Daten
Kommune
Krefeld
Größe
265 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:35
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Nr.
5116 /18
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20/0bs Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
12.04.2018
Betreff
Ersatzwahl eines Vertreters im Aufsichtsrat der GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co.
KG
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Krefeld beschließt, Ratsherrn Mustafa Ertürk aus dem Aufsichtsrat der GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG abzuberufen und an seiner Stelle den Ratsherrn Hans
Butzen in den Aufsichtsrat zu entsenden.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 5116 /18
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Der Rat der Stadt Krefeld entsendet nach § 7 Abs. 1 S. 2 des Gesellschaftsvertrages 13 Mitglieder in den
Aufsichtsrat der GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG.
Nach § 7 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages kann jedes entsandte Mitglied des Aufsichtsrats sein Mandat
mit schriftlicher Erklärung gegenüber der Gesellschaft niederlegen.
Ratsherr Mustafa Ertürk hat mit Schreiben vom 14. März 2018 die Niederlegung seines Aufsichtsratsmandates gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden Oberbürgermeister Frank Meyer erklärt. Nach § 7 Abs. 5
des Gesellschaftsvertrages ist für die restliche Amtsdauer des Aufsichtsrates ein Nachfolger zu entsenden.
Die SPD-Fraktion schlägt Ratsherrn Hans Butzen als Nachfolger vor.