nutzfahrzeuge (sNf, schwere Lkw > 3,5 t) haben hieran einen erheblichen Anteil, der mittels der LkwVerkehrsverbote (Lieferverkehr frei) für das Innenstadtgebiet gesenkt werden soll.
Die genannten Messstellen repräsentieren sowohl die lokale Immissionssituation als auch die urbane
Immissionssituation im übrigen Innenstadtgebiet. Die Einhaltung des Stickstoffdioxid-Grenzwertes ist
daher sowohl an den Messstellen als auch an anderen Straßenabschnitten im Stadtgebiet von besonderer
Bedeutung. Gemeinsam mit der Polizei ist es weiterhin beabsichtigt, die Verkehrskontrollen deswegen
fortsetzen und den Straßenverkehr, insbesondere das Lkw-Verkehrsverbot an verschiedenen, relevanten
Straßen ohne Ankündigung kontrollieren.